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Vorlagen
Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 502/2 Betreff: Erhöhung der Polizeipräsenz im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Niedenau sowie den angrenzenden Straßen und Plätzen die Polizeipräsenz insbesondere auch durch gelegentlich Fußstreifen zu erhöhen. Begründung: Bitte der Bewohner unter Hinweis auf eine gefühlte zunehmende Beschaffungskriminalität aus dem Umfeld der Fixerstuben im Bahnhofsviertel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2754 2018 Die Vorlage OF 502/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung lautet: "Bitte der Bewohner!" Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP, LINKE. und Piraten (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit vor Kita in der Niedenau 25
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 500/2 Betreff: Verkehrssicherheit vor Kita in der Niedenau 25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Kita in der Niedenau 25 ein Hinweis-Piktogramm auf die Fahrbahn aufzutragen. Begründung: Bitte der Eltern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2759 2018 Die Vorlage OF 500/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrs- und Parksituation im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2496 entstanden aus Vorlage: OF 425/2 vom 17.11.2017 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verke hrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet oder zumindest häufiger einer polizeilichen Kontrolle unterzogen werden kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene angesagte Lokalitäten, wie z. B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 416 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Betreff: Verkehrs- und Parksituation im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club verbessert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. 2. ob die Verkehrsregelung im Kettenhofweg neu gestaltet werden oder zumindest häufiger polizeilicher Kontrolle unterliegen kann. Begründung: In unmittelbarer Nachbarschaft liegen verschiedene, "angesagte" Lokalitäten, wie z.B. die Kameha Suite, The Ivory Club, Zenzakan, Mon Ami Maxi und die Alte Oper. Nachts wird der Kettenhofweg (1 - 35) zwischen Bockenheimer Landstraße und Niedenau als Parkfläche genutzt. Autos fahren in alle Richtungen, somit auch gegen den Verlauf der Einbahnstraße. Das ist gefährlich und Anwohner werden massivst gestört. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenVermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2017, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 400/2 vom 22.09.2017 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zu einem echten Kreisverkehr machen Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße/Rüsterstraße/Niedenau/Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Absatz 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es besser, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 109 Aktenzeichen: 32 1
Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt vor dem Ivory-Club, Guiollettstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2017, OF 407/2 Betreff: Haltemöglichkeiten für An- und Abfahrt vor dem Ivory-Club, Guiollettstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ivory Club schnellstmöglich eine Lösung für die schwierige Verkehrssituation vor dem Ivory-Club zu erarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass der fließende Verkehr nicht weiter behindert wird. Wünschenswert wäre eine Haltebucht bzw. Umgestaltung des Vorplatzes des Clubs, so dass Taxis und Gäste die Straße verlassen können und nicht weiter auf der Straße halten müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.11.2017, OF 425/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 407/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 10 Auf Wunsch der Piraten wird bei der Vorlage OF 425/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2496 2017 1. Die Vorlage OF 407/2 wurde zurückgezogen. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 425/2 abgelehnt. b) Ziffer 2. der Vorlage OF 425/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu a): 2 GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und SPD (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE zu b): CDU, SPD, 2 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenVermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2017, OF 400/2 Betreff: Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße /Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Abs. 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es richtiger, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2279 2017 Die Vorlage OF 400/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMöglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 306/2 vom 31.05.2017 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wurden in oder an der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI ) bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlagen? 2. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie ist der Magistrat auf den Sachverhalt aufmerksam geworden? 3. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie bewertet der Magistrat das Vorgehen des Eigentümers aus rechtlicher Sicht? 4. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Welche Schritte wurden beziehungsweise werden seitens des Magistrats eingeleitet, um das Vorgehen des Eigentümers zu sanktionieren und das Gebäude vor möglicherweise weiteren widerrechtlichen Eingriffen zu schützen? 5. Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Sind dem Magistrat weitere Objekte in Frankfurt bekannt, in dem ähnliche Verstöße durch den jeweiligen Eigentümer vorliegen könnten? Sieht es der Magistrat als erforderlich an, die entsprechenden Kontrolltätigkeiten zu verstärken? Begründung: Informationsbedarf aufgrund entsprechender Presseberichterstattung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2 Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Aktenzeichen: 63 0
Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“)
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2017, OF 306/2 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Wurden in oder an der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") bauliche Veränderungen vorgenommen, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlagen? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie ist der Magistrat auf den Sachverhalt aufmerksam geworden? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Wie bewertet der Magistrat das Vorgehen des Eigentümers aus rechtlicher Sicht? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Welche Schritte wurden bzw. werden seitens des Magistrats eingeleitet, um das Vorgehen des Eigentümers zu sanktionieren und das Gebäude vor möglicherweise weiteren widerrechtlichen Eingriffen zu schützen? Für den Fall, dass Punkt Nr. 1 zutrifft: Sind dem Magistrat weitere Objekte in Frankfurt bekannt, in dem ähnliche Verstöße durch den jeweiligen Eigentümer vorliegen könnten? Sieht der Magistrat es als erforderlich an, die entsprechenden Kontrolltätigkeiten zu verstärken?? Begründung: Informationsbedarf aufgrund entsprechender Presseberichterstattung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1819 2017 Die Vorlage OF 306/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges „IVI“) durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2017, OF 267/2 Betreff: Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") durch die Stadt zur Nutzung z. B. als Jugendzentrum für das Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob ein Erwerb der Immobilie Kettenhofweg 130 durch die Stadt möglich ist. Das Objekt wurde seinerzeit von einer "Investorengruppe" rund um einen Frankfurter Arzt (die genauen Details können beim OBR 2 angefragt werden) erworben und steht angabegemäß, nach zwischenzeitlich erfolgten polizeilichen Maßnahmen gegen die "Investorengruppe", zusammen mit zahlreichen weiteren Objekten in Frankfurt zum Verkauf. Begründung: Das Westend hat sich zu einem der kinderreichsten Stadtviertel der Stadt entwickelt, zugleich gibt es nur wenig Angebote für Jugendliche. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 423 2017 Die Vorlage OF 267/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradständer im südlichen Westend
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 213/2 Betreff: Fahrradständer im südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an den nachfolgenden Kreuzungsbereichen Fahrradbügel / Fahrradständer installiert werden können: 1. Feuerbachstraße / Guiolettstraße, 2. Feuerbachstraße / Kettenhofweg. Im Falle einer positiven Prüfung wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 334 2017 Die Vorlage OF 213/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2017, OM 1075 entstanden aus Vorlage: OF 175/2 vom 10.11.2016 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs. Begründung: Der bestehende, baulich getrennte Radweg ist zu schmal, als dass dort Radfahrer überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung könnte das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert werden und der Radverkehr besser fließen. Die Alternativrouten, zum Beispiel über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 649 Antrag vom 27.07.2018, OF 607/2 Auskunftsersuchen vom 13.08.2018, V 956 Aktenzeichen: 66 2
Frankfurter Immobilienmarkt
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2016, OA 95 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 10.11.2016 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es stimmt, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gemäß Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat; 2. ob ihm die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie eventuelle Handlungsbevollmächtigte der "E48" bekannt sind; 3. welche Angaben er zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen kann und ob ihm insbesondere bekannt ist, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die "E48" finanziert hat; 4. ob es stimmt, dass er bezüglich der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der "E48" geführt hat (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher angefragt werden.) und welche Stellungnahmen dort seitens des Amtes abgegeben wurden; 5. ob er entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen kann, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde; 6. ob er bestätigen kann, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde und ob es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes gab; 7. ob ihm bekannt ist, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat; 8. ob er vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den oben genannten Fragen seinerseits Handlun gsbedarf sieht. Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 919 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 07.12.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.01.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 95 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 95 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1015, 8. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 13.02.2017 Aktenzeichen: 61 0
Nach dem Auszug des Presseclubs den Pferdestall (Livingston Palais) Ulmenstraße 20 wieder durch die Saalbau als Bürgertreff für das Westend nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 158/2 Betreff: Nach dem Auszug des Presseclubs den Pferdestall (Livingston Palais) Ulmenstraße 20 wieder durch die Saalbau als Bürgertreff für das Westend nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Pferdestall soll nach dem geplanten Auszug des Presseclubs wieder als Bürgertreff für das Westend durch die Saalbau GmbH genutzt werden. Das Restaurant bleibt erhalten. Begründung: Der Presseclub wird nach der Fertigstellung des Historischen Museums wieder zurück in die Altstadt ziehen. Es ist dringend geboten, den Pferdestall nach dem Wegzug des Presseclubs wieder durch die Saalbau als Bürgertreff zu vermieten, da es im Westend einen großen Mangel an Räumen für Vereine und Gruppen gibt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 995 2016 Die Vorlage OF 158/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrats wird beauftragt, mit dem Pächter des Pferdestalls (Livingston Palais) zu verhandeln, ob er bereit ist, unter Fortführung der Gastronomie die durch den Auszug des Presseclubs freiwerdenden Räume des Pferdestalls der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Magistrat gebeten, den Pferdestall wieder unter die Verwaltung der Saalbau GmbH zu stellen. Begründung: Der Presseclub wird nach der Fertigstellung des Historischen Museums wieder zurück in die Altstadt ziehen. Es ist dringend geboten, den Pferdestall nach dem Wegzug des Presseclubs wieder als Bürgertreff zu vermieten, da es im Westend einen großen Mangel an Räumen für Vereine und Gruppen gibt." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: LINKE.
Weiter lesenFrankfurter Immobilienmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 152/2 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gem. Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat? 2. Sind dem Magistrat die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie evtl. Handlungsbevollmächtigte der E48 bekannt? 3. Welche Angaben kann der Magistrat zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen? Ist dem Magistrat insbesondere bekannt, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die E48 finanziert hat? 4. Stimmt es, dass das zuständige Fachamt des Magistrats bzgl. der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der E48 geführt hat? (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher Ortsbeirat 2 angefragt werden.) Welche Stellungnahmen wurden dort seitens des Amtes abgegeben? 5. Kann der Magistrat entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e.V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 6. Kann der Magistrat bestätigen, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") von dem Zwischenerwerber Franconofurt AG an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? Gab es diesbezüglich Beratungsgespräche seitens des zuständigen Fachamtes? 7. Ist dem Magistrat bekannt, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat? 8. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den o.g. Fragen 1-7 seinerseits Handlungsbedarf? Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.10.2016, OF 137/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 95 2016 Anregung an den Magistrat OM 993 2016 1. Die Vorlage OF 137/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 152/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 175/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg an der Bockenheimer Landstraße auf die Ebene der Fahrbahn abzusenken. Begründung: Der bestehende, bauliche getrennte Radweg ist zu schmal, als dass Radfahrer dort überholen könnten. Durch das erhöhte Radverkehrsaufkommen entstehen dort stauähnliche Situationen. Durch eine Absenkung wird das Überholen langsam fahrender Radfahrer erleichtert und der Radverkehr kann dort besser fließen. Die Alternativrouten, z.B. über den Kettenhofweg, tragen nicht genug zur Entlastung der Bockenheimer Landstraße bei, weil sie durch die doppelseitige Beparkung und die vielen ungesicherten Einmündungen für Radfahrer zusätzliche Gefahren birgt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 175/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1075 2017 Die Vorlage OF 175/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, noch vor dem 01.07.2017 die Neuplanung der Bockenheimer Landstraße in die Wege zu leiten. Zielstellung ist die Neuaufteilung des Straßenraums zugunsten des in den letzten Jahren massiv angestiegenen Fahrradverkehrs." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenFrankfurter Immobilienmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 137/2 Betreff: Frankfurter Immobilienmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu prüfen und zu berichten: 1. Stimmt es, dass die ABG Frankfurt Holding ihren ehemaligen Firmensitz in der Elbestraße 48-50 an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("E48", gem. Creditreform ansässig in der Beyerbachstraße 7 in 65830 Kriftel) verkauft hat? 2. Sind dem Magistrat die Gesellschafter, die Geschäftsführer sowie evtl. Handlungsbevollmächtigte der E48 bekannt? 3. Welche Angaben kann der Magistrat zur Abwicklung des Verkaufsprozesses dieser Immobilie durch die ABG Frankfurt Holding machen? Ist dem Magistrat insbesondere bekannt, welche Bank den Erwerb der Immobilie durch die E48 finanziert hat? 4. Stimmt es, dass das zuständige Fachamt des Magistrats bzgl. der Entwicklungsmöglichkeiten des Standortes Elbestraße 48-50 seinerzeit ein Beratungsgespräch mit einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, als Vertreter der E48 geführt hat? (Der Name des Arztes kann bei Bedarf beim Ortsvorsteher Ortsbeirat 2 angefragt werden.) Welche Stellungnahmen wurden dort seitens des Amtes abgegeben? 5. Kann der Magistrat entsprechende Hinweise aus der Nachbarschaft bestätigen, dass auch das Objekt der Frankfurter Werksgemeinschaft e. V. (Mitglied im Caritasverband Frankfurt) in der Wingertstraße an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 6. Kann der Magistrat bestätigen, dass auch das Objekt der Goethe-Universität im Kettenhofweg 130 (ehemaliges "IVI") an eine Gesellschaft verkauft wurde, die von einem im Westend ansässigen Arzt, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, vertreten wurde? 7. Ist dem Magistrat bekannt, dass bereits Wochen und Monate vor den beispielhaft genannten Immobilientransaktionen unter Nr. 1, 5 und 6, bei denen jeweils öffentliche Einrichtungen/Institutionen als Verkäufer agierten, eine Demonstration von betroffenen Mietern aus dem Westend und dem Nordend vor der Praxis eines im Westend ansässigen Arztes, der zuletzt in Zusammenhang mit "gewissen Maßnahmen" von Polizei und Zoll Gegenstand von Presseberichten gewesen ist, stattgefunden hat? 8. Sieht der Magistrat vor dem Hintergrund seiner Antworten zu den o.g. Fragen 1-7 seinerseits Handlungsbedarf? Begründung: Anscheinend ist doch nicht alles Gold, was da am Frankfurter Immobilienmarkt glänzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2016, OF 152/2 Antrag vom 10.11.2016, OF 153/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 137/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 95 2016 Anregung an den Magistrat OM 993 2016 1. Die Vorlage OF 137/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 152/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 153/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParkraum Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2016, OM 744 entstanden aus Vorlage: OF 115/2 vom 22.09.2016 Betreff: Parkraum Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen in der Feuerbachstraße wieder durchgehend anzubringen und dabei sicherzustellen, dass die Passierbarkeit der Straße auch für Lkw beziehungsweise Müllabfuhr gesichert bleibt. In diesem Zusammenhang ist zum Beispiel zu prüfen, ob der breite Fußgängerweg auf der rechten Fahrbahnseite (Richtung Westendplatz) teilweise mitgenutzt werden kann, ohne die Barrierefreiheit einzuschränken. Begründung: Ergebnis eines Ortstermins mit Bewohnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1768 Aktenzeichen: 66 3
Parkraum Feuerbachstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2016, OF 115/2 Betreff: Parkraum Feuerbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Parkmarkierungen in der Feuerbachstraße wieder durchgehend anzubringen und dabei sicherzustellen, dass die Passierbarkeit der Straße auch für LKW bzw. Müllabfuhr gesichert bleibt. In diesem Zusammenhang ist z.B. zu prüfen, ob der breite Fußgängerweg auf der rechten Fahrbahnseite (Richtung Westendplatz) teilweise mitgenutzt werden kann, ohne die Barrierefreiheit einzuschränken. Begründung: Ergebnis eines Vor-Ort-Termins mit Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2016, TO II, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 744 2016 Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 393 entstanden aus Vorlage: OF 72/2 vom 09.08.2016 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, im Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien wie beispielsweise an der Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße aufzubringen. Begründung: Im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen kommt, wer wem die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts-vor-Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere sollen sie auf die Grundregel in Tempo-30-Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1540 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2016, OF 72/2 Betreff: Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/Wildunger Straße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, an diesem Kreuzungsbereich an der Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie auf der Leipziger Straße an beiden Einmündungsbereichen Haltelinien aufzubringen. Begründung: In dem besagten Kreuzungsbereich treffen sich Fußgänger, Fahrradfahrer und der motorisierte Verkehr aus allen Richtungen. Dies hat zur Folge, dass es sehr häufig zu missverständlichen Situationen führt, wer wem jetzt die Vorfahrt zu gewähren hat. Insbesondere motorisierte Fahrzeuglenker, die die Kreuzung ansteuern, können oftmals nicht alle Einmündungen überblicken und treffen die falsche Entscheidung, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer übersehen werden. Auch Fahrradfahrer halten sich nicht immer an das Rechts- vor Links-Gebot und übersehen andere Verkehrsteilnehmer. Die Haltelinien sollen allen rollenden Verkehrsteilnehmern die Gefährlichkeit dieser Kreuzung vor Augen führen und sie zu mehr Achtsamkeit auffordern. Insbesondere mehr auf die Grundregel in Tempo 30 Zonen, Fußgänger haben immer "Vorfahrt", zu achten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 393 2016 Die Vorlage OF 72/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Kreuzung Kettenhofweg/Schumannstraße beispielhaft aufgeführt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger.Straße.32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 815/2 Betreff: Verhandlungen mit den Eigentümer der größtenteils leer stehenden Gebäude Leipziger Straße 32 und 36 sowie Kettenhofweg 130 mit dem Ziel der Unterbringung von Flüchtlingen führen Der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert mit den Eigentümern der zum größtenteils leerstehenden Liegenschaften Leipziger Straße 32 HH und 36 HH sowie Kettenhofweg 130 Verhandlungen aufzunehmen, damit diese als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt werden können. Begründung: Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 32 HH handelt sich um einen Mitte der 90er Jahre begonnenen Bau, geplant als Verkaufsgebäude, das nicht fertiggestellt wurde. Diese 20 Jahre lang ungenutzte Liegenschaft lässt sich ohne Weiteres zu Wohnungen umgestalten. Bei der Liegenschaft Leipziger Straße 36 HH handelt sich um eine ehemalige Fabrik, die zur Zeit in den Erdgeschossen für Spielsalons und Bars Verwendung findet. Die mehrfach beantragte Räumung des Spielsalons und dazugehöriger Bar sowie die leerstehenden Obergeschosse bieten sich Unterbringung von Flüchtlingen nach erfolgten Renovierungs- und Umbauarbeiten an. Bei dem Gebäude Kettenhofweg 130 handelt es sich um das jahrelang besetzte Institut für Vergleichende Irrelavanz (IWI). Dies wurde für Veranstaltungen und offene politische Diskussionen genutzt. Vor ca. 2 Jahren wurde dieses Gebäude mit mehreren Huntertschaften Polizei gewaltsam geräumt und anschließend verkauft. Auch dieses Gebäude steht seit geraumer Zeit leer und würde sich zur Flüchtlingsunterbringung anbieten. Weiterhin stehen folgende Gebäude seit Jahren leer und über eine Umnutzung dieser Gebäude zur Unterbringung für Flüchtlinge wäre nachzudenken: Zeppelin Allee 13, ehemalige Dondorf Fabrik Fürstenberger Straße 235, Hochhaus am Park und weitere im Westend und in Bockenheim leerstehende Wohnungen. Aufgabe des Magistrats ist es durch die Überprüfung der ca 1,5 Millionen Quadratmeter leerstehenden Büroraumflächen dafür Sorge zu tragen, für Flüchtlinge adäquate Wohnungen zu erstellen, so dass sich die Verwendung von Sporthallen zur Flüchtlingsunterbringung erübrigt. Dies insbesondere, da immer wieder dagelegt wird, dass in der Stadt aufwachsende Kinder und Jugendliche mehr Sport treiben sollen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 49. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 815/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenDas seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2015, OM 4273 entstanden aus Vorlage: OF 700/2 vom 09.06.2015 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch Verhandlungen mit dem Eigentümer darauf hingewirkt werden kann, dass das seit Jahren leer stehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen Ulmenstraße und Bockenheimer Landstraße neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, insbesondere aufgrund der fußläufigen Entfernung zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1425 Aktenzeichen: 63 0
Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2015, OF 700/2 Betreff: Das seit Jahren leer stehende Grundstück neben der ehemaligen Kita im Kettenhofweg durch Verhandlungen mit dem Eigentümer für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Verhandlungen mit dem Eigentümer, darauf hin zu wirken, daß das seit Jahren leerstehende und als Parkplatz genutzte Grundstück im Kettenhofweg zwischen der Ulmenstraße und der Bockenheimer Landstraße, neben der ehemaligen Kindertagesstätte für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Begründung: Das Grundstück im Kettenhofweg neben der ehemaligen Kita steht seit Jahren leer und wird als Parkplatz genutzt. Bei dem großen Bedarf an Wohnungen in Frankfurt, und insbesondere im Westend, wäre es sinnvoll, daß das Gelände für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere aufgrund seiner Fuß läufigen Lage zur Innenstadt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4273 2015 Die Vorlage OF 700/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenSchulwegplan Elsa-Brändström-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2014, OM 2770 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 03.01.2014 Betreff: Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden und im Internet veröffentlichten Schulwegplan der Elsa-Brändström-Schule bezüglich des Kreisels "Niedenau - Zimmerweg - Rüsterstraße - Ulmenstraße" zu überprüfen. Im Plan ist dort eine Ampelanlage eingezeichnet, die jedoch nicht existiert. Der Magistrat wird gebeten, mit der Schule den Bedarf dieser Ampelanlage zu klären und in der Folge entweder den Schulwegplan anzupassen oder die Ampelanlage zu errichten. Begründung: Bestehende Abweichung zwischen Plan und Ist-Zustand. Anlage (ca. 706 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 468 Aktenzeichen: 40 31
Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2014, OF 438/2 Betreff: Schulwegplan Elsa-Brändström-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden und im Internet veröffentlichten Schulwegplan der Elsa-Brändström-Schule bezüglich des Kreisels "Niedenau - Zimmerweg - Rüsterstraße - Ulmenstraße" zu überprüfen. Im Plan ist dort eine Ampelanlage eingezeichnet, die jedoch nicht existiert. Der Magistrat wird gebeten, mit der Schule den Bedarf dieser Ampelanlage zu klären und in der Folge entweder den Schulwegplan anzupassen oder die Ampelanlage zu errichten. Begründung: Bestehende Abweichung zwischen Plan und Ist-Zustand. Anlage (ca. 706 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2770 2014 Die Vorlage OF 438/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenIm Rahmen des Programms .Aktive Nachbarschaft. soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 429/2 Betreff: Im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" soll für Bockenheim und Westend eine Studie erstellt werden, welche sozialen Einrichtungen (wie z. B. Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte) aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen benötigt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Im Rahmen des Programms Aktive Nachbarschaft ist für die an den Kulturcampus Frankfurt angrenzenden Stadtteile Bockenheim und Westend eine Studie zu erstellen, welche sozialen Einrichtungen wie Jugendhaus, Grundschulen und Altenbegegnungsstätte aufgrund der steigenden Bevölkerung in den Stadtteilen, verursacht u.a. durch Baumaßnahmen auf dem Kulturcampus Bockenheim und in der Feuerbachstraße, benötigt werden. Begründung: In Bockenheim und dem Westend fehlt es an wichtigen Jugendeinrichtungen wie einer Bolzhalle, einem Jugendhaus, einer Skateboardbahn, einer Fläche zum Streetbasketballspiel und Ahnlichem. Da es in beiden Stadtteilen nur wenige Freiflächen zur Nutzung für Jugendaktivitäten gibt, wäre eine Ansiedlung o.g. Einrichtungen auf dem Campus Bockenheim erforderlich und sinnvoll, zumal bereits im Abschlußbericht der Sanierung ein weiterhin bestehender Mangel an diesen Einrichtungen festgestellt wurde. In den vergangenen Jahren wurden außerdem vorhandene Treffpunkte für Jugendliche entfernt, z.B. Streetballkorb und Tischtennisplatte auf dem Adorno-Platz. Zurzeit gibt es in Bockenheim nur unzureichende Entfaltungsmöglichkeiten für Jugendliche, z.B. das in einer ehemaligen Stadtsparkassenfiliale untergebrachte JUZ, oder die "wild angelegte" Skateboardbahn vor der Universitätsbibliothek. Eine Sakteboardbahn war bereits im Magistratsbericht B 158 vom 25.02.2002 angekündigt worden. Die berechtigten Interessen für die Erstellung von Jugendeinrichtungen ist in die Planung aufzunehmen. Zu ergänzen ist, dass auf Grund der Immobilienmarktsituation seit 1999 Veränderungen an dem Letter of Intent möglich und vorzunehmen sind: 70 % Anteil für Wohnungen (anstatt bisher vorgesehener 70% Gewerbeflächen) und die Ansiedlung der dringlich erforderlichen Jugendeinrichtungen auf dem Campus Bockenheim.Weiterhin ist festzustellen, dass die Grundschulen und Kindertagesstätten in Bockenheim und dem Westend aufgrund steigender Geburtenquote und erhöhter Anzahl von Kindern in den Stadtteilen bereits jetzt an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt sind und dringend Erweiterungsbauten oder zusätzliche Einrichtungen notwendig sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 10.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird bis zur außerordentlichen Sitzung am 20.02.2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 20.02.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 429/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenMikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2013, OF 430/2 Betreff: Mikroklima durch mehr Freiflächen und vertikale Begrünung auf dem Kulturcampus Frankfurt verbessern, um einer weiteren Temperaturerhöhung im Bereich Bockenheim und Westend vorzubeugen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: A. In den Gebieten des Bebauungsplans sowie der neuen Bauareale und Gebäudeverdichtungen, z.B. wie Poseidon - und Triton - Hochhaus, Kreditanstalt für Wiederaufbau, in der Feuerbachstraße und weiteren Projekten in Bockenheim und Westend sind neue Klimauntersuchungen zu erheben. Es soll festgestellt, durch Maßnahmen im Bebauungsplan das laut Klimaplanatlas schlechte Mikroklima in diesem Gebiet nicht nur erhalten, sondern sogar verbessert werden kann. B. Beim Bebauungsplan Campus Bockenheim soll durch Festschreibung folgender Manahmen das Mikroklima verbessert werden. 1. Erhöhung des Anteils von Grünflächen in dem Gebiet. Die vorgesehene sogenannte Landwehr als Grünes Band allein ist nicht ausreichend. 2. Im Bebauungsplan ist die sogenannte vertikale Begrünung (vertikale Gärten von Patrick Blanc) der Fassadenflächen festzuschreiben, um eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abstrahlung der gespeicherten Wärme nachts vorzubeugen. 3. Es sollen Fassadenflächen festgesetzt werden, die eine Wärmeaufnahme tagsüber und einer Abgabe der gespeicherten Wärme nachts vorbeugen. 4. Reduktion der vorgesehenen Bruttogeschossfläche und gleichzeitiger Verzicht auf die vorgesehenen Hochhäuser. 5. Versiegelung des Gebietes aufheben und entsiegelte Flächen im Bebauungsplan festschreiben. 6. Begrünung von Dächern im Bebauungsplan festschreiben.
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradständer an der Bettinaschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2013, OF 405/2 Betreff: Fahrradständer an der Bettinaschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Dafür Sorge zu tragen, dass an der Bettinaschule ca. 200 Fahrradstellplätze im Bereich des Schuleingangs in der Feuerbachstraße installiert werden. 2. Diesbezüglich nochmals zu prüfen, warum die Fahrradstellplätze nach Abbau des derzeit noch als Lärmschutz dienenden Baugerüsts nicht auf der (ggf. mit einer wassergebundenen Decke versehenen) Rasenfläche unmittelbar vor dem Schulgebäude eingerichtet werden können. Diese Lösung wird vom OBR 2 präferiert. 3. Im Falle eines negativen Prüfergebnisses zu 2. zu prüfen, ob die Fahrradstellplätze auf der Fahrbahn / dem Parkraum unmittelbar vor der Schule in der Feuerbachstraße eingerichtet werden können und welche Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang im Hinblick auf den Straßenverkehr erforderlich sind. 4. Im Falle positiver Prüfergebnisse zu 2. oder 3. sind die entsprechenden Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Begründung: Ergebnis des Ortstermins mit Schulleitung am 6.11.2013. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2013, OF 394/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 394/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 405/2 wurde zurückgezogen.
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER
Weiter lesenBaumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 354/2 Betreff: Baumbestand auf dem Odina-Bott-Platz und im Umfeld sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Baumstandorte auf dem Odina-Bott-Platz sowie im Umfeld sind zu sichern, die Bäume nachhaltig zu pflegen bzw. nach dem Absterben sobald wie möglich zu ersetzen. Begründung: 1. Mindestens vier Roßkastanien entlang der Bockenheimer Landstraße am Odina-Bott-Platz gedeihen nicht gut. Nur die Roßkastanie an der Ecke zur Freiherr-vom-Stein-Straße, wo sich derzeit die provisorische Bushaltestelle befindet, hat eine dichte Krone mit dunkelgrünem Laub. Das Grünflächenamt möge dafür Sorge tragen, daß die schlecht gedeihenden Roßkastanien genügend Wasser und Nährstoffe erhalten. Wenn diese Maßnahmen nichts bewirken, sind die absterbenden Roßkastanien sobald wie mögliche durch kräftige Jungbäume zu ersetzen. 2. Auf dem Platz haben insgesamt sieben Zierkirschen gestanden (drei entlang der Freiherr-vom-Stein Strasse und vier im Grünbeet neben dem jetzigen Rosenbeet). Von den Vier Bäumen ist einer abgestorben und entfernt worden. Ein weiterer Baum wurde durch den Fall der Kastanie (im Sommer 2009), die im Beet vor dem Blockhaus gestanden hat, deutlich beschädigt und kurz darauf ebenfalls entfernt. In 2011 wurden diese zwei Bäume durch zwei Magnolien ersetzt. Wieso wurden keine Zierkirschen nachgepflanzt? Eine Magnolie ist 2012 eingegangen und wurde entfernt. Die noch vorhandene Magnolie kümmert vor sich hin und braucht dringend Pflege. Diese Magnolie soll nach der aktuell beschlossenen Planung im neuen Rosenbeet verbleiben. Wie in der Ortsbeiratssitzung bei der Verabschiedung des neuen Planes erläutert, erfolgt keine weiter Pflanzung eines Baumes. Es wäre sinnvoll wieder Zierkirschen nachzupflanzen. 3. Die südlichste Zierkirsche auf dem Odina-Bott-Platz (an der Freiherr-vom-Stein-Straße), die der stärksten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, hat bereits im Juli 2013 gelbes Laub, im Gegensatz zu den anderen zwei Zierkirschen in dieser Reihe. Hier sollte eine besondere Pflege mit Wasser und Nährstoffen erfolgen, um den Baum lange zu erhalten. 4. Die Roßkastanie vor dem Eckgebäude Bockenheimer Landstraße / Feuerbachstraße 49 sollte im Herbst 2013 ersetzt werden. Die Roßkastanie an diesem Standort war seit mehreren Jahren sichtbar am Absterben und hätte längst nachgepflanzt werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb mit dem Ersatz so lange gewartet wurde. 5. Auf dem Eckgrundstück Feuerbachstraße 49 wurden im Frühjahr 2013 tiefe Ausschachtungen für die neu genehmigte Außengastronomie vorgenommen. Nun stirbt die Krone des Ginkgo sichtbar ab. Außerdem wurden mindestens 4 Platanen im Vorgarten entfernt, die von Beginn an in Spalierform gezogen worden waren. Der erhebliche Baumverlust führt zu einer negativen Grün-Bilanz und beeinträchtigt das Mikroklima im Umfeld des Odina-Bott-Platzes. Was wurde von der Stadt als Ausgleich für die Baumfällungen und ökologischen Beeinträchtigungen verlangt? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 354/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenBefreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2013, OF 346/2 Betreff: Befreiungen vom Bebauungsplan müssen gesetzeskonform sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: Zu den im Magistratsbericht B184 vom 29.04.2013 aufgeführten Befreiungen im Westend sind folgende Klarstellungen erforderlich: 1. Hatte §31 BauGB zur Zeit des Erlasses der Befreiungen "im vergangenen Jahrhundert" einen anderen Wortlaut als heute ? 2. Wenn ja, war dieser bezüglich der Begründungen für Befreiungen so formuliert, dass auch vollständig den Zielen des Bebauungsplanes widersprechende Befreiungen vorgenommen werden konnten, wie z. B. eine Genehmigung von 25 statt statt 4 Vollgeschossen in der Bockenheimer Landstraße 51 ? 3. Wenn nein, wie vertragen sich die in B184 aufgeführten Befreiungen mit den Forderungen des Gesetzes: a) Abs.{1): waren die Änderungen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ? b) Abs.(2) Nr.1: in welcher Form lassen sich die Befreiungen durch das Wohl der Allgemeinheit begründen ? c) Abs.(2) Nr.2: nach weichen Kriterien wurden die Befreiungen ais städtebaulich vertretbar beurteilt ? d) Abs.(2) Nr.3: worin hätte sich bei einer Einhaltung des Bebauungsplanes eine nicht beabsichtigte Härte für die Antragsteller ergeben ? e) Abs.(2) letzter Satz: inwieweit war die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ? 4. Wenn die Fragen unter Nr. 3 abschlägig beantwortet werden müssen, ist dann davon auszugehen, dass die mit der Befreiung verbundenen Baugenehmigungen rechtsfehlerhaft waren? 5. Da jeder Bau, der ohne oder aufgrund einer rechtsfehlerhaften Baugenehmigung errichtet wurde, rechtlich als illegaler Schwarzbau betrachtet werden muss, folgt daraus, dass die betroffenen Gebäude abgerissen werden müssen ? 6. Wie stellt sich der Magistrat demzufolge zu der Entscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichtes {Az.: 2 A 190/10), dass solcherart illegal errichtete Bauwerke keinen Bestandsschutz genießen, und auch abgerissen werden müssen, wenn dies erst nach vielen Jahren rechtskräftig festgestellt wird ? 7. Stimmt der Magistrat der Aussage zu, dass auch im öffentlichen Baurecht der Grundsatz gilt, dass kein Recht im Unrecht geschaffen werden darf ? Begründung: Nach §31 BauGB sind Befreiungen von den Festlegungen des Bebauungsplanes unter bestimmten Randbedingungen zulässig. Ob eine Abweichung vom Bebauungsplan, die 25 statt 4 Geschosse erlaubt (Bockenheimer Landstraße 51), 18 statt 4 (Ulmenstraße 37-39), Büronutzung in 15 statt Wohnen in 4 Geschossen (Grüneburgweg 58-62), oder 27 statt 4 Geschosse (Nibelungenplatz 3) - um nur die gravierendsten Fälle zu nennen - durch den Gesetzestext gedeckt ist, scheint zweifelhaft. Die Aussage des Magistratsberichts B184, wonach parlamentarische Beschlüsse Grundlage der Befreiungen waren, besagt wenig, da die Stadtverordnetenversammlung kein vollwertiges Parlament im Sinne des Grundgesetzes ist, sondern Teil der Stadtverwaltung, somit also nicht über volle Souveränität ihrer Entscheidungen verfügt. Aber selbstverständlich ist jedes Organ der städtischen Verwaltung nach Art.20 GG an die Einhaltung von recht und Gesetz gebunden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.04.2013, B 184 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 184 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 02.09.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 346/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. 3 GRÜNE, CDU und FDP gegen LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); 1 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEntwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.05.2013, OM 2166 entstanden aus Vorlage: OF 334/2 vom 25.04.2013 Betreff: Entwässerungsrohrsystem Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das Entwässerungsrohrsystem auf der Strecke Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße bis zum Opernplatz entfernt und diese Maßnahme gegebenenfalls zeitnah umgesetzt werden kann. Begründung: Das blaue Entwässerungsrohrsystem, das wohl den Gebäudekomplex der PATRIZIA Immobilien AG zwischen Barckhausstraße und Feuerbachstraße entwässern sollte, hängt jetzt in der Luft und ist auf Höhe Barckhausstraße/Bockenheimer Landstraße nicht mehr angeschlossen. Die Inanspruchnahme öffentlichen Raums durch private Bauherren hat auch eine Grenze, die nach circa zwei Jahren deutlich überschritten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1241 Aktenzeichen: 90 31
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