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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“

17.03.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6611 entstanden aus Vorlage: OF 703/11 vom 27.02.2025 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort in der Straße Alt-Fechenheim auf Höhe der Hausnummer 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, wodurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 verlängert wird, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern, sowie eine Fahrbahnmarkierung mit Hinweis auf Tempo 30 anzubringen. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt sich der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung An der Mainkur, weil sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf 50 km/h ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung An der Mainkur haben daher Schwierigkeiten, beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr zu gelangen. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Dort besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 999

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle „AltFechenheim“

27.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2025, OF 703/11 Betreff: Verlängerung von Tempo 30 auf der Straße Alt-Fechenheim in Richtung An der Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen 274-50 "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h" vom derzeitigen Standort Alt-Fechenheim in Höhe HN 39 um etwa 100 Meter weiter in Richtung Mainkur bis nach der Bushaltestelle "Alt-Fechenheim" zu versetzen, dadurch auf diesem Abschnitt dann Tempo 30 zu verlängern, um den dortigen Bussen des ÖPNV die Abfahrt aus der Buswanne zu erleichtern. Begründung: Bei der derzeitigen Regelung beschleunigt der Verkehr aus Richtung Fechenheim kommend in Richtung Mainkur, weil sich die Geschwindigkeit von 30 auf 50 ändert. Stehende Busse an der Haltestelle "Alt-Fechenheim" in Richtung Mainkur haben daher Schwierigkeiten beim Anfahren aus der Buswanne in den fließenden Verkehr. Auch vor dem Hintergrund der Ampelanlage und dem regen Fußverkehr von zur zum Cassellagelände und dem Lärmschutz der Anwohner, ist eine Verlängerung von Tempo 30 sinnvoll. Es wird in die Entscheidung des Magistrats gestellt, ob mit der Gegenrichtung analog verfahren werden soll. Hier besteht das Problem zwar nicht, weil es keine Buswanne an der Haltestelle gibt, gleichwohl wäre die Verkehrsregelung auf beiden Seiten identisch. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6611 2025 Die Vorlage OF 703/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor zusätzlich die Anbringung einer Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 erbeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Urnenwand auf dem Bergener Friedhof

18.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6560 entstanden aus Vorlage: OF 313/16 vom 03.02.2025 Betreff: Urnenwand auf dem Bergener Friedhof Der Magistrat wird gebeten, an der östlichen Mauer (zu sehen als weiße, ungepflegte Wand vom Eingang der Marktstraße aus) des Bergener Friedhofes eine Urnenwand einzurichten und dem Friedhof damit wieder ein schöneres Ansehen zu geben. Begründung: Schon seit längerer Zeit befindet sich die östlich gelegene Mauer des Bergener Friedhofes in einem sehr ungepflegten Zustand, der eines Friedhofes unwürdig ist. Mit einer Urnenwand würde man diesen Zustand ändern. Auch hätten die Hinterbliebenen die Möglichkeit, Blumen abzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 759 Aktenzeichen: 67-41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

10.02.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6466 entstanden aus Vorlage: OF 688/11 vom 26.01.2025 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wegeführung für Lkws im Gewerbegebiet (insbesondere in der Gwinnerstraße und der Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) bezüglich Sicherheit und Wendemöglichkeiten optimiert werden kann. Zudem wird der Magistrat gebeten, übergangsweise die aktuell bestehende Beschilderung so zu verbessern, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die Lkw-Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von Lkws angefahren werden können. Aktuell ist für die Lkws jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein Lkw-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell zum Teil an Stellen angebracht (erst nach der Flinschstraße/Ecke Gelastraße und zudem zugewachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die Lkws über die Straße Im Trieb auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein Pkw in der Straße Im Trieb stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 973 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 16

Urnenwand auf dem Bergener Friedhof

03.02.2025 · Aktualisiert: 25.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 313/16 Betreff: Urnenwand auf dem Bergener Friedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an der östlichen Mauer (zu sehen als weiße, ungepflegte Wand vom Eingang Marktstraße aus) des Bergener Friedhofes eine Urnenwand einzurichten und dem Friedhof damit wieder ein schöneres Ansehen zu geben. Begründung: Schon seit längerer Zeit befindet sich die östlich gelegene Mauer des Bergener Friedhofes in einem sehr ungepflegten Zustand, die eines Friedhofes unwürdig ist. Mit einer Urnenwand würde man diesen Zustand ändern. Auch hätten die Hinterbliebenen die Möglichkeit, Blumen abzulegen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6560 2025 Die Vorlage OF 313/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 11

Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung

26.01.2025 · Aktualisiert: 26.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 688/11 Betreff: Optimierung der Beschilderung für Lkws und Prüfung der Wegeführung Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat prüft die Wegeführung für LKWs im Gewerbegebiet (insb. Gwinnerstraße und Flinschstraße jeweils an der Kreuzung Gelastraße) auf Sicherheit und Wendemöglichkeiten und berichtet dem Ortsbeirat Optimierungsvorschläge. Zudem wird übergangsweise die aktuelle bestehende Beschilderung so verbessert, dass sie zumindest sichtbar ist und sich die LKW Fahrer:innen besser daran orientieren können. Begründung: Das Gewerbegebiet muss von LKWs angefahren werden können. Aktuell ist für die LKWs jedoch in keiner der Straßen eine Wendemöglichkeit vorgesehen, obwohl im weiteren Verlauf (Anschluss an Seckbach) ein LKW-Fahrverbot besteht. Das führt immer wieder dazu, dass es gefährliche und für die Fahrer:innen anstrengende Rückwärts-Wendemanöver z. B. in die Gelastraße hinein gibt. Daneben sind bestehende Schilder aktuell z.T. an Stellen angebracht (erst nach der Ecke Flinsch-Gelastraße und zudem zugwachsen), die kein Wenden mehr erlauben und deshalb dazu führen, dass die LKWs über die Straße "Im Trieb" auf die Wilhelmshöher Straße fahren. Kürzlich wurde dabei ein PKW in der Straße "Im Trieb" stark beschädigt. (kein Schild in der Flinschstraße) (Schild durch Äste verdeckt) (Fotos: Martina Weber) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6466 2025 Die Vorlage OF 688/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im EduardBernsteinWeg

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6451 entstanden aus Vorlage: OF 514/8 vom 06.01.2025 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto, ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§ 3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§ 35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 600 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen

13.01.2025 · Aktualisiert: 16.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2025, OM 6290 entstanden aus Vorlage: OF 677/11 vom 05.12.2024 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 einen Poller zu setzen, um verkehrswidrige s Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern. Begründung: Immer wieder blockieren Autos den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 968 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 8

Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im EduardBernsteinWeg

06.01.2025 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 514/8 Betreff: Unangemessene Ausleuchtung des öffentlichen Raums im Eduard-Bernstein-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die stadtnahe Stiftung Waisenhaus einzuwirken, die anscheinend fehlerhafte und übermäßig helle Hauseingangsbeleuchtung der Liegenschaft Eduard-Bernstein-Weg 22 abzustellen und durch eine zweckmäßige Lichtanlage zu ersetzen, die ausschließlich die Nutzfläche der Wohnliegenschaft ausleuchtet. Auch die abseits der Verkehrsstraße liegenden Beleuchtungsanlagen der im Stiftungsbesitz befindlichen Häuser 14, 16 und 20 sollen auf Lichtverschmutzung überprüft werden. Begründung: Die neuen Leuchten für die Hauseingänge dort leuchten dauerhaft und übertrieben hell. Bei der Hausnummer 22 gibt es zudem eine Leuchte, die offenbar wie ein Bewegungsmelder funktioniert, nach zwei Minuten ausgeht und sich sofort wieder einschaltet, wenn ein Auto (!), ein Fahrradfahrer oder ein Fußgänger passiert. Das wirkt irritierend und kann eine Gefährdung des Straßenverkehrs auslösen. Insgesamt sind die hellen Leuchten in ihrer Wirkung überzogen und stellen womöglich eine Lichtverschmutzung im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§3) und des Hessischen Naturschutzgesetzes (§35) dar. Eine erste telefonische Vermittlung zwischen Ortsbeirat und Stiftung ist leider erfolglos geblieben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6451 2025 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

06.01.2025 · Aktualisiert: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 311/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 2 GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 GRÜNE und SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen

05.12.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2024, OF 677/11 Betreff: Poller am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Straße 63 setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, am Zebrastreifen auf der Höhe der Wilhelmshöher Str. 63 einen Poller zu setzen, um ein verkehrswidriges Parken auf dem Gehweg am Zebrastreifen zu verhindern Begründung: Immer wieder blockieren Autofahrer den Fußgängerüberweg und verhindern damit den sicheren Übergang über die Wilhelmshöher Straße. Gerade Kinder haben dadurch keine Sicht auf fahrende Fahrzeuge, wenn Sie den Zebrastreifen nutzen wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6290 2025 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 309/16 vom 08.11.2024 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird gebeten, die baustellenbedingte Ampelregelung am Alten Rathaus in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das Alte Rathaus verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen, durch die täglich unzähligen Fahrzeuge und die Busse der Linien 40, 42 und M43 fahren. Für Pkws ist es schon schwierig, bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren, ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig, den zurzeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 511

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6265 entstanden aus Vorlage: OF 288/16 vom 24.08.2024 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann; 2. Auskunft zu geben, ob im neuen Regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: a) Wie hoch sind die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahn-Station/U-Bahn-Station in Bergen? b) Wie hoch ist der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten. c) Wie hoch ist der Krankenstand im Vergleich zu Seilbahn/Bussen (als Beispielstadt dient z. B. Koblenz oder Mannheim)? Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B 521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 509

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil BergenEnkheim

03.12.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6267 entstanden aus Vorlage: OF 310/16 vom 22.10.2024 Betreff: Einsatz von zusätzlichen digitalen Geschwindigkeitsmessanlagen im Stadtteil Bergen-Enkheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass im Stadtteil Bergen-Enkheim zusätzliche digitale Geschwindigkeitsmessanlagen, falls möglich beweglich, installiert werden. Die Entscheidung über mögliche Standorte soll in Zusammenarbeit mit der Polizei getroffen werden. Begründung: Grundsätzlich wird auf einigen Hauptstraßen im Stadtteil oft zu schnell gefahren: Marktstraße, Neuer Weg, Barbarossastraße, Viktor-Slotosch-Straße etc. Dabei kommt es tagtäglich zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos, Fahrrädern und Fußgängern. Nach Beobachtungen des Ortsbeirats hat die Geschwindigkeitsmessung mit optischer Anzeige an der Vilbeler Landstraße gegenüber der Agip-Tankstelle eine deutliche "pädagogische" Wirkung. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass weitere Anzeigen an neuralgischen Punkten ähnliche Wirkung erzeugen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 512

OF (Antrag Ortsbeirat )

Erweiterung der Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park

21.11.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2024, OF 795/3 Betreff: Erweiterung der Beleuchtung im Adolph-von-Holzhausen-Park Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: • Zwei zusätzliche LED-Leuchten rund um den Spielplatz im Holzhausenpark zu installieren. Begründung: Auf Empfehlung der Kinderbeauftragten im Nordend soll die Beleuchtung am Spielplatz im Holzhausenpark verbessert werden, um die Nutzung auch in den späten Nachmittagsstunden der dunklen Jahreszeit sicherzustellen. Die derzeitige Beleuchtung ist unzureichend und stellt ein Sicherheitsrisiko dar, insbesondere für Kinder und ihre Familien, die den Spielplatz nach Einbruch der Dämmerung nutzen möchten. Eine ausreichende Beleuchtung ermöglicht es, das Spielplatzangebot länger nutzbar zu machen und trägt zu einer bewegungsreichen Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen bei. Viele berufstätige Eltern haben erst am späten Nachmittag die Möglichkeit, Spielplätze mit ihren Kindern zu besuchen. Eine bessere Beleuchtung würde somit die Aufenthaltsqualität und die Nutzungsmöglichkeiten des Spielplatzes erheblich verbessern. Erwiderung auf mögliche Bedenken: Es ist bekannt, dass der Magistrat in der Vergangenheit auf die Grünanlagensatzung verwiesen hat, die eine generelle Beleuchtung von Grün- und Freizeitanlagen untersagt (Punkt 2, Teil C). Diese Regelung begründet sich auf den Naturschutz sowie auf Vorgaben zur Nutzung der Anlagen nach Einbruch der Dunkelheit. Allerdings wird in Ausnahmefällen, wie z.B. bei der Beleuchtung von Schulwegen durch Grünanlagen und bei der Verbesserung der Sportmöglichkeiten, etwa für die Boulespieler im Günthersburgpark, bereits von dieser Regelung abgewichen. Wir argumentieren, dass die verbesserte Beleuchtung des Spielplatzes ebenfalls als begründeter Ausnahmefall angesehen werden sollte: • Die zusätzlichen Leuchten sollen ausschließlich die Sicherheit rund um den Spielplatz erhöhen, ohne dabei den gesamten Park auszuleuchten. • Der Spielplatz wird von Kindern bis zu 14 Jahren genutzt, und die Beleuchtung würde es ermöglichen, die Sicherheit in den späten Nachmittagsstunden zu gewährleisten. • Die Beleuchtung soll gezielt und umweltfreundlich mittels LED-Technik umgesetzt werden, um negative Auswirkungen auf die Natur so gering wie möglich zu halten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 795/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten

08.11.2024 · Aktualisiert: 17.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2024, OF 309/16 Betreff: Ampelregelung am Alten Rathaus auch nach Beendigung der Baumaßnahmen beibehalten Der Magistrat wird beauftragt die baustellenbedingte Ampelregelung am "Alten Rathaus" in Bergen auch nach Beendigung der Baumaßnahmen zu veranlassen. Begründung: Das "Alte Rathaus" verengt durch seine Lage die Straßenbreite an dieser Stelle der Marktstraße in Bergen auf eine Spur. Die Marktstraße ist eine der Hauptstraßen in Bergen durch die täglich unzählige Fahrzeuge und die Busse der Linien 40,42 und M43 fahren. Für PKW ́s ist es schon schwierig bei Gegenverkehr diese Stelle zu passieren ohne den Bürgersteig zu benutzen, Busse müssen den Gehweg befahren, was auch eine Gefahr für Fußgänger bedeutet. Es ist an der Tagesordnung, dass entgegenkommende Busse rückwärts aus der Engstelle fahren müssen, was durch den nachfolgenden Verkehr manchmal abenteuerlich ist. Deshalb ist es unbedingt notwendig den zur Zeit bestehenden ampelgeregelten Straßenverkehr am "Alten Rathaus" auch nach Beendigung der Bauarbeiten dauerhaft beizubehalten. Mit dieser Maßnahme wird die Unfallgefahr erheblich minimiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6266 2024 Die Vorlage OF 309/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme; bei Abwesenheit 1 WBE

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule

07.11.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6123 entstanden aus Vorlage: OF 475/8 vom 22.10.2024 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule Der Magistrat wird aufgefordert, die Beleuchtung auf dem Schulhof der Erich-Kästner-Schule im Bereich der Durchgänge, der die Schulhöfe verbindet, mit helleren Leuchtmitteln auszustatten. Hier wurde insbesondere der Durchgang vom großen Schulhof zur Turnhalle genannt. Begründung: Aus der Elternschaft und über das Quartiersmanagement wurde insbesondere der Durchgang zwischen Sporthalle und großem Schulhof als dunkel und abweisend, sogar als Angstraum benannt. Eine hellere Beleuchtung, z. B. LED-Leuchten oder andere geeignete Leuchtmittel, könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 249 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder

05.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6024 entstanden aus Vorlage: OF 293/16 vom 21.10.2024 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bittet der Ortsbeirat darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben/Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

05.11.2024 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6026 entstanden aus Vorlage: OF 296/16 vom 11.09.2024 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der Rechts-vor-links- Regelung möglich zu machen. Begründung: Diese absolute unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 km/h wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 425 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1704 Beratung im Ortsbeirat: 16

OA (Anregung Ortsbeirat)

ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag

05.11.2024 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 05.11.2024, OA 502 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.10.2024 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung, eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen wäre es denkbar, eine attraktive, zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte es auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit zwei Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger Pkws äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecken entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Eine durch die Topografie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielsweise in London/Paris (Linie 12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim, deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen, niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2025, ST 824 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 502 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung), Linke und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Worte "mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlandes" gestrichen werden) 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5477, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen

05.11.2024 · Aktualisiert: 24.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030 entstanden aus Vorlage: OF 301/16 vom 22.10.2024 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Vorgang: OM 5566/24 OBR 16; ST 1664/24 Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM 5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z. B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf Weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände frei werdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in Vorlage ST 664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte dazu beitragen, für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5566 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1664 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen

05.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 30.10.2024 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße Neuer Weg möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topografischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße Am Rebenborn und dem Heinrich-Bingemer-Weg dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese lieb gewonnene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16 Beratung im Ortsbeirat: 16

OF (Antrag Ortsbeirat )

Holzbrücke über der Straße „Neuer Weg“ durch neues Bauwerk ersetzen

30.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2024, OF 306/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" durch neues Bauwerk ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die marode und laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu rettende Holzbrücke über der Straße "Neuer Weg" möglichst zeitnah durch ein neues Brückenbauwerk ersetzt wird. Der derzeit in diesem Bereich als Ersatzmaßnahme geplante Fußgängerüberweg kann nur eine Übergangslösung sein. Begründung: Die seit mittlerweile mehreren Monaten gesperrte Holzbrücke über dem Neuen Weg ist laut Auskunft des Amts für Straßenbau und Erschließung (ASE) nicht mehr zu retten und soll noch im Dezember dieses Jahres abgebaut werden. Als Ersatzmaßnahme ist lediglich ein Fußgängerüberweg geplant, eine neue Brücke ist derzeit nicht vorgesehen. Als Begründung dafür werden Personalengpässe und fehlende Brückenbauingenieure beim ASE genannt. Unabhängig davon, dass diese Brücke seit Jahrzehnten zum Stadtbild von Bergen-Enkheim gehört, stellt sie schon alleine aus topographischen Gründen eine logische Verbindung für Fußgänger zwischen der Straße "Am Rebenborn" und dem "Heinrich-Bingemer-Weg" dar. Von daher ergibt diese Brücke Sinn und hat eine Daseinsberechtigung auch für die Zukunft, zumal sie Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang ist. Nur ein neues Brückenbauwerk kann Fußgängern und insbesondere Schulkindern an dieser Stelle das völlig gefahrlose Überqueren des Neuen Wegs ermöglichen. Anwohner zeigen sich entsetzt darüber, dass diese liebgewordene Brücke jetzt entfernt werden soll. Zudem würden durch den Fußgängerüberweg Parkplätze entfallen, die im Neuen Weg ohnehin bereits Mangelware sind. Der Verlust der Holzbrücke würde zudem zu einer weiteren Verödung des Stadtbilds von Bergen-Enkheim führen. Ein neues Bauwerk hingegen könnte sowohl architektonisch als auch gestalterisch einen positiven Akzent für den Stadtteil und seine Bewohner setzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2024 1. Die Vorlage OF 297/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 Grüne, SPD, FDP und Linke

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshテカher Straテ歹 an der Kreuzung Atzelbergstraテ歹 (Fokus: Fuテ殀テ、ngerテシberweg)

28.10.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5960 entstanden aus Vorlage: OF 659/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshテカher Straテ歹 an der Kreuzung Atzelbergstraテ歹 (Fokus: Fuテ殀テ、ngerテシberweg) Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Wilhelmshテカher Straテ歹/Atzelbergstraテ歹 in alle Richtungen Fuテ殀テ、ngerテシberwege einzurichte n, damit eine sichere Querung dieser Kreuzung in alle Richtungen mテカglich ist. Begrテシndung: Nach テシber drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshテカher Straテ歹 wieder erテカffnet. Aktuell gibt es zwar eine Fuテ殀テ、ngerampel auf einer Seite der Kreuzung, fテシr Ziele auf der anderen Seite der Kreuzung (z. B. Maria-Rosenkranz-Kirche) muss man entweder einen Umweg gehen oder die Straテ歹 ohne テ彙erweg oder Ampel テシberqueren. Dadurch kommt es aktuell immer wieder zu gefテ、hrlichen Situationen zwischen Fuテ殀テ、ngern und Autofahrern. Gテ、be es in alle Richtungen Fuテ殀テ、ngerテシberwege, wテシrde der flieテ歹nde Verkehr eingebremst werden und eine Querung wテ、re leichter mテカglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehテカrende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 413 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser Straße

28.10.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5959 entstanden aus Vorlage: OF 658/11 vom 27.09.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit - feste Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße Der Magistrat wird gebeten, die provisorische Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße durch eine fest installierte Ampel zu ersetzen. Die Ampel hat sich während der Bauphase im Bereich der oberen Wilhelmshöher Straße bewährt und soll nun auch weiterhin zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule/Kita - beitragen. Begründung: Nach über drei Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Während der Bauphase gab es eine provisorische Ampel im Bereich der Haltestelle "Eschweger Straße" (stadteinwärts). Diese Ampel soll auch nach der Bauphase weiter bestehen bleiben und durch eine fest installierte Ampel ersetzt werden. Sie trägt erheblich zur Sicherung des Schul- und Kindergartenwegs bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 252 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen

28.10.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5958 entstanden aus Vorlage: OF 657/11 vom 23.09.2024 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Magistrat wird gebeten, nach Beendigung des ersten Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: - zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen; - mehrere Tempo-30-Fahrbahnmarkierungen; - Aufstellung mehrerer Tempo-30-Schilder; - Installation einer Blitzanlage oder mindestens einer Geschwindigkeitsanzeige/eines Hinweisdisplays stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus; - Einwirkung auf die Landespolizei, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für Lkws über 7,5 Tonnen strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet. Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung zum ersten Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Tenor aufgeführten Maßnahmen zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke

28.10.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5955 entstanden aus Vorlage: OF 654/11 vom 10.10.2024 Betreff: Neuordnung der Verkehrsströme auf der Hanauer Landstraße/Omegabrücke - Untersuchung der Verkehrsströme während der Sanierung der Omegabrücke 1. Der Magistrat wird gebeten, während den Sanierungsarbeiten an der Omegabrücke in Fechenheim im Bereich Hanauer Landstraße/An der Mainkur die Verkehrsströme und deren Veränderungen zu beobachten und auszuwerten. Die Auswertung sollte Basis einer Überprüfung sein, ob die Straßenführung auf der Hanauer Landstraße in Richtung Frankfurter Innenstadt auch nach der Beendigung der Sanierung der Omegabrücke mit einer Verringerung von zwei Fahrspuren auf eine Fahrspur nach Frankfurt stadteinwärts beibehalten werden kann, um die rechte Fahrspur in diesem Fall als Verlängerung der Abfahrt der Omegabrücke in Richtung Hanauer Landstraße und Fechenheim/Offenbach zu nutzen (siehe Foto). Ein Einfädeln des Verkehrs der Omegabrücke auf die Hanauer Landstraße wäre dann nicht mehr notwendig und könnte entfallen. 2. Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf diese Veränderung der Verkehrsführung zu überprüfen, ob so eine pünktlichere und staufreiere Befahrung der Brücke durch den ÖPNV möglich wird (Buslinien 44 und 551). Eine Auswertung der veränderten Verkehrssituation und des veränderten Verkehrs sollte die Beurteilung einer sichereren Zusammenführung des Autoverkehrs aus Richtung Osten und aus Richtung Bergen-Enkheim/Fechenheim-Nord begleiten. Außerdem sollte überprüft werden, ob mit der Verengung der Hanauer Landstraße an der Omegabrücke und der dadurch entstandenen Pförtnersituation eine Entzerrung der Verkehrssituation auf der Hanauer Landstraße einhergeht. Begründung: In und auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist der Kreuzungsbereich An der Mainkur der größte Verkehrsmoloch im Frankfurter Osten, mit großem Gefahrenpotenzial für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr. Geschwindigkeitsüberschreitungen und teilweise große Raserei gehen mit einem enormen Lärmaufkommen einher. Maßnahmen, die dazu führen könnten, an diesem Verkehrsknotenpunkt das Tempo zu reduzieren und so die Chance auf eine größere Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer:innen untereinander bieten, sollten in Betracht gezogen und überprüft werden. Dies ist auch unter dem Blickwinkel zu betrachten, dass es sich hierbei um das östliche große Eingangstor nach Frankfurt handelt. Weiterer positiver Nebeneffekt wäre die Möglichkeit eines durchgehenden Gehwegs bis zur Omegabrücke auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße. (Geoportal Frankfurt - alternative Verkehrsführung Abfahrt von der Omegabrücke in westlicher Richtung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 250 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen

22.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 301/16 Betreff: Schulgelände der Schule am Ried nutzen, um zusätzliche Kapazitäten für Schüler im Frankfurter Osten zu schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Es wird deutlich, dass der Bedarf an Schulplätzen im Frankfurter Osten, insbesondere in Bergen-Enkheim, auch in Zukunft hoch bleiben wird. Die Schule am Ried hätte in den letzten Jahren regelmäßig fünf Klassen im gymnasialen Zweig bilden können, obwohl sie derzeit nur als vierzügig eingestuft ist. Die Schule am Hang erwartet für das kommende Schuljahr mindestens sechs, möglicherweise sogar sieben erste Klassen, obwohl sie ebenfalls aktuell als vierzügig geführt wird. Eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Hang auf fünf ist für das kommende Jahr bereits geplant. Der Ortsbeirat 16 hat eine Erhöhung der Zügigkeit der Schule am Ried auf fünf Züge im Gymnasium bereits durch den Beschluss OM5566 unterstützt. Die Stadt Frankfurt geht in der Vorlage ST1664 von einem Höhepunkt der Schülerzahlen in Bergen-Enkheim in den Jahren 2025 und 2026 aus, gefolgt von einer Konsolidierung auf hohem Niveau. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass weiterhin ein starker Zuzug nach Frankfurt stattfindet, das Neubaugebiet Leuchte in Bergen-Enkheim im Entstehen ist und eine signifikante Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten erfolgt. Häufig werden Altbauten abgerissen und durch Neubauten mit einer deutlich höheren Anzahl an Wohneinheiten ersetzt. Darüber hinaus verfügt die Schule am Ried über zwei Intensivklassen, die jedes Jahr eine signifikante Zahl zusätzlicher Schüler aufnehmen. Ein großer Teil dieser Schüler kann - wie die Erfahrung zeigt - nach Abschluss der Intensivklasse im gymnasialen Zweig unterrichtet werden. Während die Stadt Frankfurt in verschiedenen Stadtteilen dringend nach Flächen für den Bau neuer Schulen oder die Erweiterung bestehender Schulen sucht, wäre in Bergen-Enkheim auf dem Gelände der Schule am Ried ausreichend Platz vorhanden. Die Schulleitungen der Schule am Ried und der Schule am Hang haben den im Bildungsausschuss der Stadt Frankfurt vertretenen Parteien angeboten, das Gelände der Schule am Ried zu nutzen, um dort Kapazitäten für bis zu sechs gymnasialen Zügen sowie zunächst eine Dependance der Schule am Hang mit z.B. zwei Zügen einzurichten, die mittelfristig zu einer eigenen kleinen Grundschule werden könnte. Bis auf weiteres könnte dies problemlos durch die Weiternutzung der nach dem Umzug der Schule am Hang in ihr Stammgelände freiwerdenden Containeranlage auf dem Gelände der Schule am Ried umgesetzt werden. Langfristig bestünde zudem die Möglichkeit, einen Neubau zu errichten, der sowohl von der Schule am Hang bzw. einer neuen Grundschule als auch von der Schule am Ried genutzt werden könnte. Die Stadt Frankfurt hat in ST1664 bereits angedeutet, dass eine Weiternutzung der Containeranlage für die Schule am Hang möglich wäre. Durch diese Maßnahmen könnte die Schule am Ried nicht nur den Wunsch der Schüler aus Bergen-Enkheim und den östlichen Stadtteilen nach Schulplätzen erfüllen. Zusätzlich könnte Schülern, die im Rahmen der Verteilungskonferenz an weiter entfernte Schulen verwiesen werden und deren Erst- oder Zweitwunsch nicht berücksichtigt werden können, ein wohnortnahes Bildungsangebot geschaffen werden. Dies könnte beitragen für ganz Frankfurt die angespannte Lage bezüglich der vorhandenen Schulplätze zu entspannen. Der Ortsbeirat 16 unterstützt den oben genannten Vorschlag und bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt, zu prüfen und zu berichten, ob das Gelände der Schule am Ried und die derzeit von der Schule am Hang genutzte Containeranlage verwendet werden können, um dort nicht nur eine Dependance der Schule am Hang bzw. eine neue Grundschule zu errichten, sondern auch der Schule am Ried dringend benötigte weitere Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang könnte die Schule am Ried zukünftig bis zu sechs Züge im gymnasialen Zweig, und weiterhin drei Züge in der Realschule und einen Zug in der Hauptschule anbieten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6030 2024 Die Vorlage OF 301/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule

22.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.10.2024, OF 475/8 Betreff: Beleuchtung Schulhof Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Beleuchtung auf dem Schulhof der Erich Kästner Schule.im Bereich der Durchgänge, der die Schulhöfe verbindet mit helleren Leuchtmitteln auszustatten. Hier wurde insbesondere der Durchgang vom großen Schulhof zur Turnhalle genannt. Begründung: Aus der Elternschaft und über das Quartiersmanagement wurde hier insbesondere der Durchgang zwischen Sporthalle und großem Schulhof als dunkel und abweisend, sogar als Angstraum benannt. Eine hellere Beleuchtung, z.B. LED-Leuchten oder andere geeignete Leuchtmittel könnten hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6123 2024 Die Vorlage OF 475/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Holzbrücke über der Straße Neuer Weg instand setzen

21.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 297/16 Betreff: Holzbrücke über der Straße Neuer Weg instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die seit nunmehr mehreren Monaten gesperrte Fußgängerbrücke über der Straße "Neuer Weg", die sogenannte "Holzbrücke", die die Straße "Am Rebenborn" mit dem "Heinrich-Bingemer-Weg" verbindet, möglichst zeitnah in Stand gesetzt wird und damit wieder zur Benutzung freigegeben werden kann. Begründung: Seit mittlerweile mehreren Monaten ist die Holzbrücke über dem Neuen Weg gesperrt, ohne dass dort erkennbar Sanierungs- oder Ausbesserungsarbeiten stattgefunden haben. Fußgänger sind daher gezwungen, an dieser Stelle die Straße "Neuer Weg" im Bereich der T-Kreuzung zum "Heinrich-Bingemer-Weg" zu überqueren, was - im Vergleich zur Nutzung der Fußgängerbrücke - nicht völlig gefahrlos möglich ist. Unter diesem Gesichtspunkt sollte die Sanierung der "Holzbrücke" möglichst zeitnah erfolgen, zumal sie auch Teil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt ist. Daher muss sichergestellt werden, dass die Fußgängerbrücke allerspätestens vor Wiedereröffnung der Schule am Hang wieder nutzbar ist. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2024, OF 306/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6027 2024 1. Die Vorlage OF 297/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 2 Grüne, SPD, FDP und Linke

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder

21.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 293/16 Betreff: Abstellmöglichkeiten für Roller und Fahrräder Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine geeignete Abstellmöglichkeit für Fahrräder und Roller der Schülerinnen und Schüler der Schule am Landgraben in Abstimmung mit der Schulleitung, Polizei und dem Radfahrbüro zu schaffen. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass die Kinder keine weiten Wege gehen und die Straße nicht queren müssen. Auch bitten wir darum, keine Parkplätze dafür abzubauen. Begründung: An der Ecke Landgraben / Am Weißen Turm befindet sich vor dem Eingang der Schule am Landgraben ein Geländer. Dieses wird genutzt, um Fahrräder und Roller abzustellen. Manchmal versperren Teile der Fortbewegungsmittel den Gehweg, was die Passierbarkeit schwierig macht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6024 2024 Die Vorlage OF 293/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 WBE, 4 CDU, SPD, FDP und Linke gegen 1 WBE, 1 CDU, 1 GRÜNE und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 WBE und 3 GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag

14.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 295/16 Betreff: ÖPNV ausbauen: Verlängerung der U-Bahn-Strecken gemäß bestehendem Grenzänderungsvertrag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat auszufordern, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim, zu fördern und zu verwirklichen. Begründung: Entgegen der Vorstellung eine S-Bahn-Strecke, in Form der Regionaltangente Ost, mit erheblichen Belastungen für die Einwohner Bergen-Enkheims durch den Bau und den Betrieb der Strecke, massiven Eingriffen in die teils geschützte Natur und Naherholungsgebiete, sowie einer drohenden Existenzgefährdung, bauen zu wollen, sollte vorrangig die schon im zwischen den Städten Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt am Main in Text und Plan niedergeschriebene Verlängerung der U-Bahn-Strecke nach Bergen und Enkheim geplant und vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der bestehenden U-Bahn-Linie U4 ab Seckbach bis nach Bergen, wäre es denkbar eine attraktive zentral gelegene Haltestelle unter der Stadthalle in Bergen zu schaffen, weiter könnte auch eine zusätzliche Haltestelle der U-Bahn in Bergen Ost geben. Somit wäre Bergen mit 2 Haltestellen effektiv unterirdisch an den ÖPNV angeschlossen. Bei einer Streckenführung ausgehend von Seckbach wäre mit Haltestellen am Atzelbergplatz sowie an dem sehr beliebten Naherholungsgebiet Lohrberg eine Entlastung der Straße durch weniger PKWs äußerst vorteilhaft zu bewerten. Ebenso vorteilhaft ist die durch die Verlängerung der U-Bahn-Strecke entstehende verkürzte Fahrzeit in die Innenstadt. Sobald die U4 bis Ginnheim verlängert wird, besteht dann endlich auch für Bergen-Enkheim eine direkte Anbindung an den Campus Westend der Universität, an die Bundesbank und den Hauptbahnhof. Im Übrigen wird dann der innerörtliche Verkehr in Bergen-Enkheim, vor allem durch die Busse in der Marktstraße und anderen wichtigen Straßen in Bergen-Enkheim deutlich reduziert und damit die Bürger und die Umwelt deutlich entlastet. Die vertraglich übernommenen Verpflichtungen der Stadt Frankfurt am Main gegenüber der Stadt Bergen-Enkheim und somit gegenüber dem jetzigen Stadtteil Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main ergeben sich aus dem Textteil des Vertrages im § 12 Abs. 2 und Abs. 2c, in dem die Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main, die Anbindung Bergen-Enkheims an das Verkehrsnetz in Frankfurt am Main zu fördern und zu verwirklichen niedergelegt ist. Darüber hinaus ergibt sich diese Verpflichtung aus dem als Anlage 5 zum Grenzänderungsvertrag beigefügten Plan hierzu. Der Verwaltungsstellenbeirat möge den Textteil und den Plan für alle Ortsbeiratsmitglieder und Ehrenbeamte zum Ortsbeiratstermin am 05.11.2024 vorlegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 502 2024 Die Vorlage OF 295/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird aufgefordert, das im Grenzänderungsvertrag zwischen den Städten Bergen-Enkheim und Frankfurt am Main vertraglich vereinbarte und festgelegte Projekt der Verlängerung der U-Bahn-Strecken bis zur Stadthalle in Bergen und zum Riedbad in Enkheim mit der Möglichkeit einer unterirdischen Anbindung des Umlands zu fördern und zu verwirklichen. Darüber hinaus wird die Begründung noch dem zweiten Absatz wie folgt ergänzt: Eine durch die Topographie sehr tiefliegende U-Bahn-Station wird sicherlich genauso angenommen wie beispielweise in London/Paris (Linie12/14) mit Aufzügen und Wendeltreppen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung der Verkehrssicherheit - Feste Ampel am Übergang von der HeinzHerbertKarryStraße zur Arolser Straße

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 658/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit - Feste Ampel am Übergang von der Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die provisorische Ampel am Übergang von Heinz-Herbert-Karry-Straße zur Arolser Straße durch eine fest installierte Ampel zu ersetzen. Die Ampel hat sich während der Bauphase im Bereich obere Wilhelmshöher Straße bewährt und soll nun auch weiterhin zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit - insbesondere für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zur Schule / Kita - beitragen. Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Während der Bauphase gab es eine provisorische Ampel im Bereich der Haltestelle Eschweger Straße (stadteinwärts). Diese Ampel soll auch nach der Bauphase weiter bestehen bleiben und durch eine fest installierte Ampel ersetzt werden. Sie trägt erheblich zur Sicherung des Schul- und Kindergartenwegs bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5959 2024 Die Vorlage OF 658/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit)

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 660/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit im Abschnitt der Wilhelmshöher Straße zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße (Fokus: Geschwindigkeit) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in der Wilhelmshöher Straße (insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Heinz-Herbert-Karry-Straße) folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu ergreifen: Anbringen von Tempo 30 Piktogrammen auf der Fahrbahn Aufstellen zusätzlicher Tempo 30 Schilder Einrichtung eines Geschwindigkeitsdisplays (z. B. im oberen Bereich zwischen Hufelandhaus und Kreuzung Heinz-Herbert-Karry-Straße), um Fahrzeugführende auf die gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam zu machen Regelmäßige Umsetzung von Geschwindigkeitskontrollen Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Anwohnende beklagen sich über die erhöhte Geschwindigkeit von PKWs und LKWs, wodurch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmenden gefährdet wird. Dies ist für die Anwohnenden kritisch, aber ganz besonders auch für die Kinder der anliegenden Kindertagesstätten (Maria Rosenkranz, Hufelandhaus). Durch oben genannte Maßnahmen soll dafür gesorgt werden, dass es zu keinen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und die Verkehrssicherheit für alle erhöht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 660/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 657/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg)

27.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2024, OF 659/11 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Wilhelmshöher Straße an der Kreuzung Atzelbergstraße (Fokus: Fußgängerüberweg) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert an der Kreuzung Wilhelmshöherstraße - Atzelbergstraße in alle Richtungen Fußängerüberwege umzusetzen, damit eine sichere Querung dieser Kreuzung in alle Richtungen möglich ist. Begründung: Nach über 3 Jahren Bauzeit wurde der obere Teil der Wilhelmshöher Straße wieder eröffnet. Aktuell gibt es zwar eine Fußgängerampel auf einer Seite der Kreuzung, für Ziele auf der anderen Seite der Kreuzung (z. B. Maria Rosenkranz) muss man entweder einen Umweg gehen oder die Straße ohne Überweg oder Ampel queren. Dadurch kommt es aktuell immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern. Gäbe es in alle Richtungen Fußgängerüberwege, würde der fließende Verkehr eingebremst und eine Querung wäre leichter möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5960 2024 Die Vorlage OF 659/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRĂśNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen

23.09.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 657/11 Betreff: Nachbesserungen zum ersten Bauabschnitt der grundhaften Sanierung Wilhelmshöher Straße umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach Beendigung des 1. Bauabschnitts der grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße, folgende Maßnahmen nachzubessern bzw. umzusetzen: Zusätzlich markierte Stellflächen für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen schaffen Mehrere Tempo 30-Fahrbahnmarkierungen Eine Blitzanlage oder mindestens eine Geschwindigkeitsanzeige / ein Hinweisdisplay stadtauswärts vor dem Hufeland-Haus installieren Das Parken in der Sackgasse "Am Atzelberg" wieder ermöglichen Auf die Landespolizei einzuwirken, damit diese das bestehende Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5t strikt kontrolliert und Verstöße konsequent ahndet Begründung: Aufgrund der grundhaften Sanierung im 1. Bauabschnitt der Wilhelmshöher Straße ist der sanierte Straßenabschnitt für den Kfz-Verkehr sehr gut befahrbar. Dies kann die Autofahrer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit verführen. Deshalb sollten die im Antragstext aufgeführten Maßnahmen, zwecks Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30km/h, umgesetzt werden. Da es nur wenige Parkplätze in dem besagten Straßenabschnitt gibt, sollte das kurzzeitige Halten zum Be- und Entladen für Anwohner/innen und Lieferdienste vorgesehen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5958 2024 Die Vorlage OF 657/11 wird als gemeinsamer Antrag der GRÜNE und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass als dritter Spiegelstrich um die zusätzliche Aufstellung von Tempo-30-Schildern gebeten sowie dass der vierte Spiegelstrich entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

11.09.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2024, OF 296/16 Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der rechts vor links Regelung möglich zu machen. Begründung: Dieser absolut unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links Foto: Google Street View Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6026 2024 Die Vorlage OF 296/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: WBE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend

10.09.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5869 entstanden aus Vorlage: OF 287/16 vom 17.08.2024 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Straße Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt ein Verkehrsteilnehmer vom FES-Kleinmüllplatz und möchte die Straße Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bittet der Ortsbeirat um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren

02.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5784 entstanden aus Vorlage: OF 644/11 vom 09.08.2024 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer, welche in die Wilhelmshöher Straße einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann an dieser Stelle die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 63 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim

24.08.2024 · Aktualisiert: 17.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 288/16 Betreff: Eine Seilbahn für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Magistrat wird beauftragt, 1. in Zusammenarbeit mit dem Regionalverband Frankfurt-Rhein-Main und gegebenenfalls mit der Hochschule Darmstadt zu untersuchen, inwieweit mit einer urbanen Seilbahn eine Verbesserung der ÖPNV-Verhältnisse für Bergen-Enkheim erreicht werden kann. 2. Auskunft zu geben, ob im neuen regionalen Flächennutzungsplan die Siedlungsfläche "Bergen-Nord" weiterhin als Wohngebiet ausgewiesen wird. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten, a) wie hoch die Kosten für die Errichtung einer Seilbahn im Vergleich zu den Kosten bei einem Ausbau einer S-Bahnstation / U-Bahnstation in Bergen sind b) wie hoch der Personaleinsatz täglich bei einer Seilbahn ist im Vergleich zum Personaleinsatz bei den Bussen? Angabe bitte in Kopfzahl und Personalkosten c) wie hoch der Krankenstand ist im Vergleich Seilbahn / Busse (als Beispielstadt dienen z. B. Koblenz oder Mannheim) Begründung: Zurzeit werden im Bezirk drei Busse eingesetzt (40, 42, 43). Rechnet man zusammen, wie oft die Busse allein auf der Marktstraße an einem Tag fahren, so kommt man auf ca. 150 Fahrten an einem Wochentag außerhalb der Schulferienzeit. Im Grenzänderungsvertrag waren U-Bahn-Anschlüsse für Enkheim durch Verlängerung der Strecke der Linien U4/U7 bis zum Schwimmbad und für Bergen durch eine Verlängerung der U4 über den Heiligenstock bis zur Stadthalle in Bergen vorgesehen. Da diese Bahnlinie nicht gebaut wurde, nachdem das Siedlungsprojekt am Heiligenstock nicht realisiert werden konnte, kam als Alternative eine Trasse der U4 über den Atzelberg nach Bergen bis zur Stadthalle und zur Nordumgehung (B521 Kreuzung nach Niederdorfelden) in Betracht. Dies ist bis heute noch nicht widerrufen. Es gibt aber auch hier erhebliche Zweifel an einem positiven Kosten/Nutzenverhältnis, die sich wohl noch stärker ergeben, wenn das Siedlungsprojekt "Bergen-Nord" nicht oder nur teilweise realisiert wird. Insoweit könnte auch hier ein Seilbahn-System eine interessante Alternative sein. Ob "Bergen-Nord" bebaut werden soll oder nicht, ist auch für die anstehende Verkehrsplanung generell von erheblicher Bedeutung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 288/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6265 2024 Die Vorlage OF 288/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 2 WBE, CDU, 3 GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 WBE, Linke und BFF (= Ablehnung); 1 WBE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz

17.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2024, OF 287/16 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in Leuchte kommend vom FES-Kleinmüllplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt der Verkehrsteilnehmer vom FES- Kleinmüllplatz und möchte die Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bitten wir um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5869 2024 Die Vorlage OF 287/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren

09.08.2024 · Aktualisiert: 11.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 644/11 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Straße 48 montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter anzuweisen, gegenüber der Ausfahrt Am Atzelberg in Nähe der Wilhelmshöher Str. 48 einen Verkehrsspiegel so anzubringen, dass die Autofahrer welche in die Wilhelmshöher Str. einbiegen möchten, herankommende Fahrzeuge frühzeitig erkennen können. Begründung: Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen. Ein Verkehrsspiegel kann hier die Verkehrssicherheit erhöhen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5784 2024 Die Vorlage OF 644/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 „Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngel

09.08.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!

04.07.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5721 entstanden aus Vorlage: OF 732/3 vom 04.07.2024 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparenden und dauerhaft hellen Straßenbeleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voranzutreiben. Die Egenolffstraße, Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunkle Achsen zuerst angegangen werden, aber auch die Rotlintstraße, Vogelsbergstraße und Martin-Luther- Straße sind u. a. dunkel. Begründung: Geht man von der Glauburgstraße in die Weberstraße in Richtung Neuhofstraße, sieht man die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, man geht in ein "dunkles Loch". Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr, so dunkel, dass die Unfallgefahr zunimmt. Besonders ältere Menschen gehen am Eckgrundstück Neuhofstraße/Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes, um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1810 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Dunkle Löcher im Nordend erleuchten!

04.07.2024 · Aktualisiert: 10.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 732/3 Betreff: Dunkle Löcher im Nordend erleuchten! Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf: die Umrüstung der Gasleuchten zu einer energiesparsamen und dauerhaft hellen Straßen- beleuchtung mit LED-Lampen im Gasleuchten-Design, die das Gaslicht-Farbenspektrum wiedergeben, im Nordend schneller voran zu treiben. Die Egenolffstraße/ Neuhofstraße und Weberstraße sollten als sehr lange dunke Achsen zuerst angegangen werden. Aber auch die Rotlint-, Vogelsbergstraße, Martin-Luther-Straße, u. a. sind dunkel. Begründung: Geht mensch von der Glauburgstraße in die Weberstraße Richtung Neuhofstraße sieht er die Gesichter anderer Menschen oder die Gehwegplatten nicht mehr, er geht in ein dunkles Loch. Dieser besonders düstere Abschnitt geht bis links in die Neuhofstraße. Beide Straßen sind auf etwa der Hälfte ihrer Länge immer wieder über Monate, bis zu einem halben Jahr so dunkel, das die Unfallgefahr zu nimmt. Besonders ältere Menschen gehen im Eckgrundstück Neuhofstraße/ Weberstraße in der Nähe des Metallzaunes um sich festhalten zu können. Dieser Zustand muss schnellstens beendet werden. Reparaturen der alten Leuchten sind selten und bringen nur kurzfristig Erleichterung. Im Gegensatz dazu ist die Holzhausenstraße immer hell erleuchtet und wird schnell repariert. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 481 2024 Anregung an den Magistrat OM 5721 2024 Anregung an den Magistrat OM 5722 2024 1. Die Vorlage B 73 wird als Zwischenbericht unter Hinweis auf OA 481 zur Kenntnis genommen. 2. Die Vorlage OF 731/3 wird mit der Maßgabe als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass in der Begründung die Wörter "Die Ablehnung" in "das Votum ‚Kenntnis als Zwischenbericht'" geändert werden. 3. Die Vorlage OF 732/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 733/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Partei: ÖkoLinX-ARL

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau

24.06.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5638 entstanden aus Vorlage: OF 632/11 vom 09.06.2024 Betreff: Verkehrssicherheit An der Mainkur/Hanauer Landstraße, Ampelregelung in Richtung Hanau Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr auf der Hanauer Landstraße in Richtung Osten (Hanau, Foto Position 1) bei der Blockierung der Weiterfahrt durch den Abbiegeverkehr Richtung Norden (Foto Position 2) nicht wieder die Fahrt Richtung Osten aufnimmt, wenn die Blockierung aufgelöst ist und gleichzeitig der Fußverkehr am Übergang der Ampelanlage in Nord-Süd-Richtung über die Hanauer Landstraße östlich der Mainkur (Foto Position 3) bereits Grün hat. Dies kann z. B. durch weitere Signalleuchten für den Autoverkehr in Richtung Osten direkt am Fußgängerüberweg erreicht werden. Diese Maßnahme ist aus Sicherheitsgründen zeitnah umzusetzen. Begründung: Der Autoverkehr Richtung Osten, blockiert durch Linksabbieger für die Überquerung der östlichen Mainkurkreuzung, ignoriert häufig, dass für den ampelgeregelten Fußweg östlich der Kreuzung längst die Grünphase begonnen hat. Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Radverkehr ergeben sich daraus immer wieder sehr gefährliche, nicht zu akzeptierende Situationen, zumal diese Kreuzung auch Teil des Schulwegeplanes ist. (Google Kartendaten 2024) (Teil des Schulwegeplans Mainkur) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2015 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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"Wildes" Grillen im Heinrich-Kraft-Park einbinden und ...

12.09.2014

Im Heinrich-Kraft-Park im Fechenheimer Wald gibt es einen attraktiven Grillplatz neben einem ausgedehnten Waldspielpark. Allerdings ist der Grillplatz so beliebt, dass praktisch überall gegrillt wird, nicht nur an den vorgesehenen Plätzen - unter Zerstörung von Natur und Belästigung von Kindern und Erwachsenen, die auf den Spielwiesen sind. Der Parkplatz ist im Sommer - gerade an Wochenenden - überlastet, es wird unstrukturiert und verkehrsbehindernd an der Kilianstädter Straße und in der näheren Umgebung geparkt. Mir wurde erzählt, dass manchmal Grill-Wütige sogar nachts vor oder auf dem Gelände campieren, um am nächsten Tag die besten Plätze zu ergattern. Das Ordnungsamt möge ein zu sehr ausuferndes Grillen unterbinden und verkehrsgefährdendes Verhalten ahnden. Das Grünflächenamt möge sich überlegen, wo zusätzliche Grillmöglichkeiten im Bereich des Grüngürtels geschaffen werden können, denn offenbar gibt es ja einen Bedarf für derlei Aktivitäten.

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Prüfung einer Verzweigung der U7 nach Fechenheim

12.09.2014

Die Anbindung des östlichsten Frankfurter Stadtteils Fechenheim an den öffentlichen Personennahverkehr ist verbesserungsfähig. Zwar hat man mit der Straßenbahnlinie 11 eine Anbindung an die Innenstadt und den Hauptbahnhof, aber Fahrtzeiten von über 25 Minuten zum Bahnhof machen die Bahn nicht gerade attraktiv. Die geplante nordmainische S-Bahn wird sicher auch nicht kurzfristig realisiert - und dann wird sie an einem Ort halten, der im Gewerbegebiet liegt und für die Menschen aus Fechenheim wie auch für Pendler nicht attraktiv ist (eine Busanbindung mit Umsteigezeiten und vielen Haltestellen macht die Verbindung wiederum nicht attraktiv). Der Ortsbeirat 11 hat - meines Wissens ohne eine detaillierte Antwort zu erhalten - zu Beginn des Jahres angefragt, ob eine Verzweigung der U4/U7 von der Strecke nach Enkheim durch die Wächtersbacher Straße, den künftigen S-Bahn-Halt nach Fechenheim (Süd-West) durch einen aktuellen Grundstücksverkauf behindert würde. Dies ist eine Option, die man einmal ernsthaft prüfen sollte. Im Westen Fechenheims ist die Neuordnung eines Grünzugs mittelfristig geplant - und bei dieser Gelegenheit könnte man die dort vorgesehene Trasse für den Nahverkehr zur Dieburger Straße realisieren. Eine derartige Lösung hätte mehrere Vorzüge: - Die Anbindung an die S-Bahn-Haltestelle erschließt diese durch eine schnelle Verbindung in die westlichen Wohngebiete von Fechenheim. - Die Fahrtzeiten in die Innenstadt (Hauptwache/Konstablerwache) verkürzen sich um ca. 8 Minuten gegenüber der Straßenbahn. - Wenn das ehemalige Neckermann-Gelände längerfristig nicht (voll) ausgenutzt wird, könnte man z.B. auf dem alten Neckermann-Parkplatz ein P&R-Parkhaus zur Entlastung des überfüllten Parkhauses an der Borsigallee mit attraktiver Anbindung an die Innenstadt schaffen. - Die südwestlichen Teile Fechenheims werden endlich besser an den ÖPNV angebunden. - Ein Haltepunkt in der Wächtersbacher Straße würde zumindest ein wenig Erschließungswirkung für Fechenheim-Nord entfalten. In diesem Fall genügt es nicht, z.B. auf die Auslastung der derzeitigen Buslinie 44 zu schauen und zu konstatieren, dass für eine derartige Verbindung kaum Bedarf existiert. Eine sorgfältige Prüfung sollte das ganze künftige Netz umfassen. Außerdem ist eine solche Linie nicht als Ersatz für die Straßenbahnlinie 11 gedacht, sondern als Ergänzung, denn eine Erschließung der Hanauer Landstraße ist ja weiterhin notwendig. Die Verlagerung von Verkehr (sowohl Straßenbahn als auch MIV durch Pendler auf der Hanauer Landstraße) auf die U-Bahn könnte die Hanauer Landstraße entsprechend entlasten.