Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/Laurentiusstraße
Zusammenfassung
Die Straßenverkehrsbehörde hat die Anregung zur Änderung der Vorfahrtregelung an der Barbarossastraße/Laurentiusstraße abgelehnt. Es wurde festgestellt, dass keine objektive Gefahrenlage vorliegt und die Änderung negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und die Betriebsqualität des öffentlichen Nahverkehrs hätte.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht entsprochen, für eine Änderung der Vorfahrtregelung gibt es keine zwingende Notwendigkeit. Insbesondere eine objektive Gefahrenlage ist nicht erkennbar, von 2016-2024 wurde im Einmündungsbereich kein einziger Verkehrsunfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen. Hinzu treten die Belange des öffentlichen Nahverkehrs. Die Buslinien 42 und 551 verkehren auf dem Abschnitt in dichter Fahrtfolge. Fahrzeitauswertungen zeigen, dass die Fahrzeuge auf dem Abschnitt sehr konstant und im Mittel mit max. 26 km/h fahren. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung hätte nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, was sich negativ auf die Fahrzeit und somit auf die Betriebsqualität auswirken würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2024OFOF 296/16Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/LaurentiusstraßeOrtsbeiratsantrag · WBE
- 5. November 2024OMOM 6026Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/LaurentiusstraßeDirektanregung
- 17. März 2025STST 425Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/LaurentiusstraßeStellungnahme
- 6. Oktober 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 1704Verkehrssicherungsmaßnahme Barbarossastraße/LaurentiusstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab