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Wille zur Wahrheit

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.06.2013

Auskunftsersuchen

Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche

Details im PARLIS V_756_2013
20.09.2013

Stellungnahme des Magistrats

Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche

Details im PARLIS ST_1411_2013
06.11.2013

Antrag Ortsbeirat

Wille zur Wahrheit

Details im PARLIS OF_410-2_2013
25.11.2013

Anregung Ortsbeirat

Wille zur Wahrheit

Details im PARLIS OM_2673_2013
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.11.2013, OF 410/2 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus oben benannter Stellungnahme (ST) nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat zu folgenden Punkten eine korrigierte ST vorzulegen: Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1.) unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der ST findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße.". Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar. Unter Ziffer 2.) wurde sellemals danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (Mail) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 1). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2.) der ST 1411/13 getroffenen Aussage? Unter Ziffer 3.) der V 756/13 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der OBR: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern ca. 15cm von dieser entfernt. Der Ortsbeirat geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde.

Begründung:

Der Ortsbeirat möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. . Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB)dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 2 am 25.11.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2673 2013 Die Vorlage OF 410/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme