Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
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Bisheriger Verlauf
11.09.2024
05.11.2024
17.03.2025
06.10.2025
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS OF_296-16_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS OM_6026_2024Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS ST_425_2025Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS ST_1704_202511.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS OF_296-16_202405.11.2024
Anregung Ortsbeirat
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS OM_6026_202417.03.2025
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS ST_425_202506.10.2025
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Details im PARLIS ST_1704_2025S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6026 entstanden aus Vorlage: OF 296/16 vom 11.09.2024
Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der Rechts-vor-links- Regelung möglich zu machen. Begründung:
Diese absolute unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 km/h wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 425 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1704
Beratung im Ortsbeirat: 16