Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen, um den Verkehrsfluss zu optimieren und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Ziel ist es, die bestehenden Probleme durch gezielte Änderungen an Straßen und Verkehrsregelungen zu beheben.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Wiesenhof — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.09.2026.
- Verkehrssituation in Goldstein: Planung von Baustellen, Entlastung der Nebenstraße, Kommunikation von Sperrungen und Verkehrsleitung13.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Goldstein: Schulwegsicherheit im Bereich Tränkweg / Zur Waldau verbessern09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Goldstein: Zu viel für eine kleine Straße23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Unter Beteiligung der für den Ortsteil Goldstein zuständigen Ortbeiratsmitglieder, Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Frankfurt und der Siedlergemeinschaft Goldstein wurde sich auf die aus der Anregung ersichtlichen Maßnahmen geeinigt. Diese Maßnahmen zielen darauf, den Verkehrsfluss in Goldstein zu verbessern, nachdem sich in den letzten Jahren die Situation am Tannenkopfweg letztlich auch aufgrund immer größerer Pkws zugespitzt hat. Gleichzeitig soll durch die Errichtung von Mini-Kreiseln erreicht werden, dass sich die Kraftfahrenden an bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die Umsetzung der auf dem Ortstermin gewonnenen Erkenntnisse kann lediglich einen ersten Schritt zur Beseitigung offenkundiger Unzulänglichkeiten darstellen. Insgesamt ist es erforderlich, ein seit Jahren in Aussicht gestelltes Verkehrskonzept Goldstein zu erarbeiten, das insbesondere eine verbesserte Einbeziehung des ÖPNV erreicht (Verlegung der Straßenbahn).
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten,
- die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Goldstein umzusetzen:
a) Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg: Verkehrsinsel (Richtung Norden auf der linken Seite) verlegen oder entfernen;
b) Verlegung oder Entfernung des Fußgängerüberwegs An der Herrenwiese/Tannenkopfweg um wenige Meter nach Süden;
c) Richtung Norden auf der linken Seite zwischen Straßburger Straße und Schüttenhelmweg auf einer Länge von circa 172 Metern neben dem Bordstein Poller zu setzen;
d) Installation eines Mini-Kreisels Schüttenhelmweg/Tannenkopfweg;
e) Installation eines Mini-Kreisels Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt;
f) Verlegung des Fußgängerüberwegs nördlich der Kreuzung An der Herrenwiese/Tannenkopfweg;
g) Einbahnstraße zwischen Goldsteinpark/Libellenweg oder Libellenweg/Sonnenweg in Nord-Süd- oder Süd-Nord-Richtung, wobei die Straße Am Goldsteinpark von der Südrichtung aus befahrbar bleiben muss;
h) Wiederherstellung der Durchfahrt Zur Waldau zur Straßburger Straße (Schranke entfernen und Straßenkörper umgestalten);
i) Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Straße Zur Waldau (wahrscheinlich ist eine südweisende Einbahnstraße vorzugwürdig);
j) Beseitigung der Absperrung in der Straße An der Herrenwiese und Schüttenhelmweg/An der Schwarzbachmühle;
- zu prüfen und berichten,
a) ob die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 in die Mitte von Goldstein an die Straßburger Straße in Betracht kommt;
b) ob gleichzeitig die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Straßburger Straße/Tannenkopfweg möglich ist, ohnedass die o. g. Straßenbahnregelung beeinträchtigt wird;
c) ob die Einrichtung eines großen Kreisverkehrs, der eine stärkere verkehrsberuhigende Wirkung hätte, an der nördlichen Mündung des Tannenkopfweges/Zur Frankenfurt möglich ist;
d) wie eine Verbesserung der Attraktivität für Radfahrende erreicht werden kann.
- vorliegende und noch zu erstellende Gutachten zu den in dieser Anregung angesprochenen Themen dem Ortsbeirat 6 offenzulegen.
Begründung
Begründung zu den einzelnen Punkten: Ziffer 1. lit. a): Fahrer großer Fahrzeuge, die aus der Straße Am Wiesenhof kommend links abbiegen wollen, sehen sich durch die Verkehrsinsel gehindert und fahren daher nach rechts über den Tannenkopfweg, wodurch an dieser Stelle das Verkehrsaufkommen erhöht wird. Ziffer 1. lit. b): Die Verlegung des Fußgängerüberwegs ist eine Folgeänderung der Anregung zu Ziffer 1. lit. a) und sorgt für mehr Sicherheit. Der Fußgängerüberweg an seiner jetzigen Position behindert das Rechtabbiegen durch die davor erforderliche Sperrzone. Ziffer 1. lit. c): Die Poller sind notwendig, um widerrechtliches Parken zu verhindern. Alternativ könnte durch die konsequente Ahndung von Parkverstößen ein Parkverbot durchgesetzt werden. Ziffer 1. lit. d): Die von der Stadt vorgeschlagene Einrichtung eines Mini-Kreisels erregt Aufmerksamkeit und sollte die Geschwindigkeit herabsetzen. Ziffer 1. lit. e): Wie zuvor. An dieser Stelle kann die Einrichtung eines Kreisels insbesondere den Verkehrsfluss steigern, bei gleichzeitiger Herabsetzung der Geschwindigkeit. Ziffer 1. lit. f): An der angegebenen Stelle ist der Fußgängerüberweg nicht sinnvoll. Ziffer 1. lit. g): Nur die Einrichtung einer Einbahnstraße kann die Überlastung des Tannenkopfwegs nachhaltig beseitigen. Letztlich ist es dabei egal, ob die Einbahnstraße in dem angegebenen Abschnitt in Nord-Süd-Richtung oder in die andere Richtung verläuft. Wichtig ist allerdings, dass die Einbahnstraßen-Regelung nicht für die gesamte Länge des Tannenkopfweges gilt, damit Anwohnerinnen und Anwohner ohne größere Umwege, die das Verkehrsaufkommen noch erhöhen würden, ihre Wohnungen erreichen können und die Sperrung in der Straße Zur Waldau aufgehoben wird. Hierbei bietet es sich an, die Einbahnstraßenrichtungen in der Straße Zur Waldau und im Tannenkopfweg aufeinander abzustimmen. Ziffer 1. lit. h) und i): Die Verkehrssituation in Goldstein lässt sich nur verbessern, wenn die bestehende Konzentration des Verkehrs auf die Straße Tannenkopfweg aufgelöst wird. Diese Konzentration lässt sich effektiv und kostengünstig dadurch lösen, dass Straßen wieder vollständig ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Das bedeutet, dass die Straße Zur Waldau auch für Durchgangsverkehr geöffnet wird. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass sich neben dieser Straße eine Schule und ein Kindergarten (Krippe für Kinder im Alter von null bis drei Jahren) befinden. Bei der Schule handelt es sich allerdings um eine Gesamtschule (ab der fünften Klasse), sodass die Schülerinnen und Schüler ein Alter erreicht haben, das ihnen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ermöglicht. Im Bezug auf den Kindergarten ist anzumerken, dass die Kinder diesen ohnehin nie ohne Begleitung Erwachsener verlassen. Bestehende Gefahren können durch verkehrsberuhigende Einrichtungen und ein Tempomess- und Anzeigegerät minimiert werden. Ziffer 1. lit. j): Hier gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Jede Straßensperrung führt zu einer Verdichtung des Verkehrs auf den umliegenden Straßen. Die Öffnung der Straße An der Herrenwiese für den Durchgangsverkehr schafft eine Verbindung nach Schwanheim, wodurch Verkehr auf dem Tannenkopfweg und der Straße Zur Frankenfurt entlastet wird. Gleiches gilt für die Aufhebung der Sperrung am Schüttenhelmweg. Ziffer 2.: Die Durchführbarkeit der dort genannten Maßnahmen wurde beim Ortstermin verneint, ohne dass die Gründe hierfür plausibel dargelegt werden konnten. Der Magistrat wird insbesondere daran erinnert, dass eine Arrondierung von angrenzenden (nicht bebauten) Grundstücken für die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur möglich ist. Ziffer 3.: Bei dem Ortstermin war verschiedentlich von Gutachten und Planungsunterlagen die Rede, die nicht vorgelegt worden sind. Nachdem der Magistrat die Ausgestaltung eines Verkehrskonzeptes auch in die Hände des Ortsbeirats 6 gelegt hat, wäre es angebracht, den Ortsbeirat 6 die gleichen Erkenntnisquellen zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juli 2023STST 1464Verkehrskonzept GoldsteinStellungnahme
- 29. Oktober 2023OFOF 877/6Verkehrskonzept Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023Ortsbeiratsantrag · SPD
- 28. November 2023Sie sind hierOMOM 4766Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023Direktanregung
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 696Verkehrskonzept Schwanheim/Goldstein - Umsetzung der Erkenntnisse aus der Ortsbegehung vom 9. Oktober 2023Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats