Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
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Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 842 entstanden aus Vorlage: OF 141/9 vom 03.11.2016
Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16 In Ziffer 6 des Vortrages des Magistrats, M 69, wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit Bericht B 147 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der Anregung OM 366 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der Stellungnahme vom 07.10.2016, ST 1389, berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut geprüft und die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltun g vorgesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2016BB 147Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69Magistratsbericht
- 23. Juni 2016OFOF 52/9Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2016OMOM 366Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtDirektanregung
- 7. Oktober 2016STST 1389Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtStellungnahme
- 3. November 2016Sie sind hierOMOM 842Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtDirektanregung
- 3. November 2016OFOF 141/9Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 367Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats