Gelände der Deutschen Bundesbank und des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-Straße
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des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für das Gelände der Zentrale der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße ist; 2. den Bauherren zu bitten, evtl. Bauvorhaben rechtzeitig vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für die Zukunft des Fernsehturms (Europaturms) ist und ob eine Aufnahme als Denkmal aus Sicht des Magistrats sinnvoll ist.
Inhalt
Antrag vom 31.10.2016, OF 144/2
Betreff: Gelände der Deutschen Bundesbank und des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für das Gelände der Zentrale der Deutschen Bundesbank in der Wilhelm-Epstein-Straße ist; 2. den Bauherren zu bitten, evtl. Bauvorhaben rechtzeitig vor Entscheidungen zum Bauantrag im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. zu prüfen und zu berichten, wie der derzeitige Planungsstand für die Zukunft des Fernsehturms (Europaturms) ist und ob eine Aufnahme als Denkmal aus Sicht des Magistrats sinnvoll ist.Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2016, OF 126/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2016Sie sind hierOFOF 144/2Gelände der Deutschen Bundesbank und des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 31. Oktober 2016OMOM 822Gelände der Deutschen Bundesbank und des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-StraßeDirektanregung
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 321Gelände der Deutschen Bundesbank und des Fernsehturms in der Wilhelm-Epstein-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme