Stromanschlüsse am Mainkai
Zusammenfassung
Der Bericht beschreibt die Planung einer unterirdischen Stromversorgung für Schiffe am Mainkai, nachdem eine oberirdische Variante verworfen wurde. Die zusätzlichen Kosten für die unterirdische Ausführung müssen selbst getragen werden, jedoch liegt eine Zusage der Stadtkämmerei vor. Ziel ist die Installation einer Landstromversorgung, die rechtlich verbindlich für die Schiffe gemacht werden soll.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Zwischenbericht: Aus den umfangreichen Beratungen auf Ämter- und Dezernatsebene wurde Mitte März festgehalten, dass eine oberirdische Variante für die Stromversorgung der Schiffe aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Entsprechend wird seither die Umsetzung der unterirdischen Variante geplant. Nach Aussage des Hessischen Wirtschaftsministeriums ist eine unterirdische Ausführung möglich, ohne dass die Förderung in Gänze verfällt. Die zusätzlich durch die unterirdische Ausführung entstehenden Kosten können jedoch nicht Gegenstand der Förderung sein und müssen zu 100 % selbst getragen werden. Eine Zusage der Stadtkämmerei, die zusätzlichen Kosten zu tragen, liegt dem Dezernat IV vor. Ein entsprechender Magistratsbeschluss ist in Vorbereitung.
Der Netzdienstleister NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, der bereits an der Erstellung der Machbarkeitsstudie beteiligt war, ist seit einem gemeinsamen Abstimmungstermin Anfang April 2022 über die ausgewählte Variante und den Zeitplan zur Umsetzung sowie weitere Details informiert und eine Leistungsanmeldung zur erforderlichen Anschlussleistung ist in Vorbereitung. Aus- und Neubau von Umspannanlagen sind Voraussetzung für die Installation einer Landstromversorgung, da das Netz der NRM in diesem Bereich des Mainufers keine ausreichenden Kapazitäten vorhält, um die geplante Landstromversorgung bedienen zu können. Da die NRM aufgrund von mangelnder erwarteter Rentabilität den Um- und Neubau der Umspannanlagen nicht selbst planen und realisieren wird, hat die HFM im Mai ein Elektrofachplanungsbüro beauftragt, um die erforderlichen Analysen und Beratungsleistungen durchzuführen.
Seither wird in enger Abstimmung mit der NRM der Aus- und Neubau von Umspannanlagen geplant. Im Zuge dieser Planungen wurde klar, dass die notwendige Ertüchtigung einer Umspannanlage einen zusätzlichen Platzbedarf erfordert, der sich in der Machbarkeitsstudie noch nicht abzeichnete. Um diesen Anbau mit den zu beteiligenden Ämtern, Denkmalamt, Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, ggf. Amt für Straßenbau und Erschließung, abstimmen zu können, ist eine visualisierte Planung eines Ingenieurbüros für technische Bauwerke notwendig. Seit Juni läuft daher die Suche nach einem geeigneten Ingenieurbüro, das zudem in der Lage ist, diesen Auftrag unmittelbar zu beginnen. Dies gestaltet sich leider sehr schwierig, da in diesem Bereich sehr wenige Anbieter am Markt vorhanden sind.
Sollte die Landstromversorgung installiert und in Betrieb genommen werden, wird eine Nutzungspflicht bzw. ein Anschlusszwang für Schiffe, die die Liegeplätze nutzen, soweit es rechtlich zulässig ist, in die Nutzungsvereinbarungen mit den Reedereien implementiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2022 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 937 zurück — STVV-Antrag von FRAKTION, beschlossen am 16. August 2019. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen GRÜNE (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION