Meine Nachbarschaft: Elsa-Brändström-Platz
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Vorlagen
Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6764 entstanden aus Vorlage: OF 1194/2 vom 05.10.2020 Betreff: Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Feuerbachstraße/Ecke Guiolettstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (durch Sperrpfosten bereits gegen Zuparken abgesichert) und der nächsten Hofeinfahrt auf der in Blickrichtung des unten stehenden Fotos linken Fahrbahnseite ein Drängelgitter zu errichten bzw. das Drängelgitter entlang der Straßenführung im Kurvenbereich fortzuführen. Begründung: Anregung des Schülerladens aufgrund von langjähriger Beobachtung. Der gesamte Bereich des Zebrastreifens, insbesondere die Straßenseite vor dem Schülerladen Westend (Feuerbachstraße 15), soll durch die Maßnahme sicherer werden. Die Kinder nutzen mehrheitlich diesen Weg von der Elsa-Brändström-Schule zum Schülerladen und für ihren Heimweg. Unmittelbar vor dem Zebrastreifen wird die Parkfläche (ein bis zwei Plätze) oft nicht eingehalten. Diese Tatsache führt dazu, dass der Gehweg verengt wird oder an dieser engen Stelle der Einbahnstraße Fahrzeuge der FES, Lkw und Baufahrzeuge stecken bleiben und den Zebrastreifen blockieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 349 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2020, OF 1193/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor der ibms International Bilingual Montessori School Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: 1. Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf der Senckenberganlage für 100 Meter im Bereich Senckenberganlage / Ecke Kettenhofweg bis Senckenberganlage / Ecke Dantestraße (so wie an der Erasmusschule im Ostend auf der B 3 umgesetzt); 2. Ersatz der Sperrpfosten durch eng stehende Drängelgitter auch entlang der Senckenberganlage 20-22 um das "auf die Fahrbahn-Laufen" von Schulkindern zu verhindern sowie Aufstellen weiterer Drängelgitter zwischen Radweg und Fußweg, um den Fahrradverkehr vom Fußweg zu trennen (siehe nachfolgende Fotos); 3. Ausweitung des absoluten Halteverbots auf den gesamten Bereich vor dem Gebäude Senckenberganlage 20-22; 4. Fahrbahnbeschriftung "Vorsicht Kinder!" auf mindestens der rechten Fahrspur (ebenfalls wie vor der Erasmusschule im Ostend); 5. Anbringen von Verkehrsschildern "Achtung Kinder" mit Zusatzschild "Schulweg" für den Auto- und den Radverkehr. Begründung: Bitte der Schulgemeinde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Auf Wunsch von FDP und BFF wird über die Ziffern des Antragstenors der Vorlage OF 1193/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6756 2020 Die Vorlage OF 1193/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: CDU, 1 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenSicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 1194/2 Betreff: Sicherer Weg in den Hort - Drängelgitter in der Feuerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Feuerbachstraße/Ecke Guiolettstraße zwischen dem Fußgängerüberweg (durch Sperrpfosten bereits gegen Zuparken abgesichert) und der nächsten Hofeinfahrt auf der in Blickrichtung des u.g. Fotos linken Fahrbahnseite ein Drängelgitter zu errichten bzw. das Drängelgitter entlang der Straßenführung im Kurvenbereich fortzuführen. Begründung: Anregung des Schülerladens aufgrund von langjähriger Beobachtung. Der gesamte Bereich des Zebrastreifens insbesondere die Straßenseite vor dem Schülerladen Westend (Feuerbachstraße 15) soll durch die Maßnahme sicherer werden. Die Kinder nutzen mehrheitlich diesen Weg von der Elsa-Brändström-Schule zum Schülerladen und für ihren Heimweg. Unmittelbar vor dem Zebrastreifen wird die Parkfläche (1-2 Plätze) oft nicht eingehalten. Diese Tatsache führt dazu, dass der Gehweg verengt wird oder an dieser engen Stelle der Einbahnstraße Fahrzeuge der FES, LKW und Baufahrzeuge stecken bleiben und den Zebrastreifen blockieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6764 2020 Die Vorlage OF 1194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1164/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße und Fahrradverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob statt eines wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagenen Ausbaus der Bockenheimer Landstraße mit breiten Fahrradwegen eine Führung des Fahrradverkehrs über den zur Fahrradstraße ausgebauten Kettenhofweg möglich wäre (bei zusätzlicher Beibehaltung der jetzigen Fahrradwege auf der Bockenheimer Landstraße). Begründung: Die Erweiterung der Radwegekapazität zwischen Opernplatz und Bockenheimer Warte ist unerläßlich. Es kann daher nur darum gehen, die beste Lösung dafür zu finden. Der städtischerseits vorgeschlagene Umbau der Bockenheimer Landstraße wird aber mit höchster Wahrscheinlichkeit zu einer für Autofahrer, Busfahrgäste und Anwohner unerträglichen Situation führen: - Der jetzt schon zu manchen Tageszeiten fast die gesamte Bockenheimer Landstraße blockierende Verkehrsstau stiehlt den Bürgern nicht nur wertvolle Zeit, sondern führt auch zu übermäßigen Abgasemissionen bis in die umliegenden Wohnviertel hinein. - Insbesondere der Wegfall der bisherigen Abbiegespuren wird zu ständigen Blockaden im Verkehrsfluß führen. - Damit wird sich die Luftqualität deutlich verschlechtern. - Viele Autofahrer werden Schleichwege durch die Wohnviertel suchen und dabei Lärm, Abgase und Gefahren mit sich bringen. - Im Stau werden die Busse des ÖPNV aufgehalten. Wird statt dessen der Kettenhofweg zur 2-Richtungs-Fahrradstraße umgebaut (mit entsprechender Bevorrechtigung des Radverkehrs, evtl. entsprechend den Vorschlägen des Radentscheids), kann der Umbau der Bockenheimer Landstraße unterbleiben (und damit auch vermutlich Kosten eingespart werden, da die Arbeiten am Kettenhofweg geringeren Aufwand erfordern). Die schmalen Radwege entlang der Bockenheimer Landstraße sollten dennoch beibehalten werden, da sie eine zusätzliche Kapazitätssteigerung der Ost-West-Radwegverbindung bedeuten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1164/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenPlatzbenennung nach Bernhard Sekles
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 1133/2 vom 05.08.2020 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstraße, Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z. B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z. B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch'schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem Ortsbeirat 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch'schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrerseminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Mátyás Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 61 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 62 2
Platzbenennung nach Bernhard Sekles
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.08.2020, OF 1133/2 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstr., Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z.B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z.B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch`schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem OBR 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch`schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrer-Seminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Matyas Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia-org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6410 2020 Die Vorlage OF 1133/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMacht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 1132/2 Betreff: Macht es Corona nötig? Seitenstraßen um die Alte Oper sollten nach 22:00 Uhr keine alternativen Orte für gesperrte Clubs und Diskotheken bleiben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob und mit welchen Mittel in den Seitenstraßen im Umfeld der Alten Oper, insbesondere im Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ab 23 Uhr die Nutzung durch feiernde Menschen eingeschränkt werden kann, um die Anwohner*Innen vor Lärm und in Ihrer Nachtruhe effektiv zu schützen. 2. wie die Stadt Frankfurt in der Corona-Zeit Alternativen zum Feiern entwickelt bzw. fördert, um Feiernden andere örtliche Möglichkeiten außerhalb von Anwohnerstraßen zu eröffnen, wo diese meist jüngeren Menschen auch in der Zeit der Pandemie angemessen jung sein dürfen. Begründung: Gerade in dieser Sommerzeit treffen sich viele zum Feiern auf öffentlichen Plätzen. Dies geschieht an der Alten Oper, aber auch im Umfeld der Alten Oper in Anwohnerstraßen, so dass die Anwohner*Innen nicht nur am Wochenende von feiernden Menschen in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Z.B. im Kettenhofweg/ Bockenheimer Landstraße, mithin im Umfeld zum Platz an der Alten Oper, versammeln sich regelmäßig viele Menschen nach 22 Uhr, um lautstark ihr Bier zur Diskussion zu teilen. Viele Anwohner sind durch den Lärm gestört und wünschen sich ein festes Einschreiten der Polizei. Insgesamt fehlen derzeit die gesperrten Diskotheken und Clubs zum Chillen. Daher wäre es gut, wenn der Stadt hierzu bald konkrete Ideen vorstellen könnte. Sowohl den Anwohner*Innen als auch den Feiernden sollte jeweils geholfen bzw. ein Angebot gemacht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der Piraten wird über die Ziffer 1. und die Ziffer 2. der Vorlage OF 1132/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1736 2020 Die Vorlage OF 1132/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 1. des Antragstenors die Zahl "23" durch die Zahl "22" ersetzt wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffer 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenDenkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2020, OF 1124/2 Betreff: Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130 Vorgang: V 1133/19 OBR 2, V 1319/19 OBR 2; ST 712/19; ST 1966/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Zukunft der Liegenschaft Kettenhofweg 130 ("IvI")? 1.1 Nach Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019 stand der Magistrat mit dem Vertreter der - damals - neuen Eigentümer in Kontakt und werde "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der Baumaßnahmen hinwirken." Zu welchen Ergebnissen hat dieser Kontakt bisher geführt? 1.2 Hat die 2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen Beherbergungsbetrieb aktuell noch Bestand? 1.3 Besteht das 2016 im Hinblick auf den Rückzug des damaligen Bauleiters erlassene Bauverbot weiterhin oder wurden die zur Durch- führung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen mittlerweile eingereicht? 1.4 Ist angesichts des weiteren Verfalls des Gebäudes nun in näherer Zukunft mit dem Erlass eines Instandsetzungsgebotes nach § 177 Baugesetzbuch zu rechnen? 2. Welche Eingriffsmöglichkeiten sieht der Magistrat nach dem Verzicht auf die Ahndung des Verstoßes gegen das Hessische Denkmalsschutzgesetz durch den früheren Eigentümer (Verfristung !), den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes bzw. dessen zulässigen Umbau und/oder zumindest die Wahrnehmung der erf orderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen noch durchzusetzen? Begründung: Trotz der Ankündigungen des Magistrats ist auch im Verlauf des letzten Jahres keine positive Veränderung bzgl. der Liegenschaft Kettenhofweg 130 festzustellen. Das Gebäude verfällt weiterhin, das Grundstück ist von zwei Seiten aus offen zugänglich. Entgegen der Auskunft des Magistrats zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Instandsetzungsgebots ist eine "Substanzgefährdung" des betreffenden Gebäudes explizit nicht erforderlich. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer ...Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf-(weist), deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instand- setzung möglich ist." Da der derzeitige Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, bitten wir den Magistrat, die Bauaufsichtsbehörde zu veranlassen, entsprechend zu verfahren. Das Verwaltungshandeln der Behörde ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Stadtverwaltung zu stärken! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1733 2020 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6252 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 24.06.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße Fußgängerüberwege inklusive Zebrastreifen und Verkehrszeichen 350-10 einzurichten und weiterhin zu prüfen, ob die bestehende Vorfahrtsregelung abgeändert werden kann. Begründung: Bitte der Elternvertreter der Kitas in der Erlenstraße mit Blick auf die vom morgendlichen Berufsverkehr stark frequentierte Kreuzung, die auf dem Gehweg vieler Eltern/Kinder zu den Kitas liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1827 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0
Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1108/2 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Neue Niedenau / Savignystr / Erlenstraße Fußgängerüberwege inkl. Zebrastreifen und Verkehrszeichen 350-10 einzurichten und weiterhin zu prüfen, ob die bestehende Vorfahrtsregelung abgeändert werden kann. Begründung: Bitte der Elternvertreter der Kitas in der Erlenstraße mit Blick auf die vom morgendlichen Berufsverkehr stark frequentierte Kreuzung, die auf dem Gehweg vieler Eltern/Kinder zu den Kitas liegt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6252 2020 Die Vorlage OF 1108/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 1099/2 Betreff: Mögliche Standorte für öffentliche und/oder soziale Nutzungen im Ortsbezirk 2 Vorgang: OM 5797/20 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird im Rahmen der OM 5797 vom 17.02.2020 gebeten, explizit zu prüfen und zu berichten, ob die beiden nachfolgend genannten Objekte von der Stadt für öffentliche und/oder soziale Zwecke erworben bzw. angemietet und genutzt (insbesondere u.g. Nr. 1) bzw. für die weitere soziale Nutzung erweitert und vergrößert werden können (insbesondere u.g. Nr. 2): 1. Ehemaliges "IVI" im Kettenhofweg 130. Der Magistrat wird zugleich um Mitteilung zu den aktuellen Besitzverhältnissen und zu den bekannten / bestehenden Planungen für das Gebäude gebeten. 2. "Rot Kreuz-Baracke" in der Kaufunger Str. 9. Möglich wäre z.B. ein Ersatz der Baracke durch ein mehrgeschossiges Gebäude in Holzverbundbauweise. Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Beantwortung mit dem derzeitigen Nutzer Deutsches Rotes Kreuz abzustimmen. 3. Falls die beiden o.g. genannten Objekte / Standorte nicht nutzbar sind, wird der Magistrat im Rahmen der Berichterstattung zur OM 5797 gebeten mitzuteilen, wo aus seiner Sicht geeignete Standorte im Ortsbezirk 2 vorhanden sind. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5797 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1702 2020 Die Vorlage OF 1099/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, LINKE.
Weiter lesenBitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 1081/2 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbeirates 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, deren die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den OBR-2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend) bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird sich in den Wohnquartieren des OBR-2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohner*innen noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2020 Die Vorlage OF 1081/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, FDP, BFF und Piraten gegen 1 CDU, GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenZebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5754 entstanden aus Vorlage: OF 1212/1 vom 07.02.2020 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der Grundschule Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße die Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone der Baustelle "Zebra" auf der Europa-Allee ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und Wiedereinbiegen in die Niedernhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt, um eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2019 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anlage) wurde die Zebrastreifenlösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Problem mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen gelben Zebrastreifen gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1 Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen entbehrlich seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ unter 2.3 Absatz 3 von begründeten Ausnahmefällen gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Anlage - (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 142 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1027 Aktenzeichen: 32 1
Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2020, OF 1212/1 Betreff: Zebrastreifen dringend für die Schulwegsicherung der Grundschule Europaviertel benötigt - auch in einer Tempo-30-Zone muss die Stadt die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten In der Schulwegsicherheitsbegehung der GS Europaviertel am 13.09.2019 hat sich schnell herauskristallisiert, dass die Kreuzung Hattersheimer Straße/Niedernhausener Straße DIE Problemzone ist. Der Weg in die Grundschule wird hier von den zwei Baustellen "Solid" und "Zebra" flankiert. Ein Überqueren ist durch diese Baustellen mit der eingeschränkten Übersichtlichkeit ein klarer Gefahrenpunkt. Durch die Anlieferzone Baustelle Zebra auf der Europaallee, ist diese Straße leider nur eine bedingte Alternative. Eine Überquerung der Hattersheimer Straße an der Ampel Europa-Allee und wiedereinbiegen in die Niederhausener Straße ist wegen der Baustelle nicht möglich. Die Problematik wurde auf der angesprochenen Schulwegbegehung bei den zuständigen Behörden adressiert. Die Elterninitiative war überdies hinaus tätig und hat die Verantwortlichen der Baustellen mit ins Boot geholt um eine Lösung zu finden mit der alle Beteiligten leben können. Ergebnis war ein Gespräch am 13.11.2020 und die Ausarbeitung alternativer Ideen zwischen Aurelis und dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). Unter Variante 2 (Bild siehe Anhang) wurde die Zebra-Lösung diskutiert, die sich als präferierte Lösung für Aurelis und auch der Elterninitiative herauskristallisiert hat. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Lösung des Problems mit einem Zebrastreifen (es wird hierbei an die Lösung durch einen "gelben Zebrastreifen" gedacht, wie er an Baustellen eingesetzt wird) in einer Tempo-30-Zone entgegenzutreten. Der Magistrat soll sich für diese Lösung einsetzen, auch wenn seitens des ASE Bedenken entgegenstehen, da man sich auf die Verordnung R-FGÜ 2.1. Absatz 3 beruft, wonach Zebrastreifen für Tempo-30-Zonen "entbehrlich" seien. Begründung: Die vorgeschlagene Lösung mit einem gelben Zebrastreifen sollte relativ schnell und einfach umsetzbar sein und stellt für die Beteiligten die bevorzugte Variante dar. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Lösung im Westend an der Ecke Feuerbachstr. / Kettenhofweg (nähe Bettinaschule) auch in einer Tempo-30-Zone umgesetzt wurde. Es ist den Eltern schwer zu vermitteln, warum eine Verordnung angewendet werden soll, um im Endeffekt ihre Kinder auf dem Schulweg nicht richtig zu schützen. Des Weiteren kann in der Formulierung "entbehrlich" ein Definitionsspielraum und kein Ausschlusskriterium gesehen werden. Zumal in der R-FGÜ im 2.3. Absatz 3 von begründeten Ausnahmefälle gesprochen wird. Um einen solchen Ausnahmefall scheint es sich letztendlich ja auch im Westend zu handeln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 1212/1 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und CDU erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5754 2020 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1020/2 Betreff: Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2 Vorgang: OM 1346/12 OBR 3; B 472/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Ergänzend zum Magistratsbericht B 472/2019 wird um Auskunft gebeten, in welchem Zeitraum die geplante Umrüstung der Gasleuchten in den Stadtteilen Westend, Bockenheim und Kuhwald er- folgen soll. Es handelt sich um Umrüstungsmaßnahmen in folgenden Straßen: - Emil-Claar-Straße Am Weingarten Buzzistraße - Feuerbachstraße Ginnheimer Straße Funckstraße - Lindenstraße Manskopfstraße - Siesmayerstraße (Planungen abgeschlossen) Begründung: Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des OBR 3 zurück (OM 1346/2012). Im o.g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen ange- führt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1346 Bericht des Magistrats vom 06.12.2019, B 472 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1569 2020 Die Vorlage OF 1020/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenKreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenUnfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5524 entstanden aus Vorlage: OF 968/2 vom 14.11.2019 Betreff: Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze im Kettenhofweg auf dem Streckenabschnitt zwischen den Abzweigungen zur Lindenstraße und zur Arndtstraße auf der linken Seite sperren zu lassen. Begründung: Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und in diesem Streckenabschnitt auf beiden Seiten geparkt werden darf, kommt es durch den regen Verkehrsfluss regelmäßig zu Gefährdungen von Fahrradfahrern. Indem die Parkplätze auf der linken Seite gesperrt werden, könnte das Unfallrisiko auf diesem Streckenabschnitt deutlich minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 561 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1760 Aktenzeichen: 32 1
Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 968/2 Betreff: Unfallrisiko im Kettenhofweg entschärfen! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem Kettenhofweg auf dem Streckenabschnitt zwischen den Abzweigungen zur Lindenstraße und zur Arndstraße auf der linken Seite sperren zu lassen. Begründung: Da es sich um eine Einbahnstraße handelt und in diesem Streckenabschnitt auf beiden Seiten geparkt werden darf, kommt es durch den regen Verkehrsfluss regelmäßig zu Gefährdungen von Fahrradfahrern. Indem die Parkplätze auf der linken Seite gesperrt werden, könnte das Unfallrisiko auf diesem Streckenabschnitt deutlich minimiert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5524 2019 Die Vorlage OF 968/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWestend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 durch Aufstellung von Fahrradbügeln sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2019, OF 940/2 Betreff: Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 durch Aufstellung von Fahrradbügeln sichern Vorgang: OM 5120/19 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die ebenerdige Grundstücksein- und -ausfahrt des Kreditinstituts VTB - Rüsterstraße 7-9 - mittels Aufstellung von Fahrradbügeln gesichert wird. Hierzu ist der entsprechende Parkraum zu entwidmen. Begründung: Um auch angemessene Benefits für die Allgemeinheit zu bewirken, ist eine entsprechende Präzisierung der OM 5120 geboten. Westend: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 Foto: GÜNTER HEILMANN, Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 940/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEinfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5120 entstanden aus Vorlage: OF 893/2 vom 28.08.2019 Betreff: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Grundstück Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken zu sichern, z. B. durch das Anbringen von Markierungen auf dem Boden oder das Aufstellen von Pfosten. Begründung: Bitte der die Stellplätze auf dem Grundstück nutzenden VTB Bank. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 75 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 5
Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0
Einfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 893/2 Betreff: Einfahrt Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfahrt zum Grundstück Rüsterstraße 7-9 gegen Zuparken zu sichern, z.B. durch das Anbringen von Markierungen auf dem Boden oder das Aufstellen von Pfosten. Begründung: Bitte der die Stellplätze auf dem Grundstück nutzenden VTB Bank. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5120 2019 Die Vorlage OF 893/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, 1 GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenNeugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 895/2 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße - zukünftige Verkehrsführung im gesamten Westend mit bedenken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreie Zugang U-Bahnstation Westend) die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im OBR 2 vorzustellen; 2. kurzfristig die Situation an der Ampel Kettenhofweg / Ecke Mendelssohnstraße zu prüfen und zu berichten, ob die dortige Ampelschaltung in den Stoßzeiten morgens zwischen 8-10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16-18 Uhr wie folgt angepasst werden kann: a) Verlängerung der Grünphase für den Autoverkehr der aus dem Kettenhofweg in die Mendelssohnstr. einbiegt und b) Schaltung der Grünphase für den Autoverkehr so, dass diese nicht parallel zur Grünphase der Fußgängerampel über die Mendelssohnstraße verläuft (und im Ergebnis mehrere Autos rechts abbiegen können); 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstr. auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Es gibt im Kettenhofweg bis zur Ampelkreuzung in den letzten Jahren ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Der Kettenhofweg wird stark als Umgehung zur Bockenheimer Landstr. frequentiert. Dies führt an der Ampelkreuzung zu erheblichem Stress durch Stauaufkommen für die Verkehrsteilnehmer und vor allem auch für die Anwohner (es gibt hier neben den Autos ein hohes Aufkommen an Fahrradverkehr und Fußgängern und neuerlich auch E-Scootern). Diese geschilderten Situationen finden vor allem zu Stoßzeiten morgens zwischen 8 Uhr und 10 Uhr sowie nachmittags zwischen 16 Uhr und 18.00 Uhr statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2019, OF 911/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion erfolgt ziffernweise Abstimmung. Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 895/2 dahin gehend ab, dass diese als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und der Antragstenor um die Ziffer 1. "den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst;" ergänzt wird sowie dass die bisherigen Ziffern 1. bis 3. zu den Ziffern 2. bis 4. werden. Beschluss: Anregung OA 460 2019 1. a) Die Ziffern 1., 2. und 4. der Vorlage OF 895/2 werden in der geänderten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 3. der Vorlage OF 895/2 wird in der geänderten Fassung (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 911/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. a) Einstimmige Annahme b) GRÜNE, FDP und 1 LINKE. gegen CDU, SPD und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE. zu 2. CDU und SPD gegen FDP, 1 LINKE. und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE und 1 LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenSchulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 822/2 Betreff: Schulweg/Hortplatzweg Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob zur Verbesserung der Schulwegsicherheit ein Zebrastreifen über die Beethovenstraße / Ecke Kettenhofweg eingerichtet werden kann. Begründung: Hinweis von Eltern. Auf dem Kettenhofweg sind viele Kindernoteingänge, die die Kinder jedoch mangels Zebrastreifen über die Beethovenstraße nicht sicher erreichen können. Im konkreten Fall des KfW-Horts (Schumannstraße 67) hat das zur Auswirkung, dass die Kinder einen anderen Weg zum Hort gehen müssen (über Mendelssohnstraße und Corneliusstraße). Dieser Weg ist zwar vollständig mit Zebrastreifen / Ampeln ausgestattet, allerdings gibt es dort ab der Bäckerei Liebesbrot keinen einzigen Kindernoteingang. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1328 2019 Die Vorlage OF 822/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSchutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Vorgang: V 1133/19 OBR 2; ST 712/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende Irrelevanz") gem. § 177 BauGB zu veranlassen und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der ST 712 angeführte Bauverbot z. Zt. noch besteht, ist es insoweit aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1319 2019 Die Vorlage OF 825/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBauvorhaben Feuerbachstraße 26-32
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2019, OF 765/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26-32 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 1. Findet eine Prüfung der Baulärmprognosen, die im Rahmen von Baugenehmigungen vorzulegen sind, durch den Magistrat statt? Wenn ja, welches Ergebnis hat die Prüfung der Baulärmprognose T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 ergeben? 2. Hat der Magistrat die Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 für die Feuerbachstraße 26-32 im Hinblick auf die Einordung in die gebietstypischen Kategorien überprüft? Diese sind hier teilweise falsch (WA Gebiete im Kettenhofweg werden fälschlicherweise als MI Gebiete behandelt). 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, wenn ein Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass die Richtwerte aus der AVV Baulärm überschritten werden, wie jetzt bei der Feuerbachstraße 26-32 (Seite 32 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019)? 4. Überwacht der Magistrat die Einhaltung von Lärmminderungsmaßnahmen aus Baulärmprognosen, wie etwa für die Feuerbachstraße 26-32, insbesondere wenn diese unrealistische Nutzungsszenarien vorsehen? 5. Die Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 berücksichtigen nicht den Lästigkeitszuschlag nach AVV Baulärm 6.6.3., der regelmäßig bei Abbruch-/Entkernungsmaßnahmen zu berücksichtigen ist. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 6. Nach den Ausführungen in T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019 wird ein Gesamtbeurteilungspegel aus dem Betrieb sämtlicher Baumaschinen ermittelt. Es wird aber in Widerspruch zum Wortlaut der AVV Baulärm, Ziffer 6.7.1, nicht die Zeitkorrektur unter Berücksichtigung der durchschnittlichen täglichen Betriebsdauer aller Baumaschinen durchgeführt, sondern für jede Baumaschine eine eigene Zeitkorrektur - in Anlage 1, dort als MM eingetragen (für Minderungsmaßnahme). Dies führt zu erhöhten Ergebnissen der Minderungsmaßnahmen. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 7. In den Ausführungen des TÜV vom 22.01.2019 ist für die Feuerbachstraße 26-32 kein Immissionsort in der östlichen Richtung angesetzt, der höher als 1. OG ist. Aus der Skizze auf Seite 9 sind die Immissionspunkte erkennbar. Der Immisionspunkt IP 3 (im Osten) beschränkt sich auf das 1 OG, obwohl es 5 Wohngeschosse hat und unmittelbar gegenüber der Baustelle liegt? Bekanntlich erhöht sich der Lärm mit zunehmender Geschosshöhe. Wie verhält sich der Magistrat hierzu? 8. Warum ist die Anzahl der Reflexionen, siehe Seite 2 der Ausführungen T 504-Rev 1 des TÜV vom 22.01.2019, auf nur 2 beschränkt? In den üblichen Berechnungssoftware-Anwendungen kann diese auf bis zu 10 eingestellt werden. Insbesondere in der schmalen Feuerbachstraße und in der Nord-Ost Ecke des Innenhofs ist eine Reflexion von nur 2 unrealistisch. 9. Wird das Technikgeschoss, welches abgerissen wird, als Vollgeschoss in der 10. Etage ausgebaut? Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2019 Die Vorlage OF 765/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Rüsterstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4125 entstanden aus Vorlage: OF 737/2 vom 04.01.2019 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Rüsterstraße im Westend zu veranlassen: 1. Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Unterbinden des Zuparkens der Gehwege; 2. Anbringen von sichtbaren Tempo-30-Markierungen bzw. anderen Hinweisen auf Tempo 30 und Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage. 3. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Straße verstärkt von Lkw und sonstigem Lieferverkehr zur Umfahrung der Mainzer Landstraße genutzt wird und was ggf. dagegen getan werden kann. Begründung: Bitte von Anwohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 735/2 Betreff: Nachfrage zum Bericht des Magistrats, B 344, vom 19.10.2018 Vorgang: B 344/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wann die Straßenbeleuchtung in den nachfolgend genannten und in der B 344 vom 19.10.2018 nicht aufgeführten Straßen modernisiert wird: - Beethovenstraße, - Kettenhofweg, - Schwindstraße, - Schubertstraße, - Corneliusstraße, - Arndtstraße, - Lindenstraße, - Westendstraße, - Savignystraße (teilweise), - Lessingstraße, - Feuerbachstraße, - Bettinastraße, - Ulmenstraße, - Brentanostraße. Begründung: Frage von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1135 2019 Die Vorlage OF 735/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Rüsterstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 737/2 Betreff: Verkehrssicherheit in der Rüsterstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte in der Rüsterstraße im Westend zu veranlassen: 1. Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Unterbinden des Zuparkens der Gehwege; 2. Anbringen von sichtbaren Markierungen bzw. Hinweisen auf "Tempo 30" und Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage; 3. Prüfen und Berichten, ob die Straße verstärkt von LKWs und sonstigem Lieferverkehrs zur Umfahrung der Mainzer Landstr. genutzt wird und was ggf. dagegen getan werden kann. Begründung: Bitte von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO I, TOP 23 Auf Wunsch der FDP erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4125 2019 Die Vorlage OF 737/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWas wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Betreff: Was wird aus dem "Institut für volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) eingeleitete Bußgeldverfahren wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude mittlerweile abgeschlossen? 2. Wann erfolgte der letzte Verkauf der Liegenschaft? 3. Was wurde aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding House? 4. Entspricht der derzeitige Zustand der Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften? Begründung: Die - wenig aussagefähige - St 1975/17 vom 02.10.2017 ist die letzte Auskunft des Magistrats bzgl. der Ereignisse um den Kettenhofweg 130. Zuvor hatte eine Immobiliengesellschaft die Liegenschaft zum Preis von 2,9 Mio.€ im Rahmen des Internetportals "Immobilienscout 24" angeboten (was gegenüber dem vom Land Hessen erzielten Verkaufspreis eine Steigerung um fast das Dreifache bedeutet). Seitdem ist das Gebäude weiter verfallen, die Umbauarbeiten sind z. Zt. offenbar eingestellt, es stehen z. Tl. mit Müll gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das erforderliche Bauschild fehlt, der Eigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis , dass die Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach nunmehr 1 1/4 Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2019 Die Vorlage OF 728/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenGeschwindigkeitsanzeige vor dem Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3956 entstanden aus Vorlage: OF 696/2 vom 08.11.2018 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige vor dem Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19 Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau im Bereich des Kinderhauses Matthäus (Hausnummern 13-19) eine digitale Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die km/h-Anzeige soll einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und -verlangsamung leisten und die Hol- und Bringsituation für Kinder und Eltern sicherer machen. Begründung: Betroffene Eltern beurteilen die Verkehrssituation vor dem Kinderhaus als gefährlich. Autofahrer würden regelmäßig mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Straße Niedenau unterwegs sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 317 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1417 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsanzeige vorm Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 696/2 Betreff: Geschwindigkeitsanzeige vorm Evangelischen Kinderhaus Matthäus, Niedenau 13-19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau im Bereich des Kinderhauses Matthäus (Hausnummern 13-19) eine digitale Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die km/h-Anzeige soll einen Beitrag zur Verkehrsberuhigung und -Verlangsamung leisten und die Hol- und Bringsituation für Kinder und Eltern sicherer machen. Begründung: Betroffene Eltern beurteilen die Verkehrssituation vor dem Kinderhaus als gefährlich. Autofahrer würden regelmäßig mit erhöhter Geschwindigkeit auf der Straße "Niedenau" unterwegs sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3956 2018 Die Vorlage OF 696/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.04.2018, OM 3034 entstanden aus Vorlage: OF 530/2 vom 31.03.2018 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Magistrat wird aufgefordert, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfernen. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15 bis 20 Zentimeter Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1348 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0
Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2018, OF 530/2 Betreff: Beschädigten Poller in der Ulmenstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den beschädigten Poller auf dem Bürgersteig in der Ulmenstraße (Höhe Hausnummer 11) zu entfern. Begründung: Der Poller (aus Plastik) ist abgebrochen oder umgefahren worden und ragt jetzt scharfkantig in etwa 15-20cm Höhe in Zacken aus der Erde. Somit stellt er eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3034 2018 Die Vorlage OF 530/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrssicherheit vor der Kita in der Niedenau 25
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 500/2 vom 01.02.2018 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Kita in der Niedenau 25 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Kita in der Niedenau 25 ein Hinweis-Piktogramm auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: Bitte der Eltern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 922 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 502/2 vom 01.02.2018 Betreff: Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Straße Niedenau sowie den angrenzenden Straßen und Plätzen die Polizeipräsenz, insbesondere auch mittels gelegentlichen Fußstreifen, erhöht wird. Begründung: Bitte der Bewohner! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 987 Aktenzeichen: 32 4
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