Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
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Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16 Der Ortsbeirat 9 begrüßt die auf der Grundlage von Ziffer 6 des Magistratsvortrages M 69 in Verbindung mit dem Magistratsbericht B 147 getroffene Entscheidung, die Anzengruberstraße im Dichterviertel (Dornbusch) als Erhaltungsgebiet Gaslicht vorzusehen. Dies entspricht dem Empfinden der dortigen Anwohner, dass im Dichterviertel das Gaslicht ein stadtkulturelles erhaltungswürdiges Kulturgut darstellt. Da die Gaslaternen in diesem Straßenzug dem modernen Typ Gaslaternen, ausgeprägt als Peitschenlampen, angehören, ist es wünschenswert, zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der historischen Gasbeleuchtung eine weitere, kurze Straße (ebenfalls mit Kopfsteinpflaster) mit den älteren Aufsatzlampen im gasbeleuchteten Ist-Zustand zu bewahren, um das historische Gesamtensemble abzubilden und zu bewahren.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 366 entstanden aus Vorlage: OF 52/9 vom 23.06.2016
Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16 Der Ortsbeirat 9 begrüßt die auf der Grundlage von Ziffer 6 des Magistratsvortrages M 69 in Verbindung mit dem Magistratsbericht B 147 getroffene Entscheidung, die Anzengruberstraße im Dichterviertel (Dornbusch) als Erhaltungsgebiet Gaslicht vorzusehen. Dies entspricht dem Empfinden der dortigen Anwohner, dass im Dichterviertel das Gaslicht ein stadtkulturelles erhaltungswürdiges Kulturgut darstellt. Da die Gaslaternen in diesem Straßenzug dem modernen Typ Gaslaternen, ausgeprägt als Peitschenlampen, angehören, ist es wünschenswert, zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der historischen Gasbeleuchtung eine weitere, kurze Straße (ebenfalls mit Kopfsteinpflaster) mit den älteren Aufsatzlampen im gasbeleuchteten Ist-Zustand zu bewahren, um das historische Gesamtensemble abzubilden und zu bewahren. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Gaslaternen in der Mörikestraße in das Erhaltungsgebiet Gaslicht einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2016BB 147Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69Magistratsbericht
- 23. Juni 2016OFOF 52/9Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2016Sie sind hierOMOM 366Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtDirektanregung
- 7. Oktober 2016STST 1389Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtStellungnahme
- 3. November 2016OMOM 842Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtDirektanregung
- 3. November 2016OFOF 141/9Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 367Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats