Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1134 entstanden aus Vorlage: OF 739/2 vom 04.01.2019
Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)?
- In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes gegenüber Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels?
- Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden bei Anträgen auf Befreiungen von den planungsrechtlichen Vorschriften dieselben rechtlichen Maßstäbe angelegt werden?
- Wie ist zu erklären, dass z. B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstraße 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, obwohl die Neubauplanung auch nach Feststellungen der Bauaufsicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt, und die Bauaufsicht nach Widerspruch aus der Nachbarschaft zeitweilig sogar Bauverbote verhängt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2019OFOF 739/2Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Januar 2019OFOF 733/2Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2019Sie sind hierVV 1134Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenAnfrage
- 23. April 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 714Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter BaugenehmigungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen