Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen, für eine Änderung der Vorfahrtregelung gibt es keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere eine objektive Gefahrenlage ist nicht erkennbar, von 2016-2024 wurde im Einmündungsbereich kein einziger Verkehrsunfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen. Hinzu treten die Belange des öffentlichen Nahverkehrs. Die Buslinien 42 und 551 verkehren auf dem Abschnitt in dichter Fahrtfolge. Fahrzeitauswertungen zeigen, dass die Fahrzeuge auf dem Abschnitt sehr konstant und im Mittel mit max. 26 km/h fahren. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung hätte nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, was sich negativ auf die Fahrzeit und somit auf die Betriebsqualität auswirken würde.