Meine Nachbarschaft: Schwanheimer Ufer
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Aufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6182 entstanden aus Vorlage: OF 1237/5 vom 20.09.2024 Betreff: Aufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Sportgelände an der Hahnstraße die folgende Maßnahme umzusetzen: Installation eines Flutlichts auf dem Basketballplatz. Begründung: Der Basketballsport erfreut sich in Niederrad wachsender Beliebtheit. Immer mehr Menschen, von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Erwachsenen, nutzen den einzigen öffentlichen Basketballplatz auf dem Sportgelände an der Hahnstraße. Leider entspricht dieser Platz nicht den Anforderungen, die an eine moderne Sportanlage gestellt werden sollten. Im Vergleich zu den vielen Fußballplätzen in Niederrad, die über Flutlicht und eine vollständige Ausstattung verfügen, ist der Basketballplatz in einem unzureichenden Zustand. Besonders das Fehlen einer Beleuchtung stellt ein großes Hindernis dar, da nach Einbruch der Dunkelheit kein Basketballspiel mehr möglich ist. Eine Aufwertung des Platzes durch die Installation eines Flutlichts würde die Nutzungsmöglichkeiten erheblich verbessern und die Lebensqualität im Stadtteil steigern. Diese Maßnahme wären eine wichtige Unterstützung für die wachsende Basketball-Community in Niederrad und eine Investition in die Förderung des Sports. Der Platz könnte intensiver genutzt und zu einem zentralen Treffpunkt für Basketballbegeisterte werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 269
Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 1255/5 Betreff: Auskunftsersuchen zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft zu den Gebäuden Lyoner Straße 11 und Lyoner Straße 14 in Niederrad. Das Gebäude mit der Hausnummer 11 steht unter Denkmalschutz und sollte zu einem Apartmenthaus für Auszubildende und Beschäftigte in der Hotel- und Gastronomiebranche umgebaut werden, jedoch steht das Gebäude seitdem leer und der Bau kommt nicht voran. Auch die Lyoner Straße 14 wurde gekündigt und soll saniert werden. Die Frage ist welche Nutzung bei den beiden Gebäuden geplant ist. Begründung: Wieder einmal stehen im Lyoner Quartier, der ehemaligen Bürostadt, große Gebäude leer und es ist nicht bekannt, welche Nutzungen dafür vorgesehen sind. Es besteht weiterhin ein Mangel an Bildungs- und Betreuungsangeboten in Niederrad. Die Bevölkerung hat daher ein großes Interesse daran zu erfahren, welche Nutzung bei bekannten Leerständen im Stadtteil vorgesehen ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1061 2024 Die Vorlage OF 1255/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBeleuchtung des Fußweges vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße endlich umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1252/5 Betreff: Beleuchtung des Fußweges vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße endlich umsetzen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Fußweg vom Niederräder Bahnhof zur Hahnstraße mit einer ausreichenden Beleuchtung zu versehen und damit die in der ST 2039 vom 09.09.2022 zugesagte Maßnahme umzusetzen. Begründung: Der oben genannte Fußweg wir tagtäglich von vielen Menschen genutzt. Die nicht vorhandene Beleuchtung hat dort einem Angstraum entstehen lassen. Eine entsprechende Beleuchtung würde das Sicherheitsgefühl deutlich erhöhen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6184 2024 Die Vorlage OF 1252/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenSchwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWEMarkts
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2024, OF 1117/6 Betreff: Schwanheim: Kürzere Wartezeiten an Fußgängerampel auf der Höhe des REWE-Markts Auf Höhe des Rewe-Marktes in Verlängerung der Hänggasse in Schwanheim befindet sich ein mit Ampel geregelter Fußgängerübergang über die Straße "Schwanheimer Ufer". Die Wartezeit bis zum Grün kann sehr lang sein. Der Ortsbeirat möge den Magistrat auffordern zu prüfen, ob diese mit kürzeren Intervallen geschaltet werden kann. Begründung: Die Grünschaltung dort erfolgt jeweils mit so langer Verzögerung, dass viele Fußgehenden bei Rot gehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1058 2024 Die Vorlage OF 1117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWegweiser oder Hinweisschild am S-Bahnhof „Niederrad“ zum Interimsstandort des Justizzentrums anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6115 entstanden aus Vorlage: OF 1235/5 vom 14.10.2024 Betreff: Wegweiser oder Hinweisschild am S-Bahnhof "Niederrad" zum Interimsstandort des Justizzentrums anbringen Der Magistrat wird gebeten, vor dem S-Bahnhof "Niederrad" eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum neuen Interimsstandort des Justizzentrums anzeigt. Solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird, ist auch die Umbenennung der Bushaltestelle "Hahnstraße" in "Hahnstraße/Justizzentrum" für Besucher sehr hilfreich. Begründung: Für Ortsfremde, die mit dem ÖPNV anreisen, fehlt zur Orientierung am S-Bahnhof "Niederrad" ein Hinweisschild zum neuen Interimsstandort des Justizzentrums in der Hahnstraße 25. Solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird, wäre auch die Umbenennung der Bushaltestelle Hahnstraße in "Hahnstraße/Justizzentrum für die Besucherinnen und Besucher sehr hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 5
Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1103/6 vom 07.10.2024 Betreff: Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Zur Frankenfurt zwischen der Straße Am Ruhestein und Henriette-Fürth-Straße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Begründung: In der Straße Zur Frankenfurt in Goldstein gibt es einen hohen Bedarf an Parkplätzen. Leider fehlen dort jegliche Markierungen für entsprechende Parkbuchten. Durch das Fehlen der Kennzeichnung wird wertvoller Parkraum durch wahrloses Abstellen der Pkws verschenkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 283 Aktenzeichen: 32-1
Wegweiser oder Hinweisschild am S-Bahnhof „Niederrad“ zum Interimsstandort des Justizzentrums anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1235/5 Betreff: Wegweiser oder Hinweisschild am S-Bahnhof "Niederrad" zum Interimsstandort des Justizzentrums anbringen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem S-Bahnhof Niederrad eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum neuen Interimsstandort des Justizzentrums anzeigt. Solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird, ist auch die Umbenennung der Bushaltestelle "Hahnstraße" in "Hahnstraße / Justizzentrum" für Besucher sehr hilfreich. Begründung: Für Ortsfremde, die mit dem ÖPNV anreisen, fehlt zur Orientierung am S-Bahnhof Niederrad ein Hinweisschild zum neuen Interimsstandort des Justizzentrums in der Hahnstraße Nr. 25. Solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird, wäre auch die Umbenennung der Bushaltestelle Hahnstraße in "Hahnstraße / Justizzentrum für die Besucherinnen und Besucher sehr hilfreich. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6115 2024 Die Vorlage OF 1235/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenParkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2024, OF 1103/6 Betreff: Parkplatzmarkierung in der Straße Zur Frankenfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Straße "Zur Frankenfurt" zwischen der Straße "Am Ruhestein" und "Henriette-Fürth-Straße" Parkplatz-Markierungen angebracht werden. Begründung: In der Straße Zur Frankenfurt in Frankfurt Goldstein gibt es einen hohen Bedarf an Parkplätzen. Leider fehlen dort jegliche Markierungen für entsprechende Parkbuchten. Durch das Fehlen der Kennzeichnung wird wertvoller Parkraum durch wahrloses Abstellen der PKW verschenkt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5982 2024 Die Vorlage OF 1103/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenAufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2024, OF 1237/5 Betreff: Aufwertung des Basketballplatzes an der Hahnstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, auf dem Sportgelände an der Hahnstraße die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Installation eines Flutlichts auf dem Basketballplatz. 2. Aufstellung einer Sitzbank. 3. Bereitstellung einer Mülltonne. Begründung: Der Basketballsport erfreut sich in Niederrad wachsender Beliebtheit. Immer mehr Menschen, von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Erwachsenen, nutzen den einzigen öffentlichen Basketballplatz auf dem Sportgelände an der Hahnstraße. Leider entspricht dieser Platz nicht den Anforderungen, die an eine moderne Sportanlage gestellt werden sollten. Im Vergleich zu den vielen Fußballplätzen in Niederrad, die über Flutlicht und eine vollständige Ausstattung verfügen, ist der Basketballplatz in einem unzureichenden Zustand. Besonders das Fehlen einer Beleuchtung stellt ein großes Hindernis dar, da nach Einbruch der Dunkelheit kein Basketballspiel mehr möglich ist. Eine Aufwertung des Platzes durch die Installation eines Flutlichts sowie die Bereitstellung von Sitzgelegenheiten und einer Mülltonne würde die Nutzungsmöglichkeiten erheblich verbessern und die Lebensqualität im Stadtteil steigern. Diese Maßnahmen wären eine wichtige Unterstützung für die wachsende Basketball-Community in Niederrad und eine Investition in die Förderung des Sports. Der Platz könnte intensiver genutzt und zu einem zentralen Treffpunkt für Basketballbegeisterte werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1237/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6182 2024 Die Vorlage OF 1237/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 2. und 3. im Tenor gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5946 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 30.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel Grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5793 entstanden aus Vorlage: OF 1059/6 vom 30.07.2024 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Zwischen der Zelterstraße und der Haltestelle "Schwanheim Rheinlandstraße" parken auf der rechten Seite der Rheinlandstraße (stadtauswärts) häufig Lastwagen, die die Sicht für den einmündenden Verkehr behindern. Dieser Umstand war schon Gegenstand mancher Anregungen, welche der Ortsbeirat diskutiert und beschlossen hat. Der auf die Rheinlandstraße einmündende Verkehr konzentriert sich in diesem Abschnitt auf die Wilhelm-Kobelt-Straße, weil die Straßen davor und dahinter Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrrichtung sind. Bei der Einmündung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße ist es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Behinderungen gekommen, weil die Rheinlandstraße nicht eingesehen werden kann. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße zu montieren, die es ermöglichen, die Rheinlandstraße in beide Richtungen einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1206/5 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5946 2024 Die Vorlage OF 1206/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2024, OF 1059/6 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Rheinlandstraße/Wilhelm-Kobelt-Straße Zwischen der Zelterstraße und der Haltestelle Schwanheim parken auf der rechten Seite der Rheinlandstraße (stadtauswärts) häufig Lastwagen, die die Sicht für den einmündenden Verkehr behindern. Dieser Umstand war schon Gegenstand mancher Anträge, die der Ortsbeirat diskutiert und beschlossen hat. Der auf die Rheinlandstraße einmündende Verkehr konzentriert sich in diesem Abschnitt auf die Wilhelm-Kobelt-Straße, weil die Straßen davor und dahinter Einbahnstraßen in entgegengesetzter Fahrrichtung sind. Bei der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße ist es häufig zu gefährlichen Verkehrssituationen oder Behinderungen gekommen, weil die Rheinlandstraße nicht eingesehen werden kann. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, zwei Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung Wilhelm-Kobelt-Straße/Rheinlandstraße zu montieren, die es ermöglichen, die Rheinlandstraße in beide Richtungen einzusehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2024 Die Vorlage OF 1059/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWaldwege um und über die Schwanheimer Wiesen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5650 entstanden aus Vorlage: OF 1037/6 vom 10.06.2024 Betreff: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen Der Magistrat wird gebeten, die Waldwege in den folgenden Bereichen rund um die Schwanheimer Wiesen in einen Zustand zu versetzen, dass auch älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie mit Kinderwagen das Begehen der Wege erheblich erleichtert wird: - Verlängerung der Stöppelschneise zwischen Buddeschneise und Lönsschneise (hier: Beseitigung der sehr groben Kiesel, soweit diese lose sind); - der zu der oben genannten Verlängerung parallel laufende Weg entlang der Wiese (hier: Auffüllen der Löcher, damit sich nicht mehr riesige und kaum überwindbare Pfützen bilden); - südlicher Teil der Buddeschneise nach der Kreuzung des Weges, der die große Wiese in Ost-West-Richtung in der Mitte teilt; - Agendawaldschneise südlich der Schwanheimer Wiesen (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: Ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: Ebnen und Beseitigung der groben Kiesel). Begründung: Der derzeitige Zustand erlaubt es den oben genannten Personenkreisen nur mit erheblicher Vorsicht, die Wege zu benutzen. Auch Jogger und Radfahrer beschweren sich über diese groben Schotterwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1752
Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Betreff: Ergänzungsantrag zum Antrag der CDU Der Ortbeirat möge beschließen, den oben genannten Antrag dahingehend zu präzisieren, dass nicht die gesamten Waldwegen zu erneuern sind, die gerade flächendeckend vor ca. vier Jahren erneuert wurden, sondern nur an den folgenden Bereichen: - Verlängerung der Stöppelschneise zwischen Buddeschneise und Lönsschneise (hier Beseitigung der sehr groben Kiesel, soweit diese lose sind); - Parallel hierzu der Weg, der entlang der Wiese verläuft (hier: auffüllen der Löcher, damit sich nicht mehr riesige und kaum überwindbare Pfützen bilden und - Südlicher Teil der Buddeschneise nach der Kreuzung des Weges der die große Wiese in Ost-West-Richtung in der Mitte teilt. Im Übrigen sind die Wege in einem für einen Wald angemessen Zustand. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSchwanheim: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 1037/6 Betreff: Schwanheim: Waldwege um und über die Schwanheimer Wiesen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten die Waldwege rund um die Schwanheimer Wiesen in einen Zustand zu versetzen, damit auch. älteren Menschen, Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sowie mit Kinderwagen das Begehen der Wege erheblich erleichtert wird. Begründung: Der derzeitige Zustand erlaubt es dem genannten Personenkreis nur mit erheblicher Vorsicht die Wege zu benutzen. Auch Jogger und Radfahrer beschweren sich über diese groben Schotterwege. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.06.2024, OF 1047/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5650 2024 1. Die Vorlage OF 1037/6 wird als gemeinsamer Antrag der CDU und SPD mit der Maßgabe beschlossen, dass die Änderungsvorschläge der Vorlage OF 1047/6 eingearbeitet werden sowie dass die folgenden drei Punkte zusätzlich ergänz werden: "- Agendawaldschneise nördlich der Schwanheimer Wiese (Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Groß-Weg (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel); - sogenannter Römerweg parallel zur Rheinlandstraße (hier: ebnen und Beseitigung der groben Kiesel)." 2. Die Vorlage OF 1047/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1068/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle in der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 169 2024 Die Vorlage OF 1068/5 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenSchaukästen für Informationen von Vereinen und den Ortsbeirat 5 im Lyoner Quartier
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2024, OF 1014/5 Betreff: Schaukästen für Informationen von Vereinen und den Ortsbeirat 5 im Lyoner Quartier Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, sowohl einen Schaukasten für Informationen von Vereinen und als auch einen Schaukasten für den Ortsbeirates 5 im Lyoner Quartier aufzustellen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Anwohnende hier mit Informationen aus und über den Stadtteil versorgt werden können. Ein geeigneter Standort wäre z.B. am Einkaufszentrum in der Hahnstraße. Der genaue Standort ist mit dem Ortsbeirat 5 abzustimmen. Begründung: Im Lyoner Quartier gibt es derzeit keinen Schaukasten für Informationen für die Anwohnenden. Für den rasant wachsenden Stadtteil reichen die Schaukästen am Bruchfeldplatz nicht aus. Um die Vereine und ihre Arbeit und Veranstaltungen sowie die Arbeit des Ortsbeirates 5 bekannter zu machen, sind zwei Schaukästen im Lyoner Quartier aufzustellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5189 2024 Die Vorlage OF 1014/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "und den Ortsbeirat 5" gestrichen werden. Der Tenor wird wie folgt geändert: "Der Magistrat wird gebeten, einen Schaukasten für Informationen von Vereinen im Lyoner Quartier aufzustellen. Der genaue Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen." Im letzten Satz der Begründung wird "sowie die Arbeit des Ortsbeirats 5" gestrichen. Im letzten Halbsatz wird "sind zwei Schaukästen" durch "ist ein Schaukasten" ersetzt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5059 entstanden aus Vorlage: OF 992/5 vom 09.01.2024 Betreff: Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) in Kontakt zu treten und zu klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort in die Hahnstraße 25 zu rechnen ist; 2. zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine Veränderung der Streckenführung die Station "Hahnstraße" anfahren können, um den Standort besser zu bedienen; 3. die Bushaltestelle "Hahnstraße" vorübergehend umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird; 4. vor dem S-Bahnhof "Niederrad" eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des Justizzentrums weist. Begründung: In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) aufgrund des Umbaus in die Interimsräumlichkeiten nach Niederrad, Hahnstraße 25, um (https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in -frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre nicht nur der Arbeitsweg für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl. https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle- bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch der Weg für die Besucher des Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse, so ist die S-Bahn-Station "Niederrad" etwa acht Gehminuten entfernt, gleichwohl ist die Anbindung nicht mit der Qualität der "Konstablerwache" vergleichbar und nicht auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1040 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91-1
Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2024, OF 992/5 Betreff: Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten: 1. Falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt FfM) in Kontakt zu treten und zu klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort an der Hahnstraße 25 zu rechnen ist. 2. Zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine Veränderung der Streckenführung die Station Hahnstraße anfahren können, um den Standort besser zu bedienen. 3. Die Bushaltestelle Hahnstraße vorübergehend umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird. 4. Vor dem S-Bahnhof Niederrad eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des Justizzentrums weist. Begründung: In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt FfM) aufgrund des Umbaus in die Interimsräumlichkeiten in Niederrad, Hahnstraße 25 um (https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in -frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre der Arbeitsweg nicht nur für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl. https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle- bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch für die Besucher des Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse. So ist die S-Bahnstation Niederrad etwa 8 Gehminuten entfernt. Gleichwohl ist die Anbindung nicht mit der Qualität der Konstablerwache vergleichbar und nicht auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5059 2024 Die Vorlage OF 992/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4766 entstanden aus Vorlage: OF 877/6 vom 29.10.2023 Betreff: Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023 Vorgang: OM 2354/22 OBR 6; ST 1464/23 Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt und der Siedlergemeinschaft Goldstein wurde sich auf die aus der Anregung ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer Pkws zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Mini-Kreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich, ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn). Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen: a) Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Norden auf der linken Seite) verlegen oder entfernen; b) Verlegung oder Entfernung des Fußgängerüberwegs An der Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden; c) Richtung Norden auf der linken Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg auf einer Länge von circa 172 Metern neben dem Bordstein Poller zu setzen; d) Installation eines Mini-Kreisels Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg; e) Installation eines Mini-Kreisels Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt; f) Verlegung des Fußgängerüberwegs nördlich der Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg; g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd- oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung aus befahrbar bleiben muss; h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten); i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig); j) Beseitigung der Absperrung in der Straße An der Herrenwiese und Schüttenhelmweg/An der Schwarzbachmühle; 2. zu prüfen und berichten, a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt; b) ob gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist, ohne dass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird; c) ob die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an der nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Zur Frankenfurt möglich ist; d) wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann. 3. vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den in dieser Anregung angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen. Begründung: Begründung zu den einzelnen Punkten: Ziffer 1. lit. a): Fahrer großer Fahrzeuge, die aus der Straße Am Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch an dieser Stelle das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1. lit. b): Die Verlegung des Fußgängerüberwegs ist eine Folgeänderung der Anregung zu Ziffer 1. lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Fußgängerüberweg an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1. lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahnung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1. lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1. lit. e): Wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1. lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Fußgängerüberweg nicht sinnvoll. Ziffer 1. lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfwegs nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei egal, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohnerinnen und Anwohner ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Straße Zur Waldau und im Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1. lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich neben dieser Straße eine Schule und ein Kindergarten (Krippe für Kinder im Alter von null bis drei Jahren) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab der fünften Klasse), sodass die Schülerinnen und Schüler ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. Im Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1. lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße An der Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Straße Zur Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2.: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten) Grundstücken für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3.: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2354 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1464 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 696 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Bäume für die Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4803 entstanden aus Vorlage: OF 1043/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll frei gehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . Foto: Manuel Denkwitz Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 560
Bäume für die Gutleutstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2023, OF 1043/1 Betreff: Bäume für die Gutleutstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang des Mittelstreifens der Gutleutstraße westlich der Erntestraße bis zur Ortsbezirksgrenze mindestens 20 weitere Bäume aus dem 10.000-Bäume-Programm sowie insektenfreundliche Sträucher pflanzen zu lassen. Ein mittiger Streifen für eine künftige Straßenbahntrasse soll freigehalten werden. Unter Beachtung der Verkehrssicherheit soll künftig auf intensive künstlerische Schnittarbeiten verzichtet werden, damit die Pflanzen dort natürlich wachsen können. Begründung: Der Mittelstreifen entlang der Gutleutstraße östlich der Niederräder Brücke bietet Platz für weitere Bäume, Hecken und insektenfreundliche Pflanzen. Im dicht bebauten städtischen Umfeld wird jede Grünfläche benötigt, um Wasser zu speichern, im Sommer zu kühlen und Insekten und Tieren Lebensraum zu bieten. . . Foto: Manuel Denkwitz, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4803 2023 Die Vorlage OF 1043/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrskonzept Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2023, OF 877/6 Betreff: Verkehrskonzept Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023 Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt und der Siedlergemeinschaft Goldstein, wurde sich auf die aus dem Antrag ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer PKWs zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Minikreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn). Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern, 1. die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen: a) Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Nord linke Seite) verlegen oder entfernen; b) Verlegung oder Entfernung des Zebrastreifen Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden versetzen; c) Richtung Nord linke Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg ca. 172 m neben dem Bordstein Poller setzen; d) Mini-Kreisel Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg; e) Mini-Kreisel Tannenkopfweg/Frankenfurt f) Verlegung des Zebrastreifens nördlich der Kreuzung Herrenwiese/Tannenkopfweg ist zu verlegen; g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung befahrbar bleiben muss; h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten); i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig); j) Beseitigung der Absperrung in der Straße Herrenwiese und Schüttenhelmweg/Schwarzbachmühle; 2. zu prüfen und berichten a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt und b) gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist; c) die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Frankenfurt möglich ist; d) darzulegen, wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann. 3. vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den hier angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen. Begründung: Begründung zu den einzelnen Punkten Ziffer 1. lit. a): Große Fahrzeuge, die aus der Straße Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich hieran durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch hier das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1 lit. b): Die Verlegung des Zebrastreifens ist eine Folgeänderung des Antrags zu Ziffer 1 lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Zebrastreifen an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1 lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahnung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1 lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1 lit. e): wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1 lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Zebrastreifen nicht sinnvoll. Ziffer 1 lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfweg nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei gleichgültig, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass (i) die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohner*innen ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und (ii) die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Zur Waldau und in dem Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1 lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Den Antragstellern ist bewusst, dass sich neben dieser Straße ein Schule und ein Kindergarten (Krippe 0-3 Jahre) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab 5. Klasse), sodass die Schüler*innen ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. In Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1 lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür immer plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten Grundstücken) für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 auf die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4766 2023 Die Vorlage OF 877/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. Buchstabe b) der Halbsatz "ohne dass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird" eingefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, LINKE., FDP und fraktionslos
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Hahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4669 entstanden aus Vorlage: OF 933/5 vom 16.09.2023 Betreff: Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Hahnstraße, zumindest provisorisch, zu errichten. Begründung: Über die südliche Hahnstraße gelangt man zu den Sportanlagen und dem Stadtwald. Immer mehr Menschen wohnen im Lyoner Quartier. Es fehlt derzeit an einer Querungsmöglichkeit der Lyoner Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger auf Höhe der Hahnstraße als zentrale Nord-Süd-Verbindung. Es dürfen nicht noch Jahre vergehen, bis mit der in Planung befindlichen Straßenbahnhaltestelle "Hahnstraße" auch eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden soll. Zwischenzeitlich muss zumindest provisorisch ein Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße, z. B. durch Installation von Lichtzeichenanlagen, eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 222 Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Hahnstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2023, OF 933/5 Betreff: Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Hahnstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat einen Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Kreuzung mit der Hahnstraße, zumindest provisorisch, zu errichten. Begründung: Über die südliche Hahnstraße gelangt man zu den Sportanlagen und dem Stadtwald. Immer mehr Menschen wohnen im Lyoner Quartier. Es fehlt derzeit an einer Querungsmöglichkeit der Lyoner Straße für Fußgänger:Innen auf Höhe der Hahnstraße als zentrale Nord-Süd-Verbindung. Es dürfen nicht noch Jahre vergehen, bis mit der in Planung befindlichen Straßenbahnhaltestelle Hahnstraße auch eine Querungsmöglichkeit geschaffen werden soll. Zwischenzeitlich muss zumindest provisorisch ein Fußgängerüberweg über die Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße z.B. durch Installation von Lichtzeichenanlagen eingerichtet werden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 5 am 20.10.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4669 2023 Die Vorlage OF 933/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenSitzgelegenheiten und Fahrgastunterstände an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4448 entstanden aus Vorlage: OF 901/5 vom 27.08.2023 Betreff: Sitzgelegenheiten und Fahrgastunterstände an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad aufstellen Der Magistrat wird gebeten, alle Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad mit Sitzgelegenheiten und Fahrgastunterständen auszustatten. Begründung: Zahlreiche Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad verfügen über keine Sitzgelegenheit und Überdachung, so beispielsweise in der Goldsteinstraße (Höhe Hausnummer 126a), Schwarzwaldstraße (Höhe Hausnummer 46) und Hahnstraße (Höhe Hausnummer 38/40). Die Fahrgäste sind so Wind und Wetter ausgesetzt. Das ist insbesondere für Seniorinnen und Senioren und Eltern mit kleinen Kindern eine missliche Situation. Damit die wartenden Fahrgäste sich bei schlechtem Wetter bzw. Hitze unterstellen können, muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 230 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1
Sitzgelegenheiten und Fahrgastunterstände an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2023, OF 901/5 Betreff: Sitzgelegenheiten und Fahrgastunterstände an allen Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad aufstellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, alle Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad mit Sitzgelegenheiten und Fahrgastunterstände auszustatten. Begründung: Zahlreich Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Niederrad verfügen über keine Sitzgelegenheit und Überdachung, so beispielsweise in der Goldsteinstraße (Höhe Hausnummer 126a), Schwarzwaldstraße (Höhe Hausnummer 46) und Hahnstraße (Höhe Hausnummer 38/40). Die Fahrgäste sind so Wind und Wetter ausgesetzt. Das ist insbesondere für Seniorinnen und Senioren und Eltern mit kleinen Kindern eine missliche Situation. Damit die wartendenden Fahrgäste bei schlechtem Wetter bzw. Hitze sich unterstellen können, muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4448 2023 Die Vorlage OF 901/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenGriesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4000 entstanden aus Vorlage: OF 763/6 vom 12.05.2023 Betreff: Griesheim: Mainuferweg für alle - Rücksicht macht Wege breit Der Magistrat wird gebeten, auf dem Weg am Main zwischen Bürgermeister-Schubert-Park und An der Staustufe, der von spielenden Kindern, zu Fuß G ehenden mit und ohne mobilen Einschränkungen, Rollerfahrenden, Radfahrenden etc. stark frequentiert und genutzt wird, in regelmäßigen Abständen das Piktogramm "Rücksicht macht Wege breit" aufzubringen. Begründung: Bürger beschwerten sich beim Ortsbeirat ob der Rücksichtslosigkeit von Radfahrenden und Rollerfahrenden auf dem Mainuferweg. Es kam innerhalb der letzten zwei Wochen fast zu mehreren Zusammenstößen. Das liegt nicht an zu schnell gehenden Fußgängern oder spielenden Kindern, sondern am rücksichtslosen Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmenden bzw. mit Rad oder Roller sich dort fortbewegenden Menschen. Da der Weg für alle offen sein soll, muss versucht werden, auf die Schwächsten der Nutzer aufmerksam zu machen. Dies kann mithilfe der Piktogramme erfolgen. Ein Muster ist anbei. https://www.google.com/imgres?imgurl=https%3A%2F%2Fdaw o-dresden.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F08%2FPiktogramm-Schillerpl2-neu-e16 29811079184.jpg&tbnid=YZX0KatGiX62hM&vet=10CAIQxiAoAGoXChMI2MDX-JHe_gIVA AAAAB0AAAAAEAc. i&imgrefurl=https%3A%2F%2Fdawo-dresden.de%2F2021%2F08%2F24%2Felberadweg-ruec ksicht-macht-wege-breit%2F&docid=pkbUw4ZpYyGWzM&w=567&h=655&itg= 1&q=Rücksicht%20macht%20Wege%20breiter&client=safari&ved=0CAIQxiAoAG oXChMI2MDX-JHe_gIVAAAAAB0AAAAAEAc Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2113 Antrag vom 30.03.2025, OF 1189/6 Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6809 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4005 entstanden aus Vorlage: OF 773/6 vom 21.05.2023 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622, ist die Situation für zu Fuß Gehende und Radfahrende im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer/Auffahrt zur B 40 in Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Magistrat wird daher gebeten, Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten. Dazu werden drei Vorschläge unterbreitet: 1. Das Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B 40 in einiger Entfernung vorgelagerten Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Das Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. 3. Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist. Begründung: Entsprechend § 9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgängerüberweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt; dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e. V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit zu Fuß Gehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 773/6 Betreff: Schwanheim: Antrag zur Sicherung der Fußgehenden und Radfahrenden Kreuzungsbereich Schwanheimer Ufer/Auffahrt B 40 Fahrtrichtung Süd Vorgang: OM 147/21 OBR 6; ST 2622/22 Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats ST 2622/22 vom 11.11.22 ist die für Fußgehende und Radfahrende Situation im westlichen Teil der Straße Schwanheimer Ufer, Auffahrt zur B40 Fahrtrichtung Süd nicht entschärft. Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Dazu werden zwei Vorschläge unterbreitet: 1. Aufheben der Vorfahrtsstraße in einem der Auffahrt zur B40 in einiger Entfernung vorgelagertem Bereich. Dadurch entfällt die abknickende Vorfahrt und das Auffahren wird zum normalen Linksabbiegen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit der Ergänzung des fehlenden Fußgängerüberwegs. Darüber hinaus werden die hohen Geschwindigkeiten beim Auffahren verringert. 2. Verlegen des Übergangs um eine kurze Distanz in Richtung Süden und damit außerhalb des unmittelbaren Kreuzungsbereichs. Außerhalb der abknickenden Vorfahrt ergäbe sich die Option eines Fußgängerüberwegs. Allerdings bedeutet diese Variante einen kleinen Umweg für Fußgehende und Radfahrende mit der Gefahr des wilden Übergangs an bisheriger Stelle. Erläuterung: Entsprechend §9 StVO sind Fahrzeuge beim Abbiegen gegenüber dem durchgehenden Fußverkehr wartepflichtig, diese Regelung gilt unabhängig einer möglichen Regelung zur abknickenden Vorfahrt. Grundsätzlich haben hier also Fuß- und auch Radverkehr auf dem Radweg Vorrang. Unwissen und optischer Eindruck (fehlender Fußgänger-Überweg) führen jedoch dazu, dass diese Regelung fortlaufend missachtet wird und eine potenzielle Unfallgefahr darstellt. Dies auch vor dem Hintergrund des (gewünschten) zunehmenden Fuß- und Radverkehrs generell und insbesondere ins Naherholungsgebiet Schwanheimer Düne. Dem Fachverband Fußverkehr Deutschland e.V. ist dieses Problem bekannt, ebenso wie dessen Lösungsoptionen, die durch gesetzliche Regelungen stark eingeschränkt sind. Er empfiehlt als einzige sinnvolle Lösung den Verzicht auf abknickende Vorfahrtsregelungen, da diese Unfallschwerpunkte mit Fußgehenden und Radfahrenden darstellen. Quelle: Google Maps mit Bearbeitungen Erläuterung: Rot: Gefahrenbereich Gelb: Abknickende Vorfahrtsregelung (Aufhebung in Option 1) Hellgrün: Heutiger Fuß- und Radweg Dunkelgrün: Verlegung der Fuß- und Radverkehrsführung (entsprechend Option 2) Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 147 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2622 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4005 2023 Die Vorlage OF 773/6 wird als gemeinsamer Antrag der SPD- und GRÜNEN-Fraktion mit der Maßgabe beschlossen, dass ein dritter Punkt mit folgendem Wortlaut eingefügt wird: "Vollständige Herstellung einer Überquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich des Höchster Wegs, wo gegenwärtig nur auf der Abbiegespur ein Zebrastreifen angelegt ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWartehäuschen an der Bushaltestelle „Lyoner Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3965 entstanden aus Vorlage: OF 779/5 vom 30.03.2023 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Lyoner Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, an der Bushaltestelle "Lyoner Straße" (Linie 78, Richtung Südbahnhof) vor der Hausnummer 52 ein Wartehäuschen für Fahrgäste aufzustellen. Begründung: Die Fahrgäste der Buslinie 78 sind an der Haltestelle vor dem Haus Lyoner Straße Nummer 52 Wind und Wetter ausgesetzt. Da es hier keine andere Unterstellmöglichkeit gibt, ist die Errichtung eines Wartehäuschens dringend erforderlich. Foto: privat Quelle: googlemaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1651 Aktenzeichen: 92-14
Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2023, OF 751/6 Betreff: Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für Goldstein und Schwanheim ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das nicht nur die angespannte Situation am Tannenkopfweg löst, sondern durch eine verbesserte Anbindung an den ÖPNV bringt; zu prüfen, ob die neue Linie 20, welche im NVP 2025+ nur ab Bürostadt Niederrad vorgesehen ist, ab Schwanheim starten könnte; diese Linie direkt mit der Endhaltestelle der Linie 15 verbunden werden könnte, sodass ein schnelles Umsteigen möglich ist; eine Verlegung der Trasse der Linie 12 vom Waldrand in die Straßburger Straße und damit Anbindung der Wohngebiete statt des Waldes in Betracht kommt; eine Entwicklung eines integrierten Kfz- und Buswegesystem für Goldstein in Betracht kommt, damit die Busse direkt und ungehindert den Stadtteil bedienen können, statt im Zickzack umherfahren und dadurch zu langsam und unattraktiv werden; langfristig die Verlängerung der Linie 12 von Schwanheim nach Höchst, ab Schwanheim über die Uferstraße oder mit Anbindung an die Regionalbahntrasse an der Bahnhofstraße (Wiederherstellung des Bahnhofs Schwanheim) in Betracht kommt; die Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen Schwanheim und Höchst in Betracht zu ziehen ist und die Gateway Gardens in das Nahverkehrsnetz angebunden werden kann, damit die Gäste der Hotels das gastronomische Angebot in Schwanheim in Anspruch nehmen können. Begründung: Seit vielen Jahren ist die Verkehrssituation in Goldstein ein Ärgernis. Es ist reinem Zufall zu verdanken, dass es noch nicht zu einem schwereren Unfall gekommen ist. Dabei kommt es insbesondere auf der Straße Tannenkopfweg morgens und abends zu einer extremen Verkehrsverdichtung. Die Öffnung der Straße Zur Waldau könnte eine Entlastung bringen. Gleichzeitig müssten kleine Kreisverkehre auf der Straße Tannenkopfweg eingerichtet werden, um eine Blockierung der Kreuzungen zu vermeiden. Zudem muss der ÖPNV für die Stadtteile Goldstein und Schwanheim insgesamt und auf der Grundlage eines effektiven Anbindung an bestehende und künftige Verkehrstrassen attraktiver gestaltet werden, um langfristig Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zu schaffen. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.03.2023, OF 725/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage OF 751/6. Beschluss: Etatanregung EA 37 2023 1. Die Vorlage OF 725/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 751/6 für erledigt erklärt. 2. 2. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt 3. Die Vorlage OF 751/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme durch SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos; Die CDU nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2023, OF 735/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße in Niederrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2023 werden ausreichend Mittel für den Bau einer weiteren Straßenbahnhaltestelle auf der Lyoner Straße Höhe Hahnstraße eingestellt. Die Umsetzung der Haltestelle soll unter Berücksichtigung des Radverkehrs stattfinden. Außerdem sollen die westlichen und östlichen Anschlussbereiche mit einplant werden sowie die angrenzenden Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Fußgängerüberwege). Begründung: Seit einigen Jahren ist bekannt, dass auf der Lyoner Straße auf Höhe der Hahnstraße eine weitere Haltestelle der Linie 12 geplant ist. Allerdings ist zum aktuellen Stand der Planungen nichts bekannt. Die Haltestelle wird dringend benötigt. Die Situation an der dortigen Wendemöglichkeit, die auch von Fußgänger*innen genutzt wird, ist weiterhin angespannt. Laut den bisherigen Antworten aus dem Magistrat auf Anfragen des Ortsbeirates löst nur die geplante Haltestelle die Lage an dieser Stelle. Diese muss daher dringend eingeplant und gebaut werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 152 2023 Die Vorlage OF 735/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenWegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2023, OF 745/6 Betreff: Wegbenennung am ehemaligen Flugplatz des Flugpioniers August Euler Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu veranlassen, den letzten Teil des Tränkweges -zwischen Schwanheimer Ufer und Jakobsweg- in "Am Euler-Flugplatz" umzubenennen. Begründung: Um auch im Straßenverzeichnis der Stadt auf die Wirkstätte des Flugpioniers hinzuweisen und Ortsfremden deren Auffinden zu erleichtern, erscheint es sinnvoll, nahe der geplanten Informationstafel zum neugestalteten Schwanheimer Ufer, auch mit der Wegbezeichnung der Geschichtsträchtigkeit gerecht zu werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 745/6 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenWartehäuschen an der Bushaltestelle „Lyoner Straße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 779/5 Betreff: Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Lyoner Straße" Der Magistrat wird aufgefordert an der Bushaltestelle Lyonerstr. (Linie 78 Richtung Südbahnhof) vor der Haus-Nr. 52 ein Wartehäuschen für Fahrgäste aufstellen zu lassen. Begründung: Die Fahrgäste der Buslinie 78 sind an der Haltestelle vor dem Haus Lyonerstr. 52 Wind und Wetter ausgesetzt. Da es hier keine andere Unterstellmöglichkeit gibt, ist die Errichtung eines Wartehäuschens dringend erforderlich Foto: privat Quelle: googlemaps Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3965 2023 Die Vorlage OF 779/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenHaushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2023, OF 725/6 Betreff: Haushalt 2023 Goldstein: Planungskosten für ein neues Verkehrskonzept Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Planungsmittel in den nächsten Haushalt einzustellen, um für Goldstein und Schwanheim ein Verkehrskonzept zu entwickeln, das nicht nur die angespannte Situation am Tannenkopfweg löst, sondern durch eine verbesserte der Anbindung an den ÖPNV bringt; zu prüfen, - ob durch die Stilllegung von wenig frequentierten Straßenbahnstationen bei gleichzeitigem Einsatz von Stadtteilbussen oder Sammeltaxen o.ä. die Attraktivität der Straßenbahnlinie 12 für Berufspendler erhöht werden könnte; - ob die Einrichtung einer Express-Buslinie zwischen Schwanheim und Höchst in Betracht zu ziehen ist und - die Gateway Gardens in das Nahverkehrsnetz angebunden werden kann, damit die Gäste der Hotels das gastronomische Angebot in Schwanheim in Anspruch nehmen können. Begründung: Seit vielen Jahren ist die Verkehrssituation in Goldstein ein Ärgernis. Es ist reinem Zufall zu verdanken, dass es noch nicht zu einem schwereren Unfall gekommen ist. Dabei kommt es insbesondere auf der Straße Tannenkopfweg morgens und abends zu einer extremen Verkehrsverdichtung. Die Öffnung der Straße Zur Waldau könnte eine Entlastung bringen. Gleichzeitig müssten kleine Kreisverkehre auf der Straße Tannenkopfweg eingerichtet werden, um eine Blockierung der Kreuzungen zu vermeiden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.04.2023, OF 751/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung der Vorlage OF 751/6. Beschluss: Etatanregung EA 37 2023 1. Die Vorlage OF 725/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 751/6 für erledigt erklärt. 2. 2. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt 3. Die Vorlage OF 751/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 2.: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Annahme) zu 3.: Annahme durch SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos; Die CDU nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Partei: SPD
Weiter lesenLinksabbiegen legalisieren von Niederräder Ufer in Mainfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3625 entstanden aus Vorlage: OF 671/5 vom 10.02.2023 Betreff: Linksabbiegen legalisieren von Niederräder Ufer in Mainfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Straße Niederräder Ufer stadteinwärts auf Höhe der KGS Niederrad in die Mainfeldstraße Richtung Rudervereine zu legalisieren. Dadurch sollen lange Umwege durch Niederrad verhindert werden. Begründung: Aktuell ist das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad in die Mainfeldstraße zu den Rudervereinen nicht erlaubt. Ein Legalisieren würde lange Umwege verhindern. Im weiteren Verlauf stadteinwärts ist das Linksabbiegen zu den Parkplätzen am Licht- und Luftbad erlaubt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies an der genannten Stelle nicht ebenfalls möglich sein kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1272 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-7
Rückschnitt von Vegetation und Gehölz entlang der Sportanlage Hahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3627 entstanden aus Vorlage: OF 673/5 vom 07.02.2023 Betreff: Rückschnitt von Vegetation und Gehölz entlang der Sportanlage Hahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Vegetation und das Gehölz entlang der Sportanlage, insbesondere im Bereich der Lyoner Straße, zurückzuschneiden und die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Begründung: Der Bürgersteig entlang der Sportanlage wird täglich von Kindern auf dem Weg zur Schule und zur Sportanlage und von zahlreichen weiteren Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt. Kinder nutzen den Weg ebenfalls, um mit dem Rad zur Sportanlage zu gelangen. Die herabhängenden Äste und der Wildwuchs der Vegetation ragen inzwischen weit auf den Bürgersteig. Um Unfälle zu vermeiden, sollte das übermäßig gewachsene Straßenbegleitgrün in regelmäßigem Turnus zurückgeschnitten werden. Zu einem gepflegten Erscheinungsbild gehört auch das Beseitigen des herumliegenden Mülls. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1300 Beratung im Ortsbeirat: 5
Linksabbiegen legalisieren von Niederräder Ufer in Mainfeldstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2023, OF 671/5 Betreff: Linksabbiegen legalisieren von Niederräder Ufer in Mainfeldstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, das Linksabbiegen von der Straße Niederräder Ufer stadteinwärts auf Höhe der KGS Niederrad in die Mainfeldstraße Richtung Rudervereine zu legalisieren. Dadurch sollen lange Umwege durch Niederrad verhindert werden. Begründung: Aktuell ist das Linksabbiegen vom Niederräder Ufer auf Höhe der KGS Niederrad in die Mainfeldstraße zu den Rudervereinen nicht erlaubt. Ein Legalisieren würde lange Umwege verhindern. Im weiteren Verlauf stadteinwärts ist das Linksabbiegen zu den Parkplätzen am Licht- und Luftbad erlaubt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dies an der genannten Stelle nicht ebenfalls möglich sein kann. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3625 2023 Die Vorlage OF 671/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenStraßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 689/6 vom 05.02.2023 Betreff: Straßensanierung der Straße Alt-Schwanheim für ein verbessertes Nutzungskonzept nutzen Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann die fällige Sanierung der Straße Alt-Schwanheim geplant ist sowie zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung i n Betracht kommt, insbesondere um - die Straße Alt-Schwanheim so auszugestalten, dass eine Verkehrsberuhigung eintritt und die Plätze rund um Alt-Schwanheim wieder mehr als Mittelpunkt des Ortes genutzt werden können; - die Verkehrssicherheit insbesondere im Abschnitt zwischen Rheinlandstraße und Vogesenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Straße Alt-Schwanheim bietet überwiegend ein trauriges Bild, das der Bedeutung der Straße im belebten und beliebten Zentrum des Stadtteils nicht gerecht wird. Die Straße ist mit geparkten Autos zugestellt. Plätze, die eigentlich zum Verweilen einladen könnten, bleiben hierfür wenig genutzt. Hinsichtlich der Abwägung zwischen Parkplatzbedarf und gastronomischer Nutzung dieser Flächen haben einige Gastwirte bereits Initiative zugunsten einer gastronomischen Nutzung ergriffen und Parkplätze durch Plastik-Blumenkübel für eine gastronomische Nutzung versperrt (siehe Bild). Die Straße Alt-Schwanheim ist auf der Höhe des stadtbekannten Eiscafés an der Ecke Vogesenstraße insbesondere bei schönem Wetter durch Fußgängerinnen und Fußgänger (vor allem Kinder) stark frequentiert. 30 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit erscheinen in diesem Bereich als zu hoch, zumal die Straße beim Eiscafé verengt ist. Die dringend notwendige Erneuerung des Straßenbelages der Straße Alt Schwanheim gibt Anlass, über eine grundsätzliche Neukonzeptionierung nachzudenken. Mediterranes Schwanheim auf Privatinitiative Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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