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Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.09.2024

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

Details im PARLIS OF_296-16_2024
05.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

Details im PARLIS OM_6026_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

Details im PARLIS ST_425_2025
06.10.2025

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße

Details im PARLIS ST_1704_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6026 entstanden aus Vorlage: OF 296/16 vom 11.09.2024

Betreff: Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Einmündung der Enkheimer Laurentiusstraße in die Barbarossastraße verkehrstechnisch entschärft wird. Dies wäre durch die Einführung der Rechts-vor-links- Regelung möglich zu machen.

Begründung:

Diese absolute unübersichtliche Einmündung in eine hochfrequentierte Straße zeigt sich als erhebliche Gefahrenquelle für jegliche Verkehrsteilnehmer. Im gesamten Verlauf der Barbarossastraße ist im Übrigen diese Verkehrsregelung üblich. Im Übrigen heißt es beim ADAC: Tempo-30-Zonen werden bevorzugt in Wohngebieten eingerichtet, um den Verkehr dort gezielt zu beruhigen. Die Besonderheit: Dass es sich um eine solche Zone handelt, wird durch entsprechende Schilder nur am Anfang und am Ende des betroffenen Bereichs ausgeschildert. Das heißt, auf die geltende Geschwindigkeit 30 km/h wird innerhalb des Bereichs nicht zusätzlich hingewiesen. Neben Tempo 30 gilt dort auch die Regel rechts vor links. Foto: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 425 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1704
Beratung im Ortsbeirat: 16