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Verkehrskonzept Goldstein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat ist gerne bereit, dem Wunsch nach einem Ortstermin mit interessierten Mitgliedern des Ortsbeirats zu entsprechen und nachfolgende Punkte zu erörtern: Zu

  1. Nach aktuellem Stand kann die Planung zu einem Minikreisverkehr am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt zeitnah aufgenommen werden. Vorbereitende Planungsschritte wurden bereits eingeleitet. Hinsichtlich eines Minikreisverkehrs am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Schüttenhelmweg würde der Magistrat die Sinnhaftigkeit gerne im Zuge des Ortstermins erörtern. Zu
  2. Eine Planung für einen Kreisverkehrsplatz am Knotenpunkt Tannenkopfweg/Straßburger Straße ist aktuell nicht beabsichtigt. Voruntersuchungen haben gezeigt, dass der Aufwand erheblich wäre und ein Kreisverkehr nur unter Einbeziehung privater Flächen realisiert werden könnte. Gleichzeitig vertritt der Magistrat die Einschätzung, dass ein Kreisverkehr an dieser Stelle keinen signifikanten Einfluss auf die der Diskussion um ein Verkehrskonzept Goldstein zugrunde liegenden Problemlagen hätte. Zu
  3. Vor der Entfernung der vom Ortsbeirat selbst geforderten Einengungen sollte bedacht werden, dass dies der angestrebten Verkehrsberuhigung entgegenwirken könnte. Der Magistrat ist jedoch bereit, nach und nach einzelne Einengungen zurückzubauen, die für regelmäßige Blockaden im Verkehrsfluss verantwortlich sind. Die Vorgehensweise wird der Magistrat bei dem Ortstermin erörtern. Zu
  4. Die Straße "Zur Waldau" entwickelt als durchgehende Verbindung in Nord-Süd-Richtung für den Kraftfahrzeugverkehr und den gebietsfremden Durchgangsverkehr eine erheblich höhere Attraktivität als die bestehende Verkehrsführung. Im Rahmen der Schulwegsicherung ist daher der südliche Abschnitt der Straße "Zur Waldau" mit einer Schranke abgesperrt worden. Über die Frage nach einem Verkehrsversuch zur Öffnung der Schranke und gegebenenfalls weiterer begleitender Maßnahmen kann im Zuge des Ortstermins ebenfalls gesprochen werden. Zu
  5. Bei einer Aufhebung aller Einbahnstraßen würden viele Parkplätze wegfallen, da bei Zweirichtungsverkehr Ausweichplätze benötigt werden. Bei schmalen Straßen im Zweirichtungsverkehr sind die Fahrgeschwindigkeiten erfahrungsgemäß zwar geringer, allerdings kommt es häufig zum Überfahren von Gehwegen in Längsrichtung, um dem Gegenverkehr auszuweichen. Dies führt zu einer erheblichen Gefährdung von Fußgänger:innen. Der Magistrat spricht sich daher gegen eine generelle Aufhebung der Einbahnstraßenregelungen in Goldstein aus. Die Aufhebung einzelner Einbahnstraßen, wie im Sonnenweg oder Libellenweg, kann jedoch in Erwägung gezogen werden. Zu
  6. Eine öffentliche Straßenverbindung zwischen der Goldsteinstraße und dem Schwanheimer Ufer unmittelbar östlich der A 5 kann nicht eingerichtet werden. Aufgrund steigender Anforderungen an die Abwasserreinigung bestehen seitens der Stadtentwässerung (SEF) auch erhöhte Flächenanforderungen im Bereich der Kläranlage Niederrad. Vor diesem Hintergrund hat die SEF in den vergangenen Jahren weitere Flächen bis an die A 5 heran erworben und mit der baulichen Umstrukturierung begonnen. Um einen geeigneten Zeitpunkt für den Ortstermin zu finden, wird sich der Magistrat an den Ortsbeirat wenden.