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Meine Nachbarschaft: Walther-von-Cronberg-Platz

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Idee

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat )

Signallampe auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten

21.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1185/5 Betreff: Signallampe auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat nochmals, auf der B43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Ist die Ampel nach der Kurve Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65m zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat seine in der ST 964 vom 17.05.2019 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5936 2024 Die Vorlage OF 1185/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase

21.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1192/5 Betreff: Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz so umzustellen, dass sie zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße automatisch auf Grün schaltet. Begründung: Die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz ist derzeit als Bettelampel konzipiert, d.h. sie schaltet nur auf Grün, wenn sie von Fußgängern angefordert wird. Dies führt zu verschiedenen Problemen. Zum einen ignorieren viele Fußgänger die Ampel komplett, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Zum anderen müssen Fußgänger, die die Ampel benutzen möchten, oft eine zusätzliche Ampelphase abwarten, obwohl sie sich bereits während der eigentlichen Grünphase an der Ampel befinden. Dies ist insbesondere für Eltern mit Kindern, äußerst ärgerlich und unpraktisch. Eine Umstellung der Ampel auf eine automatische Grünphase, die zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße erfolgt, wie jetzt auch, wenn die Ampel gedrückt wird, wäre eine einfache und effektive Maßnahme, um die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1192/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern

21.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1194/5 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlagen an der Kreuzung Dreieichstraße / Willemerstraße derart geschaltet werden, dass die Fußgängerampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise gleichzeitig geschaltet werden. Begründung: Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des direkten Schulwegs zur Willemerschule, zum Kinderhort IB, zur Deutschherrnschule, zum Kinderzentrum in der Willemerstraße und zur Siemenstraße. Das unkoordinierte Schalten der beiden Ampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise führt täglich zu gefährlichen Situationen: Mehr als 400 Schülerinnen und Schüler müssen täglich, besonders zu Stoßzeiten auf einer viel zu schmalen Mittelinsel warten - oft mit Fahrrädern, die nicht vollständig darauf passen - bis die nächste Grünphase eintritt, während vor ihnen der Berufs-, Liefer- und Pendlerverkehr und hinter ihnen die Straßenbahnen, aus beiden Richtungen, dicht an ihnen vorbeifahren. Abhilfe durch eine koordinierte Ampelschaltungen ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5938 2024 Die Vorlage OF 1194/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes

07.06.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5609 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 23.05.2024 Betreff: Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes Der Magistrat wird um Auskunft zum Walther-von-Cronberg-Platz hinsichtlich der Begrünung, Instandsetzung des Brunnens und der zukünftigen Nutzung der leer stehenden Ladenlokale gebeten. 1. Wann wird der Brunnen wieder instand gesetzt? 2. Wann wird der Walther-von-Cronberg-Platz entsprechend den erfolgreichen Petitionen aus "Frankfurt fragt mich" begrünt? 3. Befinden sich die "Trapezio Fiorentino" und "Colosseo" am Walther-von-Cronberg-Platz im Eigentum der Stadt oder einer Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft? 4. Wenn ja, wer ist der Eigentümer, bzw. wie ist der Sachstand? 5. Welche zukünftige Nutzung ist für die leer stehenden Ladenlokale geplant? Der Magistrat wird gebeten, von dem öffentlichen oder privaten Eigentümer die entsprechenden Erkundigungen zu den Fragen 3. bis 5. einzuziehen. Begründung: Im "Trapezio Fiorentino" wurden bis vor wenigen Jahren ein Eiscafé und eine Bar betrieben, im "Colosseo" ein Restaurant/Café. Beides trug zur Attraktivität des Wohnviertels bei. Die Flächen stehen nun seit einigen Jahren leer. Die Bewohner des Viertels wünschen sich eine Begrünung des Platzes, eine Instandsetzung des Brunnens und eine Nutzung der Lokale, die der Nachbarschaft zugute kommt. Laut Auskunft aus der Nachbarschaft ist die Fondsgesellschaft Patrizia Eigentümer des Colosseo, auch Trapezio Fiorentino ist wohl in privater Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 617 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grünes Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz

07.06.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5627 entstanden aus Vorlage: OF 1156/5 vom 05.06.2024 Betreff: Grünes Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das mobile Grüne Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz aufgestellt wird. Begründung: Der Platz wirkt etwas trostlos. Das mobile Grüne Zimmer würde dem Platz eine freundlichere Atmosphäre verleihen, dadurch eine positive Auswirkung auf den sozialen Raum des Platzes haben und ihn für die Anwohner nutzbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1607 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Grünes Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz und Martha-Wertheimer-Platz

05.06.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2024, OF 1156/5 Betreff: Grünes Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz und Martha-Wertheimer-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, daß das mobile Grüne Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz und auf dem Martha-Wertheimer-Platz aufgestellt wird. Begründung: Beide Plätze wirken etwas trostlos. Das mobile Grüne Zimmer würde den beiden Plätzen eine freundlichere Atmosphäre verleihen, dadurch eine positive Auswirkung auf den sozialen Raum der Plätze haben und sie für die Anwohner nutzbar machen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.05.2024, OF 1149/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5626 2024 Anregung an den Magistrat OM 5627 2024 1. Die Vorlage OF 1149/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1156/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Grünes Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz Den Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das mobile Grüne Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz aufgestellt wird. Begründung Der Platz wirkt etwas trostlos. Das mobile Grüne Zimmer würde dem Platz eine freundlichere Atmosphäre verleihen, dadurch eine positive Auswirkung auf den sozialen Raum des Platzes haben und ihn für die Anwohner nutzbar machen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes

23.05.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2024, OF 1124/5 Betreff: Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft zum Walther-von-Cronberg-Platz hinsichtlich der Begrünung, Instandsetzung des Brunnens und der zukünftigen Nutzung der leerstehenden Ladenlokale. 1. Wann wird der Brunnen wieder instandgesetzt? 2. Wann wird der Walther-von-Cronberg-Platz entsprechend den erfolgreichen Petitionen aus "Frankfurt fragt mich" begrünt? 3. Befinden sich die "Trapezio Fiorentino" und "Colosseo" am Walther-von-Cronberg-Platz im Eigentum der Stadt oder einer Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft? 4. Wenn ja, wer ist der Eigentümer, bzw. Sachstand? 5. Welche zukünftige Nutzung ist für die leerstehenden Ladenlokale geplant Der Magistrat wird gebeten, von dem öffentlichen oder privaten Eigentümer die entsprechenden Erkundigungen zu den Fragen 3-5 einzuziehen. Begründung: Im "Trapezio Fiorentino" wurde bis vor wenigen Jahren ein Eiscafé und eine Bar betrieben, im "Colosseo" ein Restaurant/Café. Beides trug zur Attraktivität des Wohnviertels bei. Die Flächen stehen nun seit einigen Jahren leer. Die Bewohner des Viertels wünschen sich eine Begrünung des Platzes, eine Instandsetzung des Brunnens und eine Nutzung der Lokale, die der Nachbarschaft zugute kommt. Laut Auskunft aus der Nachbarschaft ist Fondsgesellschaft Patrizia Eigentümer des Colosseo, auch Trapezio Fiorentino ist privat wohl in privater Hand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5609 2024 Die Vorlage OF 1124/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

21.05.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1126/5 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau FRM 8 wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbinung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5610 2024 Die Vorlage OF 1126/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Grünes Zimmer am Buchrainplatz

16.05.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2024, OF 1149/5 Betreff: Grünes Zimmer am Buchrainplatz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass das Mobile grüne Zimmer am Buchrainplatz wiederaufgestellt wird. Begründung: Das Mobile grüne Zimmer war ein beliebter Treffpunkt auf dem sonst sehr steinigen Buchrainplatz und hat mit seiner Verdunstungskälte das Kleinklima in der näheren Umgebung positiv beeinflusst. Dazu kommt eine höhere Aufenhaltsqualität am Buchrainplatz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 05.06.2024, OF 1156/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5626 2024 Anregung an den Magistrat OM 5627 2024 1. Die Vorlage OF 1149/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1156/5 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Grünes Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz Den Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass das mobile Grüne Zimmer auf dem Walter-von-Cronberg-Platz aufgestellt wird. Begründung Der Platz wirkt etwas trostlos. Das mobile Grüne Zimmer würde dem Platz eine freundlichere Atmosphäre verleihen, dadurch eine positive Auswirkung auf den sozialen Raum des Platzes haben und ihn für die Anwohner nutzbar machen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung AfD

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen

26.04.2024 · Aktualisiert: 24.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1100/5 vom 12.04.2024 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage miteinzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen

12.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1100/5 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage mit einzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5466 2024 Die Vorlage OF 1100/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026

12.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1105/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026 Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst jetzt bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wie sieht der Notfallplan aus für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: FAZ, Frankfurter Rundschau und Frankfuter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht wie geplant zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 16 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein "Plan B" gefunden werden für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 945 2024 Die Vorlage OF 1105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd

15.03.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr

15.03.2024 · Aktualisiert: 16.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5337 entstanden aus Vorlage: OF 1052/5 vom 29.02.2024 Betreff: Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Folgendes zu prüfen und zu berichten: Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? Begründung: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau und Frankfurter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht, wie geplant, zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als vier Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein Plan B, gefunden werden, für den Fall, dass der nun infrage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1667 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr

29.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 1052/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst knapp 5 Monate vor dem Umzugstermin bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wieso gibt es bis heute keinen Notfallplan für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: FAZ, Frankfurter Rundschau und Frankfuter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht wie geplant zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 4 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein "Plan B" gefunden werden für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5337 2024 Die Vorlage OF 1052/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2 und 3 gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen FrankfurtSachsenhausen und Offenbach

23.02.2024 · Aktualisiert: 19.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2024, OA 445 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 29.01.2024 Betreff: Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Offenbach Vorgang: OA 154/22 OBR 5; ST 1651/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 29.07.2024 und 03.12.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine verbesserte klima- und umweltfreundliche Nachtbeleuchtung des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), insbesondere zur Entschärfung städtischer Angsträume, zu veranlassen. Etwaige bauliche Maßnahmen sollen im Einklang mit geltenden Biodiversitäts- und Naturschutzbestimmungen erfolgen, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, seine Verweigerung der zeitnahen Verbesserung der Beleuchtungssituation des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1651, mitgeteilt, zu überdenken. Die Umsetzung des FRM8 (Radschnellweg Frankfurt-Hanau), der Frankfurt und Offenbach abseits des Mains entlang der südmainischen Bahntrasse verbinden soll und zumindest die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer langfristig verbessern könnte, wird noch weitere Jahre dauern. Laut einer im März 2023 veröffentlichten Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist mit einer Fertigstellung erst in fünf bis acht Jahren zu rechnen, zudem ist eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlungen in Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau zu den vorliegenden Plänen des FRM8 weiterhin ausstehend. Es besteht, unabhängig von den Planungen des FRM8, jedoch weiterhin unmittelbarer Handlungsbedarf direkt entlang des südlichen Mainufers (nicht nur für Radfahrerinnen und Radfahrer), da der sogenannte südliche Mainweg (vom Deutschherrnufer über die Gerbermühle und Schleuse Offenbach bis zum Offenbacher Hafen) bereits jetzt, und schon seit Jahren, von Radfahrerinnen und Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Joggerinnen und Joggern sehr stark frequentiert wird, wie ein neu installierter Verkehrszähler in Offenbach bereits zeigt. Im aktuellen Zustand stellt der Weg aufgrund zahlreicher, gänzlich unbeleuchteter und schlecht asphaltierter Abschnitte nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sondern ebenfalls einen beträchtlichen städtischen Angstraum für viele Bewohnerinnen und Bewohner dar, der das individuelle Sicherheitsgefühl zu Fuß und auf dem Rad auf dem Nachhauseweg oder beim Spazierengehen stark beeinträchtigt. Insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme aufgrund der gemeinsamen Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer stellt aufgrund der schmalen Breite des Weges bei Dunkelheit eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Ein Mindestmaß an Beleuchtung im Einklang mit den erforderlichen umwelt- und klimapolitischen Zielen und Richtlinien zur Erhaltung der Biodiversität entlang des Mainufers, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen, erscheint somit verhältnismäßig. Eine nächtliche Beleuchtung des Weges kann darüber hinaus ein wirtschaftliches, kulturelles und politisches Zusammenwachsen der beiden Städte innerhalb der Metropolregion FrankfurtRheinMain in Form eines ganzheitlichen, regional gedachten Verkehrswegekonzeptes fördern, welches sich am Mobilitätsbedarf der lokalen Bevölkerung orientiert und die Attraktivität des Mainuferweges als Verbindung zwischen Frankfurt und Offenbach erhöht. Dies erscheint umso wichtiger, insofern durch die unterschiedlichen Tarifzonen zwischen Frankfurt und Offenbach eine Nutzung des ÖPNV für viele Bürgerinnen und Bürger eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 109 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 445 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Fristverlängerung um 5 Wochen) Beschlussausfertigung(en): § 4616, 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.04.2024 § 5143, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024 § 5645, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

23.02.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd

18.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2024 Die Vorlage OF 1048/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

4-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd

08.02.2024 · Aktualisiert: 27.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1043/5 Betreff: 4-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Vierfeld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, einzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhallen. Diverse Anträge, diese z.B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS-Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich aber genauso wie die Auslagerung der IGS-Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Einzug auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung beispielsweise in Form einer Traglufthalle auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die spärlichen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5330 2024 Die Vorlage OF 1043/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt (Sachsenhausen) und Offenbach

29.01.2024 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 1000/5 Betreff: Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt (Sachsenhausen) und Offenbach Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, eine verbesserte, klima- und umweltfreundliche Nachtbeleuchtung des Rad- und Fußweges ("südlicher Mainweg") zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer-/Brücke) und Offenbach ("Hafen 2") - insbesondere zur Entschärfung städtischer Angsträume - zu veranlassen. Etwaige bauliche Maßnahmen sollen im Einklang mit geltenden Biodiversitäts- und Naturschutzbestimmungen erfolgen, z.B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat seine Verweigerung der zeitnahen Verbesserung der Beleuchtungssituation des Rad- und Fußweges ("südlicher Mainweg") zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer-/Brücke) und Offenbach ("Hafen 2") wie in der ST 1651 vom 22.07.2022 mitgeteilt zu überdenken. Die Umsetzung des FRM8 (Radschnellweges Frankfurt-Hanau), der Frankfurt und Offenbach abseits des Mains (entlang der südmainischen Bahntrasse) verbinden soll und zumindest die Situation für Radfahrer*innen langfristig verbessern könnte, wird weitere Jahre dauern. Laut einer im März 2023 veröffentlichten Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes "FrankfurtRheinMain" ist mit einer Fertigstellung erst in 5-8 Jahren zu rechnen. Zudem ist eine Zustimmung der kommunalen Stadtverordnetenversammlungen (Frankfurt, Offenbach, Mühlheim, Hanau) zu den vorliegenden Plänen des FRM8 weiterhin ausstehend. Es besteht unabhängig von den Planungen des FRM8 jedoch weiterhin unmittelbarer Handlungsbedarf direkt entlang des südlichen Mainufers (nicht nur für Radfahrer*innen!), da der sogenannte südliche Mainweg (vom Deutschherrnufer über die Gerbermühle und Schleuse Offenbach bis zum Offenbacher Hafen) bereits jetzt (seit Jahren) von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen sehr stark frequentiert wird, wie z.B. ein neu installierter Verkehrszähler in Offenbach bereits zeigt. Im aktuellen Zustand stellt der Weg aufgrund zahlreicher, gänzlich unbeleuchteter und schlecht asphaltierter Abschnitte nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer*innen, sondern ebenfalls einen beträchtlichen städtischen Angstraum für viele Bewohner*innen dar, der das individuelle Sicherheitsgefühl zu Fuß/auf dem Rad auf dem Nachhauseweg oder Spazierengehen stark beeinträchtigt. Insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme und gemeinsame Nutzung von Fußgänger- und Radfahrer*innen stellt aufgrund der schmalen Breite des Weges bei Dunkelheit eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Ein Mindestmaß an Beleuchtung im Einklang mit den erforderlichen, umwelt- und klimapolitischen Zielen und Richtlinien zur Erhaltung der Biodiversität entlang des Mainufers, z.B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen, erscheint somit verhältnismäßig. Eine nächtliche Beleuchtung des Weges kann darüber hinaus ein wirtschaftliches, kulturelles, und politisches Zusammenwachsen der beiden Städte innerhalb der Metropolregion "FrankfurtRheinMain" in Form eines ganzheitlichen, regional gedachten Verkehrswegekonzeptes fördern, welches an den Mobilitätsbedarfen der lokalen Bevölkerung orientiert ist und die Attraktivität des Mainuferweges als Verbindung zwischen Frankfurt und Offenbach erhöht. Dies erscheint umso wichtiger, insofern die Existenz verschiedener Tarifzonen eine Nutzung des ÖPNV zwischen Frankfurt und Offenbach für viele Bürger*innen eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 445 2024 Die Vorlage OF 1000/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

25.01.2024 · Aktualisiert: 04.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2024, OF 1003/5 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft in der Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg auf der Höhe der Seehofstraße 41 mit Fußgängerampel installiert werden. Begründung: Das Gymnasium-Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber dem Eingang in unmittelbarer Nähe des Gebäudes befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus. Deswegen ist die Installation von Drängelgittern angebracht. Weiterhin erscheint es angebracht, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzungszeit von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5179 2024 Die Vorlage OF 1003/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

24.11.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 23.10.2023 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Magistrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohnerinnen und Anwohnern, Spaziergängerinnen und Spaziergängern und vor allem von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle "Mühlberg" ankamen und im Gerbermühlviertel, zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion, tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v. a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle "Mühlberg"/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendlerinnen und Pendlern genauso wie bei Anwohnerinnen und Anwohnern eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Antrag vom 07.06.2025, OF 1453/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges

24.11.2023 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 960/5 vom 23.10.2023 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50 km/h. Dies wird v. a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v. a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrnbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v. a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt, und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - zwei Parkplätze und Lieferzone vor Strahlenberger Weg 8 bis 10, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - ein Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum; - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 16, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - drei bis vier Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone; - drei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22 bis 24, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26; - drei Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - vier Parkplätze und Lieferzone zwischen Strahlenberger Weg 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder Ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain sind bereits vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2001 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 885

OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen

04.11.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2023, OF 955/5 Betreff: Parkverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, weshalb er ein Parkverbot in der Willemerstraße kürzlich verfügt hat. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem kürzlich verfügten Parkverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 785 2023 Die Vorlage OF 955/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

23.10.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2023, OF 953/5 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängerstegs zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. Auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohner*innen, Spaziergänger*innen und vor allem von Pendler*innen aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle Mühlberg ankamen und im Gerbermühlviertel zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v.a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle Mühlberg/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendler*innen genauso wie bei Anwohner*innen eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4730 2023 Die Vorlage OF 953/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges

23.10.2023 · Aktualisiert: 13.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2023, OF 960/5 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50km./h. Dies wird v.a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v.a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrenbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v.a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 7-17 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: 2 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln 2 Parkplätze und Lieferzone Strahlenberger Weg 8-10, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln 1 Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum. 2 Parkplätze Strahlenberger Weg 16, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. 3-4 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone. 3 Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22-24, flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26. 3 Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von 2 Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln. 4 Parkplätze und Lieferzone zwischen 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain bereits vorhanden Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4735 2023 Die Vorlage OF 960/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Walther-von-Cronberg-Platz entsiegeln und klimagerecht umgestalten

15.09.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4442 entstanden aus Vorlage: OF 894/5 vom 25.08.2023 Betreff: Walther-von-Cronberg-Platz entsiegeln und klimagerecht umgestalten Vorgang: M 18/23 Der Magistrat wird gebeten, den Walther-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen entsprechend des Magistratsvortrags M 18, "Leitfaden für Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main", klimagerecht umzugestalten. Aufgrund der starken Erwärmung des Bereichs, muss dies mit hoher Dringlichkeit in Angriff genommen werden. Der Platz muss auf die Prioritätenliste zur Umgestaltung gemäß des Magistratsvortrags M 18 aufgenommen werden. Begründung: In Sachsenhausen leiden viele Bürger sehr unter der starken Erwärmung ihres Wohngebietes. Die Straßen und Plätze erwärmen sich sehr stark und die Hitze hält sich hier deutlich länger als in den Stadtteilen nördlich des Mains oder in der Innenstadt. Speziell der Walther-von-Cronberg-Platz mit seiner großen, dunkel gepflasterten Fläche ist an heißen Tagen ein Hitzespeicher bis spät in die Nacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Walther-von-Cronberg-Platz entsiegeln und begrünen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4443 entstanden aus Vorlage: OF 895/5 vom 31.07.2023 Betreff: Walther-von-Cronberg-Platz entsiegeln und begrünen Der Magistrat wird gebeten, den Walther-von-Cronberg-Platz zu entsiegeln und zu begrünen. Weiterhin ist zu prüfen, wo Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Begründung: Der Walther-von-Cronberg Platz ist im Sommer völlig überhitzt und sollte endlich klimagerecht umgestaltet, entsiegelt und begrünt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 229 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Walter-von-Cronberg-Platz entsiegeln und klimagerecht umgestalten

25.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2023, OF 894/5 Betreff: Walter-von-Cronberg-Platz entsiegeln und klimagerecht umgestalten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, den Walter-von-Cronberg-Platz in Sachsenhausen entsprechend dem "Leitfaden für Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung in Frankfurt am Main", gemäß M18, klimagerecht umzugestalten. Aufgrund der starken Erwärmung des Bereichs muss dies mit hoher Dringlichkeit in Angriff genommen werden. Der Platz muss auf die Prioritätenliste zur Umgestaltung gem. M18 aufgenommen werden. Begründung: In Sachsenhausen leiden viele Bürger sehr unter der starken Erwärmung ihres Wohngebietes. Die Straßen und Plätze erwärmen sich sehr stark und die Hitze hält sich hier deutlich länger als in den Stadtteilen nördlich des Mains oder in der Innenstadt. Speziell der Walter-von-Cronberg-Platz mit seiner großen, dunkel gepflasterten Fläche ist an heißen Tagen ein Hitzespeicher bis spät in die Nacht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4442 2023 Die Vorlage OF 894/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Walther-von-Cronberg-Platz entsiegeln und begrünen

31.07.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2023, OF 895/5 Betreff: Walther-von-Cronberg-Platz entsiegeln und begrünen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Walther-von-Cronberg-Platz zu entsiegeln und zu begrünen. Weiterhin ist zu prüfen, wo Baumpflanzungen vorgenommen werden können. Begründung: Der Walther-von-Cronberg Platz ist im Sommer völlig überhitzt und sollte endlich klimagerecht umgestaltet, entsiegelt und begrünt werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4443 2023 Die Vorlage OF 895/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße

14.07.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4302 entstanden aus Vorlage: OF 854/5 vom 20.06.2023 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße markiert werden kann. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Siemensstraße, gerade in den Morgen- und Abendstunden, lässt den Entfall einer Fahrspur auf der Siemensstraße zugunsten eines Fahrradweges derzeit nicht zu. Zudem soll der Fahrradweg auf der parallel zur Siemensstraße verlaufenden Seehofstraße verbessert werden. Zum Schutz von Fahrradfahrenden ist es aber angezeigt, auf der Siemensstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2412 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße

20.06.2023 · Aktualisiert: 24.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2023, OF 854/5 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob ein Fahrradschutzstreifen in der Siemensstraße markiert werden kann. Begründung: Das Verkehrsaufkommen in der Siemensstraße gerade in den Morgen- und Abendstunden lässt den Entfall eine Fahrspur auf der Siemensstraße zugunsten eines Fahrradweges derzeit nicht zu. Zudem soll der Fahrradweg auf der parallel zur Siemensstraße verlaufenden Seehofstraße verbessert werden. Zum Schutz von Fahrradfahrenden ist es aber angezeigt auf der Siemensstraße einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4302 2023 Die Vorlage OF 854/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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