Vermeintlichen Kreisverkehr zum echten Kreisverkehr machen
Begründung
echten Kreisverkehr machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Ulmenstraße /Rüsterstraße/ Niedenau/ Zimmerweg als echten Kreisverkehr mit Vorfahrt auszuschildern (§ 8 Abs. 1a StVO). Begründung: Wegen der äußeren Gestaltung als Kreis und den Rechtsfahrschildern (Zeichen 211) wird dieser Kreis derzeit von der großen Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer faktisch als echter Kreisverkehr mit Vorfahrt missverstanden und es wird deswegen dem von rechts in den Kreisverkehr einfahrenden Verkehrsteilnehmern (insbesondere Radfahrern) keine Vorfahrt gewährt. Das kann fatale Folgen haben, wenn der von rechts einfahrende Verkehrsteilnehmer rechtlich zutreffend von der eigenen Vorfahrt ausgeht. In dieser Situation ist es richtiger, die Rechtslage an die faktische Situation anzupassen und damit schwerwiegende Unfälle, auch wenn sie bisher nicht vorgekommen sein sollten, zu vermeiden.