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Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble-und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden bei Anträgen auf Befreiungen von den planungsrechtlichen Vorschriften dieselben rechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, obwohl die Neubauplanung auch nach Feststellungen der Bauaufsicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt, und die Bauaufsicht nach Widerspruch aus der Nachbarschaft zeitweilig sogar Bauverbote verhängt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5? Begründung: Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2018, OF 617/2 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der o.g. Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Räume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3507 2018 Die Vorlage OF 617/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenVerpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 13.08.2018 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der oben genannten Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Raume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Aktenzeichen: 64 3
Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2017, OF 350/2 Betreff: Tempoanzeige auf der Franz-Rücker-Allee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: In der Franz-Rücker-Allee, auf Höhe der Einmündung Hedwig-Dransfeld-Straße /Zeppelinallee eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige in Richtung Ginnheim aufzustellen. Die Dauer der Aufstellung sollte mindestens 2 Monate betragen. Begründung: Wie von Anwohnern berichtet wurde, scheinen sich an dieser Stelle nicht alle motorisierten Verkehrsteilnehmer an die Geschwindigkeitsbegrenzung in Ortschaften zu halten. Sie sollen mit der Geschwindigkeitsanzeige daran erinnert werden. Zumal an dieser Stelle auch ein Schulweg die Straße kreuzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2167 2017 Die Vorlage OF 350/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, in Höhe der Franz-Rücker-Allee 33 (vor der Haltestelle "Frauenfrieden") in Fahrtrichtung Sophienstraße eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen. Die Dauer der Aufstellung sollte mindestens zwei Monate betragen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenRad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2017, OF 208/2 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass durchgängige Grünphasen für Fußgänger an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln bestehen, so dass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Bereich des OBR2 insbesondere an den Ampeln rund um die Bockenheimer Warte und an der Kreuzung Sophienstraße/Senckenberganlage. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird gebeten zu diesem Thema einen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 208/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1686 2017 Die Vorlage OF 208/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass durchgängige Grünphasen für Fußgänger an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Bereich des Ortsbezirks 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße; Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße/Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße; Sophienstraße/"Papageno'-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat auf die teilweise an den betreffenden Kreuzungen eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenRückbau des Miquelknotens
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenStraßenreinigungsgebühren Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 217/2 Betreff: Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Anlieger der Zeppelinallee auf dem Abschnitt Ecke Sophienstraße bis Ecke Ludolfusstraße in die Reinigungsklasse V der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eingestuft wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2017 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWas wurde eigentlich aus...? Heute: Straßenbahnhaltestelle Frauenfriedenskirche
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2016, OF 160/2 Betreff: Was wurde eigentlich aus. .? Heute: Straßenbahnhaltestelle Frauenfriedenskirche Vorgang: OM 1726/12 OBR 2; ST 332/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat den aktuellen Stand zur ST 332 vom 22.02.2013 mitzuteilen. Darin ist zu lesen: "Es ist geplant, auf dem Straßenzug Franz-Rücker-Allee / Ginnheimer Landstraße beidseitig Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen zu markieren. Dies hat zur Folge, dass Kraftfahrzeuge im Abschnitt der Franz-Rücker-Allee den Schienenbereich mitbenutzen. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Kraftfahrzeugverkehr hinter bzw. vor der Straßenbahn warten muss und dadurch ein durch den Kraftfahrzeugverkehr unbeeinträchtigter Fahrgastwechsel gewährleistet ist. Der Bau zusätzlicher Zeitinseln im Bereich der vorhandenen Signalanlage Franz-Rücker-Allee Höhe Zeppelinallee ist somit nicht mehr erforderlich." Von dieser Planung ist bis heute nichts umgesetzt worden. Begründung: Vorfreude ist bekanntlich die schönste Freude. Diese wird aber nach fast vierjähriger Wartezeit deutlich getrübt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2012, OM 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2016, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 280 2016 Die Vorlage OF 160/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Das Gelände der deutschen Bundesbank und des Fernsehturms (Europaturm) in der WilhelmEpsteinStraße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2016, OF 126/2 Betreff: Das Gelände der deutschen Bundesbank und des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm-Epstein-Straße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Das Gebäude der Deutschen Bundesbank und das Gebäude des Fernsehturmes in der Wilhelm- Epstein -Straße werden beispielhaft als Gesamtanlage für das Bauen der 60er und 70er Jahre unter Denkmalschutz gestellt. 2. Der Bau eines 180 Meter Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm- Epstein- Straße wird verhindert. Begründung: Bei dem Gebäude der Deutschen Bundesbank und dem Fernsehturm in der Wilhelm- Epstein -Straße handelt es sich um wichtige Zeugnisse der Architektur der 60er und 70er Jahre. Leider sind aus dieser Epoche wichtige Bauten wie das Zürich- Haus in der Bockenheimer Landstraße, das Technische Rathaus in der Braubachstraße sowie die Deutsche Bibliothek in der Zeppelinallee und der AfE-Turm in der Senckenberg-Anlage nicht mehr erhalten. Diese Bauten, Zeugnisse einer Zeit, in der städtebauliche Aspekte nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, sind weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Die Deutsche Bundesbank und der Fernsehturm sind nicht nur wegen ihrer Bauweise, sondern auch wegen ihres Standortes mitten in einem ehemaligen Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiet typisch für ihre Zeit und sollten deshalb unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er Jahren zusammen mit dem Miquel-Knoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (z. B. im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von ca. 1,2 Millionen qm Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro- Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich- Ebert -Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2016, OF 144/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 822 2016 1. Die Vorlage OF 126/2 wird zurückgestellt bis die in der Vorlage OM 822 erbetene Vorstellung erfolgt ist. 2. Die Vorlage OF 144/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für das Gelände der Zentrale der Deutschen Bundesbank sowie die Zukunft des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm Epstein Straße ist und ob eine Aufnahme als Denkmal aus Sicht des Magistrats sinnvoll ist; 2. den Bauherren zu bitten, evtl. Bauvorhaben rechtzeitig vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 126/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 148 2017 Die Vorlage OF 126/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung der Punkt 1. gestrichen wird Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2016, OF 121/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, - den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] - Den in den Fahrradweg hine inreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). - Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). - Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). - Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg, hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild Fahrradweg, mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild Fahrradweg/Fußgänger und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinter liegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würde. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 31.10.2016, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 830 2016 Die Vorlage OF 121/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 38/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann; 2. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann, ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, auf mehreren Hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissem Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 Aktenzeichen: 67 0
Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 38/2 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, an diesen Stellen auf mehreren hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissen Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 27.06.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 257 2016 Die Vorlage OF 38/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor folgender Halbsatz angefügt wird: "ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen". Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAkustische Ampelanlagen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651
Akustische Ampelanlagen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2015, OF 845/2 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- / Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbert- / Schloßstraße (um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen), 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahnstation zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee / Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße / Franz-Rücker-Allee / Juliusstr., 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei Haltestelle Linie 16 "Markuskrankenhaus". Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4887 2016 Die Vorlage OF 845/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 189 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2015, OF 787/2 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (Bild 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun zusammengefasst an der Seite in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht. Die Sperrfläche samt Sperrpfosten an der Ecke Zeppelinallee / Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (Foto 3 und 4). Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee / Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in den Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, welcher sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 14 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 787/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4636 2015 Die Vorlage OF 787/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung BFF Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 781/2 vom 11.09.2015 Betreff: Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Fahrradverkehr in der Zeppelinallee stadteinwärts auch nach der Ampelanlage in Höhe der Ditmarstraße weiter auf der linken Fahrbahn (d. h. auf der Seite des Palmengartens) geführt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Derzeit müssen die Fahrradfahrer laut Verkehrsbeschilderung die Straßenseite wechseln. Der Weg auf der rechten Straßenseite ist aber u. a. aufgrund von Ein- und Ausfahrten privater Grundstücke deutlich weniger gut einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 11.09.2015 Betreff: Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen Der Magistrat wird gebeten, die o. g. Ampelanlage zu Schulzeiten morgens und mittags in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen aufzunehmen. Begründung: Die o. g. Ampel wird von vielen Schülern auf ihrem Schulweg zur Querung der Miquelallee in Richtung Westend genutzt. Bei Ausfall der Ampelanlage findet derzeit keine Verkehrssteuerung durch das Ordnungsamt oder die Polizei statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1647 Aktenzeichen: 32 1
Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 774/2 Betreff: Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die o.g. Ampelanlage zu Schulzeiten morgens und mittags in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen aufzunehmen. Begründung: Die o.g. Ampel wird von vielen Schülern auf ihrem Schulweg zur Querung der Miquelallee Richtung Westend genutzt. Bei Ausfall der Ampelanlage findet derzeit keine Verkehrssteuerung durch Ordnungsamt / Polizei statt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO II, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4546 2015 Die Vorlage OF 774/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWegführung Fahrradverkehr Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2015, OF 781/2 Betreff: Wegführung Fahrradverkehr Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Fahrradverkehr auf der Zeppelinallee stadteinwärts auch nach der Ampelanlage Höhe Ditmarstraße weiter auf der linken Fahrbahn (d.h. auf der Seite des Palmengartens) geführt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Derzeit müssen die Fahrradfahrer laut Verkehrsbeschilderung die Straßenseite wechseln. Der Weg auf der rechten Straßenseite ist aber u.a. aufgrund von Ein- und Ausfahrten privater Grundstücke deutlich weniger gut einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 28.09.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4549 2015 Die Vorlage OF 781/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2015, OF 716/2 Betreff: Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wie lautet das Gerichtsurteil zu dem Umfall im Umfeld der Rollschuhbahn Zeppelinallee, auf dessen Basis die Stadt Frankfurt die Nutzung der Anlage für Rollhockey sperren möchte? 2. Gibt es aus Sicht des Magistrats anderweitige Möglichkeiten in Bockenheim bzw. in Frankfurt, bestehende Sportanlagen für Rollhockey zu nutzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1381 2015 Die Vorlage OF 716/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Welche sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage kommen im Hinblick auf das Gerichtsurteil künftig in Betracht?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenEine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenFahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenGünther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 546/2 vom 21.08.2014 Betreff: Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Günther-Groenhoff-Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Die Günther-Groenhoff-Straße wird aus Bequemlichkeit häufig als Umgehung der Ampel Franz-Rücker-Allee/Frauenlobstraße genutzt. Ein Wegfall dieser Umgehung führt nicht zu erheblichen Verkehrsmehrbelastungen auf der Franz-Rücker-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1448 Aktenzeichen: 32 1
Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2014, OF 546/2 Betreff: Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Günther-Groenhoff-Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Die Günther-Groenhoff-Straße wird aus Bequemlichkeit häufig als Umgehung der Ampel Franz-Rücker-Allee / Frauenlobstraße genutzt. Ein Wegfall dieser Umgehung führt nicht zu erheblichen Verkehrs-Mehrbelastungen auf der Franz-Rücker-Allee. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3373 2014 Die Vorlage OF 546/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Partei: CDU
Weiter lesenNachfrage Frauenlobstraße 18a
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Betreff: Nachfrage Frauenlobstraße 18a Vorgang: V 756/13 OBR 2; OM 2673/13 OBR 2; ST 1411/13; ST 359/14 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Je mehr Antworten der Ortsbeirat seitens des Magistrats rund um den erwähnten Vorgang erhält, desto mehr neue Fragen wirft der Magistrat damit auf. Dies vorausgeschickt wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Auf die Frage 5c) des Auskunftsersuchens V 756, ob dem Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung gemacht wurden, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411: "Ja, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen wurden mit dem Pächter und dem Vorstand des Kleingartenvereins die Art und Höhe der Einzäunung abgestimmt. Berücksichtigt wurde das bestehende Bild." Wie passt die Umzäunung, welche zwischenzeitlich mit dreifachem Stacheldraht (S-Draht) gekrönt wurde, in das bestehende Bild? Der Magistrat wird gebeten, hierzu sämtliche Beispiele für die Sicherung mit dreifachem S-Draht im umliegenden Wohngebiet aufzulisten. 2. Zu den Fragen die "Entsorgung" von Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche betreffend, antwortet der Magistrat in seiner ST 1411 unter Ziffer 2.: "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor." Und in der ST 359 ebenfalls unter Ziffer 2.:"Dieser Hinweis wurde von der annehmenden Stelle zuständigkeitshalber an die Bauaufsicht weitergeleitet." Es wird festgestellt, dass sich der Magistrat mit seiner Aussage "Hierzu liegen dem Magistrat keine Anzeigen oder Erkenntnisse vor" nicht im Zentrum der Wahrheit befand, wenn er selbst sechs Monate später schreibt, dass die Hinweise an die Bauaufsicht weitergeleitet wurden. Warum verleugnet der Magistrat gegenüber dem Ortsbeirat zunächst die Existenz der benannten Hinweise, um in einer weiteren ST mitzuteilen, dass diese ihm selbstverständlich vorlagen? Wann wird der Magistrat die Muße finden, die Fragen zu der Verunreinigung des Erdreiches der städtischen Grünfläche endlich zu beantworten? 3. Zu den Fragen des Ortsbeirates rund um die Beschädigung und Fällung des Baumes auf der städtischen Grünfläche antwortet der Magistrat in der ST 359: "Es wurde am 25.11.2010 die Fällung eines Ahornbaumes mit 195 cm Stammumfang beantragt. Der Baum war aufgrund von Bauarbeiten so stark geschädigt, dass Unfallgefahr bestand. Die Fällung wurde mit Bescheid vom 19.01.2011 genehmigt. Als Ersatz für die Baumfällung hat die Untere Naturschutzbehörde auf dem Grundstück einen Laubbaum 1. Ordnung mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm gefordert. Da auf dem Grundstück kein geeigneter Standort vorhanden war, wurde gem. § 4 (3) der Baumschutzsatzung auf einem anderen Grundstück der Ersatzbaum gepflanzt. Der entsprechende Baum wurde am 18.11.2013 nachgepflanzt. Der Standort befindet sich in der Frauenlobstraße." Laut Augenzeugenbericht wurde der Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tage gefällt. Hat der Magistrat die Fällung rückwirkend genehmigt? Wenn ja, auf welcher Grundlage? Konnte der "so stark geschädigt(e)" Baum noch vom Fachamt in Augenschein genommen werden? Der beschädigte und gefällte Baum hatte laut Auskunft des Magistrats einen Stammumfang von 195cm, der hierfür ersatzgepflanzte Baum einen von etwa 16cm. Wie erklärt der Magistrat, dass ein Bäumlein mit einem Stammumfang von 16cm keinen Platz findet auf einem Grundstück, auf dem zuvor ein Baum stand mit 195cm Stammumfang? 4. In der ST 1411 teilt der Magistrat mit, dass in dem zur Diskussion stehenden Bereich keine Laterne versetzt wurde, um auf Nachfrage zu antworten, dass die internen Abstimmungen des Magistrats hierzu noch nicht abgeschlossen seien (ST 359, Ziffer 3.) Was hat der Magistrat intern abzustimmen, wenn doch laut seiner eigenen Aussage keine Laterne versetzt wurde (obgleich die Realität für jedermann sichtbar eine ganz andere ist)? Wann kann der Ortsbeirat mit den Früchten dieser internen Abstimmung in Form von der Wahrheit entsprechenden Antworten rechnen? Begründung: Der Ortsbeirat möchte immer noch umfassend und wahrheitsgemäß informiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 07.07.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 29.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 517/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAkustische Ampelanlagen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2014, OF 506/2 Betreff: Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand der angedachten Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee ist. Begründung: Nach einer ersten Antragstellung in 2012 und einem Ortstermin auf der Anlage wurde seitens des Magistrats mit ersten Vorplanungen begonnen. Seitdem wurde kein neuer Zwischenstand kommuniziert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2014 Die Vorlage OF 506/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAkustische Ampelanlagen in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2014, OF 507/2 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird erneut gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten Ampelanlage Kreuzung Adalbert- / Schloßstraße (um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen) Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahnstation zu kommen Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee / Bockenheimer Landstraße Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße / Franz-Rücker-Allee / Juliusstr. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim Ampelanlage bei Haltestelle Linie 16 "Markuskrankenhaus" Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, der seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3060 2014 Die Vorlage OF 507/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass a) im Antragstenor nach dem Wort "auszustatten" die Worte "so wie am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert" eingefügt werden, b) unter Ziffer 3. nach dem Wort "Zeppelinallee" das Wort " "Senckenberganlage" eingefügt wird, c) Ziffer 5. durch Ziffer 6. ersetzt wird d) sowie zusätzlich die neuen Ziffern 6., 7. und 8. eingefügt werden: 6. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Buzzistraße; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlage an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 744/5 vom 13.11.2013 Betreff: Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine vertikale fassadengebundene Begrünung für die neu errichtete Palisade am Buchrainplatz realisierbar und mit welchen Kosten gegebenenfalls zu rechnen ist. Begründung: Die im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Buchrainplatzes entstandene Palisade hat wegen der massiven Dimension und des Materials Kritik im Stadtteil hervorgerufen. Da eine konventionelle erdgebundene Begrünung aufgrund des massiven Betonfundamentes nur mit erheblichem Aufwand zu verwirklichen ist, sollte die Alternative einer fassadengebundenen Begrünung zumindest geprüft werden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass auch diese Alternative wegen der Bewässerungsproblematik nicht einfach und kostengünstig zu haben ist. Andererseits wäre dies eine innovative und in Frankfurt bislang erst einmal modellhaft an der Lärmschutzwand des Palmengartens entlang der Zeppelinallee verwirklichte Lösung und eine Attraktion und ein Blickfang für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1279 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 00
Wille zur Wahrheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 entstanden aus Vorlage: OF 410/2 vom 06.11.2013 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus der im Vorgang genannten Stellungnahme nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat 2 zu folgenden Punkten eine korrigierte Stellungnahme vorzulegen. 1. Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1. unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der Stellungnahme findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße." Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar. 2. Unter Ziffer 2. wurde danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (E-Mail - Anlage 1) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 2). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser E-Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1411 getroffenen Aussage? 3. Unter Ziffer 3. der Anfrage V 756 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der Ortsbeirat 2: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern circa 15 Zentimeter von dieser entfernt. Der Ortsbeirat 2 geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat 2 möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1
Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 744/5 Betreff: Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine vertikale fassadengebundene Begrünung für die neu errichtete Palisade am Buchrainplatz realisierbar ist und mit welchen Kosten gegebenenfalls zu rechnen ist. Begründung: Die im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Buchrainplatzes entstandene Palisade hat wegen der massiven Dimension und des Materials Kritik im Stadtteil hervorgerufen. Da eine konventionelle erdgebundene Begrünung auf Grund des massiven Betonfundamentes nur mit erheblichen Aufwand zu verwirklichen ist, sollte die Alternative einer fassadengebundenen Begrünung zumindest geprüft werden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, daß auch diese Alternative wegen der Bewässerungsproblematik nicht einfach und kostengünstig zu haben ist. Andererseits wäre dies eine innovative und in Frankfurt bislang erst einmal modellhaft an der Lärmschutzwand des Palmengartens entlang der Zeppelinallee verwirklichte Lösung und wäre eine Attraktion und ein Blickfang für den Stadtteil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2746 2013 Die Vorlage OF 744/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2013, OF 744/5 Betreff: Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine vertikale fassadengebundene Begrünung für die neu errichtete Palisade am Buchrainplatz realisierbar ist und mit welchen Kosten gegebenenfalls zu rechnen ist. Begründung: Die im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Buchrainplatzes entstandene Palisade hat wegen der massiven Dimension und des Materials Kritik im Stadtteil hervorgerufen. Da eine konventionelle erdgebundene Begrünung auf Grund des massiven Betonfundamentes nur mit erheblichen Aufwand zu verwirklichen ist, sollte die Alternative einer fassadengebundenen Begrünung zumindest geprüft werden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, daß auch diese Alternative wegen der Bewässerungsproblematik nicht einfach und kostengünstig zu haben ist. Andererseits wäre dies eine innovative und in Frankfurt bislang erst einmal modellhaft an der Lärmschutzwand des Palmengartens entlang der Zeppelinallee verwirklichte Lösung und wäre eine Attraktion und ein Blickfang für den Stadtteil. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2746 2013 Die Vorlage OF 744/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWille zur Wahrheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2013, OF 410/2 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus oben benannter Stellungnahme (ST) nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat zu folgenden Punkten eine korrigierte ST vorzulegen: Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1.) unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der ST findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße.". Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar. Unter Ziffer 2.) wurde sellemals danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (Mail) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 1). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2.) der ST 1411/13 getroffenen Aussage? Unter Ziffer 3.) der V 756/13 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der OBR: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern ca. 15cm von dieser entfernt. Der Ortsbeirat geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. . Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2673 2013 Die Vorlage OF 410/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBenennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang
S A C H S T A N D : Initiative vom 21.06.2013, OI 34 entstanden aus Vorlage: OF 260/12 vom 20.06.2013 Betreff: Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die im Baugebiet Niederurseler Hang bereits begonnenen Straßenbenennungen nach Architektinnen und Architekten fortzuführen und die noch unbenannten Straßen Nr. 8478, 8485, 8487 und 8489 wie folgt zu benennen: 1. Die unbenannte Straße Nr. 8478 wird nach der Architektin Lucy Hillebrand in "Lucy-Hillebrand-Straße" benannt. Lucy Hillebrand (geboren am 06.03.1906 in Mainz, gestorben am 14.09.1997 in Göttingen) sammelte nach dem Studium der Architektur von 1925 bis 1928 zunächst Erfahrungen im Handwerk und der Innenraumgestaltung. 1928 eröffnete sie in Frankfurt am Main ihr eigenes Architekturatelier im avantgardistisch geprägten "Neuen Frankfurt", wo sie auf Ernst May traf. 1929 realisierte sie erste Bauten, u. a. die Dapolin-Tankstelle in Frankfurt am Main und ein Einfamilienhaus mit Praxis in Sprendlingen. 1992 wurde sie in das Lexikon der Weltarchitektur aufgenommen. 2. Die unbenannte Straße Nr. 8485 wird nach dem Architekten Prof. Dr. Walter Gropius in "Walter-Gropius-Straße" benannt. Prof. Dr. Walter Gropius (geboren am 18.05.1883 in Berlin, gestorben am 05.07.1969 in Boston) war Architekt und Gründer des Bauhauses. 1908 trat Gropius in das Büro von Peter Behrens ein. Gropius machte sich 1910 als Industriedesigner und Architekt selbstständig. Seine Art zu bauen war richtungsweisend für die später sogenannte "Moderne Architektur", die in den 1920er-Jahren unter der Bezeichnung "Neues Bauen" bekannt wurde. 1929 bis 1930 entwarf er die Siedlung "Am Lindenbaum" in Frankfurt am Main. 1934 emigrierte Gropius nach Angriffen der Nationalsozialisten auf das Bauhaus als der "Kirche des Marxismus" nach England. 1961 bekam er den Goethepreis der Stadt Frankfurt am Main. 3. Die unbenannte Straße Nr. 8487 wird nach dem Architekten Hans Herkommer in "Hans-Herkommer-Ring" benannt. Hans Herkommer (geboren am 24.05.1887 in Schwäbisch Gmünd, gestorben am 15.11.1956 in Stuttgart) war nach Abschluss seines Architekturstudiums beim Hochbauamt der Stadt Dresden beschäftigt. Nach dem Ersten Weltkrieg gründete er in Stuttgart ein Architekturbüro. Er baute Repräsentativ- und Sakralbauten. Herkommer zählt zu den bekanntesten Architekten des 20. Jahrhunderts. Zwischen 1925 und 1926 arbeitete er zusammen mit Ernst May für das Bauprogramm des "Neuen Frankfurt". Er baute u. a. die katholische Frauenfriedenskirche in der Zeppelinallee in Frankfurt am Main. 4. Die unbenannte Straße Nr. 8489 wird nach dem Architekten Hermann Mäckler in "Hermann-Mäckler-Ring" benannt. Hermann Mäckler (geboren am 06.04.1910 in Vallendar/Koblenz, gestorben am 24.10.1985 in Frankfurt am Main) war nach Abschluss seines Architekturstudiums zunächst Mitarbeiter des Frankfurter Architekten Martin Weber. 1946 machte er sich im Architekturbüro Giefer und Mäckler selbstständig. Ab 1948 leitete er den Wiederaufbau des ausgebrannten Frankfurter Kaiserdoms. In den 1950er- und 1960er-Jahren zählte das Büro zu den prominenten Entwerfern für katholische Kirchenbauten. So baute Mäckler in Frankfurt am Main u. a. die Kirchen Maria Hilf, St. Elisabeth, Christ-König, St. Anna, St. Matthias und die Allerheiligenkirche. Überregionale Bekanntheit erreichte er auch durch Bauten für die Internationale Bauausstellung im Berliner Hansaviertel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 26.06.2013 Aktenzeichen: 62 2
Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2013, OF 260/12 Betreff: Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Baugebiet "Niederurseler Hang" bereits begonnen Straßenbenennung nach Architektinnen und Architekten fortzuführen und die noch unbenannten Straßen Nr. 8478, 8485, 8487 und 8489 wie folgt zu benennen: 1. Die unbenannte Straße Nr. 8478 wird nach der Architektin Lucy Hillebrand in "Lucy-Hillebrand-Straße" benannt. Lucy Hillebrand (geboren am 06.03.1906 in Mainz, gestorben am 14.09.1997 in Göttingen) sammelte nach dem Studium der Architektur von 1925 bis 1928 zunächst Erfahrungen im Handwerk und der Innenraumgestaltung. 1928 eröffnete sie in Frankfurt am Main ihr eigenes Architekturatelier im avantgardistisch geprägten Neuen Frankfurt, wo sie auf Ernst May traf. 1929 realisierte sie erste Bauten, u. a. die Dapolin-Tankstelle in Frankfurt am Main und ein Einfamilienhaus mit Praxis in Sprendlingen. 1992 wurde sie in das Lexikon der Weltarchitektur aufgenommen. 2. Die unbenannte Straße Nr. 8485 wird nach dem Architekten Prof. Dr. Walter Gropius in "Walter-Gropius-Straße" benannt. Prof. Dr. Walter Gropius (geboren am 18.05.1883 in Berlin, gestorben am 05.07.1969 in Boston) war Architekt und Gründer des Bauhauses. 1908 trat Gropius in das Büro von Peter Behrens ein. Gropius machte sich 1910 als Industriedesigner und Architekt selbstständig. Seine Art zu bauen war richtungsweisend für die später sogenannte "Moderne Architektur", die in den 1920er-Jahren unter der Bezeichnung "Neues Bauen" bekannt wurde. 1929 bis 1930 entwarf er die Siedlung "Am Lindenbaum" in Frankfurt am Main. 1934 emigrierte Gropius nach Angriffen der Nationalsozialisten auf das Bauhaus als der "Kirche des Marxismus" nach England. 1961 bekam er den Goethepreis der Stadt Frankfurt am Main. 3. Die unbenannte Straße Nr. 8487 wird nach dem Architekten Hans Herkommer (1887-1956) in "Hans-Herkommer-Ring" benannt. Hans-Herkommer (geboren am 24.05.1887 in Schwäbisch Gmünd, gestorben am 15.11.1956 in Stuttgart) war nach Abschluss seines Architekturstudiums beim Hochbauamt der Stadt Dresden beschäftigt. Nach dem Ersten Weltkrieg gründete er in Stuttgart ein Architekturbüro. Er baute Repräsentativ- und Sakralbauten. Herkommer zählt zu den bekanntesten Architekten des 20. Jahrhunderts. Zwischen 1925 und 1926 arbeitete er zusammen mit Ernst May für das Bauprogramm des "Neuen Frankfurt". Er baute u. a. die katholische Frauenfriedenskirche in der Zeppelinallee in Frankfurt am Main. 4. Die unbenannte Straße Nr. 8489 wird nach dem Architekten Hermann Mäckler in "Hermann-Mäckler-Ring" benannt. Hermann Mäckler (geboren am 06.04.1910 in Vallendar/Koblenz, gestorben am 24.10.1985 in Frankfurt am Main) war nach Abschluss seines Architekturstudiums zunächst Mitarbeiter des Frankfurter Architekten Martin Weber. 1946 machte er sich im Architekturbüro Giefer und Mäckler selbständig. Ab 1948 leitete er den Wiederaufbau des ausgebrannten Frankfurter Kaiserdoms. In den 1950er und 1960er Jahren zählte das Büro zu den prominenten Entwerfern für katholische Kirchenbauten. So baute Mäcker in Frankfurt am Main u. a. die Kirchen Maria Hilf, St. Elisabeth, Christ König, St. Anna, St. Mattias und die Allerheiligenkirche. Überregionale Bekanntheit erreichte er auch durch Bauten für die Internationale Bauausstellung im Berliner Hansa-Viertel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 34 2013 Die Vorlage OF 260/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFrauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2013, OF 344/2 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und dazu zu berichten: 1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag (!) gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Ebenfalls während der Bauphase wurden Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt? 5. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurde dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet bis sich Mitglieder des Ortsbeirates der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 756 2013 Die Vorlage OF 344/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: GRÜNE
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