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Stromanschlüsse am Mainkai

Vorlagentyp: B

Bericht

Aus den umfangreichen Beratungen auf Ämter- und Dezernatsebene wurde Mitte März festgehalten, dass eine oberirdische Variante für die Stromversorgung der Schiffe aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Entsprechend wird seither die Umsetzung der unterirdischen Variante geplant. Nach Aussage des Hessischen Wirtschaftsministeriums ist eine unterirdische Ausführung möglich, ohne dass die Förderung in Gänze verfällt. Die zusätzlich durch die unterirdische Ausführung entstehenden Kosten können jedoch nicht Gegenstand der Förderung sein und müssen zu 100 % selbst getragen werden. Eine Zusage der Stadtkämmerei, die zusätzlichen Kosten zu tragen, liegt dem Dezernat IV vor. Ein entsprechender Magistratsbeschluss ist in Vorbereitung. Der Netzdienstleister NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, der bereits an der Erstellung der Machbarkeitsstudie beteiligt war, ist seit einem gemeinsamen Abstimmungstermin Anfang April 2022 über die ausgewählte Variante und den Zeitplan zur Umsetzung sowie weitere Details informiert und eine Leistungsanmeldung zur erforderlichen Anschlussleistung ist in Vorbereitung. Aus- und Neubau von Umspannanlagen sind Voraussetzung für die Installation einer Landstromversorgung, da das Netz der NRM in diesem Bereich des Mainufers keine ausreichenden Kapazitäten vorhält, um die geplante Landstromversorgung bedienen zu können. Da die NRM aufgrund von mangelnder erwarteter Rentabilität den Um- und Neubau der Umspannanlagen nicht selbst planen und realisieren wird, hat die HFM im Mai ein Elektrofachplanungsbüro beauftragt, um die erforderlichen Analysen und Beratungsleistungen durchzuführen. Seither wird in enger Abstimmung mit der NRM der Aus- und Neubau von Umspannanlagen geplant. Im Zuge dieser Planungen wurde klar, dass die notwendige Ertüchtigung einer Umspannanlage einen zusätzlichen Platzbedarf erfordert, der sich in der Machbarkeitsstudie noch nicht abzeichnete. Um diesen Anbau mit den zu beteiligenden Ämtern, Denkmalamt, Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, ggf. Amt für Straßenbau und Erschließung, abstimmen zu können, ist eine visualisierte Planung eines Ingenieurbüros für technische Bauwerke notwendig. Seit Juni läuft daher die Suche nach einem geeigneten Ingenieurbüro, das zudem in der Lage ist, diesen Auftrag unmittelbar zu beginnen. Dies gestaltet sich leider sehr schwierig, da in diesem Bereich sehr wenige Anbieter am Markt vorhanden sind. Sollte die Landstromversorgung installiert und in Betrieb genommen werden, wird eine Nutzungspflicht bzw. ein Anschlusszwang für Schiffe, die die Liegeplätze nutzen, soweit es rechtlich zulässig ist, in die Nutzungsvereinbarungen mit den Reedereien implementiert werden.