Das Gelände der deutschen Bundesbank und des Fernsehturms (Europaturm) in der WilhelmEpsteinStraße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter…
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Das Gelände der deutschen Bundesbank und des Fernsehturms (Europaturm) in der WilhelmEpsteinStraße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern
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und des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm-Epstein-Straße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Das Gebäude der Deutschen Bundesbank und das Gebäude des Fernsehturmes in der Wilhelm- Epstein -Straße werden beispielhaft als Gesamtanlage für das Bauen der 60er und 70er Jahre unter Denkmalschutz gestellt.
- Der Bau eines 180 Meter Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm- Epstein- Straße wird verhindert. Begründung: Bei dem Gebäude der Deutschen Bundesbank und dem Fernsehturm in der Wilhelm- Epstein -Straße handelt es sich um wichtige Zeugnisse der Architektur der 60er und 70er Jahre. Leider sind aus dieser Epoche wichtige Bauten wie das Zürich- Haus in der Bockenheimer Landstraße, das Technische Rathaus in der Braubachstraße sowie die Deutsche Bibliothek in der Zeppelinallee und der AfE-Turm in der Senckenberg-Anlage nicht mehr erhalten. Diese Bauten, Zeugnisse einer Zeit, in der städtebauliche Aspekte nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, sind weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Die Deutsche Bundesbank und der Fernsehturm sind nicht nur wegen ihrer Bauweise, sondern auch wegen ihres Standortes mitten in einem ehemaligen Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiet typisch für ihre Zeit und sollten deshalb unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er Jahren zusammen mit dem Miquel-Knoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (z. B. im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von ca. 1,2 Millionen qm Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro- Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich- Ebert -Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern.
Inhalt
Antrag vom 11.10.2016, OF 126/2
Betreff: Das Gelände der deutschen Bundesbank und des Fernsehturms (Europaturm) in der Wilhelm-Epstein-Straße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:
- Das Gebäude der Deutschen Bundesbank und das Gebäude des Fernsehturmes in der Wilhelm- Epstein -Straße werden beispielhaft als Gesamtanlage für das Bauen der 60er und 70er Jahre unter Denkmalschutz gestellt.
- Der Bau eines 180 Meter Hochhauses auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm- Epstein- Straße wird verhindert. Begründung: Bei dem Gebäude der Deutschen Bundesbank und dem Fernsehturm in der Wilhelm- Epstein -Straße handelt es sich um wichtige Zeugnisse der Architektur der 60er und 70er Jahre. Leider sind aus dieser Epoche wichtige Bauten wie das Zürich- Haus in der Bockenheimer Landstraße, das Technische Rathaus in der Braubachstraße sowie die Deutsche Bibliothek in der Zeppelinallee und der AfE-Turm in der Senckenberg-Anlage nicht mehr erhalten. Diese Bauten, Zeugnisse einer Zeit, in der städtebauliche Aspekte nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben, sind weitgehend aus dem Stadtbild verschwunden. Die Deutsche Bundesbank und der Fernsehturm sind nicht nur wegen ihrer Bauweise, sondern auch wegen ihres Standortes mitten in einem ehemaligen Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiet typisch für ihre Zeit und sollten deshalb unter Denkmalschutz gestellt werden. Das Gebäude der Deutschen Bundesbank wurde in den 70er Jahren zusammen mit dem Miquel-Knoten und dem Fernsehturm mitten in einen Grüngürtel gesetzt. Es ist nicht vertretbar, dass durch ein weiteres 180 Meter hohes Hochhaus dieser ehemalige Grünzug vor dem Palmengarten, dem Botanischen Garten und dem Grüneburgpark weiter beeinträchtigt wird, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hier lediglich um eine Zusammenführung bereits ausreichend untergebrachter Mitarbeiter (z. B. im Skyper im Bankenviertel) handeln soll. Es ist nicht zu rechtfertigen, dass bei einem Leerstand von ca. 1,2 Millionen qm Büroraum - wobei im derzeitigen Hochhausrahmenplan weitere acht Standorten für Büro- Hochhäuser vorgesehen sind - weitere Vorhaben dieser Art realisiert werden. Die repräsentativen Bauten wie das ehemalige Polizeipräsidium oder die Matthäuskirche an der Friedrich- Ebert -Anlage sollten als Entree die Vorstände der Deutschen Bundesbank an ihr Wirken für das Gemeinwohl erinnern.Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2016, OF 144/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 126/2Das Gelände der deutschen Bundesbank und des Fernsehturms (Europaturm) in der WilhelmEpsteinStraße als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stellen Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 24. April 2017OAOA 148Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindernAnregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 411Ein 180 Meter hohes Hochhaus auf dem Gelände der Deutschen Bundesbank verhindernMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)