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Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130

Vorlagentyp: OFLINKE
185 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den aktuellen Stand der Liegenschaft Kettenhofweg 130 zu prüfen und zu berichten. Es wird auf den fortschreitenden Verfall des Gebäudes hingewiesen und die Notwendigkeit eines Instandsetzungsgebots betont. Ziel ist es, die Stadtverwaltung zu einer aktiven Rolle zu bewegen, um den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der Zukunft der Liegenschaft Kettenhofweg 130 ("IvI")? 1.1 Nach Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019 stand der Magistrat mit dem Vertreter der - damals - neuen Eigentümer in Kontakt und werde "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der Baumaßnahmen hinwirken." Zu welchen Ergebnissen hat dieser Kontakt bisher geführt? 1.2 Hat die 2015 erteilte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen Beherbergungsbetrieb aktuell noch Bestand? 1.3 Besteht das 2016 im Hinblick auf den Rückzug des damaligen Bauleiters erlassene Bauverbot weiterhin oder wurden die zur Durchführung des Bauvorhabens notwendigen Unterlagen mittlerweile eingereicht? 1.4 Ist angesichts des weiteren Verfalls des Gebäudes nun in näherer Zukunft mit dem Erlass eines Instandsetzungsgebotes nach § 177 Baugesetzbuch zu rechnen?
  2. Welche Eingriffsmöglichkeiten sieht der Magistrat nach dem Verzicht auf die Ahndung des Verstoßes gegen das Hessische Denkmalsschutzgesetz durch den früheren Eigentümer (Verfristung !), den Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes bzw. dessen zulässigen Umbau und/oder zumindest die Wahrnehmung der erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen noch durchzusetzen?

Begründung

Trotz der Ankündigungen des Magistrats ist auch im Verlauf des letzten Jahres keine positive Veränderung bzgl. der Liegenschaft Kettenhofweg 130 festzustellen. Das Gebäude verfällt weiterhin, das Grundstück ist von zwei Seiten aus offen zugänglich. Entgegen der Auskunft des Magistrats zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Instandsetzungsgebots ist eine "Substanzgefährdung" des betreffenden Gebäudes explizit nicht erforderlich. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer ...Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf-(weist), deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instand- setzung möglich ist." Da der derzeitige Eigentümer keinerlei Aktivitäten erkennen lässt, bitten wir den Magistrat, die Bauaufsichtsbehörde zu veranlassen, entsprechend zu verfahren. Das Verwaltungshandeln der Behörde ist nicht geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Stadtverwaltung zu stärken!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2017OFOF 306/2Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“)Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Juni 2017OMOM 1819Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Direktanregung
  3. 2. Oktober 2017STST 1975Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)Stellungnahme
  4. 2. Januar 2019OFOF 728/2Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  5. 21. Januar 2019VV 1133Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Anfrage
  6. 23. April 2019STST 712Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?Stellungnahme
  7. 29. Mai 2019OFOF 825/2Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  8. 17. Juni 2019VV 1319Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBAnfrage
  9. 18. Oktober 2019STST 1966Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGBStellungnahme
  10. 29. Juli 2020Sie sind hier
    OFOF 1124/2Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - nicht im Kettenhofweg 130
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  11. 24. August 2020VV 1733Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Anfrage
  12. 18. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 185 WochenSTST 2202Denkmalschutz? Instandsetzungsgebot? - Nicht im Kettenhofweg 130Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 42 · 24.08.2020
TO I, TOP 26
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1733 2020 Die Vorlage OF 1124/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 CDU2 SPDGrüneLinkePiraten
Ablehnung:
1 FDP
Enthaltung:
1 CDU1 FDPBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: 4 CDU, 2 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 FDP und BFF (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD

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