Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
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Bisheriger Verlauf
23.05.2024
07.06.2024
14.04.2025
Antrag Ortsbeirat
Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
Details im PARLIS OF_1124-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
Details im PARLIS OM_5609_2024Stellungnahme des Magistrats
Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
Details im PARLIS ST_617_202523.05.2024
Antrag Ortsbeirat
Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
Details im PARLIS OF_1124-5_202407.06.2024
Anregung Ortsbeirat
Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
Details im PARLIS OM_5609_202414.04.2025
Stellungnahme des Magistrats
Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
Details im PARLIS ST_617_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5609 entstanden aus Vorlage: OF 1124/5 vom 23.05.2024
Betreff: Begrünung und Nutzung des Walther-von-Cronberg-Platzes
Der Magistrat wird um Auskunft zum Walther-von-Cronberg-Platz hinsichtlich der Begrünung, Instandsetzung des Brunnens und der zukünftigen Nutzung der leer stehenden Ladenlokale gebeten. 1. Wann wird der Brunnen wieder instand gesetzt? 2. Wann wird der Walther-von-Cronberg-Platz entsprechend den erfolgreichen Petitionen aus "Frankfurt fragt mich" begrünt? 3. Befinden sich die "Trapezio Fiorentino" und "Colosseo" am Walther-von-Cronberg-Platz im Eigentum der Stadt oder einer Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft? 4. Wenn ja, wer ist der Eigentümer, bzw. wie ist der Sachstand? 5. Welche zukünftige Nutzung ist für die leer stehenden Ladenlokale geplant? Der Magistrat wird gebeten, von dem öffentlichen oder privaten Eigentümer die entsprechenden Erkundigungen zu den Fragen 3. bis 5. einzuziehen. Begründung:
Im "Trapezio Fiorentino" wurden bis vor wenigen Jahren ein Eiscafé und eine Bar betrieben, im "Colosseo" ein Restaurant/Café. Beides trug zur Attraktivität des Wohnviertels bei. Die Flächen stehen nun seit einigen Jahren leer. Die Bewohner des Viertels wünschen sich eine Begrünung des Platzes, eine Instandsetzung des Brunnens und eine Nutzung der Lokale, die der Nachbarschaft zugute kommt. Laut Auskunft aus der Nachbarschaft ist die Fondsgesellschaft Patrizia Eigentümer des Colosseo, auch Trapezio Fiorentino ist wohl in privater Hand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 617
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme