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Wille zur Wahrheit

Vorlagentyp: OM
70 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Idee
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Begründung

Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus der im Vorgang genannten Stellungnahme nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat 2 zu folgenden Punkten eine korrigierte Stellungnahme vorzulegen.

  1. Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1. unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der Stellungnahme findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße." Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar.
  2. Unter Ziffer 2. wurde danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (E-Mail - Anlage 1) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 2). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser E-Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1411 getroffenen Aussage?
  3. Unter Ziffer 3. der Anfrage V 756 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der Ortsbeirat 2: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern circa 15 Zentimeter von dieser entfernt. Der Ortsbeirat 2 geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 entstanden aus Vorlage: OF 410/2 vom 06.11.2013

Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus der im Vorgang genannten Stellungnahme nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat 2 zu folgenden Punkten eine korrigierte Stellungnahme vorzulegen.

  1. Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1. unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der Stellungnahme findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße." Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar.
  2. Unter Ziffer 2. wurde danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (E-Mail - Anlage 1) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 2). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser E-Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1411 getroffenen Aussage?
  3. Unter Ziffer 3. der Anfrage V 756 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der Ortsbeirat 2: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern circa 15 Zentimeter von dieser entfernt. Der Ortsbeirat 2 geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat 2 möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2013OFOF 344/2Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische GrünflächeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Juni 2013VV 756Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische GrünflächeAnfrage
  3. 20. September 2013STST 1411Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische GrünflächeStellungnahme
  4. 6. November 2013OFOF 410/2Wille zur WahrheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 25. November 2013Sie sind hier
    OMOM 2673Wille zur Wahrheit
    Direktanregung
  6. 7. März 2014STST 359Wille zur WahrheitStellungnahme
  7. 15. Mai 2014OFOF 517/2Nachfrage Frauenlobstraße 18aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 29. September 2014Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1294Wille zur WahrheitStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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