Stromanschlüsse am Mainkai
Bericht
Der Magistrat teilt mit, dass aus den umfangreichen Beratungen auf Ämter- und Dezernatsebene Mitte März 2022 festgehalten wurde, dass eine oberirdische Variante für die Stromversorgung der Schiffe aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Entsprechend wird seither die Umsetzung der unterirdischen Variante geplant. Erweiterung und Neubau von Umspannanlagen sind Voraussetzung für die Installation einer Landstromversorgung, da das Netz des Netzdienstleisters NRM in diesem Bereich des Mainufers keine ausreichenden Kapazitäten vorhält, um die geplante Landstromversorgung bedienen zu können. Da die NRM aufgrund von mangelnder erwarteter Rentabilität den Um- und Neubau der Umspannanlagen nicht selbst planen und realisieren wird, hat die HFM im Mai ein Elektrofachplanungsbüro beauftragt, um die erforderlichen Analysen und Beratungsleistungen durchzuführen. Seither werden in enger Abstimmung mit der NRM Entwürfe für den Aus- und Neubau von Umspannanlagen geplant. Im Zuge dieser Planungen wurde klar, dass die notwendige Ertüchtigung einer Umspannanlage einen zusätzlichen Platzbedarf erfordert, der sich in der Machbarkeitsstudie noch nicht abzeichnete. Um diesen Erweiterungsbau mit den zu beteiligenden Ämtern abstimmen zu können, waren ausgearbeitete und visualisierte Pläne eines Ingenieurbüros für technische Bauwerke notwendig. Anfang September 2022 konnte ein entsprechendes Büro beauftragt werden, das in Abstimmung mit der NRM, der HFM und dem Elektrofachplaner mehrere Entwürfe ausgearbeitet hat. Parallel wurde die europaweite Ausschreibung der Elektro-Planungsleistungen für das weitere Projekt auf den Weg gebracht. Mitte Dezember 2022 konnte nach Auswertung der im Rahmen dieser Ausschreibung eingehenden Angebote ein Elektrofachplanungsbüro entsprechend beauftragt werden. Detaillierte Abstimmungen mit den beteiligten Ämtern zu den visualisierten Entwürfen haben Anfang Dezember 2022 stattgefunden. Es sind jedoch weitere Abstimmungen zu offenen Fragen und neu hinzugekommenen Aspekten erforderlich, bis die Entwürfe mit Zustimmung aller beteiligten Ämter finalisiert und der NRM zur Verfügung gestellt werden können. Auf dieser Grundlage wird die NRM ein Angebot für einen Netzanschlussvertrag erstellen, was nach Auskunft der NRM jedoch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen wird. Parallel wird die Planung der Landstromversorgung an den Liegestellen weitergeführt. Zudem wird eine Klärung der Frage angestrebt wie und durch wen die Landstromversorgung später operativ und technisch betrieben werden wird.