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Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:

  1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)?
  2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels?
  3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden?
  4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a.