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Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche

Vorlagentyp: V
70 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 entstanden aus Vorlage: OF 344/2 vom 30.05.2013

Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und diesbezüglich Fragen zu beantworten:

  1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18 a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?
  2. Ebenfalls wurden während der Bauphase Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen?
  3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18 a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten?
  4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt?
  5. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18
    • a)zu verpachten oder ist dies bereits geschehen?
    • a)Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden.
    • b)Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum?
    • c)Wurden dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht?
  6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet, bis sich Mitglieder des Ortsbeirates 2 der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18 a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2013OFOF 344/2Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische GrünflächeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Juni 2013Sie sind hier
    VV 756Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche
    Anfrage
  3. 20. September 2013STST 1411Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische GrünflächeStellungnahme
  4. 6. November 2013OFOF 410/2Wille zur WahrheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 25. November 2013OMOM 2673Wille zur WahrheitDirektanregung
  6. 7. März 2014STST 359Wille zur WahrheitStellungnahme
  7. 15. Mai 2014OFOF 517/2Nachfrage Frauenlobstraße 18aOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  8. 29. September 2014Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 1294Wille zur WahrheitStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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