Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 714
Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Zu Ziffer 1.: Im Bereich der Ginnheimer Höhe gelten seit 1966 rechtsverbindlich folgende qualifizierte Bebauungspläne: NW 22a Nr1, NW 22b Nr1 und NW 22d Nr1. Der Magistrat beabsichtigt derzeit nicht, diese zu ändern. Zu Ziffer 2.: Ensembleschutz kann im Bereich der Ginnheimer Höhe nicht bestehen, da dort kein Flächendenkmal verzeichnet ist. Das bestehende Bauplanungsrecht ist in Verbindung mit dem Ginnheimer Höhenvertrag dazu geeignet, den durchgrünten Charakter des Gebietes zu erhalten. Insbesondere weil der Ginnheimer Höhenvertrag in seinem Punkt 8 eine Bebauung jenseits der hinteren Bebauungslinie mit Ausnahme von Gewächshäusern, Remisen und ähnlichen Wirtschaftsgebäuden ausschließt, ist auch nicht mit einer Verdichtung der Blockinnenbereiche zu rechnen. Zu Ziffer 3.: Der Magistrat erteilt Baugenehmigungen nach Recht und Gesetz und ohne Ansehen der Person oder Rechtsform des Antragstellers. Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans werden im Bereich des Ginnheimer Höhenvertrags - insbesondere bei Neubaumaßnahmen - regelmäßig nicht erteilt. Zu Ziffer 4.: In den beiden vom Ortsbeirat genannten Fällen wurde festgestellt, dass für die zunächst genehmigte Planung ein Befreiungserfordernis bestand. Befreiungsanträge wurden jedoch weder vorgelegt noch beschieden, weshalb kurzzeitig ein Bauverbot ausgesprochen werden musste. Die Planung wurde daraufhin so abgeändert, dass eine Befreiung nicht mehr erforderlich war und ein entsprechender Nachtrag positiv beschieden werden konnte. Die Arbeiten wurden daraufhin wieder freigegeben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2019OFOF 739/2Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Januar 2019OFOF 733/2Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2019VV 1134Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenAnfrage
- 23. April 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 714Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab