Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht
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Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16 In Ziffer 6 der M 69/2014 wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit B 147/2016 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der OM 366/2016 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der ST 1389 vom 7.10.2016 berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher höflich gebeten, die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut zu prüfen und die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltung vorzusehen.
Inhalt
Antrag vom 03.11.2016, OF 141/9
Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16; OM 366/16 OBR 9; ST 1389/16 In Ziffer 6 der M 69/2014 wurde der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welcher Bereich oder Straßenabschnitt in Frankfurt am Main zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der Gasbeleuchtung langfristig im gasbeleuchteten Ist-Zustand bewahrt werden kann. Dementsprechend teilt der Magistrat mit B 147/2016 mit, er beabsichtige, die historische Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße im Dichterviertel zur Erhaltung vorzusehen. Dies wurde vom Ortsbeirat 9 in der OM 366/2016 begrüßt, im Hinblick darauf aber, dass es sich bei der vorhanden Gasbeleuchtung in der Anzengruberstraße um relativ "moderne" Peitschenlampen handelt, die zur Zeit ihrer Errichtung den damals modernen elektrischen Straßenleuchten nachempfunden wurden, bat der Ortsbeirat den Magistrat, auch die Mö-rikestraße im Dichterviertel in das Erhaltungsgebiet einzubeziehen. Dort stehen die älteren und ursprünglichen Aufsatzlampen, und es wäre nicht sinnvoll, gerade diesen Typ unberücksichtigt zu lassen. Beide Straßen liegen dicht beieinander in demselben Bereich und bilden gemeinsam die historische Entwicklung der Gasbeleuchtung in Frankfurt am Main ab. Die Ablehnung dieser Bitte in der ST 1389 vom 7.10.2016 berücksichtigt diesen historisch-kulturellen Hintergrund des Ortsbeiratsbegehrens nicht. Der Magistrat wird daher höflich gebeten, die Angelegenheit aufgrund obiger Ausführungen erneut zu prüfen und die kurze Mörikestraße mit dem älteren Typ von Gasleuchten ebenfalls zur Erhaltung vorzusehen.Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 20.10.2016, OS 11/9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2016BB 147Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69Magistratsbericht
- 23. Juni 2016OFOF 52/9Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Juli 2016OMOM 366Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtDirektanregung
- 7. Oktober 2016STST 1389Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtStellungnahme
- 3. November 2016OMOM 842Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtDirektanregung
- 3. November 2016Sie sind hierOFOF 141/9Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 367Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet GaslichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung LINKE.