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Zuwegung zum Fußgänger/Radfahrerüberweg am Sinaipark endlich sanieren bzw. für Radfahrer ertüchtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4413 entstanden aus Vorlage: OF 561/9 vom 21.06.2023 Betreff: Zuwegung zum Fußgänger-/Radfahrerüberweg am Sinaipark endlich sanieren bzw. für Radfahrer ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, die den Ortsbeiratsmitgliedern vor geraumer Zeit vorgestellte dauerhafte Wegesanierung in der Klimsch-A nlage zeitnah umzusetzen. Falls dies nicht möglich ist, sollte der Weg provisorisch verkehrssicher hergerichtet werden, indem zum Beispiel die schroffen Kanten an den Übergangsbereichen zwischen Bürgersteigen und dem Parkweg ausgeglichen werden. Begründung: In der Vergangenheit kamen Radfahrer durch Stürze an diesen genannten Stellen zu Schaden, da an den Straßenquerungen z. B. mit der Klaus-Groth-Straße und der Grillparzerstraße der Übergang zwischen Bürgersteig und Parkweg nicht eben und teilweise einige Zentimeter in der Höhe verschoben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 151 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Zuwegung zum Fußgänger/Radfahrerüberweg am Sinaipark endlich sanieren bzw. für Radfahrer ertüchtigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2023, OF 561/9 Betreff: Zuwegung zum Fußgänger-/Radfahrerüberweg am Sinaipark endlich sanieren bzw. für Radfahrer ertüchtigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Grünflächenamt wird gebeten, die den Ortsbeiratsmitgliedern vor geraumer Zeit vorgestellte dauerhafte Wegesanierung in der Klimschanlage zeitnah umzusetzen. Falls dies nicht möglich ist, sollte der Weg provisorisch verkehrssicher hergerichtet werden, indem zum Beispiel die schroffen Kanten an den Übergangsbereichen zwischen Bürgersteigen und dem Parkweg ausgeglichen werden. Begründung: In der Vergangenheit kamen Radfahrer durch Stürze an diesen genannten Stellen zu Schaden, da an den Straßenquerungen z. B. mit der Klaus-Groth-Straße und Grillparzerstraße der Übergang zwischen Bürgersteig und Parkweg nicht eben sind und teilweise einige Zentimeter in der Höhe verschoben sind. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 561/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4413 2023 Die Vorlage OF 561/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, fraktionslos
Weiter lesenParkverbot in Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2019, OM 5545 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 21.11.2019 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den aufgeführten Kreuzungen in der Ganghoferstraße die Fünf-Meter-Zonen, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren: 1. Einmündung Eschersheimer Landstraße; 2. Klaus-Groth-Straße/Raabestraße; 3. Grillparzerstraße; 4. Wildenbruchstraße. Begründung: Die Fünf-Meter-Zonen, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 648 Aktenzeichen: 32 1
Parkverbot in Kreuzungsbereichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 724/9 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5545 2019 Die Vorlage OF 724/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 141/9 vom 03.11.2016 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16 In Ziffer 6 des Vortrages des Magistrats, M 69, wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit Bericht B 147 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der Anregung OM 366 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der Stellungnahme vom 07.10.2016, ST 1389, berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut geprüft und die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltun g vorgesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1389 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 367 Aktenzeichen: 91 52
Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2016, OF 141/9 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16 In Ziffer 6 der M 69/2014 wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit B 147/2016 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der OM 366/2016 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der ST 1389 vom 7.10.2016 berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher höflich gebeten, die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut zu prüfen und die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltung vorzusehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 20.10.2016, OS 11/9 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1389 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 842 2016 2. Die Vorlage OF 141/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenUmrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 entstanden aus Vorlage: OF 52/9 vom 23.06.2016 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16 Der Ortsbeirat 9 begrüßt die auf der Grundlage von Ziffer 6 des Magistratsvortrages M 69 in Verbindung mit dem Magistratsbericht B 147 getroffene Entscheidung, die Anzengruberstraße im Dichterviertel (Dornbusch) als Erhaltungsgebiet Gaslicht vorzusehen. Dies entspricht dem Empfinden der dortigen Anwohner, dass im Dichterviertel das Gaslicht ein stadtkulturelles erhaltungswürdiges Kulturgut darstellt. Da die Gaslaternen in diesem Straßenzug dem modernen Typ Gaslaternen, ausgeprägt als Peitschenlampen, angehören, ist es wünschenswert, zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der historischen Gasbeleuchtung eine weitere, kurze Straße (ebenfalls mit Kopfsteinpflaster) mit den älteren Aufsatzlampen im gasbeleuchteten Ist-Zustand zu bewahren, um das historische Gesamtensemble abzubilden und zu bewahren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Gaslaternen in der Mörikestraße in das Erhaltungsgebiet Gaslicht einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1389 Sonstiger Antrag vom 20.10.2016, OS 11/9 Antrag vom 03.11.2016, OF 141/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842
Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2016, OF 52/9 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16 Der Ortsbeirat begrüßt die auf der Grundlage von Ziffer 6 des Magistratsberichts 147/16 getroffene Entscheidung, die Anzengruberstraße im Dichterviertel (Dornbusch) als Erhaltungsgebiet Gaslicht vorzusehen. Dies entspricht dem Empfinden der dortigen Anwohner, dass im Dichterviertel das Gaslicht ein stadtkulturelles erhaltungswürdiges Kulturgut darstellt. Da die Gaslaternen in diesem Straßenzug dem modernen Typ Gaslaternen, ausgeprägt als Peitschenlampen, angehören, ist es wünschenswert, zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der historischen Gasbeleuchtung eine weitere, kurze Straße (ebenfalls mit Kopfsteinpflaster!) mit den älteren Aufsatzlampen im gasbeleuchteten Ist-Zustand zu bewahren, um das historische Gesamtensemble abzubilden und zu bewahren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Gaslaternen in der Mörickestraße in das Erhaltungsgebiet Gaslicht einzubeziehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 366 2016 1. Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 52/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBank Klimsch-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2015, OF 939/9 Betreff: Bank Klimsch-Anlage Auf der Bank in der Klimsch-Anlage / Ecke Klaus-Groth-Straße werden regelmäßig Feten gefeiert, was der Polizei auch bekannt ist. Wenn die Polizei kommt, ist ca. 30 Minuten Ruhe, danach wird weitergefeiert bis morgens ca. 2.00 Uhr. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher schreibt an das Grünflächenamt und beauftragt den Abbau der Bank aus der Klimsch-Anlage/Ecke Klaus-Groth-Straße und Aufstellen der Bank in der Klimsch-Anlage seitlich der Rossegger-Apotheke. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 939/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und fraktionslos
Partei: CDU
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