Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 32/3 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarkts zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Markt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 720 2021 Die Vorlage OF 32/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/3 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Fahrradstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, oder es müssen Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Fußgängerweg im Oederweg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt, ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Bürgersteig), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Fahrradweg auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen gerecht wird. Es erstaunt, dass darauf hingewiesen werden muss. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 91 2021 Die Vorlage OF 3/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 7/3 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Vorgang: OM 6664/20 OBR 3; ST 348/21 Der OBR 3 - Nordend hat in der OM 6664 angeregt in der unteren Berger Straße und der Cronstettenstraße eine LKW-Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zu erlassen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, - Warum in der Holzhausenstraße ein Durchfahrtsverbot für LKW angeordnet werden konnte, die Initiative des Ortsbeirates zu einer analogen Regelung in der Cronstettenstraße und Berger Straße nun allerdings abgelehnt wurde? - Ob die Möglichkeit besteht das Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "Andienungsverkehr frei" zu ergänzen und somit den Hinweis des Dezernates VI aufzugreifen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6664 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 14 2021 Die Vorlage OF 7/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 8/3 Betreff: Mehr Grün für die Falkensteiner Straße Vorgang: OM 6434/20 OBR 3; ST 268/21 Die Begründung unserer öffentlichen Flächen ist für den Ortsbeirat 3 - Nordend ein wichtiges Anliegen, dabei geht es natürlich um mehr Bäume, aber nicht nur. Straßenbegleitgrün kann auch mit Büschen, Sträuchern und kleineren Bäumen bestehen. Der OBR 3 - Nordend hat in der OM 6434 zusätzliche Bäume für die Falkensteiner Straße angeregt. Daraufhin hat der Magistrat dies mit Hinweis auf unterirdische Trassen abgelehnt. Dies ist kein Einzelfall. An vielen Stellen im Nordend verhindern Leitungen im Boden das Pflanzen von Bäumen. Deshalb möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten überall dort wo keine Bäume gepflanzt werden können alternative Begrünungsmöglichkeiten zu prüfen. Dies können z.B. Büsche und Sträucher sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 94 2021 Die Vorlage OF 8/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und Cronstettenstraße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 923/3 Betreff: Bäume in der Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zumindest auf einem der beiden sehr breiten Gehwege der Falkensteiner Straße zwischen Adickesallee und Frauensteinplatz Straßenbäume gepflanzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6434 2020 Die Vorlage OF 923/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 897/3 Betreff: Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob den schmalen Grünstreifen auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring zu entsiegeln und als "Bienenstreifen" mit Blumen als Wildblumenwiese zu gestalten. Begründung: Leider ließ sich die Idee der Baumpflanzungen leitungsbedingt nicht umsetzen. Eine Blumenwiese wäre sicherlich trotz Leitungen möglich. Auch wenn der Streifen sehr schmal ist müssen alle innerstädtischen Möglichkeiten zur Begrünung und Entsiegelung genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6283 2020 Die Vorlage OF 897/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 892/3 Betreff: Zusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich der Cronstettenstraße zwischen Oederweg und Eschersheimer Landstraße Bäume im Rahmen des Programms "1000 neue Bäume für Frankfurt" gepflanzt werden können, die der Straße einen Alleencharakter verleihen. Begründung: Die Straße hat einen sehr breiten Straßenquerschnitt, breite Gehwege und weiträumige Gehwegnasen in einigen Kreuzungsbereichen. Sie könnte durch die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen einen Alleecharakter erhalten. Neben dem wichtigen ökologischen Effekt hätte diese Maßnahmen sicherlich auch einen dämpfenden Einfluss auf die Verkehrssituation in diesem Bereich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1708 2020 Die Vorlage OF 892/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 866/3 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert für folgende Straßen ein Durchfahrtsverbot für LKWs über 3,5 t zu erlassen: Cronstettenstraße Berger Straße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 866/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 866/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 866/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6664 2020 Die Vorlage OF 866/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 781/9 Betreff: Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Vorgang: OM 4977/19 OBR 9; ST 122/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommenden auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern: 1. Der Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße. 2. Auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist. 3. An der Haltelinie auf der Hügelstraße soll eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert werden, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die KfZ hat. 4. Der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren. 5. Der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung "Am Hochwehr" nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet. Begründung: Aus der vom Magistrat in der ST 122 vom 24.01.2020 genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4977 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6098 2020 Die Vorlage OF 781/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2020, OF 816/3 Betreff: An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht? Die Frankfurt School of Finance und Management (FSF) hat an der Adickesallee 36 bis 38 ein ihr gehörendes Grundstück über 12.300 m2 zum 02.01.20 an die Commerz Real, ein Unternehmen der Commerzbank-Gruppe, verkauft, um auf dem Areal eine Wohnanlage mit einer Wohnfläche von ca. 39.000 m2 für über 1.100 Appartements für Studierende zu errichten. Davon werden nach Angaben der FSF gut 80% an Studierende vermietet, 400 davon zu einem festgelegten Mietpreis an Studierende der FSF, 140 würden aus einem städtischen Programm zur Schaffung studentischer Unterkünfte gefördert (FAZ 14.12.19). Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten: - Welchen Stand der Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern (insbes. Planungsdezernat, Stadtplanungsamt und Bauaufsicht) hat dieses große Wohnungsbauvorhaben? Hat der Magistrat diesem Vorhaben im Grundsatz bereits zugestimmt? - Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und freifinanzierte Wohnungen sind vorgesehen? Von welchen Mietpreissegmenten wird für öffentlich geförderte Wohnungen, für Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und für freifinanzierte Wohnungen ausgegangen? Offenbar sind nahezu ausschließlich Ein-Zimmer-Appartements vorgesehen. Stimmt das? - Gab oder gibt es Möglichkeiten, über städtebauliche Instrumente (Baulandbeschluss, B-Plan etc.) den Bauherren vorzugeben oder auf sie einzuwirken, vielfältigere Formen bezahlbaren Wohnens für Studierende und z. B. auch für Azubis auf diesem Areal vorzusehen, z. B. für junge Familien und Partnerschaften, für WGs, für gemeinschaftliches Wohnen etc.? - Ist dieses monostrukturelle Konzept studentischen Wohnens mit dem heutigen städtebaulichen Leitbild, gerade auch gemischte Wohnformen zu fördern, vereinbar? Verträgt sich ein solches Konzept mit der Grundintention der Campusmeile? 2. Die Ortsvorsteherin lädt VertreterInnen der Frankfurt School of Finance, der Commerz Real, der Projektentwicklungsgesellschaft i Live und des Magistrats ein, um dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft das Wohnungsbauvorhaben an der Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1651 2020 Die Vorlage OF 816/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 932/2 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo 30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5333 2019 Die Vorlage OF 932/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Eschersheimer Landstraße" durch die Worte "Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittsweise" ersetzt werden. Abstimmung: 2 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 CDU und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2019, OF 729/3 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch so genannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen: Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch so genannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden: Hynspergstraße 14: siehe Bild. Feststraße 19: dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke. Es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die Ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5209 2019 Die Vorlage OF 729/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Bespiele in der Begründung um die folgenden Straßen ergänzt werden: - Gleimstraße 6 - Schwarzburgstraße 1 und 20 Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 866/2 Betreff: Begrünung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der asphaltierte Mittelstreifen der Eschersheimer Landstr. im Abschnitt zwischen Bremer Straße und Miquel- / Adickesallee begrünt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1394 2019 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 579/3 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): - Tb des Stadtbezirks (StB) 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) - Tb des StB 203 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.: Holzhausenviertel) - Tb des StB 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) - Tb des StB 222 (Hallgarten- bis Münzenberger-; Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der M 224/2014, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175/2018) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen 3. dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Vor-Ort-Kenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteher/innen erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2. Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des 2015er Aufstellungsbeschlusses. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3. In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 344 2018 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 590/3 Betreff: Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten vor der Deutschen Bibliothek eine Markierung aufzubringen, die auf den dort verlaufenden Radweg hinweist. Begründung: Die Radwegmarkierung auf der südlichen Seite des Alleenrings endet an der Einmündung der Schlosserstraße und beginnt wieder kurz vor der Ampel an der Einmündung der Eckenheimer Landstraße. Dazwischen gibt es keine Markierung, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Bereich des Eingangs zur Deutschen Bibliothek. Die Markierung sollte hier entsprechend ergänzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4041 2018 Die Vorlage OF 590/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 502/3 Betreff: Mobilitätsmanagement-Konzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" Im Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee / Frankfurt School of Finance" aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt abgeleitet. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Mobilitätsmanagement-Konzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee / Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen, Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern, welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Mobilitätsmanagement-Konzepts für das Bauvorhaben "Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen. Welche Ergebnisse sind relevant und übertragbar, wie sieht das Mobilitätsmanagement für das "Innovationsviertel" konkret aus? Warum gab/gibt es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen Betroffenen (siehe Kap. 3.4.10 des Konzepts)? Soll das so beibehalten werden oder wird das geändert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3575 2018 Die Vorlage OF 502/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 565/2 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelalle wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt 2) Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3) Die Maßnahme zu 2) wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4) Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragsteller: SPD GRÜNE Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 565/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 9 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3504 2018 Die Vorlage OF 565/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 4 CDU (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Parteien: SPD, GRÜNE, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2018, OF 472/3 Betreff: Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades Der Ortsbeirat möge beschließen: Der kürzlich neu benannte Anna-Seghers-Pfad wird möglichst so verbreitert, dass er seiner Funktion als Fuß- und Radwege-Verbindung zwischen Adickesallee und Feldgerichtstraße künftig besser gerecht wird. Dazu soll neben dem Fußweg auch ein gegenläufiger Radweg eingerichtet werden. Ggf. sind mit Anrainern Gespräche über die Möglichkeit einer Verbreiterung zu führen. Die Führung des Anna-Seghers-Pfades ist dabei in geeigneter Weise in den Bogen der De-Bary-Straße zu integrieren, wobei Fuß- und Radweg auf einer Höhe geführt werden sollten. Begründung: Der relativ schmale Anna-Seghers-Pfad wird insbesondere in den Stoßzeiten stark von Fußgängern und Radfahrern in beiden Richtungen genutzt. Dabei kommt es wegen der geringen Breite immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen und gefährlichen Situationen. Zusätzlich schafft die derzeitige Führung des Pfades im Bereich der De-Bary-Straße auf zwei Ebenen weitere Risiken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3568 2018 Die Vorlage OF 472/3 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 408/3 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen "Fernwärmetrasse" auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Im Rahmen der begrüßenswerten Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen bei Wiederherstellung der Grünfläche Verbesserungen eingeplant werden können. Z.B. mehr Blühpflanzen und Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3185 2018 Die Vorlage OF 408/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz nach dem Wort "Blühpflanzen" die Worte "und niedrige" eingefügt und am Ende des Tenors folgender Satz angefügt wird: "Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.01.2018, OI 13 entstanden aus Vorlage: OF 387/3 vom 28.12.2017 Betreff: Fußweg zwischen School of Finance und Erweiterungsgelände Deutsche Nationalbibliothek benennen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fußweg zwischen der Frankfurt School of Finance und dem Erweiterungsgelände der Deutschen Bibliothek in "Anna-Seghers-Pfad" benannt wird. Weiterhin setzt sich der Ortsbeirat 3 dafür ein, dass im Rahmen einer zukünftigen Bebauung auf dem Erweiterungsgelände der Deutschen Bibliothek ein in diesem Zuge öffentlicher Platz ebenfalls nach Anna Seghers benannt wird. Der Fußweg ist derzeit ohne Namen. Die deutsche Schriftstellerin Anna Seghers (1900 bis 1983) wurde in Mainz geboren. Sie verbrachte viele Jahre im Exil in Mexiko, wo auch große Teile ihres mit zahlreichen Preisen ausgezeichneten Werkes "Das siebte Kreuz" entstanden, das Buch der diesjährigen Aktion von "Frankfurt liest ein Buch". Die Hauptschauplätze der Handlung sind im Taunus und in Frankfurt. Im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt gibt es keine Straße mit der Bezeichnung Anna Seghers. Dass der Name noch nicht in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde, dürfte in diesem Fall kein Hinderungsgrund sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 31.01.2018 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1558/17 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der OM 1558 (Punkt 2) gefordert, auf der Südseite der Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung: Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor kurzem die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrecht-Parkplätze auf der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden gezogen. Das Ergebnis waren eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden, was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2069 2017 Die Vorlage OF 289/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 199/2 Betreff: Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung "Cronstettenstraße / Eschersheimer Landstr." eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für den aus der Cronstettenstraße kommenden Verkehr aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an der o.g. Stelle das Anbringen von Bodenschwellen wie an der Kreuzung "Cronstettenstraße / Eckenheimer Landstr." installiert werden können. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1076 2017 Die Vorlage OF 199/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 67/3 Betreff: Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management am neuen Standort an der Adickesallee nicht über die Feldgerichtstraße und De-Bary-Straße abzuwickeln, sondern hierfür die Zufahrt von der Adickesallee zu nutzen. Begründung: Anwohner berichten, dass bereits über die rückwärtige Zufahrt Müllcontainer angeliefert wurden. Angesichts deren Größe und der zu erwartenden Müllmengen, erscheint die Andienung über die engen Wohnstraßen ungeeignet zu sein. Diese zusätzlichen Belästigung im Wohnquartier sollten vermieden werden. Es sollte stattdessen die Zufahrt von der Adickesallee zur Tiefgarage genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 546 2016 Die Vorlage OF 67/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 75/3 Betreff: Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fläche des fast ein Meter breiten Betonstreifens zwischen der rechten und linken Fahrspur in der Mitte der Eschersheimer Landstraße, der in der Höhe von der Cronstettenstraße bis Miquellallee vorhanden ist, ähnlich der parallel verlaufenden Hansaallee umzugestalten und mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Die Bäume würden auf dieser stark befahrenen Hauptstraße Schadstoffe, Staub und Lärm reduzieren und einen ökologischen sowie gesundheitsfördernden Beitrag für ein gesundes Klima im dicht besiedelten Nordend leisten. Derzeit wird oben genannter Betonstreifen zur Verlegung neuer Rohre aufgerissen und könnte anstatt anschließend wieder versiegelt, mit Bäumen neu gestalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 550 2016 Die Vorlage OF 75/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2016, OF 59/3 Betreff: Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend "Spiel und Bewegung machen Kinder fit - auch im Kopf"/"Jedes zweite Kind bewegt sich zu wenig". Diese Meldungen sind uns bestens bekannt. Teil der Misere ist, dass sich die wohnungsnahen Freiflächen in unseren Großstädten in den letzten Jahren verringert haben. Gerade im Nordend, einem der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts, nimmt der Bedarf jedoch durch die erfreulicherweise ständig wachsende Kinderzahl weiter zu. Zugleich steigt auch bei anderen Bevölkerungsgruppen der Bedarf an Freiflächen, bedingt durch geändertes Freizeitverhalten, die hohe Zahl an Singlehaushalten und teilweise sehr kleine Wohnungen. In den letzten Jahren wurden daher viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze von ihrer Struktur eher für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und zumeist nur für Kinder bis 12 Jahre zugelassen. Kinder über 12 Jahren brauchen aber ebenfalls Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Dafür gibt es im Nordend entschieden zu wenig Flächen. Die aktuelle Diskussion um den Holzhausenpark machte dies wieder sehr deutlich. Bestehende Parks sind hoffnungslos übernutzt, und es müssen Alternativflächen für verschiedene Nutzergruppen gefunden werden. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, bislang kaum oder nicht genutzte Flächen im Stadtteil so zu gestalten, dass sie für verschiedene Nutzergruppen etwas bieten. Zugleich müssen auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Besteht die Möglichkeit, auf den folgenden Grünflächen Klettenbergstraße Eysseneckstraße (z.B. unterer Teil zw. Holzhausen- und Cronstettenstr. oder oberer Teil zwischen Cronstettenstr. und Adickesallee) Hallgartenstraße Oederweg zw. Lersner- und Fürstenberger Straße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder über 12 Jahre zu schaffen? Dies könnten sein: Tischtennisplatten Trampoline (s. Hafenpark) Sonstige Fitnessgeräte ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk o.ä. möglich, z.B. Eysseneckstraße unterer Teil) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 917 2016 Die Vorlage OF 59/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2016, OF 24/3 Betreff: Sicherheit für unsere Kinder auf Fahrradweg Der Magistrat wird gebeten, den verbindenden Fahrradweg vom Sportverein "SC Frankfurt 1880", von der Feldgerichtstraße zur Adickesallee, sicherer zu gestalten durch die Errichtung eines sog. Drängelgitters an dessen Ende, wo dieser auf die Adickesallee stößt. Begründung: Viele Kinder fahren alleine mit dem Fahrrad zu diesem Sportverein. Auf dem Rückweg oben genannter Strecke ist die Gefahr groß, mit den auf der Fahrradspur (parallel zur Adickesallee) rasch fahrenden Radfahrern zu kollidieren. Wir wollen die Sicherheit und Selbstständigkeit sowie das Radfahren unserer Kinder fördern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2016, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 134 2016 Die Vorlage OF 24/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Betreff: Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird. Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage M 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 45 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 897/3 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2015, OF 805/2 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Rahmen einer gemeinsam mit dem Elternverein durchgeführten Ortsbegehung identifizierten und besprochenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen: Fußgängerüberwege Eschersheimer Landstrasse: Ampelschaltungen synchronisieren; für Autoverkehr aus der Bremer Straße kommend und rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegend: Warnblinker / Hinweis auf Fußgängerüberweg installieren; an der Ampel aus Richtung Cronstettenstraße ein stärkeres Rotlicht für Rechtsabbieger installieren; Fahrradfahrer auf dem Radweg der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts: Absperrung gegen Nutzung des Fußgängerwegs und Befahrens des Schulvorplatzes; Tiefgarage Rewe-Markt: Einrichtung von Bodenschwellen, damit die Autos nicht mit hoher Geschwindigkeit aus der Tiefgarage fahren. Begründung: Die Eltern haben darum gebeten, die obigen Punkte dem Magistrat nochmals zur Kenntnis zu gegeben, da diese (anders als andere Punkte) noch nicht umgesetzt wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2015 Die Vorlage OF 805/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 5. des Tenors die Worte "Einrichtung von Bodenschwellen" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2015, OF 873/3 Betreff: Fahrradständer für die Deutsche Nationalbibliothek Zunehmd benutzen die BesucherInnen ein Fahrrad, um die Deutsche Nationalbibliothek an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Adickesallee zu erreichen. Außerdem haben die MitarbeiterInnen des Hauses beobachtet, dass die bestehenden Fahrradparkplätze auf dem Grundstück zum Parken von Fahrrädern genutzt werden, um anschließensd mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Straßenbahn) die Innenstadt zu erreichen. Diese Entwicklung führt an die Kapazitätsgrenzen der Nationabibliothek. Dies vorrausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob durch die zuständigen Stellen Fahrradparkplätze auf den freien Flächen neben dem Gleisbett Richtung Innenstadt einrichtet werden können. Begründung: Die Maßnahme würde den bestehenden Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen für die starkbesuchte Bibliothek spürbar entlasten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 873/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 873/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4841 2015 Die Vorlage OF 873/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2014, OF 701/3 Betreff: Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)" Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wann mit einer benutzungsbereiten Fertigstellung des seit langer Zeit im Bau befindlichen Aufzuges zur U-Bahn Haltestelle Eschersheimer Landstraße Ecke Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium und des diagonal gegenüber liegenden und ebenfalls im Bau befindlichen Aufzuges Eschersheimer Landstraße Ecke Miquelallee zu rechnen ist und aus welchen Gründe sich die Fertigstellung verzögert. Begründung: Die genannten Baustellen bestehen seit ungewöhnlich langer Zeit. Überwiegend sind keine Aktivitäten auf den Baustellen von außen erkennbar. Die alsbaldige Fertigstellung der Aufzüge ist für eine barrierefreie Nutzung der betroffenen U-Bahn Haltestelle Polizeipräsidium notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 701/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1213 2014 Die Vorlage OF 701/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 653/3 Betreff: Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum im Rahmen der Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden zwischen Adickesallee und Cronstettenstraße aus Anlass des Umbaus der dort gelegenen Haltestelle der U5 der ursprünglich vorgesehene Termin der Aufhebung der Straßensperrung am 17.08.2014 nicht eingehalten wurde und die Straßensperrung zum Datum dieses Informationsersuchens noch besteht, und 2. warum im Zusammenhang mit den vorgenannten Bauarbeiten dem Kraftfahrzeugverkehr keinerlei Umleitungshinweis angeboten wurde, und 3. welches Verkehrsleitkonzept für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr den aktuellen Bauarbeiten an den U-Bahn-Haltestellen Nationalbibliothek und Hauptfriedhof in der Eckenheimer Landstraße zu Grunde liegt. Begründung: Die genannte Straßensperrung löst erheblichen Verkehrsrückstau und erhebliche Verkehrsverlagerungen in andere Straßen aus. Diese Verkehrsprobleme werden verstärkt durch den ebenfalls langwierigen Umbau der U-Bahnhaltestelle Hauptfriedhof und die nicht vorbeschilderte Sperrung der Zufahrten zur Eckenheimer Landstraße vom Kühhornshofweg und von der Kaiser-Sigmund-Straße aus. Die Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle Nationalbibliothek scheinen zeitweise sehr schleppend zu verlaufen, wenn teilweise über mehrere Tage hinweg keine Bauaktivitäten erkennbar sind und Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen, hier liege eine sogenannte "Schlafbaustelle" vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2014, OF 625/3 Betreff: Preise für neue Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Im Bereich des vorgesehenen Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ist das Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter anderem an die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding verkauft worden. Diese beabsichtigt laut Presseberichten, auf einem Teilgelände zahlreiche Wohnungen zu errichten, davon 114 Eigentumswohnungen. Die Eigentumswohnungen sollen wie verlautbart zu einem Preis von EUR 4.500 pro Quadratmeter verkauft werden. Der Markt gebe sogar einen noch höheren Preis her. Dies vorausgeschickt wird beantragt: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund eine städtische Wohnungsgesellschaft auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung neue Eigentumswohnungen zu hohen Marktpreisen im Bereich von EUR 4.500 pro Quadratmeter verkaufen will, anstatt es durch eine merklich moderatere Preisgestaltung auch einer weniger zahlungskräftigen Käuferklientel zu ermöglichen, citynah attraktives Wohneigentum zu erwerben und gleichzeitig dämpfend auf das Preisniveau von Eigentumswohnungen gerade im Bereich des Nordend einzuwirken. Begründung: Der Magistrat und seine Mitglieder haben wiederholt private Anbieter von Eigentumswohnungen wegen eines hohen Kaufpreisniveaus kritisiert. Begründet wurde diese Kritik unter anderem mit nach Angabe bedenklichen Gentrifizierungstendenzen im Nordend, was Bedarf für Milieuschutzsatzungen erzeugen soll. Bei einer solchen Ausgangslage ist es unverständlich, wenn die Stadt bei Projekten, in denen sie direkt Einfluß auf die Verkaufspreise einer städtischen Wohnungsgesellschaft hat, nichts gegen hohe Marktpreise für Eigentumswohnungen unternimmt und damit genau diejenige als negativ dargestellte Preisentwicklung im Nordend befeuert, die sie bei privaten Anbietern kritisiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 625/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3439 2014 Die Vorlage OF 625/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2014, OF 612/3 Betreff: Bessere Sicht auf die Schulkinder in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Einfahrt zum Frankfurter Diakonissenhaus, Cronstettenstr. 57-59, links und rechts eine Sperrfläche zu markieren. Begründung: Jeden Tag, insbesondere morgens zwischen 7.30 Uhr und 9.00 Uhr, fahren Lastwagen z.B. zur Anlieferung von Holzpellets, Lebensmitteln und Wäsche über diese Einfahrt auf das Gelände des Diakonissenhauses. Die an oder in der Einfahrt parkenden Autos verhindern häufig die Nutzung dieser Einfahrten und führen zu einem Rückstau und zu wildem Parken auf dem Fahrweg. Dies hat zur Folge, dass die Sicht auf die sehr kleinen Kinder, die auf dem Weg in das Kinderhaus in der Eschersheimer Landstr. oder in die Holzhausenschule sind, stark behindert wird. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3205 2014 Die Vorlage OF 612/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2014, OF 613/3 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an der Adickesallee im Ortsbeirat 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Ortsvorsteherin zum nächstmöglichen Termin die o.g. Baumaßnahme im Ortsbeirat ausführlich vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3206 2014 Die Vorlage OF 613/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 518/2 Betreff: Zugang U-Bahn-Station "Miquel-/Adickesallee (Polizeipräsidium)" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Den aktuellen Stand und die weitere Planung der Bauarbeiten am Zugang zur U-Bahnstation "Miquel - Adickesallee / Polizeipräsidium" an der Escherscheimer Landstr. (stadteinwärts fahrend) Ecke Miquelallee; 2. Die Barrierefreiheit des Fußgängerwegs insbesondere im Hinblick auf die teilweise Nutzung der Fläche durch Straßenmobiliar der dortigen Trinkhalle. Begründung: Seit längerer Zeit ist die Baustelle eingerichtet und z.B. die ursprüngliche Rechtsabbiegespur gesperrt. Bautätigkeiten sind aber nicht zu beobachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2014 Die Vorlage OF 518/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2014, OF 578/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee besonders auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen neuen Nutzung für Wohnzwecke auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude mit dem Sportbetrieb auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände zu achten und dabei insbesondere sicherzustellen, daß sich dadurch keine Beeinträchtigung des Sportbetriebes ergeben. Begründung: Die an das Sportgelände heranrückende vorgesehene Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude durch Umnutzung und Veränderung der Bestandgebäude bedeutet potentiell eine erhebliche Gefahr für den Sportbetrieb auf dem Nachbargrundstück. Dies ergibt sich daraus, daß sich die betreffenden Gebäude sehr nahe an der Grundstücksgrenze befinden und von Schallemissionen auf Grund des Sportbetriebes betroffen sein werden. Die Planungsverwaltung konzentriert sich nach vorliegenden Informationen für das Planungsgebiet auf passiven Schallschutz (z.B. Schallschutzfenster) und Verlagerung von Funktionsräumen ohne direkte Wohnnutzung (z.B. Bäder, Küchen) auf die dem Sportgelände zugewandte Gebäudeseite. Da die ausreichende Wirksamkeit solcher Maßnahmen keineswegs sichergestellt ist, sollte die Planungsverwaltung auch andere und ergänzende Alternativen wie z.B eine Wohnnutzung im Planungsgebiet weiter entfernt von der nördlichen Grundstücksgrenze ernsthaft prüfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 578/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3200 2014 Die Vorlage OF 578/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung von Herrn Krug (CDU)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2014, OF 569/3 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unter Abänderung der Punkte II. und III. der Vorlage des Magistrats M 51 sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung auf Grund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Begründung: Der Vortrag des Magistrats M 51 sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, daß die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, daß die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 488 2014 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 488 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 569/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2014, OA 488 entstanden aus Vorlage: OF 569/3 vom 20.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird. Begründung: Der Vortrag des Magistrats, M 51, sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, dass die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, dass die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie ein "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 877 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 488 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 51 und OA 488 = Ablehnung) NPD (M 51 und OA 488 = Enthaltung) REP (M 51 und OA 488 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4437, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2014, OF 560/3 Betreff: Vorstellung der aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Planungen zum Bau der School of Finance an der Adickesallee(ehemalige Oberfinanzdirektion) im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Bau der School of Finance auf dem Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion stellt das wahrscheinlich bedeutendste Bauvorhaben der nächsten Jahre im Nordend dar. Da sich der Bebauungsplan Nr. 891 des Geländes gegenwärtig im parlamentarischen Procedere befindet, wäre es äußerst wichtig, Informationen über den augenblicklichen Planungsstand zu erhalten. Dies auch im Hinblick auf die zum Teil kontrovers diskutierte Architektur. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3002 2014 Die Vorlage OF 560/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 565/3 Betreff: Sichtbare Zebrastreifen zur Sicherheit Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die sechs Zebrastreifen an den Ecken Cronstettenstraße / Eysseneckstraße neu zu markieren. Begründung: Es geht um die Sicherheit vor allem vieler Kinder, die z.T. alleine in die Holzhausenschule und in den Holzhausenpark laufen. Vor allem die beiden Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße selbst sind als solche nicht mehr erkennbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3007 2014 Die Vorlage OF 565/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 559/3 Betreff: Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie das kontaminierte Gebäude der alten Oberfinanzdirektion (OFD) an der nördlichen Adickesallee nach vorliegenden Verlautbarungen voraussichtlich ab etwa Mai 2014 abgerissen werden soll und wie dabei eine mögliche Beeinträchtigung der benachbarten Anwohner und der überwiegend jungen Sportler auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände insbesondere durch kontaminierte Stäube oder andere Luftbelastungen vermieden werden soll, und wie dabei eine mögliche Flächenkontaminierung der angrenzenden Wohnbebauung sowie der nördlich angrenzenden Sportanlagen insbesondere durch kontaminierte Stäube vermieden werden soll. Begründung: Das Gebäude der alten OFD ist kontaminiert, weshalb der bisher geltende Denkmalschutz für den Baukörper weitgehend aufgehoben wurde. Welches Abrißverfahren angewendet werden soll, ist bislang nicht bekanntgemacht worden. In jedem Falle besteht Besorgnis wegen der bei dem Abriß zu erwartenden kontaminierten Stäube oder andere Luftbelastungen. Nachbarn der zukünftigen Baustelle ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Schutzmaßnahmen für Menschen und Sachen im Zusammenhang mit dem Abriß der alten OFD vorgesehen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 980 2014 Die Vorlage OF 559/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2014, OF 535/3 Betreff: Anbindung Sportgelände SC 1880 an die Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es im Rahmen der laufenden Aufstellung des Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ratsam oder möglich ist, das Sportgelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. nördlich der geplanten neuen School of Finance auf dem Grundstück der ehemaligen Oberfinanzdirektion mit einer direkten Verbindung zu Adickesallee zu versehen, um den Kraftfahrzeugverkehr von und zu dem Sportgelände stärker zu verteilen und den Verkehr über die bisher allein verfügbare Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände über Straßen in Wohngebieten (Malapertstraße, Feldgerichtstraße) zur Entlastung der dortigen Anwohner zu verteilen. Begründung: Bisher verläuft die Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände mit Kraftfahrzeugen allein über die Malapertstraße und die Feldgerichtstraße durch Wohngebiete. Dies betrifft auch Busverkehr zum Holen und Bringen von Sportmannschaften insbesondere an Wochenenden und zu besonderen Sportereignissen. Bei der neuen Bebauung des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion ist vorgesehen, an der östlichen Grundstücksgrenze zu heutigen Tankstelle hin eine zweistreifige Zufahrt von der Adickesallee aus zur vorgesehenen neuen Tiefgarage hinter der zukünftigen Bebauung auf der Nordseite des Grundstücks vorzusehen. Der neue Baukörper soll im Vergleich zum alten Baukörper der ehemaligen Oberfinanzdirektion merklich nach Westen verschoben werden. Hier kommt in Betracht, die genannte Zufahrt von der Adickesallee aus nach Norden um wenige Meter bis zum Sportgelände gerade fortzusetzen. Diese Zufahrt könnte als Straße für Anlieger der weiteren Erschließung des Sportgeländes dienen und so dessen bisherige Erschließung über die Feldgerichtstraße merklich entlasten. Falls es andere Erschließungsalternativen gibt, so wären diese vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2928 2014 Die Vorlage OF 535/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um folgenden Satz ergänzt wird: "Dabei sollen auch die Interessen der Frankfurt School of Finance und des Sport-Clubs "Frankfurt 1880" e. V. Berücksichtigung finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Erster Satz: 7 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL; 1 GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Zweiter Satz: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2013, OF 508/3 Betreff: Sanierungsarbeiten an der Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße durchführen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten über den Stand der Planungen zur Sanierung der Fußgängerbrücke über die Eschersheimer Landstraße / Ecke Cronstettenstraße und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Durchführung von Sanierungsarbeiten zu berichten. Begründung: Sichtbare Risse in der Brücke sowie abbröckelnder Schaumstoff wirken nicht vertrauenserweckend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 508/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 508/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2921 2014 Die Vorlage OF 508/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2013, OF 372/8 Betreff: Schienenersatzverkehr auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Bei unvorhergesehenen Störungen im städtischen Schienenverkehr (Straßen- oder U-Bahnen) setzt die VGF Taxis als Schienenersatzverkehr ein. Bei Störungen im oberen Teil der Stadtbahn-Stammstrecke A (Heddernheim - Hügelstraße oder Heddernheim - Miquel-Adickesallee/Polizeipräsidium) sollen die Taxis die U-Bahn-Haltestelle Heddernheim anfahren. Das unvermeidliche Chaos in solchen Situationen wird durch unklare Informationen und uneinheitliches Verhalten der Taxifahrer noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1. am H.-P.-Müller-Platz in der Kurve zwischen der Warteposition und der Haltestelle für die Busse der Linie 60, nahe dem Fahrradunterstand, einen ausgeschilderten Sammelplatz zu errichten, von dem aus die Taxis fahren. 2. die VGF dazu anzuhalten, bei der Bestellung von Taxis darauf hinzuweisen, diesen Sammelpunkt zu benutzen und keine Fahrgäste an anderen Stellen einzuladen. 3. dem Ortsbeirat ein Konzept vorzulegen, wie Sichergestellt werden kann, dass mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen prioritär befördert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.06.2013, OF 343/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2013 1. Die Vorlage OF 343/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 372/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 372/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2013, OF 433/3 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend dem Beschluß des Ortsbeirates 3 OA 264 vom 27.09.2012 für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. auf seinem 70.000 qm großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige School of Finance auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 04.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u.a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die langwährende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59% an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 29.08.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 26.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2668 2013 1. Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 343/8 Betreff: Schienenersatzverkehr auf Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Bei unvorhergesehenen Störungen im städtischen Schienenverkehr (Straßen- oder U-Bahnen) setzt die VGF Taxis als Schienenersatzverkehr ein. Bei Störungen im oberen Teil der Stadtbahn-Stammstrecke A (Heddernheim - Hügelstraße oder Heddernheim - Miquel-Adickesallee/Polizeipräsidium) sollen die Taxis die U-Bahn-Haltestelle Heddernheim anfahren. Das unvermeidliche Chaos in solchen Situationen wird durch unklare Informationen und uneinheitliches Verhalten der Taxifahrer noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen zum Schienenersatzverkehr auf der A-Strecke zu beantworten: 1. Wo genau sollen die Taxis wartende Fahrgäste einladen? Am Taxi-Stand am H.P.-Müler-Platz oder an den Bushaltestellen? 2. Wie wird sichergestellt, dass Taxis nicht schon auf der Maybachbrücke verbotswidrig halten und Fahrgäste ein- und ausladen, um schneller wieder zurückfahren zu können? 3. Wie wird sichergestellt, dass mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen prioritär befördert werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.09.2013, OF 372/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2013 1. Die Vorlage OF 343/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 372/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 372/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2013, OF 408/3 Betreff: Parken auf dem Grünstreifen Eysseneckstraße/Ecke Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Sorge dafür zu tragen, dass auf dem Grünstreifen vor dem ehemaligen Imbiss das Parken nicht mehr möglich ist. Hier gäbe es die Möglichkeit dies durch eine Begrünung oder ggf. auch durch ein Kunstobjekt zu verhindern. Der Ortsbeirat wäre dankbar, wenn von weiteren Pfosten abgesehen wird und stattdessen eine schönere Alternative gewählt wird. Begründung: Auf dem Übergang der Grünanlage in der Eysseneckstraße parken regelmäßig zwei Autos und zwar von südlicher Richtung kommend. Auf der anderen Seite wird dies durch eine Litfaßsäule verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2351 2013 Die Vorlage OF 408/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 332/3 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplans Nr. 891 (Nördlich Adickesallee) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatz-Bedarfe im Bereich des B-Plans 891 erfasst sind. Darin sollen zum Einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatz-Kontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sportvereins SC Frankfurt 1880 und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb des Geländes und in Parkhaus bzw. Tiefgarage). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im B-Plan-Gebiet 891 ermittelt werden, d.h. Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studenten-Wohnheim, allgemeines Wohnen u.a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des B-Plan-Gebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatz-Zahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das B-Plan-Gebiet 891 haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des B-Plans zu einer absoluten Überlastung führt. Diese z.T. bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und seiner Gestaltung im B-Plan-Gebiet und den angrenzenden Bereichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 332/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 346 2013 Die Vorlage OF 332/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2012, OF 283/3 Betreff: Wohnraum für Studenten schaffen und Bewachungskosten für leer stehende Gebäude reduzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob angesichts des Mangels von preisgünstigem Wohnraum für Studenten eine Erleichterung möglich ist, die zudem zu Einsparungen führt. Die Firma Camelot GmbH, Berlin ist in mehreren europäischen Staaten aktiv und verfolgt ein besonderes Geschäftsmodell. Sie übernimmt die Bewachung leer stehender Gebäude (z. B. Kliniken, Schulen, Schlösser), indem sie ausgewählte Mieter mit befristeten Mietverträgen dort wohnen lässt, wobei manchmal auch sanitäre Einrichtungen wie eine mobile Dusche gestellt werden. Dies schützt die Gebäude vor Vandalismus (eingeworfene Fensterscheiben, Einbrüche) und erspart die Kosten eines Wachdienstes. Die Firma Camelot GmbH übernimmt die Haftung gegenüber dem Eigentümer zu einem Bruchteil der Kosten eines Wachdienstes. In Frankfurt gibt es zahlreiche leer stehende Gebäude der öffentlichen Hand, z. B. der Rechnungshof an der Berliner Straße, die Behördengebäude an der Adickesallee (bis 2015), das ehemalige Ordnungsamt an der Mainzer Landstraße. Letzteres ist Eigentum der Stadt Frankfurt und könnte einer Anzahl von Studenten für begrenzte Zeit als Wohnraum dienen. Kosten für einen Wachdienst würden eingespart. Der Magistrat wird gebeten, Eine Liste leer stehender städtischer Gebäude anfertigen zu lassen. Die Firma Camelot GmbH (http://de.cameloteurope.com/) wegen der befristeten Vermietung dieser Gebäude an Studenten zu kontaktieren. Mitarbeitern des Liegenschaftsamtes die Teilnahme an Leerstand-Seminaren dieser Firma zu ermöglichen (2 Seminare 2013 geplant). Eine Kooperation mit dem Studentenwerk bei der Vermietung anzustreben. Hinweis: Vertreter der Firma Camelot für Rhein-Main ist: Camelot Deutschland GmbH Karsten Linde, Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf, 0211-424 70 200, k.linde@camelotdeutschland.de Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2012, OF 263/3 Betreff: Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können, damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen und die Schulwegnutzung Gefährdungspotenz ial abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahmen (alternativ oder in Kombination) sieht der Ortsbeirat beispielsweise - Bau von weiteren gesicherten Fußgänger-Querungen, Mutter-Kind-Piktogrammen und Sinus-Schwellen an geeigneten Stellen zusätzlich zu den in der OM 1343 beantragten Maßnahmen - Verengung des Straßenraums durch Verschiebung der Markierungen für das 1 Parallel- und Senkrechtparken vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, verbunden mit einer Verbreiterung und besseren Begehbarkeit der Bürgersteige - Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen auf Teilstücken der Cronstettenstraße und damit Verhinderung der direkten Durchfahrt von der Eckenheimer zur Eschersheimer Landstraße und umgekehrt - Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigern. Bei allen Maßnahmen ist natürlich die sich daraus möglicherweise ergebende Mehrbelastung anderer Straßen einzubeziehen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ostwestliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, die als Schulweg genutzt wird und wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch einzelne der oben beschriebenen Maßnahmen oder einer Kombination könnte dieser Belastung entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.04.2012, OF 170/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Spiegelstriche der Vorlage OF 263/3 einzeln abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1558 2012 1. Die Vorlage OF 170/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Erster Spiegelstrich sowie restliche Vorlage: Einstimmige Annahme Zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Vierter Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2012, OF 276/3 Betreff: Geplanter Bau der Frankfurt School of Finance and Management (FSFM) - Bebauungsplan Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion" hier: Vorsorge für Fahrbahnverbreiterung der Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge Auskunft geben: Die A 66 nach Wiesbaden wurde wegen der Stauungen im Berufsverkehr verbreitert. Wie wird sichergestellt, dass eine solche Maßnahme auch nach dem Neubau der "Frankfurt School of Finance and Management" (FSFM) auf der Adickesallee, einem Verkehrsengpass, durchgeführt werden kann, beispielsweise in 30 Jahren, ohne dass die im Rahmenkonzept zum Bebauungsplan Nr. 891 eingezeichnete Doppelreihe von Bäumen an der Gebäudefront zur Adickesallee verschwindet? a) Ist eine weiter zurückgesetzte Front der Gebäude mit mehr Distanz zur Fahrbahn möglich? b) Ist es möglich, den Bauplan so abändern zu lassen, dass mindestens vier, möglichst mehr Reihen Bäume statt nur zwei zwischen Gebäudefront und Gehweg stehen? Begründung: Die Baumpflanzungen, auch Gebüsche, könnten dazu beitragen, dass die Stadt Frankfurt sich am nächsten europäischen Wettbewerb um "Die grünste Stadt Europas" mit mehr Erfolg beteiligen kann, denn die Adickesallee ist eine wichtige Zufahrt zur Stadt und prägt den ersten Eindruck von Frankfurt. Eine Pflanzung von fruchttragenden Gehölzen würde dem Konzept der "Essbaren Stadt" entsprechen. Zudem wäre es ein Ausgleich zur Ödnis der Adickesallee als bloßer Verkehrszubringer bei einer zukünftigen Verbreiterung, die eine Abholzung der im Rahmenkonzept eingezeichneten Doppelreihe von Bäumen erfordern würde. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 282/3 Betreff: Styropor-Fassadenbrand am 29. Mai am Studentenheim Adickesallee Nr. 63 gegenüber dem Polizeipräsidium (im Bezirk des Ortsbeirates 3) und daraus folgende Maßnahmen in Frankfurt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: a) Das Ergebnis der Beratung der Länderkonferenz der Bauminister im September 2012 zum Thema "Brandgefahr durch Polystyrol (Styropor(r))-Fassadendämmung" (siehe SPIEGEL 32/2012, Seite 14) beim hessischen Bauminister Rentsch oder einer anderen verantwortlichen Stelle anzufordern und dem OBR 3 zugänglich zu machen. b) Wird es nötig und möglich sein, dass die Stadt Frankfurt einen größeren Abstand von Neubauten zu anderen Gebäuden vorschreibt, um die Gefahr eines Übergreifens von Styroporbrand mit seinen hohen Temperaturen und der schnellen Brandentwicklung (wie Benzin) zu verringern? c) Ist es nötig und möglich, der Feuerwehr Mittel zu verschaffen, um gerade bei Styropor- Fassadenbränden besser eingreifen zu können? Hier sollte Herr Branddirektor Prof. Ries um eine fachliche Auskunft gebeten werden. d) Kann die Stadt Frankfurt Mietern und Wohnungseigentümern, die die Gefahr eines Brandes von Fassaden-Dämmstoffen fürchten, eine Hilfestellung gegen die preisgünstige Polystyrol-Wärmedämmung durch Hauseigentümer anbieten, trotz bestehender Wärmedämmungs-Verpflichtung durch EU und Bund? e) Ist es möglich, dass die Stadt Frankfurt an Studentenheimen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. sowie Neubauten der Stadtverwaltung andere Dämmstoffe als Polystyrol vorschreibt, obwohl Polystyrol baurechtlich zugelassen ist? Begründung: Zahlreiche Berichte der Medien (z. B. SPIEGEL 28/2012 und Frankfurter Lokalzeitungen, aber auch NDR-Fernsehen) sowie ein Bericht mit Video von Herrn Prof. Reinhard Ries vor Stadtverordneten und einem Mitglied des OBR 3 (mit Video vom Brand) haben die Brandgefahr von Polystyrol-Dämmstoffen verdeutlicht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 282/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema eine fachkundige Vertreterin/einen fachkundigen Vertreter des Energiereferates zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2012, OF 242/3 Betreff: Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos sowie zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Cronstettenstraße zu ergreifen: 1. Einführung regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen in der Cronstettenstraße besonders im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr, damit die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h verstärkt eingehalten wird. 2. Auf der Südseite der Cronstettenstraße zwischen Klettenbergstraße und Eschersheimer Landstraße soll das bisherige Querparken so abgeändert werden, daß die parkenden Autos nicht mehr auf dem Gehsteig parken und im Ergebnis die Parkposition weiter zur Fahrbahn hin bis vor den dortigen Fahrradstreifen verschoben wird. 3. Errichtung eines gut markierten Übergangs für Fußgänger vom Frauensteinplatz über die Cronstettenstraße. Begründung: Die Cronstettenstraße wurde in der Vergangenheit durch wiederholte langdauernde Bauarbeiten auf der Friedberger Landstraße vermehrt als Ost-West-Verbindung genutzt. Eine vergleichbare Situation ist durch die zukünftigen langwierigen Arbeiten zum Bau der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße zu erwarten. Dies hatte bzw. hat für die Anwohner eine höhere Verkehrsbelastung auf der überwiegend recht breiten Cronstettenstraße zur Folge. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Geschwindigkeitskontrolle und der optischen Reduzierung der Fahrbahnbreite sollen negative Auswirkungen durch überhöhte Geschwindigkeit unterbunden werden. Weiter soll auch die Sicherheit für die zahlreichen Kinder, die zu den drei Kindergärten in der Cronstettenstraße oder zur Holzhausenschule gehören, verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 245/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, daß das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und im Bereich der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) in der Nähe liegende Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird; und bei der Vergabe eines Baurechtes für das vorgesehene Gelände der School of Finance auf eine organisatorische und möglichst auch auf die gemeinsame Nutzung von Sportstätten baulich ausgerichtete Kooperation mit dem genannten Sportverein zur Förderung des Sports auch für Studenten zukunfts- und entwicklungsorientiert hinzuwirken und entsprechend auf das Land Hessen als derzeitigem Grundstückseigentümer noch vor dem alsbald geplanten Verkauf des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude hinzuwirken. Dabei soll spezifisch die Option des Baus einer Mehrzwecksporthalle mit Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf dem Sportgelände im Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion nachhaltig berücksichtigt werden. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit sportlicher Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotential zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotential gehört z.B. auch die die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen besonderes nachmittags und abends in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die zwei Punkte des Tenors der Vorlage OF 245/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 264 2012 1. Dem ersten Punkt der Vorlage OF 245/3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Punkt der Vorlage OF 245/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 246/3 Betreff: Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - "Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management" durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - inwieweit der Bebauungsplan Nr. 891 von den noch rechtskräftigen Planungen des Alleentunnels betroffen ist - wie sich der Sachstand hinsichtlich der vom Magistrat beschlossenen Streichung der Alleenspange aus dem Bundesverkehrswegeplan darstellt Begründung: Bei der Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 891 durch das Stadtplanungsamt und der anschließenden Diskussion mit Vertretern der Frankfurt School of Finance and Management stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan offensichtlich von den planfestgestellten Planungen des Alleentunnels betroffen ist. Die vorgestellten Planungen zum Bebauungsplan Nr. 891 könnten daher nur mit Einschränkungen umgesetzt werden. Eine Streichung der Alleenspange bzw. des Alleentunnels aus dem Bundesverkehrswegeplan ist für die weitere Entwicklung des Nordends, insbesondere des Wohnungsbaus im gesamten östlichen Nordend(Hungener Straße, etc.) dringend geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 193/4 Betreff: Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Ortsbeirat über den aktuellen Stand der geplanten Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management an die Adickesallee und mögliche andere Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen zu informieren. Zudem bittet der Ortsbeirat in den weiteren Prozess mit einbezogen zu werden. Begründung: Am 23. August 2012 wurde der Ortsbeirat 3 vom Stadtplanungsamt sowie der Frankfurt School of Finance & Management über den Bebauungsplan Nördliche Adickesallee sowie das geplante Nutzungskonzept unterrichtet. Angesichts dieser Entwicklung hält es der Ortsbeirat für angebracht, über die Überlegungen hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen informiert und in den weiteren Prozess mit eingebunden zu werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 25.09.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1539 2012 Die Vorlage OF 193/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2012, OF 261/3 Betreff: Graffiti an städtischen Gebäuden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die kleinen Gebäude (ehemalig Imbiss oder Kiosk) in den Grünanlagen Eysseneckstraße/Adickesallee und Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße für Graffitikünstler zur Verfügung gestellt werden können, um diese zu gestalten. Begründung: Die Gebäude sind mit so genannten Tags und anderen Symbolen besprüht und im Stadtbild nicht sehr schön anzusehen. Statt für viel Geld die Gebäude neu zu streichen, mit dem Erfolg, dass sie kurze Zeit später höchstwahrscheinlich wieder besprüht sind, könnten sie Graffitikünstler als Gestaltungsfläche zur Verfügung gestellt werden. (Hier kann auch überlegt werden, ob man jede Hausseite einem anderen Künstler zur Verfügung stellt) Es gibt viel zu wenig freie Flächen für diese Gruppe und es wäre ein schöner Beitrag zur "Kunst im öffentlichen Raum" Des Weiteren gibt es unter den Sprayern einen Ehrenkodex der besagt, dass über bestehende Wandbilder nicht gesprüht wird. Über diese beiden Objekte hinaus sollte auch geprüft werden, ob es noch weitere Gebäude gibt, die hierfür in Frage kämen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1912 2013 Die Vorlage OF 261/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 211/3 Betreff: Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Kinderfahrrad-Ständer an der Treppe der Brücken-Überführung zur Holzhausenschule (Ecke Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) anzubringen. Begründung: Es gibt grundsätzlich nicht genügend Möglichkeiten, Fahrräder anzuketten (an dem Geländer entlang der Straße sind zudem häufig Plakatierungen, die dies erschweren). Zunehmend stellen Kinder ihre Räder nicht mehr vor der Brücken-Überführung ab. Anstatt diesen sicheren Übergang dann zu Fuß zu nützen, radeln sie mittlerweile häufig über die im morgendlichen Berufsverkehr stark befahrene Eschersheimer Landstraße, um ihre Räder dann sicher an Fahrradständer an der Holzhausenschule anzuketten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1351 2012 Die Vorlage OF 211/3 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2012, OF 195/3 Betreff: Kontrollen am Frauensteinplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig und mit ausreichender Frequenz das Gelände um und auf dem Frauensteinplatz im Rahmen polizeilicher Streifenfahrten zu kontrollieren, um die dort von Anwohnern beklagte kleine Dealer-Szene mit wiederkehrenden Begleiterscheinungen wie herumliegenden Spritzen, Alkohol, Lärm und Toilettengängen in den Büschen aufzulösen. Begründung: Anwohner haben auf diese Erscheinungen anlässlich des Ortstermins in der Frauensteinstraße hingewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 195/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1353 2012 Die Vorlage OF 195/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es am Frauensteinplatz die von Anwohnern beklagte kleine Dealer-Szene mit wiederkehrenden Begleiterscheinungen wie herumliegende Spritzen, Alkohol, Lärm und Toilettengängen in den Büschen gibt, und falls ja, entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 199/3 Betreff: Vorstellung Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die zuständigen städtischen Ämter einzuladen, um den Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 199/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung der Pläne für die Bebauung des Areals Adickesallee im Ortsbeirat stattfindet. 2. Die Vorlage OF 199/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2012, OF 188/3 Betreff: Erhaltung der seit 40 Jahren genutzten Parkplätze in der Frauensteinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße auch weiterhin wie seit mindestens 40 Jahren auf den durchweg befestigten und farbig anderes als der Gehweg gepflasterten Bereichen zwischen den durch Kantensteine abgesetzten Baumscheiben Kraftfahrzeuge abstellen können, wenn die Zufahrt zu solchen Bereichen über vorhandene Grundstückszufahrten erfolgen kann. Die so zum Parken freigegebenen Bereiche sollen markiert werden. Begründung: Seit Jahrzehnten haben Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße die Möglichkeit genutzt, auf den durchweg befestigten Bereichen zwischen den Baumscheiben neben den beidseitigen Gehwegen in der Frauensteinstraße Kraftfahrzeuge abstellen zu können. Die Befestigung der seit jeher zum Parken genutzten Bereiche ist dort auch farblich von der genügend breiten angrenzenden Gehfläche der Fußgänger abgesetzt und kann für eine Parkmarkierung gehalten werden. Seit einiger Zeit geht die Stadtpolizei in Abweichung von ihrer früheren Praxis gegen das Parken auf den genannten Bereichen massiv vor und behelligt überwiegend die parkenden Bewohner mit Strafzetteln. Ein Sachgrund für diese geänderte Verwaltungspraxis ist nicht erkennbar. Insbesondere werden weder Fußgänger behindert noch unbefestigte Pflanzzonen für Bäume nachteilig betroffen. Eine förmliche Legalisierung des bisherigen Parkverhaltens würde dem Missstand, der bereits zu einer erheblichen Verärgerung der Bewohner und mehreren Rechtsstreiten geführt hat, abhelfen. Anlässlich eines Ortstermins des Ortsbeirats 3 und Anwohnern am 19.04.2012 wurden Vorschläge im Sinne der Antragsteilung geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2012, OF 156/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird durch die Vorlage OF 188/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 188/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 189/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 189/3 Betreff: Markierung bisher "illegal" genutzter Parkplätze durch Parkwinkel im Bereich Frauensteinstraße/Frauensteinplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bisher von den Anwohnern im Bereich Frauensteinstraße/Frauensteinplatz unkonventionell genutzte Parkplätze durch sog. Parkwinkel zu markieren und somit den Zustand juristisch "illegaler" Nutzung von Parkplätzen im Bereich der Hauszufahrten zu beenden. Begründung: Über Jahrzehnte wurden von den Anwohnern der Frauensteinstraße bzw. des Frauensteinplatzes gepflasterte Freiflächen im Bereich der Hauseinfahrten als Parkplätze genutzt. Dies widerspricht offensichtlich den rechtlichen Bestimmungen der Stadt Frankfurt, wenn diese gepflasterten Freiflächen nicht entsprechend durch Schilder oder Markierungen als Parkplätze ausgewiesen werden. Die preisgünstigste Variante zur Ausweisung dieser Parkplätze wäre eine Markierung mit Parkwinkeln, die im Interesse der Anwohner kurzfristig umgesetzt werden sollte. In der Zwischenzeit sollte kulanter Weise auf Bußgelder verzichtet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2012, OF 156/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird durch die Vorlage OF 188/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 188/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 189/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2012, OF 171/3 Betreff: Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Cronstetten- straße in der direkten Umgebung des Frauensteinplatzes die Möglichkeit besteht, einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Auf dem Frauensteinplatz befindet sich ein Spielplatz. Durch einen Zebrastreifen wird die Überquerung der Cronstettenstraße, vor allem für Kinder, wesentlich sicherer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 171/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 171/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1343 2012 Die Vorlage OF 171/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob 1. auf der Cronstettenstraße in direkter Umgebung des Frauensteinplatzes an den Einmündungen Klettenbergstraße und Falkensteiner Straße die Möglichkeit besteht, wirksame Querungshilfen (Schachbrettmuster, Einengungen) einzurichten; 2. statt der zwei Schwellen im Ostteil der Cronstettenstraße Sinussteine in geeigneter Weise in die Fahrbahn eingebracht werden können. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2012, OF 168/3 Betreff: Konzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, kurzfristig ein Nutzungskonzept für die leerstehenden Behördengebäude und die zugehörigen Grundstücke im Bereich der Adickesallee (ehemaliges Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung, alte Gebäude der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, alte Oberfinanzdirektion) vorzulegen. Begründung: An der Adickesallee stehen seit Jahren die genannten Behördengebäude leer. Im Hinblick auf die Wohnraumdiskussion ist es nicht länger hinnehmbar, daß hier wertvolle innerstädtische Grundstücke ungenutzt bleiben. Sollte ein Abriss der bestehenden Gebäude erforderlich sein, sollte hier vorrangig Wohnungsbau im Bereich geförderter Wohnraum, Studentenwohnungen und seniorengerechte Wohnungen vorgesehen werden. Auch ein Umbau des Gebäudes des ehemaligen Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung zur Nutzung als universitätsnaher Studentenwohnraum erscheint erwägenswert, zumal bereits in der Nähe an der Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium ein ehemaliges Bürohaus zur Wohnnutzung durch Studenten umgebaut wird. Dies ergäbe attraktive Synergien für die zugehörige Infrastruktur. Weiterhin sollte dem Aspekt der "begrünten Wohnbebauung" mit Dach- und Fassadenbegrünung und möglichst geringer versiegelter Fläche im Hinblick auf die innerstädtische Klimasituation Rechnung getragen werden. Zur erwogenen Nutzung des Geländes der alten Oberfinanzdirektion durch die Frankfurt School of Finance waren bisher in wesentlichen nur vage Presseberichte zu ersehen, die nunmehr durch eine Stellungnahme des Magistrats konkretisiert werden sollten. Eine solche nicht nur wegen der Nähe zum Campus Westend der Frankfurter Universität zu begrüßende Nutzung würde sehr zur Belebung des derzeit tristen Areals nördlich der Adickesallee beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 168/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 168/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 6 Die Ortsvorsteherin teilt mit, dass in der nächsten Ortsbeiratssitzung am 23.08.2012 Vertreter der Frankfurt School of Finance & Management ihre Pläne für die Nutzung des Areals Adickesallee vorstellen werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1342 2012 Die Vorlage OF 168/3 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat möge dabei darlegen, ob auch ein Studentenwohnheim Bestandteil eines Nutzungskonzeptes ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 170/3 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die untenbeschriebenen Änderungen der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können und damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen Gefährdungspotential abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahme schlägt der Ortsbeirat vor, die Cronstettenstraße vom Frauensteinplatz Einmündung Falkensteinerstraße ostwärts in Richtung Eckenheimer Landstraße und von der Einmündung Eysseneckstraße in westlicher Richtung zur Eschersheimer Landstraße als Einbahnstraße zu führen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ost-westliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch die oben beschriebenen Maßnahmen gegenläufiger Einbahnstraßen könnte diesem Effekt entgegengewirkt werden, ohne zugleich die Erreichbarkeit für die Anlieger einzuschränken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.09.2012, OF 263/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 23.08.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Spiegelstriche der Vorlage OF 263/3 einzeln abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1558 2012 1. Die Vorlage OF 170/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Erster Spiegelstrich sowie restliche Vorlage: Einstimmige Annahme Zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Vierter Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 156/3 Betreff: Erhaltung der seit 40 Jahren genutzten Parkplätze in der Frauensteinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße auch weiterhin wie seit mindestens 40 Jahren auf den durchweg befestigten Bereichen der breiten Gehege zwischen den Baumbereichen Kraftfahrzeuge abstellen können. Begründung: Seit Jahrzehnten haben Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße die Möglichkeit genutzt, auf den durchweg befestigten Bereichen der breiten Gehege zwischen den Baumbereichen in der Frauensteinstraße Kraftfahrzeuge abstellen zu können. Die Befestigung der Gehwege ist dort auch farblich von der genügend breiten Gehfläche der Fußgänger abgesetzt und kann teilweise für eine Parkmarkierung gehalten werden. Seit einiger Zeit geht die Stadtpolizei in Abweichung von ihrer früheren Praxis gegen das Parken auf den genannten Bereichen massiv vor und behelligt überwiegend die parkenden Bewohner mit Strafzetteln. Ein Sachgrund für diese geänderte Verwaltungspraxis ist nicht erkennbar. Insbesondere werden weder Fußgänger behindert noch unbefestigte Pflanzzonen für Bäume nachteilig betroffen. Eine förmliche Legalisierung des bisherigen Parkverhaltens würde dem Mißstand, der bereits zu einer erheblichen Verärgerung der Bewohner und mehreren Rechtsstreiten geführt hat, abhelfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.04.2012, OF 188/3 Antrag vom 24.04.2012, OF 189/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin zur Parkplatzsituation im Bereich Frauensteinstraße und Frauensteinplatz zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird durch die Vorlage OF 188/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 188/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 189/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2012, OF 152/3 Betreff: Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus Das Kinderhaus der Diakonissenhauses zieht kurzfristig in den Neubau an der Eschersheimer Landstraße um. Das bisherige Gebäude an der Cronstettenstraße wird in Wohnungen umgestaltet. Im Zuge dieser Baumaßnahmen werden die bisherige Kurzzeitparkplätze vor der Einrichtung wegfallen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Cronstettenstraße Ersatz für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollten analog den bestehenden Kurzzeitparkplätzen möglichst nahe vor dem Epiphaniskindergarten in der Cronstettenstraße und dem Kinderhaus in der Wolfsgangsstraße für die Zeiten 7:30 Uhr bis 9:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2012, OF 140/3 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen (Stellen) Hinweisschilder auf den Stadtteil NORDEND anzubringen: Adickesallee / Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten Eckenheimer Landstraße / Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts Burgstraße 95 (auf der Höhe des Roten Kreuzes Bornheim) - stadteinwärts Höhenstraße, Habsburger Allee, Bergerstraße - Mittelinsel, westl. Richtung Sandweg Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite Friedberger Anlage / Ecke Sandweg - Richtung Westen Friedberger Tor, Friedberger Landstr. - Mittelinsel Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage Oederweg / Ecke Eschenheimer Anlage Eschersheimer Landstr. / Ecke Eschenheimer Anlage Holzhausenstraße / Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen verschiedener Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen, die den Bewohnern des Stadtteils damit gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend mit seiner interessanten historischen Entwicklung, auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe, den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes - der alten Stadtbegrenzung - und gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung auch dieses Stadtteils zu seiner lebendigen Geschichte und seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung zusätzlich bekennen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 151 2012 Die Vorlage OF 140/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Burgstraße 95 als Standort gestrichen wird. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 132/2 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße - Miquel-/Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für den Verkehr, der aus der Innenstadt kommend an der o.g. Kreuzung von der Eschersheimer Landstraße links in die Miquelallee abbiegt, verkürzt werden kann. Begründung: Durch die anscheinend zu lange Grünphase für den o.g. Verkehr fahren morgens regelmäßig zu viele Fahrzeuge in die Kreuzung ein und stauen sich dort. Der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts fließende Verkehr kann daher seine Grünphase nicht nutzen, so dass es zu einem Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 253 2012 Die Vorlage OF 132/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 32/3 Betreff: Erhalt eines Lebensmittelmarktes auf der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen künftigen Planungen zur Nutzung der Erweiterungsfläche der Deutschen Nationalbibliothek nördlich der Adickesallee gegenüber dem heutigen Bibliotheksstandort für die Errichtung eines Erweiterungsbaus bzw. für eine Interimsnutzung im Zuge der Campusmeile auch weiterhin an dieser Stelle die Existenz eines Lebensmittelmarkts zur Nahversorgung der umgebenden Wohngebiete zu gewährleisten. Es sollten unbedingt Wege gefunden werden, den Markt zu erhalten oder in geeigneter Weise in eine künftige Bebauung zu integrieren. Begründung: Der heutige Lebensmittelmarkt versorgt an dieser Stelle ein großes Wohngebiet und ist dort als Teil der Infrastruktur auch zukünftig absolut notwendig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 32/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 720 2021 Die Vorlage OF 32/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 3/3 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Fahrradstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen, oder es müssen Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Fußgängerweg im Oederweg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt, ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Bürgersteig), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Fahrradweg auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmer/innen gerecht wird. Es erstaunt, dass darauf hingewiesen werden muss. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 91 2021 Die Vorlage OF 3/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 7/3 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Vorgang: OM 6664/20 OBR 3; ST 348/21 Der OBR 3 - Nordend hat in der OM 6664 angeregt in der unteren Berger Straße und der Cronstettenstraße eine LKW-Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zu erlassen. Der Ortsbeirat 3 - Nordend, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, - Warum in der Holzhausenstraße ein Durchfahrtsverbot für LKW angeordnet werden konnte, die Initiative des Ortsbeirates zu einer analogen Regelung in der Cronstettenstraße und Berger Straße nun allerdings abgelehnt wurde? - Ob die Möglichkeit besteht das Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "Andienungsverkehr frei" zu ergänzen und somit den Hinweis des Dezernates VI aufzugreifen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6664 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 14 2021 Die Vorlage OF 7/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 8/3 Betreff: Mehr Grün für die Falkensteiner Straße Vorgang: OM 6434/20 OBR 3; ST 268/21 Die Begründung unserer öffentlichen Flächen ist für den Ortsbeirat 3 - Nordend ein wichtiges Anliegen, dabei geht es natürlich um mehr Bäume, aber nicht nur. Straßenbegleitgrün kann auch mit Büschen, Sträuchern und kleineren Bäumen bestehen. Der OBR 3 - Nordend hat in der OM 6434 zusätzliche Bäume für die Falkensteiner Straße angeregt. Daraufhin hat der Magistrat dies mit Hinweis auf unterirdische Trassen abgelehnt. Dies ist kein Einzelfall. An vielen Stellen im Nordend verhindern Leitungen im Boden das Pflanzen von Bäumen. Deshalb möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten überall dort wo keine Bäume gepflanzt werden können alternative Begrünungsmöglichkeiten zu prüfen. Dies können z.B. Büsche und Sträucher sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 268 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 94 2021 Die Vorlage OF 8/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff um folgenden Wortlaut ergänzt wird: "und Cronstettenstraße". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2020, OF 940/3 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, über das Amt für Wohnungswesen in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, 1. dass in den Mietspiegel 2022 Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Karten-Übersicht erkennbar markiert werden, 2. dass für Wohnungen in Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 bzw. 0,96 € / m2 (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildalle, die Höhenstr., die Eschersheimer Landstr., die Friedberger Landstr., die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage": die Eschersheimer Landstr. zwischen Heinestr. und Holzhausenstr. (die Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstr., Friedberger Landstr., Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100% aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 940/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7211 2021 Die Vorlage OF 940/3 wird in der vorgelegten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2020, OF 923/3 Betreff: Bäume in der Falkensteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zumindest auf einem der beiden sehr breiten Gehwege der Falkensteiner Straße zwischen Adickesallee und Frauensteinplatz Straßenbäume gepflanzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6434 2020 Die Vorlage OF 923/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 897/3 Betreff: Zusätzliches Grün für die Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob den schmalen Grünstreifen auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Cronstettenstraße und Alleenring zu entsiegeln und als "Bienenstreifen" mit Blumen als Wildblumenwiese zu gestalten. Begründung: Leider ließ sich die Idee der Baumpflanzungen leitungsbedingt nicht umsetzen. Eine Blumenwiese wäre sicherlich trotz Leitungen möglich. Auch wenn der Streifen sehr schmal ist müssen alle innerstädtischen Möglichkeiten zur Begrünung und Entsiegelung genutzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6283 2020 Die Vorlage OF 897/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2020, OF 892/3 Betreff: Zusätzliche Bäume für das Nordend Hier: Cronstettenstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich der Cronstettenstraße zwischen Oederweg und Eschersheimer Landstraße Bäume im Rahmen des Programms "1000 neue Bäume für Frankfurt" gepflanzt werden können, die der Straße einen Alleencharakter verleihen. Begründung: Die Straße hat einen sehr breiten Straßenquerschnitt, breite Gehwege und weiträumige Gehwegnasen in einigen Kreuzungsbereichen. Sie könnte durch die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen einen Alleecharakter erhalten. Neben dem wichtigen ökologischen Effekt hätte diese Maßnahmen sicherlich auch einen dämpfenden Einfluss auf die Verkehrssituation in diesem Bereich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1708 2020 Die Vorlage OF 892/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2020, OF 866/3 Betreff: Lkw-Durchfahrtsverbot für die Cronstettenstraße und Berger Straße Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert für folgende Straßen ein Durchfahrtsverbot für LKWs über 3,5 t zu erlassen: Cronstettenstraße Berger Straße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 866/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 866/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 866/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6664 2020 Die Vorlage OF 866/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 781/9 Betreff: Linksabbiegender Radverkehr an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße Vorgang: OM 4977/19 OBR 9; ST 122/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fahrbahnmarkierungen der Fahrradwegeführung beim Linksabbiegen von der Ginnheimer Hohl kommenden auf die Hügelstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße folgendermaßen zu verändern: 1. Der Fahrradweg über die Kreuzung in Fahrtrichtung Dornbusch schwenkt für das Abbiegen nach links auf die Hügelstraße im Bereich der östlichen Fahrspuren der Hügelstraße nach rechts aus und führt dann nach links auf die Hügelstraße. 2. Auf der Hügelstraße wird rechts ein Radschutzstreifen neu markiert, welcher ab dem Haltestreifen der östlichen Fahrspuren vor der Einmündung Raimundstraße die von der Ginnheimer Hohl kommenden Linksabbieger aufnimmt, über die Einmündung der Raimundstraße führt und schließlich auf den Radweg führt, welcher zwischen Gehweg und Straße bereits vorhanden ist. 3. An der Haltelinie auf der Hügelstraße soll eine Fahrrad-Lichtsignalanlage installiert werden, welche eine vergleichbare Taktung wie diejenige für die KfZ hat. 4. Der bisherige Überweg des Radweges über die Raimundstraße entfällt. Dieser verläuft derzeit östlich des Fußgängerüberweges. Durch den Radschutzstreifen auf der Hügelstraße kann der Radverkehr künftig hier die Raimundstraße überqueren. 5. Der bestehende Radweg, welcher derzeit entlang der Hügelstraße nach Norden verläuft, wird ab der Querung "Am Hochwehr" nach links auf die Straße auf einen zu markierenden Schutzstreifen statt nach rechts auf den Gehweg geleitet. Begründung: Aus der vom Magistrat in der ST 122 vom 24.01.2020 genannten Querungsmöglichkeit hat sich der oben beschriebene Vorschlag entwickelt. Dieser orientiert sich an den Wegeführungen der Radwege, wie sie im Bereich der Kreuzungen Eschersheimer Landstraße/Adickesallee und Hansaallee/Miquelallee realisiert wurden. Gerade an der viel befahrenen Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Ginnheimer Hohl ist eine Verbesserung der Sicherheit für den Radverkehr bei einem ansonsten zügigen Verkehrsfluss wünschenswert und im Rahmen des obigen Vorschlages auch mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4977 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 122 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6098 2020 Die Vorlage OF 781/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2020, OF 816/3 Betreff: An der Adickesallee sollen über 1.100 Appartements für Studierende gebaut werden - ist das eine gute Nachricht? Die Frankfurt School of Finance und Management (FSF) hat an der Adickesallee 36 bis 38 ein ihr gehörendes Grundstück über 12.300 m2 zum 02.01.20 an die Commerz Real, ein Unternehmen der Commerzbank-Gruppe, verkauft, um auf dem Areal eine Wohnanlage mit einer Wohnfläche von ca. 39.000 m2 für über 1.100 Appartements für Studierende zu errichten. Davon werden nach Angaben der FSF gut 80% an Studierende vermietet, 400 davon zu einem festgelegten Mietpreis an Studierende der FSF, 140 würden aus einem städtischen Programm zur Schaffung studentischer Unterkünfte gefördert (FAZ 14.12.19). Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die folgenden Fragen zu beantworten: - Welchen Stand der Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten und Ämtern (insbes. Planungsdezernat, Stadtplanungsamt und Bauaufsicht) hat dieses große Wohnungsbauvorhaben? Hat der Magistrat diesem Vorhaben im Grundsatz bereits zugestimmt? - Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen, Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und freifinanzierte Wohnungen sind vorgesehen? Von welchen Mietpreissegmenten wird für öffentlich geförderte Wohnungen, für Wohnungen mit festgelegten Mietpreisen und für freifinanzierte Wohnungen ausgegangen? Offenbar sind nahezu ausschließlich Ein-Zimmer-Appartements vorgesehen. Stimmt das? - Gab oder gibt es Möglichkeiten, über städtebauliche Instrumente (Baulandbeschluss, B-Plan etc.) den Bauherren vorzugeben oder auf sie einzuwirken, vielfältigere Formen bezahlbaren Wohnens für Studierende und z. B. auch für Azubis auf diesem Areal vorzusehen, z. B. für junge Familien und Partnerschaften, für WGs, für gemeinschaftliches Wohnen etc.? - Ist dieses monostrukturelle Konzept studentischen Wohnens mit dem heutigen städtebaulichen Leitbild, gerade auch gemischte Wohnformen zu fördern, vereinbar? Verträgt sich ein solches Konzept mit der Grundintention der Campusmeile? 2. Die Ortsvorsteherin lädt VertreterInnen der Frankfurt School of Finance, der Commerz Real, der Projektentwicklungsgesellschaft i Live und des Magistrats ein, um dem Ortsbeirat und der Bürgerschaft das Wohnungsbauvorhaben an der Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 816/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1651 2020 Die Vorlage OF 816/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2019, OF 932/2 Betreff: Nächtliches Tempo 30 auf der Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die auf der Nibelungenallee bestehende nächtliche Tempo 30-Regelung auch auf der Adickesallee im Abschnitt zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße fortgeführt werden kann. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Bewohnern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5333 2019 Die Vorlage OF 932/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "Eschersheimer Landstraße" durch die Worte "Autobahnbeginn der Bundesautobahn 66 gegebenenfalls abschnittsweise" ersetzt werden. Abstimmung: 2 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 3 CDU und FDP
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.09.2019, OF 729/3 Betreff: Alibibegrünung - Verstoß gegen die Vorgartensatzung? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung im Hinblick auf Alibibegrünungen durch so genannte "Steingärten" klar zu definieren und durchzusetzen: Ist dem Magistrat bekannt, dass diese Art von Alibibegrünung vermehrt eingesetzt wird? Entspricht diese Art der spärlichen Begrünung der Vorgartensatzung? Wenn nicht, was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Begründung: Im Nordend greift eine Alibibegrünung durch so genannte "Steingärten" um sich. Bei den spärlichen Pflanzungen kann kaum noch von begrünten Vorgärten die Rede sein. Konkrete Beispiele im Nordend sind zu finden: Hynspergstraße 14: siehe Bild. Feststraße 19: dort wurde der Vorgarten mit Steinplatten gepflastert, auf diese legte man Kunstrasenstücke. Es gibt ein Beet mit einem Busch in der Mitte, der das Ganze freundlicher aussehen lässt. In Fällen wie diesen muss der Magistrat im Interesse einer Vorgartensatzung, die Ihren Namen wirklich verdient, grundsätzlich und dringend tätig werden. Beispiel: Hynspergstraße 14 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5209 2019 Die Vorlage OF 729/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Bespiele in der Begründung um die folgenden Straßen ergänzt werden: - Gleimstraße 6 - Schwarzburgstraße 1 und 20 Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 866/2 Betreff: Begrünung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der asphaltierte Mittelstreifen der Eschersheimer Landstr. im Abschnitt zwischen Bremer Straße und Miquel- / Adickesallee begrünt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1394 2019 Die Vorlage OF 866/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.11.2018, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 579/3 vom 15.11.2018 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): a) Tb des Stadtbezirks (StB) 201, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße; b) Tb des StB 203, Oeder Weg bis Eschersheimer Landstraße: Holzhausenviertel; c) Tb des StB 212, Nordendstraße bis Rat-Beil-Straße; d) Tb des StB 222, Hallgartenstraße bis Münzenberger Straße, Hartmann-Ibach-Straße bis Wetteraustraße. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der Vorlage M 224, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen; 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen; 3. dafür Sorge zu tragen, dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Ortskenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteherinnen und -vorsteher erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2.: Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses aus dem Jahr 2015. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3.: In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotenzial bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise zu dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 427 Antrag vom 02.01.2020, OF 775/3 Anregung vom 20.02.2020, OA 535 Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 472 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung der KAV am 14.01.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird zugestimmt. 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 344 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 77 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 344 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 344 wird im Rahmen der Vorlage E 11 zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 344 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Beschlussausfertigung(en): § 3785, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 § 4396, 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.08.2019 Aktenzeichen: 60 10
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 579/3 Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): - Tb des Stadtbezirks (StB) 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) - Tb des StB 203 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.: Holzhausenviertel) - Tb des StB 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) - Tb des StB 222 (Hallgarten- bis Münzenberger-; Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der M 224/2014, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175/2018) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen 3. dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Vor-Ort-Kenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteher/innen erhoben und in die Gutachten einbezogen werden. Begründung: Zu 2. Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des 2015er Aufstellungsbeschlusses. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann. Zu 3. In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 170 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 171 Vortrag des Magistrats vom 01.10.2018, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung OA 344 2018 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2018, OF 590/3 Betreff: Fahrradweg Alleenring vor der Deutschen Nationalbibliothek Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten vor der Deutschen Bibliothek eine Markierung aufzubringen, die auf den dort verlaufenden Radweg hinweist. Begründung: Die Radwegmarkierung auf der südlichen Seite des Alleenrings endet an der Einmündung der Schlosserstraße und beginnt wieder kurz vor der Ampel an der Einmündung der Eckenheimer Landstraße. Dazwischen gibt es keine Markierung, dies führt immer wieder zu gefährlichen Situationen im Bereich des Eingangs zur Deutschen Bibliothek. Die Markierung sollte hier entsprechend ergänzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4041 2018 Die Vorlage OF 590/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2018, OF 502/3 Betreff: Mobilitätsmanagement-Konzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee/Frankfurt School of Finance" Im Projektabschlussbericht des Konzepts zum Mobilitätsmanagement bei Bauvorhaben in Frankfurt am Main, das im Auftrag von traffiQ erarbeitet wurde, wird beispielhaft das Baugebiet "Nördlich Adickesallee / Frankfurt School of Finance" aufgeführt. Unter anderem aus diesem Beispiel werden dann im Konzept allgemeine und grundsätzliche Ergebnisse und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt abgeleitet. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Mobilitätsmanagement-Konzept am Beispiel des Baugebiets "Nördlich Adickesallee / Frankfurt School of Finance" mit allen Rahmenbedingungen, Analysen, Folgerungen, Problemen, Umsetzungen etc. für dieses Baugebiet sowie mit den daraus abgeleiteten allgemeinen und grundsätzlichen Ergebnissen und Empfehlungen für Bauvorhaben in Frankfurt im Ortsbeirat vorzustellen. Dabei wird insbesondere darum gebeten, zu erläutern, welche Schlüsse aus den Ergebnissen des Mobilitätsmanagement-Konzepts für das Bauvorhaben "Innovationsviertel" gezogen werden können/müssen. Welche Ergebnisse sind relevant und übertragbar, wie sieht das Mobilitätsmanagement für das "Innovationsviertel" konkret aus? Warum gab/gibt es bei den Mobilitätsmanagement-Maßnahmen keine Beteiligung von Bürgern oder dem Ortsbeirat als den lokal kundigen Betroffenen (siehe Kap. 3.4.10 des Konzepts)? Soll das so beibehalten werden oder wird das geändert? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO II, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3575 2018 Die Vorlage OF 502/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2018, OF 565/2 Betreff: Miquelallee ist keine Rennstrecke Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1) Der Mittelstreifen (Leitplanken) der Miquelalle wird ab der Kreuzung Hansaallee/Miquelallee bis zur einsetzenden Begrünung Richtung Autobahn begrünt 2) Auf der Miquelallee wird von der Adickesallee kommend bis zur Höhe Bushaltestelle Grüneburgpark Tempo 30 in der Nacht eingeführt, entsprechend den erfolgreichen Testverläufen beispielsweise in der Nibelungenallee/Rothschildallee. 3) Die Maßnahme zu 2) wird durch vermehrte Geschwindigkeitsmessungen in der Anfangszeit flankiert. 4) Der Magistrat spricht einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat ab und lädt hierzu auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ein. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Beschwerden über Raser speziell auf dem Teilstück Miquelallee/Hansaallee bis zur Autobahn und dies vor allem in der Nacht. Die Ergebnispräsentation vom 25.01.2017 (http://frankfurt.de/sixcms/media.php/738/abschlussergebnisse_tempo30_nachts_220 17.pdf) kommt zu dem Schluss, dass die Geschwindigkeiten generell vor allem aber über 50 km/h deutlich reduziert werden konnten. Entsprechend deutlich fiel der Rückgang der Lärmbelästigung aus. Die Begrünung des Mittelstreifens hat eine weitere Lärmminderung zur Folge und ist zudem ökologisch sinnvoll. Antragsteller: SPD GRÜNE Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 565/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 9 Auf Vorschlag des Ortsvorstehers erfolgt ziffernweise Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3504 2018 Die Vorlage OF 565/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1: 1 CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 4 CDU (= Ablehnung) Ziffern 2. und 3.: SPD, GRÜNE, 1 LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE. Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Parteien: SPD, GRÜNE, Piraten
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2018, OF 472/3 Betreff: Verbreiterung des Anna-Seghers-Pfades Der Ortsbeirat möge beschließen: Der kürzlich neu benannte Anna-Seghers-Pfad wird möglichst so verbreitert, dass er seiner Funktion als Fuß- und Radwege-Verbindung zwischen Adickesallee und Feldgerichtstraße künftig besser gerecht wird. Dazu soll neben dem Fußweg auch ein gegenläufiger Radweg eingerichtet werden. Ggf. sind mit Anrainern Gespräche über die Möglichkeit einer Verbreiterung zu führen. Die Führung des Anna-Seghers-Pfades ist dabei in geeigneter Weise in den Bogen der De-Bary-Straße zu integrieren, wobei Fuß- und Radweg auf einer Höhe geführt werden sollten. Begründung: Der relativ schmale Anna-Seghers-Pfad wird insbesondere in den Stoßzeiten stark von Fußgängern und Radfahrern in beiden Richtungen genutzt. Dabei kommt es wegen der geringen Breite immer wieder zu gegenseitigen Behinderungen und gefährlichen Situationen. Zusätzlich schafft die derzeitige Führung des Pfades im Bereich der De-Bary-Straße auf zwei Ebenen weitere Risiken. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 14.06.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 472/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 16.08.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3568 2018 Die Vorlage OF 472/3 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2018, OF 450/3 Betreff: Verkehrsbelastung durch das Innovationsviertel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: - Wie lange dauert nach heutigem Stand eine Autofahrt von der Friedberger Landstraße, Einmündung Gießener Straße, zu folgenden Punkten (jeweils (im Berufsverkehr von 07:00 -10:00 Uhr und von 16:00 - 19:00 Uhr): a) Innenstadt (Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Battonnstraße b) Autobahnanschluss Miquell-Adickesallee in Höhe des Grüneburkparks c) Kreuzung Habsburger-/Wittelsbacherallee d) Autobahnanschluss Friedberger Landstraße - Wie lange werden sich diese Fahrzeiten darstellen, wenn zusätzlicher Verkehr durch die Bewohner des Innovationsviertels hinzukommt (auf Basis statistischer Zahlen prognostiziert und unter der Annahme von bis zu 1500 Wohnung und entsprechend großer Anzahl von Parkplätzen/Tiefgaragen im Innovationsviertel)? - Sieht der Magistrat Möglichkeiten die Auswirkungen zusätzlichen Autoverkehrs durch die Bewohner des Innovationsviertel abzumildern, durch zum Beispiel ein weitgehend autofreies Quartier, ein Quartier mit reduzierter Autoverfügbarkeit oder durch schwerpunktmäßigen Carsharing-Einsatz? Begründung: Anlässlich der Vorstellung der Pläne für das Innovationsviertel in der Dezembersitzung des Ortsbeirates 3 wurde deutlich auf die Verkehrsprobleme rund um das zu errichten Quartier hingewiesen. Die einzig mögliche Andienung über die Friedberger Landstraße hat nur eine sehr begrenzte Kapazität. Die Lösung kann eigentlich nur sein, ein wirklich weitgehend autofreies Quartier zu errichten. In diesem Sinne sollten auch dezentrale Tiefgaragen vermieden werden, um möglichst nur eine Zu- und Abfahrt zum Viertel zu haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 831 2018 Die Vorlage OF 450/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgende vierte Frage angefügt wird: "Wie schätzt der Magistrat damit verbundene Auswirkungen auf die Nachbarwohngebiete (Beispiel Postareal) ein?" Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2018, OF 408/3 Betreff: Umfangreiche Baumaßnahmen "Fernwärmetrasse" auf dem Grünstreifen des Alleenrings für Qualitätsverbesserungen nutzen Im Rahmen der begrüßenswerten Verlegung einer Fernwärmetrasse im Bereich Adickesallee/Nibelungenallee kommt es zu umfangreichen Baumaßnahmen in diesem Grünstreifen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Baumaßnahmen bei Wiederherstellung der Grünfläche Verbesserungen eingeplant werden können. Z.B. mehr Blühpflanzen und Hecken zur Verbesserung der Diversifikation und Artenvielfalt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 19.04.2018, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 17.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3185 2018 Die Vorlage OF 408/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Absatz nach dem Wort "Blühpflanzen" die Worte "und niedrige" eingefügt und am Ende des Tenors folgender Satz angefügt wird: "Der Magistrat wird darüber hinaus aufgefordert, für die gefällten Bäume gleichwertige Ausgleichspflanzungen an anderer Stelle vorzunehmen und dem Ortsbeirat über Ort und Pflanzzeitpunkt dieser Ausgleichspflanzung zu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.01.2018, OI 13 entstanden aus Vorlage: OF 387/3 vom 28.12.2017 Betreff: Fußweg zwischen School of Finance und Erweiterungsgelände Deutsche Nationalbibliothek benennen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Fußweg zwischen der Frankfurt School of Finance und dem Erweiterungsgelände der Deutschen Bibliothek in "Anna-Seghers-Pfad" benannt wird. Weiterhin setzt sich der Ortsbeirat 3 dafür ein, dass im Rahmen einer zukünftigen Bebauung auf dem Erweiterungsgelände der Deutschen Bibliothek ein in diesem Zuge öffentlicher Platz ebenfalls nach Anna Seghers benannt wird. Der Fußweg ist derzeit ohne Namen. Die deutsche Schriftstellerin Anna Seghers (1900 bis 1983) wurde in Mainz geboren. Sie verbrachte viele Jahre im Exil in Mexiko, wo auch große Teile ihres mit zahlreichen Preisen ausgezeichneten Werkes "Das siebte Kreuz" entstanden, das Buch der diesjährigen Aktion von "Frankfurt liest ein Buch". Die Hauptschauplätze der Handlung sind im Taunus und in Frankfurt. Im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt gibt es keine Straße mit der Bezeichnung Anna Seghers. Dass der Name noch nicht in der Vorschlagsliste der Stadt Frankfurt aufgenommen wurde, dürfte in diesem Fall kein Hinderungsgrund sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 31.01.2018 Aktenzeichen: 62 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 427/2 Betreff: Wirksamer Schutz für den Ortskern Bockenheims durch Aufstellung eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung. Erlass eines Verbots von Vergnügungsstätten zum Schutz vor dem Betrieb von Wettbüros und Spielhallen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für das von Erhaltungssatzungen erfasste Areal im Bereich des Bockenheimer Kerngebiets ist zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) ein Bebauungsplan aufzustellen. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße/ Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main-Weser Bahn zwischen der Straße An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Bahnlinie. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen bzw. der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre - wegen des Milieuschutzes nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen und die Bebauung von Garagenhöfen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind zu erhalten. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und Wettbüros) durch Verbot der in Bebauungsplangebieten ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlegung der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird nach dem Aufstellungsbeschluss im Bereich des Bebauungsplangebietes Kerngebiet Bockenheim eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen und von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Für das Gebiet des zu beschließenden Bebauungsplans wurden Erhaltungssatzungen, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen, erlassen. Damit diese Erhaltungssatzungen die notwendige Schutzwirkung entfalten können, ist es notwendig, dass sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Dieses Gebiet ist nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinanders von Wohnen und Arbeiten. Die für die Wahrung des Milieuschutzes und der sozialen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wichtige bestehende Bebauung aus den 50er und 60er Jahren ist ebenfalls erhaltenswert. Der Erhalt wurde auch für vergleichbare Frankfurter Wohngebiete mit der NR 299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR 133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplans östlich der Günderrodestraße bereits beschlossen. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken, zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading - Down - Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten geht regelmäßig eine Steigerung des Mietpreisniveaus einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße und die teilweise bereits aufgetretenen Leerstände - anfällig für die beschriebenen negativen Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung der Nutzung von Vergnügungsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81/2012 Bebauungsplan Nr. 465 - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße, M 229/2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/südliche Innenstadt, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist nach dem Aufstellungsbeschluss für das Gebiet des Bebauungsplans eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB und in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufige Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, die die Dringlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzungen deutlich machen. So wurde für das Gebiet Friesengasse 13 / Kaufungerstraße 4 (ehemaliges Tibethaus ) der Bau eines fünfgeschossigen Gebäudes direkt neben dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Friesengasse 13 und dem Hülya-Platz beantragt für die Realisierung hochpreisigen Wohnungsbaus, was sowohl der städtebaulichen Erhaltungssatzung zum Erhalt der dörflichen Struktur wie auch der Milieuschutzsatzung widerspricht. Direkt beben dem Café Exzess soll anstelle eines zweigeschossigen Gebäudes ein viergeschossiges Gebäude mit fünf Wohnungen von je 100 qm Wohnfläche zum Verkaufspreis von 7000 €/qm erbaut werden. Auch dies widerspricht der Milieuschutzsatzung. Dem zweigeschossigen Fachwerkhaus Leipzigerstraße 68, das durch Überbelegung und Verwahrlosung nun einsturzgefährdet ist, droht der Abriss. Dieses Haus zählt zu den Gebäuden, die wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gebaut wurden und damit Gegenstand der städtebaulichen Erhaltungssatzung sind. Nach dem Abriss könnte aufgrund von § 34 Baugesetzbuch ein viergeschossiges Gebäude mit hochpreisigen Wohnungen errichtet werden. Auch hier wird demnach die Milieuschutzsatzung verletzt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 16.04.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen öffentlichen Rundgang mit Vertretern des Baumamtes zu organisieren, um so den Bedarf eines Bebauungsplans zur Festschreibung der Nutzung nach Art und Maß der heutigen Bebauung darzustellen. Der Rundgang sollte vor der Sitzung im August 2018 stattfunden. 2. Die Vorlage OF 427/2 wird zurückgestellt, bis der öffentliche Rundgang stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 26.11.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur Sitzung am 25.03.2019 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird so lange zurückgestellt, bis die Terminabstimmung zu einem Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 427/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1558/17 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der OM 1558 (Punkt 2) gefordert, auf der Südseite der Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung: Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor kurzem die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrecht-Parkplätze auf der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden gezogen. Das Ergebnis waren eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden, was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2069 2017 Die Vorlage OF 289/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2016, OF 199/2 Betreff: Verkehrssicherheit im Umfeld der Holzhausenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung "Cronstettenstraße / Eschersheimer Landstr." eine mobile Geschwindigkeitsanzeige für den aus der Cronstettenstraße kommenden Verkehr aufzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob an der o.g. Stelle das Anbringen von Bodenschwellen wie an der Kreuzung "Cronstettenstraße / Eckenheimer Landstr." installiert werden können. Begründung: Bitte von Vertretern des Schulelternbeirates im Hinblick auf die Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 16.01.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1076 2017 Die Vorlage OF 199/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2016, OF 67/3 Betreff: Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Müllentsorgung der Frankfurt School of Finance & Management am neuen Standort an der Adickesallee nicht über die Feldgerichtstraße und De-Bary-Straße abzuwickeln, sondern hierfür die Zufahrt von der Adickesallee zu nutzen. Begründung: Anwohner berichten, dass bereits über die rückwärtige Zufahrt Müllcontainer angeliefert wurden. Angesichts deren Größe und der zu erwartenden Müllmengen, erscheint die Andienung über die engen Wohnstraßen ungeeignet zu sein. Diese zusätzlichen Belästigung im Wohnquartier sollten vermieden werden. Es sollte stattdessen die Zufahrt von der Adickesallee zur Tiefgarage genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 546 2016 Die Vorlage OF 67/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2016, OF 75/3 Betreff: Begrünung der Eschersheimer Landstraße - mehr Bäume für das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Fläche des fast ein Meter breiten Betonstreifens zwischen der rechten und linken Fahrspur in der Mitte der Eschersheimer Landstraße, der in der Höhe von der Cronstettenstraße bis Miquellallee vorhanden ist, ähnlich der parallel verlaufenden Hansaallee umzugestalten und mit Bäumen zu bepflanzen. Begründung: Die Bäume würden auf dieser stark befahrenen Hauptstraße Schadstoffe, Staub und Lärm reduzieren und einen ökologischen sowie gesundheitsfördernden Beitrag für ein gesundes Klima im dicht besiedelten Nordend leisten. Derzeit wird oben genannter Betonstreifen zur Verlegung neuer Rohre aufgerissen und könnte anstatt anschließend wieder versiegelt, mit Bäumen neu gestalten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO II, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 550 2016 Die Vorlage OF 75/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2016, OF 59/3 Betreff: Ortsbeiratsinitiative für mehr Bewegungsmöglichkeiten und Spielangebote auch für größere Kinder im Nordend "Spiel und Bewegung machen Kinder fit - auch im Kopf"/"Jedes zweite Kind bewegt sich zu wenig". Diese Meldungen sind uns bestens bekannt. Teil der Misere ist, dass sich die wohnungsnahen Freiflächen in unseren Großstädten in den letzten Jahren verringert haben. Gerade im Nordend, einem der kinderreichsten Stadtteile Frankfurts, nimmt der Bedarf jedoch durch die erfreulicherweise ständig wachsende Kinderzahl weiter zu. Zugleich steigt auch bei anderen Bevölkerungsgruppen der Bedarf an Freiflächen, bedingt durch geändertes Freizeitverhalten, die hohe Zahl an Singlehaushalten und teilweise sehr kleine Wohnungen. In den letzten Jahren wurden daher viele Spielplätze im Nordend neu und attraktiver gestaltet. Allerdings sind diese Spielplätze von ihrer Struktur eher für Kinder bis zum Ende der Grundschulzeit attraktiv und zumeist nur für Kinder bis 12 Jahre zugelassen. Kinder über 12 Jahren brauchen aber ebenfalls Bewegungsräume und geeignete Spielangebote, um sich zu entfalten. Dafür gibt es im Nordend entschieden zu wenig Flächen. Die aktuelle Diskussion um den Holzhausenpark machte dies wieder sehr deutlich. Bestehende Parks sind hoffnungslos übernutzt, und es müssen Alternativflächen für verschiedene Nutzergruppen gefunden werden. Die Herausforderung der nächsten Jahre wird es sein, bislang kaum oder nicht genutzte Flächen im Stadtteil so zu gestalten, dass sie für verschiedene Nutzergruppen etwas bieten. Zugleich müssen auch die Interessen der Anlieger berücksichtigt werden. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, Besteht die Möglichkeit, auf den folgenden Grünflächen Klettenbergstraße Eysseneckstraße (z.B. unterer Teil zw. Holzhausen- und Cronstettenstr. oder oberer Teil zwischen Cronstettenstr. und Adickesallee) Hallgartenstraße Oederweg zw. Lersner- und Fürstenberger Straße Bewegungs- und Spielmöglichkeiten für Kinder über 12 Jahre zu schaffen? Dies könnten sein: Tischtennisplatten Trampoline (s. Hafenpark) Sonstige Fitnessgeräte ein Riesenschach (soweit Patenschaft für Figuren durch Kiosk o.ä. möglich, z.B. Eysseneckstraße unterer Teil) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 59/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 917 2016 Die Vorlage OF 59/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2016, OF 24/3 Betreff: Sicherheit für unsere Kinder auf Fahrradweg Der Magistrat wird gebeten, den verbindenden Fahrradweg vom Sportverein "SC Frankfurt 1880", von der Feldgerichtstraße zur Adickesallee, sicherer zu gestalten durch die Errichtung eines sog. Drängelgitters an dessen Ende, wo dieser auf die Adickesallee stößt. Begründung: Viele Kinder fahren alleine mit dem Fahrrad zu diesem Sportverein. Auf dem Rückweg oben genannter Strecke ist die Gefahr groß, mit den auf der Fahrradspur (parallel zur Adickesallee) rasch fahrenden Radfahrern zu kollidieren. Wir wollen die Sicherheit und Selbstständigkeit sowie das Radfahren unserer Kinder fördern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2016, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 134 2016 Die Vorlage OF 24/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Betreff: Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird. Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage M 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 45 Vor Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 897/3 dahin gehend ab, dass die Vorlage als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden soll. Beschluss: 1. Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2015, OF 805/2 Betreff: Verkehrssicherheit rund um die Holzhausenschule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die im Rahmen einer gemeinsam mit dem Elternverein durchgeführten Ortsbegehung identifizierten und besprochenen Maßnahmen zeitnah umzusetzen: Fußgängerüberwege Eschersheimer Landstrasse: Ampelschaltungen synchronisieren; für Autoverkehr aus der Bremer Straße kommend und rechts auf die Eschersheimer Landstraße abbiegend: Warnblinker / Hinweis auf Fußgängerüberweg installieren; an der Ampel aus Richtung Cronstettenstraße ein stärkeres Rotlicht für Rechtsabbieger installieren; Fahrradfahrer auf dem Radweg der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts: Absperrung gegen Nutzung des Fußgängerwegs und Befahrens des Schulvorplatzes; Tiefgarage Rewe-Markt: Einrichtung von Bodenschwellen, damit die Autos nicht mit hoher Geschwindigkeit aus der Tiefgarage fahren. Begründung: Die Eltern haben darum gebeten, die obigen Punkte dem Magistrat nochmals zur Kenntnis zu gegeben, da diese (anders als andere Punkte) noch nicht umgesetzt wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 2 am 02.11.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2015 Die Vorlage OF 805/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 5. des Tenors die Worte "Einrichtung von Bodenschwellen" durch das Wort "Maßnahmen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2015, OF 873/3 Betreff: Fahrradständer für die Deutsche Nationalbibliothek Zunehmd benutzen die BesucherInnen ein Fahrrad, um die Deutsche Nationalbibliothek an der Eckenheimer Landstraße/Ecke Adickesallee zu erreichen. Außerdem haben die MitarbeiterInnen des Hauses beobachtet, dass die bestehenden Fahrradparkplätze auf dem Grundstück zum Parken von Fahrrädern genutzt werden, um anschließensd mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Straßenbahn) die Innenstadt zu erreichen. Diese Entwicklung führt an die Kapazitätsgrenzen der Nationabibliothek. Dies vorrausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat aufzufordern zu prüfen und zu berichten, ob durch die zuständigen Stellen Fahrradparkplätze auf den freien Flächen neben dem Gleisbett Richtung Innenstadt einrichtet werden können. Begründung: Die Maßnahme würde den bestehenden Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen für die starkbesuchte Bibliothek spürbar entlasten. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 08.10.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 873/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 12.11.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 873/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 3 am 10.12.2015, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4841 2015 Die Vorlage OF 873/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.10.2014, OF 701/3 Betreff: Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)" Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wann mit einer benutzungsbereiten Fertigstellung des seit langer Zeit im Bau befindlichen Aufzuges zur U-Bahn Haltestelle Eschersheimer Landstraße Ecke Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium und des diagonal gegenüber liegenden und ebenfalls im Bau befindlichen Aufzuges Eschersheimer Landstraße Ecke Miquelallee zu rechnen ist und aus welchen Gründe sich die Fertigstellung verzögert. Begründung: Die genannten Baustellen bestehen seit ungewöhnlich langer Zeit. Überwiegend sind keine Aktivitäten auf den Baustellen von außen erkennbar. Die alsbaldige Fertigstellung der Aufzüge ist für eine barrierefreie Nutzung der betroffenen U-Bahn Haltestelle Polizeipräsidium notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 13.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 701/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 11.12.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1213 2014 Die Vorlage OF 701/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2014, OF 653/3 Betreff: Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden/Verkehrsumleitung wegen Bauarbeiten Die Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. warum im Rahmen der Sperrung der Eckenheimer Landstraße bei der Nationalbibliothek in Richtung Süden zwischen Adickesallee und Cronstettenstraße aus Anlass des Umbaus der dort gelegenen Haltestelle der U5 der ursprünglich vorgesehene Termin der Aufhebung der Straßensperrung am 17.08.2014 nicht eingehalten wurde und die Straßensperrung zum Datum dieses Informationsersuchens noch besteht, und 2. warum im Zusammenhang mit den vorgenannten Bauarbeiten dem Kraftfahrzeugverkehr keinerlei Umleitungshinweis angeboten wurde, und 3. welches Verkehrsleitkonzept für den Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr den aktuellen Bauarbeiten an den U-Bahn-Haltestellen Nationalbibliothek und Hauptfriedhof in der Eckenheimer Landstraße zu Grunde liegt. Begründung: Die genannte Straßensperrung löst erheblichen Verkehrsrückstau und erhebliche Verkehrsverlagerungen in andere Straßen aus. Diese Verkehrsprobleme werden verstärkt durch den ebenfalls langwierigen Umbau der U-Bahnhaltestelle Hauptfriedhof und die nicht vorbeschilderte Sperrung der Zufahrten zur Eckenheimer Landstraße vom Kühhornshofweg und von der Kaiser-Sigmund-Straße aus. Die Bauarbeiten an der U-Bahn-Haltestelle Nationalbibliothek scheinen zeitweise sehr schleppend zu verlaufen, wenn teilweise über mehrere Tage hinweg keine Bauaktivitäten erkennbar sind und Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen, hier liege eine sogenannte "Schlafbaustelle" vor. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 09.10.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 653/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2014, OF 625/3 Betreff: Preise für neue Wohnungen auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Im Bereich des vorgesehenen Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ist das Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung unter anderem an die städtische Wohnungsgesellschaft ABG Holding verkauft worden. Diese beabsichtigt laut Presseberichten, auf einem Teilgelände zahlreiche Wohnungen zu errichten, davon 114 Eigentumswohnungen. Die Eigentumswohnungen sollen wie verlautbart zu einem Preis von EUR 4.500 pro Quadratmeter verkauft werden. Der Markt gebe sogar einen noch höheren Preis her. Dies vorausgeschickt wird beantragt: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, aus welchem Grund eine städtische Wohnungsgesellschaft auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung neue Eigentumswohnungen zu hohen Marktpreisen im Bereich von EUR 4.500 pro Quadratmeter verkaufen will, anstatt es durch eine merklich moderatere Preisgestaltung auch einer weniger zahlungskräftigen Käuferklientel zu ermöglichen, citynah attraktives Wohneigentum zu erwerben und gleichzeitig dämpfend auf das Preisniveau von Eigentumswohnungen gerade im Bereich des Nordend einzuwirken. Begründung: Der Magistrat und seine Mitglieder haben wiederholt private Anbieter von Eigentumswohnungen wegen eines hohen Kaufpreisniveaus kritisiert. Begründet wurde diese Kritik unter anderem mit nach Angabe bedenklichen Gentrifizierungstendenzen im Nordend, was Bedarf für Milieuschutzsatzungen erzeugen soll. Bei einer solchen Ausgangslage ist es unverständlich, wenn die Stadt bei Projekten, in denen sie direkt Einfluß auf die Verkaufspreise einer städtischen Wohnungsgesellschaft hat, nichts gegen hohe Marktpreise für Eigentumswohnungen unternimmt und damit genau diejenige als negativ dargestellte Preisentwicklung im Nordend befeuert, die sie bei privaten Anbietern kritisiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 10.07.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 625/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3439 2014 Die Vorlage OF 625/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2014, OF 612/3 Betreff: Bessere Sicht auf die Schulkinder in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Einfahrt zum Frankfurter Diakonissenhaus, Cronstettenstr. 57-59, links und rechts eine Sperrfläche zu markieren. Begründung: Jeden Tag, insbesondere morgens zwischen 7.30 Uhr und 9.00 Uhr, fahren Lastwagen z.B. zur Anlieferung von Holzpellets, Lebensmitteln und Wäsche über diese Einfahrt auf das Gelände des Diakonissenhauses. Die an oder in der Einfahrt parkenden Autos verhindern häufig die Nutzung dieser Einfahrten und führen zu einem Rückstau und zu wildem Parken auf dem Fahrweg. Dies hat zur Folge, dass die Sicht auf die sehr kleinen Kinder, die auf dem Weg in das Kinderhaus in der Eschersheimer Landstr. oder in die Holzhausenschule sind, stark behindert wird. Wiederholt kam es zu gefährlichen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3205 2014 Die Vorlage OF 612/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2014, OF 613/3 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme auf dem Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung an der Adickesallee im Ortsbeirat 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Ortsvorsteherin zum nächstmöglichen Termin die o.g. Baumaßnahme im Ortsbeirat ausführlich vorzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3206 2014 Die Vorlage OF 613/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2014, OF 518/2 Betreff: Zugang U-Bahn-Station "Miquel-/Adickesallee (Polizeipräsidium)" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Den aktuellen Stand und die weitere Planung der Bauarbeiten am Zugang zur U-Bahnstation "Miquel - Adickesallee / Polizeipräsidium" an der Escherscheimer Landstr. (stadteinwärts fahrend) Ecke Miquelallee; 2. Die Barrierefreiheit des Fußgängerwegs insbesondere im Hinblick auf die teilweise Nutzung der Fläche durch Straßenmobiliar der dortigen Trinkhalle. Begründung: Seit längerer Zeit ist die Baustelle eingerichtet und z.B. die ursprüngliche Rechtsabbiegespur gesperrt. Bautätigkeiten sind aber nicht zu beobachten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 02.06.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2014 Die Vorlage OF 518/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2014, OF 578/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Vereinbarkeit von Wohnen und Sport sicherstellen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee besonders auf die Vereinbarkeit der vorgesehenen neuen Nutzung für Wohnzwecke auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude mit dem Sportbetrieb auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände zu achten und dabei insbesondere sicherzustellen, daß sich dadurch keine Beeinträchtigung des Sportbetriebes ergeben. Begründung: Die an das Sportgelände heranrückende vorgesehene Wohnbebauung auf dem Gelände der ehemaligen Justizgebäude durch Umnutzung und Veränderung der Bestandgebäude bedeutet potentiell eine erhebliche Gefahr für den Sportbetrieb auf dem Nachbargrundstück. Dies ergibt sich daraus, daß sich die betreffenden Gebäude sehr nahe an der Grundstücksgrenze befinden und von Schallemissionen auf Grund des Sportbetriebes betroffen sein werden. Die Planungsverwaltung konzentriert sich nach vorliegenden Informationen für das Planungsgebiet auf passiven Schallschutz (z.B. Schallschutzfenster) und Verlagerung von Funktionsräumen ohne direkte Wohnnutzung (z.B. Bäder, Küchen) auf die dem Sportgelände zugewandte Gebäudeseite. Da die ausreichende Wirksamkeit solcher Maßnahmen keineswegs sichergestellt ist, sollte die Planungsverwaltung auch andere und ergänzende Alternativen wie z.B eine Wohnnutzung im Planungsgebiet weiter entfernt von der nördlichen Grundstücksgrenze ernsthaft prüfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 08.05.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 578/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 05.06.2014, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3200 2014 Die Vorlage OF 578/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung von Herrn Krug (CDU)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2014, OF 569/3 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, unter Abänderung der Punkte II. und III. der Vorlage des Magistrats M 51 sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung auf Grund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Begründung: Der Vortrag des Magistrats M 51 sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, daß die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, daß die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung OA 488 2014 1. Der Vorlage M 51 wird unter Hinweis auf OA 488 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 569/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird." Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2014, OA 488 entstanden aus Vorlage: OF 569/3 vom 20.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee/Ortsbeirat nicht ausschließen Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Punkte II. und III. dahin gehend geändert werden, dass sowohl die erste öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 891 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB als auch dessen weitere öffentliche Auslegung nach Änderung oder Ergänzung aufgrund vorgebrachter Stellungnahmen jeweils nur auf Grundlage eines vorherigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vorgenommen wird. Begründung: Der Vortrag des Magistrats, M 51, sieht ausdrücklich vor, die Verwaltung zu ermächtigen, sowohl die erste als auch die nachfolgende öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes jeweils ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen. Das bedeutet nicht nur, dass die Stadtverordneten ihre Beurteilungskompetenz weitgehend pauschal an die Verwaltung delegieren würden. Dies bedeutet weiterhin, dass die Beurteilung und Würdigung des Inhaltes des Bebauungsplanentwurfes im Aufstellungsverfahren weitgehend auch dem zuständigen Ortsbeirat 3 unmöglich gemacht würde. Eine tragfähige Begründung für die damit verbundene erhebliche Beschränkung von Beteiligungsrechten der Bürgervertreter enthält die Vorlage M 51 nicht. Es wird allein eine "zeitaufwendige" Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und eine "zeitnahe Offenlage" sowie ein "zügiger Fortgang des Verfahrens" aufgeführt. Derartig pauschale Argumentationsfiguren erscheinen nicht als ausreichend, um die gesetzlich vorgesehene Beteiligung von Bürgervertretern bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Ausdruck einer demokratisch legitimierten Willensbildung entbehrlich erscheinen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.02.2014, M 51 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 877 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.03.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 488 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 51 und OA 488 = Ablehnung) NPD (M 51 und OA 488 = Enthaltung) REP (M 51 und OA 488 = Annahme) 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2014, TO II, TOP 36 Beschluss: 1. Der Vorlage M 51 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 488 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 488) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, ELF Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4437, 30. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2014 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2014, OF 560/3 Betreff: Vorstellung der aktuellen Planungen zum Bau der Frankfurt School of Finance an der Adickesallee (ehemalige Oberfinanzdirektion) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Planungen zum Bau der School of Finance an der Adickesallee(ehemalige Oberfinanzdirektion) im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Bau der School of Finance auf dem Gelände der ehemaligen Oberfinanzdirektion stellt das wahrscheinlich bedeutendste Bauvorhaben der nächsten Jahre im Nordend dar. Da sich der Bebauungsplan Nr. 891 des Geländes gegenwärtig im parlamentarischen Procedere befindet, wäre es äußerst wichtig, Informationen über den augenblicklichen Planungsstand zu erhalten. Dies auch im Hinblick auf die zum Teil kontrovers diskutierte Architektur. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3002 2014 Die Vorlage OF 560/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 565/3 Betreff: Sichtbare Zebrastreifen zur Sicherheit Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die sechs Zebrastreifen an den Ecken Cronstettenstraße / Eysseneckstraße neu zu markieren. Begründung: Es geht um die Sicherheit vor allem vieler Kinder, die z.T. alleine in die Holzhausenschule und in den Holzhausenpark laufen. Vor allem die beiden Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße selbst sind als solche nicht mehr erkennbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3007 2014 Die Vorlage OF 565/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2014, OF 559/3 Betreff: Schutzmaßnahmen beim Abriss der alten Oberfinanzdirektion an der nördlichen Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie das kontaminierte Gebäude der alten Oberfinanzdirektion (OFD) an der nördlichen Adickesallee nach vorliegenden Verlautbarungen voraussichtlich ab etwa Mai 2014 abgerissen werden soll und wie dabei eine mögliche Beeinträchtigung der benachbarten Anwohner und der überwiegend jungen Sportler auf dem direkt nördlich angrenzenden Sportgelände insbesondere durch kontaminierte Stäube oder andere Luftbelastungen vermieden werden soll, und wie dabei eine mögliche Flächenkontaminierung der angrenzenden Wohnbebauung sowie der nördlich angrenzenden Sportanlagen insbesondere durch kontaminierte Stäube vermieden werden soll. Begründung: Das Gebäude der alten OFD ist kontaminiert, weshalb der bisher geltende Denkmalschutz für den Baukörper weitgehend aufgehoben wurde. Welches Abrißverfahren angewendet werden soll, ist bislang nicht bekanntgemacht worden. In jedem Falle besteht Besorgnis wegen der bei dem Abriß zu erwartenden kontaminierten Stäube oder andere Luftbelastungen. Nachbarn der zukünftigen Baustelle ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls welche Schutzmaßnahmen für Menschen und Sachen im Zusammenhang mit dem Abriß der alten OFD vorgesehen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 3 am 20.03.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 980 2014 Die Vorlage OF 559/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2014, OF 535/3 Betreff: Anbindung Sportgelände SC 1880 an die Adickesallee Die Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es im Rahmen der laufenden Aufstellung des Bebauungsplanes nördliche Adickesallee ratsam oder möglich ist, das Sportgelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. nördlich der geplanten neuen School of Finance auf dem Grundstück der ehemaligen Oberfinanzdirektion mit einer direkten Verbindung zu Adickesallee zu versehen, um den Kraftfahrzeugverkehr von und zu dem Sportgelände stärker zu verteilen und den Verkehr über die bisher allein verfügbare Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände über Straßen in Wohngebieten (Malapertstraße, Feldgerichtstraße) zur Entlastung der dortigen Anwohner zu verteilen. Begründung: Bisher verläuft die Zu- und Abfahrt zu dem Sportgelände mit Kraftfahrzeugen allein über die Malapertstraße und die Feldgerichtstraße durch Wohngebiete. Dies betrifft auch Busverkehr zum Holen und Bringen von Sportmannschaften insbesondere an Wochenenden und zu besonderen Sportereignissen. Bei der neuen Bebauung des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion ist vorgesehen, an der östlichen Grundstücksgrenze zu heutigen Tankstelle hin eine zweistreifige Zufahrt von der Adickesallee aus zur vorgesehenen neuen Tiefgarage hinter der zukünftigen Bebauung auf der Nordseite des Grundstücks vorzusehen. Der neue Baukörper soll im Vergleich zum alten Baukörper der ehemaligen Oberfinanzdirektion merklich nach Westen verschoben werden. Hier kommt in Betracht, die genannte Zufahrt von der Adickesallee aus nach Norden um wenige Meter bis zum Sportgelände gerade fortzusetzen. Diese Zufahrt könnte als Straße für Anlieger der weiteren Erschließung des Sportgeländes dienen und so dessen bisherige Erschließung über die Feldgerichtstraße merklich entlasten. Falls es andere Erschließungsalternativen gibt, so wären diese vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2928 2014 Die Vorlage OF 535/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage um folgenden Satz ergänzt wird: "Dabei sollen auch die Interessen der Frankfurt School of Finance und des Sport-Clubs "Frankfurt 1880" e. V. Berücksichtigung finden." Abstimmung: Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Erster Satz: 7 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL; 1 GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Zweiter Satz: 4 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2013, OF 508/3 Betreff: Sanierungsarbeiten an der Fußgängerbrücke Eschersheimer Landstraße/Ecke Cronstettenstraße durchführen Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten über den Stand der Planungen zur Sanierung der Fußgängerbrücke über die Eschersheimer Landstraße / Ecke Cronstettenstraße und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Durchführung von Sanierungsarbeiten zu berichten. Begründung: Sichtbare Risse in der Brücke sowie abbröckelnder Schaumstoff wirken nicht vertrauenserweckend. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 508/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 508/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2921 2014 Die Vorlage OF 508/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2013, OF 372/8 Betreff: Schienenersatzverkehr auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Bei unvorhergesehenen Störungen im städtischen Schienenverkehr (Straßen- oder U-Bahnen) setzt die VGF Taxis als Schienenersatzverkehr ein. Bei Störungen im oberen Teil der Stadtbahn-Stammstrecke A (Heddernheim - Hügelstraße oder Heddernheim - Miquel-Adickesallee/Polizeipräsidium) sollen die Taxis die U-Bahn-Haltestelle Heddernheim anfahren. Das unvermeidliche Chaos in solchen Situationen wird durch unklare Informationen und uneinheitliches Verhalten der Taxifahrer noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, 1. am H.-P.-Müller-Platz in der Kurve zwischen der Warteposition und der Haltestelle für die Busse der Linie 60, nahe dem Fahrradunterstand, einen ausgeschilderten Sammelplatz zu errichten, von dem aus die Taxis fahren. 2. die VGF dazu anzuhalten, bei der Bestellung von Taxis darauf hinzuweisen, diesen Sammelpunkt zu benutzen und keine Fahrgäste an anderen Stellen einzuladen. 3. dem Ortsbeirat ein Konzept vorzulegen, wie Sichergestellt werden kann, dass mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen prioritär befördert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.06.2013, OF 343/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2013 1. Die Vorlage OF 343/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 372/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 372/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2013, OF 433/3 Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend dem Beschluß des Ortsbeirates 3 OA 264 vom 27.09.2012 für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. auf seinem 70.000 qm großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige School of Finance auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 04.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u.a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die langwährende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59% an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 50 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 29.08.2013, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 26.09.2013, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Die Vorlage B 166 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2013, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2668 2013 1. Die Vorlage B 166 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 433/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2013, OF 343/8 Betreff: Schienenersatzverkehr auf Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Bei unvorhergesehenen Störungen im städtischen Schienenverkehr (Straßen- oder U-Bahnen) setzt die VGF Taxis als Schienenersatzverkehr ein. Bei Störungen im oberen Teil der Stadtbahn-Stammstrecke A (Heddernheim - Hügelstraße oder Heddernheim - Miquel-Adickesallee/Polizeipräsidium) sollen die Taxis die U-Bahn-Haltestelle Heddernheim anfahren. Das unvermeidliche Chaos in solchen Situationen wird durch unklare Informationen und uneinheitliches Verhalten der Taxifahrer noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen zum Schienenersatzverkehr auf der A-Strecke zu beantworten: 1. Wo genau sollen die Taxis wartende Fahrgäste einladen? Am Taxi-Stand am H.P.-Müler-Platz oder an den Bushaltestellen? 2. Wie wird sichergestellt, dass Taxis nicht schon auf der Maybachbrücke verbotswidrig halten und Fahrgäste ein- und ausladen, um schneller wieder zurückfahren zu können? 3. Wie wird sichergestellt, dass mobilitätseingeschränkte Mitbürgerinnen prioritär befördert werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.09.2013, OF 372/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 20.06.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 29.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 26.09.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2524 2013 1. Die Vorlage OF 343/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 372/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 372/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2013, OF 408/3 Betreff: Parken auf dem Grünstreifen Eysseneckstraße/Ecke Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Sorge dafür zu tragen, dass auf dem Grünstreifen vor dem ehemaligen Imbiss das Parken nicht mehr möglich ist. Hier gäbe es die Möglichkeit dies durch eine Begrünung oder ggf. auch durch ein Kunstobjekt zu verhindern. Der Ortsbeirat wäre dankbar, wenn von weiteren Pfosten abgesehen wird und stattdessen eine schönere Alternative gewählt wird. Begründung: Auf dem Übergang der Grünanlage in der Eysseneckstraße parken regelmäßig zwei Autos und zwar von südlicher Richtung kommend. Auf der anderen Seite wird dies durch eine Litfaßsäule verhindert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 27.06.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 408/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 22.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2351 2013 Die Vorlage OF 408/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.03.2013, OA 346 entstanden aus Vorlage: OF 332/3 vom 31.01.2013 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördlich Adickesallee Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatzbedarfe im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 891 erfasst sind. Darin sollen zum einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatzkontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sport Clubs Frankfurt 1880 e. V. und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb der Gelände und im Parkhaus bzw. in den Tiefgaragen). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im Bebauungsplangebiet ermittelt werden, das heißt Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studentenwohnheim, allgemeines Wohnen u. a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des Bebauungsplangebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatzzahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das Bebauungsplangebiet haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des Bebauungsplanes zu einer absoluten Überlastung führt. Diese zum Teil bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und zur Gestaltung des Bebauungsplangebietes und der angrenzenden Bereiche benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1334 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Versandpaket: 20.03.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.04.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 346 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 346 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3149, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2013, OF 332/3 Betreff: Stellplätze im Bereich des Bebauungsplans Nr. 891 (Nördlich Adickesallee) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine umfassende Aufstellung vorzulegen, in der alle derzeitigen und zukünftigen Stellplatz-Bedarfe im Bereich des B-Plans 891 erfasst sind. Darin sollen zum Einen die derzeit schon vorhandenen Stellplatz-Kontingente für Personal und Besucher des Polizeipräsidiums, des Hessischen Rundfunks, des Sportvereins SC Frankfurt 1880 und der Deutschen Nationalbibliothek aufgeführt werden (jeweils Stellplätze innerhalb und außerhalb des Geländes und in Parkhaus bzw. Tiefgarage). Weiterhin sollen die künftigen Bedarfe für alle Nutzungen im B-Plan-Gebiet 891 ermittelt werden, d.h. Frankfurt School of Finance and Management, Konferenzzentrum, Gastronomie, Hotel, Studenten-Wohnheim, allgemeines Wohnen u.a., inklusive der denkbaren Nutzungen im westlichen und östlichen Teil des B-Plan-Gebietes zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße. Es wird gebeten, für alle diese zukünftigen Nutzungen sowohl die prognostizierten Stellplatz-Zahlen als auch die denkbaren Flächen und Bauten zur Unterbringung der Stellplätze mitzuteilen. Begründung: Die Anwohner rund um das B-Plan-Gebiet 891 haben große Sorge, dass der zusätzliche Stellplatzbedarf durch die neuen Nutzungen im Bereich des B-Plans zu einer absoluten Überlastung führt. Diese z.T. bereits sehr emotional geführte Diskussion sollte durch die erbetenen Zahlen unbedingt versachlicht werden. Die Zahlen werden außerdem vom Ortsbeirat für seine künftigen Überlegungen zum Thema ruhender Verkehr und seiner Gestaltung im B-Plan-Gebiet und den angrenzenden Bereichen benötigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 332/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 346 2013 Die Vorlage OF 332/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2012, OF 283/3 Betreff: Wohnraum für Studenten schaffen und Bewachungskosten für leer stehende Gebäude reduzieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob angesichts des Mangels von preisgünstigem Wohnraum für Studenten eine Erleichterung möglich ist, die zudem zu Einsparungen führt. Die Firma Camelot GmbH, Berlin ist in mehreren europäischen Staaten aktiv und verfolgt ein besonderes Geschäftsmodell. Sie übernimmt die Bewachung leer stehender Gebäude (z. B. Kliniken, Schulen, Schlösser), indem sie ausgewählte Mieter mit befristeten Mietverträgen dort wohnen lässt, wobei manchmal auch sanitäre Einrichtungen wie eine mobile Dusche gestellt werden. Dies schützt die Gebäude vor Vandalismus (eingeworfene Fensterscheiben, Einbrüche) und erspart die Kosten eines Wachdienstes. Die Firma Camelot GmbH übernimmt die Haftung gegenüber dem Eigentümer zu einem Bruchteil der Kosten eines Wachdienstes. In Frankfurt gibt es zahlreiche leer stehende Gebäude der öffentlichen Hand, z. B. der Rechnungshof an der Berliner Straße, die Behördengebäude an der Adickesallee (bis 2015), das ehemalige Ordnungsamt an der Mainzer Landstraße. Letzteres ist Eigentum der Stadt Frankfurt und könnte einer Anzahl von Studenten für begrenzte Zeit als Wohnraum dienen. Kosten für einen Wachdienst würden eingespart. Der Magistrat wird gebeten, Eine Liste leer stehender städtischer Gebäude anfertigen zu lassen. Die Firma Camelot GmbH (http://de.cameloteurope.com/) wegen der befristeten Vermietung dieser Gebäude an Studenten zu kontaktieren. Mitarbeitern des Liegenschaftsamtes die Teilnahme an Leerstand-Seminaren dieser Firma zu ermöglichen (2 Seminare 2013 geplant). Eine Kooperation mit dem Studentenwerk bei der Vermietung anzustreben. Hinweis: Vertreter der Firma Camelot für Rhein-Main ist: Camelot Deutschland GmbH Karsten Linde, Fritz-Vomfelde-Straße 34, 40547 Düsseldorf, 0211-424 70 200, k.linde@camelotdeutschland.de Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2012, OF 263/3 Betreff: Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können, damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen und die Schulwegnutzung Gefährdungspotenz ial abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahmen (alternativ oder in Kombination) sieht der Ortsbeirat beispielsweise - Bau von weiteren gesicherten Fußgänger-Querungen, Mutter-Kind-Piktogrammen und Sinus-Schwellen an geeigneten Stellen zusätzlich zu den in der OM 1343 beantragten Maßnahmen - Verengung des Straßenraums durch Verschiebung der Markierungen für das 1 Parallel- und Senkrechtparken vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, verbunden mit einer Verbreiterung und besseren Begehbarkeit der Bürgersteige - Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen auf Teilstücken der Cronstettenstraße und damit Verhinderung der direkten Durchfahrt von der Eckenheimer zur Eschersheimer Landstraße und umgekehrt - Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigern. Bei allen Maßnahmen ist natürlich die sich daraus möglicherweise ergebende Mehrbelastung anderer Straßen einzubeziehen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ostwestliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, die als Schulweg genutzt wird und wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch einzelne der oben beschriebenen Maßnahmen oder einer Kombination könnte dieser Belastung entgegengewirkt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.04.2012, OF 170/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Spiegelstriche der Vorlage OF 263/3 einzeln abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1558 2012 1. Die Vorlage OF 170/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Erster Spiegelstrich sowie restliche Vorlage: Einstimmige Annahme Zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Vierter Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.09.2012, OA 264 entstanden aus Vorlage: OF 245/3 vom 12.09.2012 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Vorgang: M 103/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, dass das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und in der Nähe des Bereichs der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) liegende Gelände des Sport-Clubs Frankfurt 1880 e. V. sowohl in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen als auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main. Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee und neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotenzial zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotenzial gehört z. B. auch die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen, besonders nachmittags und abends, in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen Frankfurt School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.11.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 51 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO II, TOP 114 Beschluss: Der Vorlage OA 264 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2420, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2012, OF 276/3 Betreff: Geplanter Bau der Frankfurt School of Finance and Management (FSFM) - Bebauungsplan Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion" hier: Vorsorge für Fahrbahnverbreiterung der Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge Auskunft geben: Die A 66 nach Wiesbaden wurde wegen der Stauungen im Berufsverkehr verbreitert. Wie wird sichergestellt, dass eine solche Maßnahme auch nach dem Neubau der "Frankfurt School of Finance and Management" (FSFM) auf der Adickesallee, einem Verkehrsengpass, durchgeführt werden kann, beispielsweise in 30 Jahren, ohne dass die im Rahmenkonzept zum Bebauungsplan Nr. 891 eingezeichnete Doppelreihe von Bäumen an der Gebäudefront zur Adickesallee verschwindet? a) Ist eine weiter zurückgesetzte Front der Gebäude mit mehr Distanz zur Fahrbahn möglich? b) Ist es möglich, den Bauplan so abändern zu lassen, dass mindestens vier, möglichst mehr Reihen Bäume statt nur zwei zwischen Gebäudefront und Gehweg stehen? Begründung: Die Baumpflanzungen, auch Gebüsche, könnten dazu beitragen, dass die Stadt Frankfurt sich am nächsten europäischen Wettbewerb um "Die grünste Stadt Europas" mit mehr Erfolg beteiligen kann, denn die Adickesallee ist eine wichtige Zufahrt zur Stadt und prägt den ersten Eindruck von Frankfurt. Eine Pflanzung von fruchttragenden Gehölzen würde dem Konzept der "Essbaren Stadt" entsprechen. Zudem wäre es ein Ausgleich zur Ödnis der Adickesallee als bloßer Verkehrszubringer bei einer zukünftigen Verbreiterung, die eine Abholzung der im Rahmenkonzept eingezeichneten Doppelreihe von Bäumen erfordern würde. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 276/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.09.2012, OF 282/3 Betreff: Styropor-Fassadenbrand am 29. Mai am Studentenheim Adickesallee Nr. 63 gegenüber dem Polizeipräsidium (im Bezirk des Ortsbeirates 3) und daraus folgende Maßnahmen in Frankfurt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: a) Das Ergebnis der Beratung der Länderkonferenz der Bauminister im September 2012 zum Thema "Brandgefahr durch Polystyrol (Styropor(r))-Fassadendämmung" (siehe SPIEGEL 32/2012, Seite 14) beim hessischen Bauminister Rentsch oder einer anderen verantwortlichen Stelle anzufordern und dem OBR 3 zugänglich zu machen. b) Wird es nötig und möglich sein, dass die Stadt Frankfurt einen größeren Abstand von Neubauten zu anderen Gebäuden vorschreibt, um die Gefahr eines Übergreifens von Styroporbrand mit seinen hohen Temperaturen und der schnellen Brandentwicklung (wie Benzin) zu verringern? c) Ist es nötig und möglich, der Feuerwehr Mittel zu verschaffen, um gerade bei Styropor- Fassadenbränden besser eingreifen zu können? Hier sollte Herr Branddirektor Prof. Ries um eine fachliche Auskunft gebeten werden. d) Kann die Stadt Frankfurt Mietern und Wohnungseigentümern, die die Gefahr eines Brandes von Fassaden-Dämmstoffen fürchten, eine Hilfestellung gegen die preisgünstige Polystyrol-Wärmedämmung durch Hauseigentümer anbieten, trotz bestehender Wärmedämmungs-Verpflichtung durch EU und Bund? e) Ist es möglich, dass die Stadt Frankfurt an Studentenheimen, Krankenhäusern, Altenheimen usw. sowie Neubauten der Stadtverwaltung andere Dämmstoffe als Polystyrol vorschreibt, obwohl Polystyrol baurechtlich zugelassen ist? Begründung: Zahlreiche Berichte der Medien (z. B. SPIEGEL 28/2012 und Frankfurter Lokalzeitungen, aber auch NDR-Fernsehen) sowie ein Bericht mit Video von Herrn Prof. Reinhard Ries vor Stadtverordneten und einem Mitglied des OBR 3 (mit Video vom Brand) haben die Brandgefahr von Polystyrol-Dämmstoffen verdeutlicht. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 282/3 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema eine fachkundige Vertreterin/einen fachkundigen Vertreter des Energiereferates zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 23.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 282/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2012, OF 242/3 Betreff: Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit von Autos sowie zur Verbesserung der Situation für Fußgänger in der Cronstettenstraße zu ergreifen: 1. Einführung regelmäßiger Geschwindigkeitskontrollen in der Cronstettenstraße besonders im morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr, damit die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h verstärkt eingehalten wird. 2. Auf der Südseite der Cronstettenstraße zwischen Klettenbergstraße und Eschersheimer Landstraße soll das bisherige Querparken so abgeändert werden, daß die parkenden Autos nicht mehr auf dem Gehsteig parken und im Ergebnis die Parkposition weiter zur Fahrbahn hin bis vor den dortigen Fahrradstreifen verschoben wird. 3. Errichtung eines gut markierten Übergangs für Fußgänger vom Frauensteinplatz über die Cronstettenstraße. Begründung: Die Cronstettenstraße wurde in der Vergangenheit durch wiederholte langdauernde Bauarbeiten auf der Friedberger Landstraße vermehrt als Ost-West-Verbindung genutzt. Eine vergleichbare Situation ist durch die zukünftigen langwierigen Arbeiten zum Bau der Hochbahnsteige in der Eckenheimer Landstraße zu erwarten. Dies hatte bzw. hat für die Anwohner eine höhere Verkehrsbelastung auf der überwiegend recht breiten Cronstettenstraße zur Folge. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen der Geschwindigkeitskontrolle und der optischen Reduzierung der Fahrbahnbreite sollen negative Auswirkungen durch überhöhte Geschwindigkeit unterbunden werden. Weiter soll auch die Sicherheit für die zahlreichen Kinder, die zu den drei Kindergärten in der Cronstettenstraße oder zur Holzhausenschule gehören, verbessert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 242/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 245/3 Betreff: Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee die Bebauungsplanung und die zukünftige Nutzung des Planungsgebietes so vorzusehen, daß das nördlich an das Planungsgebiet im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude direkt angrenzende und im Bereich der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Ecke Bertramstraße) in der Nähe liegende Gelände des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. in seiner bisherigen Nutzung für Sportzwecke einschließlich der Durchführung von regionalen und überregionalen Sportveranstaltungen auch perspektivisch nicht beeinträchtigt wird; und bei der Vergabe eines Baurechtes für das vorgesehene Gelände der School of Finance auf eine organisatorische und möglichst auch auf die gemeinsame Nutzung von Sportstätten baulich ausgerichtete Kooperation mit dem genannten Sportverein zur Förderung des Sports auch für Studenten zukunfts- und entwicklungsorientiert hinzuwirken und entsprechend auf das Land Hessen als derzeitigem Grundstückseigentümer noch vor dem alsbald geplanten Verkauf des Geländes der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Justizgebäude hinzuwirken. Dabei soll spezifisch die Option des Baus einer Mehrzwecksporthalle mit Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und Jugendlichen auf dem Sportgelände im Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion nachhaltig berücksichtigt werden. Begründung: Die endlich absehbare Nutzung des Bereichs nördlich der Adickesallee ist eine Chance für das Nordend, aber auch für die Intensivierung von Sportaktivitäten in unserer Sportstadt Frankfurt am Main Das Areal nördlich der ehemaligen Behörden- und Justizgebäude an der Adickesallee neben dem Hessischen Rundfunk ist das zentralste großflächige Sportgelände unserer Stadt. Es bietet vielen jungen und älteren Bürgerinnen und Bürgern eine citynahe Möglichkeit sportlicher Betätigung. Diese Nutzung soll auch zukünftig erhalten bleiben und angemessenes Entwicklungspotential zur Verfügung haben. Zu diesem Entwicklungspotential gehört z.B. auch die die Option der Errichtung einer Mehrzwecksporthalle auf dem Sportgelände im nördlichen Nachbarbereich zur ehemaligen Oberfinanzdirektion. Dies bietet die Perspektive, eine sportliche und schulische Kooperation zum Vorteil von Kindern und Jugendlichen besonderes nachmittags und abends in geeigneten Räumlichkeiten umzusetzen. Im Übrigen bietet sich dadurch auch für Studentinnen und Studenten der zukünftigen School of Finance eine ortsnahe Möglichkeit der sportlichen Betätigung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über die zwei Punkte des Tenors der Vorlage OF 245/3 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 264 2012 1. Dem ersten Punkt der Vorlage OF 245/3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der zweite Punkt der Vorlage OF 245/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2012, OF 246/3 Betreff: Mögliche Behinderung des Bebauungsplans Nr. 891 - "Nördlich Adickesallee - Neubau Frankfurt School of Finance and Management" durch die noch rechtskräftige Alleentunnelplanung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, - inwieweit der Bebauungsplan Nr. 891 von den noch rechtskräftigen Planungen des Alleentunnels betroffen ist - wie sich der Sachstand hinsichtlich der vom Magistrat beschlossenen Streichung der Alleenspange aus dem Bundesverkehrswegeplan darstellt Begründung: Bei der Vorstellung des Bebauungsplans Nr. 891 durch das Stadtplanungsamt und der anschließenden Diskussion mit Vertretern der Frankfurt School of Finance and Management stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan offensichtlich von den planfestgestellten Planungen des Alleentunnels betroffen ist. Die vorgestellten Planungen zum Bebauungsplan Nr. 891 könnten daher nur mit Einschränkungen umgesetzt werden. Eine Streichung der Alleenspange bzw. des Alleentunnels aus dem Bundesverkehrswegeplan ist für die weitere Entwicklung des Nordends, insbesondere des Wohnungsbaus im gesamten östlichen Nordend(Hungener Straße, etc.) dringend geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 246/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 193/4 Betreff: Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management - Entwicklungspotenzial für andere Bildungseinrichtungen? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Ortsbeirat über den aktuellen Stand der geplanten Verlagerung der Frankfurt School of Finance & Management an die Adickesallee und mögliche andere Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen zu informieren. Zudem bittet der Ortsbeirat in den weiteren Prozess mit einbezogen zu werden. Begründung: Am 23. August 2012 wurde der Ortsbeirat 3 vom Stadtplanungsamt sowie der Frankfurt School of Finance & Management über den Bebauungsplan Nördliche Adickesallee sowie das geplante Nutzungskonzept unterrichtet. Angesichts dieser Entwicklung hält es der Ortsbeirat für angebracht, über die Überlegungen hinsichtlich einer möglichen zukünftigen Nutzung der bisherigen Räumlichkeiten durch andere Bildungseinrichtungen informiert und in den weiteren Prozess mit eingebunden zu werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 4 am 25.09.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1539 2012 Die Vorlage OF 193/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2012, OF 261/3 Betreff: Graffiti an städtischen Gebäuden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die kleinen Gebäude (ehemalig Imbiss oder Kiosk) in den Grünanlagen Eysseneckstraße/Adickesallee und Nibelungenallee/Richard-Wagner-Straße für Graffitikünstler zur Verfügung gestellt werden können, um diese zu gestalten. Begründung: Die Gebäude sind mit so genannten Tags und anderen Symbolen besprüht und im Stadtbild nicht sehr schön anzusehen. Statt für viel Geld die Gebäude neu zu streichen, mit dem Erfolg, dass sie kurze Zeit später höchstwahrscheinlich wieder besprüht sind, könnten sie Graffitikünstler als Gestaltungsfläche zur Verfügung gestellt werden. (Hier kann auch überlegt werden, ob man jede Hausseite einem anderen Künstler zur Verfügung stellt) Es gibt viel zu wenig freie Flächen für diese Gruppe und es wäre ein schöner Beitrag zur "Kunst im öffentlichen Raum" Des Weiteren gibt es unter den Sprayern einen Ehrenkodex der besagt, dass über bestehende Wandbilder nicht gesprüht wird. Über diese beiden Objekte hinaus sollte auch geprüft werden, ob es noch weitere Gebäude gibt, die hierfür in Frage kämen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird auf Wunsch der FDP bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 08.11.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 06.12.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 261/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 14.02.2013, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1912 2013 Die Vorlage OF 261/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2 Betreff: Den Ortskern Bockenheim wirksam schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: 1. Für das Gebiet der zu erstellenden Erhaltungssatzung, zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) für das Bockenheimer Kerngebiet ist ein Bebauungsplan aufzustellen. 2. Die derzeitigen Geschosszahlen sowie Art und Maß der aktuell bestehenden Baulinien und Traufhöhen sind - insbesondere in Bezug auf die Anteile der alten dörflichen, der gründerzeitlichen Bebauung und der ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60er Jahre wegen des Milieuschutz nach (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB ) - detailliert festzuschreiben. 3. Eine maßvolle Nachverdichtung durch Ausbau der Dachgeschosse zu Wohnungen kann in Ausnahmefällen zugelassen werden. 4. Besonderes Augenmerk ist auf das vor Ort ansässige Gewerbe, insbesondere die Handwerksbetriebe, zu richten. Bei der Erarbeitung des Bebauungsplans ist nicht nur sicherzustellen, dass das bestehende Gewerbe Bestandsschutz erhält, sondern auch, dass Entwicklungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe eingeräumt werden, wo immer dies mit Rücksicht auf benachbarte Nutzungen möglich ist. 5. Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims geschaffenen grünen Hinterhöfe und die unbebauten Hinterhöfe im Bebauungsplangebiet sind festzuschreiben. 6. Die erhaltenswerten Bäume im Bebauungsplangebiet sind im Plan zu markieren und im Textteil festzuschreiben. 7. Das Bebauungsplangebiet soll vor schädlichen Nutzungen (Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen) geschützt werden. 8. Der Bebauungsplan ist vor der Offenlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen. 9. Zur Sicherung der Planung wird im Bereich des Bebauungsplangebietes Kernbereich Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das entsprechende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Begründung: Der Ortskern von Bockenheim ist sowohl baulich als auch hinsichtlich der dort anzutreffenden Nutzungen vielgestaltig. Derzeit wird eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet erarbeitet, die vor allem die alte dörfliche und die gründerzeitliche Bebauung schützen soll. Damit diese Erhaltungssatzung die notwendige Schutzwirkung entfalten kann, ist es notwendig, das sich der parallel dazu entstehende Bebauungsplan weitestmöglich am Bestand orientiert. Diese Gebiet ist jedoch nicht nur aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt schützenswert, sondern auch hinsichtlich seiner Nutzungen, seines verträglichen und attraktiven Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten. Die für den Millieuschutz und die Erhaltung der Wohnbevölkerung notwendigen ehemaligen Sozialwohnungen der 50er und 60 er Jahre sind ebenfalls erhaltenswert. Dies auch beschlossen mit der NR.299 vom 21.05.2012 für den Ortskern Bornheim und mit der NR.133 vom 03.11.2011 für das Gebiet des Bebauungsplan Östlich Günderrodestraße. Die prägende Nutzungsmischung im gesamten Geltungsbereich soll unter besonderer Berücksichtigung der Wohnnutzung geschützt und fortentwickelt werden. Dem steht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten entgegen, die sich zum einen besonders nachteilig auf die Wohnnutzung auswirken. Zum anderen bewirken Vergnügungsstätten und dabei speziell Spielhallen und Wettbüros eine Verstärkung des sogenannten "Trading-down-Effekts", der insbesondere dadurch gekennzeichnet ist, dass die vermehrte Ansiedlung von Vergnügungsstätten vornehmlich die erhaltenswerten und der Versorgung des Gebietes dienenden Läden und Lokale zunehmend verdrängt und zu einer Niveauabsenkung des Umfeldes führt. Mit diesen Verdrängungseffekten gehen regelmäßig Verwerfungen im Boden- und Mietpreisniveau einher. Das Plangebiet erscheint durch seine Kleinteiligkeit - insbesondere in Bezug auf die Parzellengröße - und die teilweise bereits auftretenden Leerstände - anfällig für die beschriebenen Negativ-Entwicklungen. Folgende Bebauungspläne wurden unter anderem zur Verhinderung von Vergnügunsstätten neu aufgestellt oder geändert: M 103/2012 Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion, M 81 /2012 Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße -, M 229 / 2011 Bebauungsplan Nr. 883 - Höchst/Südliche Innenstadt-, M 159/ 2011 Bebauungsplan Nr. 888 - Östlich Günderrodestraße. Zur Sicherung der Planung für den künftigen Satzungsbereich ist in Einzelfällen die Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB zu beantragen. Leider gibt es in den letzten Jahren immer mehr negative Beispiele für die Entwicklung des Bockenheimer Kernbereichs, welche die Dringlichkeit einen Bebauungsplans für das Gebiet der Erhaltungssatzung erforderlich machen. Beispielsweise wurde an der Ecke Basaltstraße/Hessenplatz der Abriss eines Gründerzeit -Gebäudes genehmigt. An dieser Stelle wurde der Bau eines 7-geschossigen Gebäudes genehmigt, das selbst nach weiter Auslegung von § 34 BauGB in keinster Weise in die gründerzeitliche Bebauung der Umgebung hineinpasst. Siehe Fotos Das 2-geschossigen Gebäude Leipziger Strasse 68, ausgerichtet an der ehemals dörflichen Struktur des Kerngebiets, wurde mit Migranten Familien überbelegt, das Gebäude wird vom Eigentümer der Verwahrlosung preisgeben. Hier kann man sich nur an die Spekulation der 70 er Jahre erinnern, in denen Migranten Familien in Überbelegten Gebäuden einquartiert wurden um nach der Verwahrlosung der Gebäude leichter eine Abrissgenehmigung zu bekommen. Soll hier das gleiche erreicht werden ? Siehe Foto Der gleiche Eigentümer hat im Bereich der Leipziger Strasse 32 - 36 mehrere Vergnügungsstätten eingerichtet . Es befinden sich in den Gebäuden mehrere Spielsalons, die in Wohngebieten und Mischgebieten nur Ausnahmsweise genehmigt werden dürfen. Hier aber als Regel genehmigt wurden. Eine Nachtbar / Diskothek mit Öffnungszeiten von 10.00 Uhr morgends bis um 5.00 Uhr nachts, welche laut Aussage der Bauaufsicht hier durchaus genehmigt werden dürfen. Im Falle der Lärmbelästigung könnten sich die Nachbarn an die Polizei wenden. "Last but not least" befindet sich in besagtem Hintergebäude der Leipziger Strasse ein sogenannter Massagesalon. Man kann davon ausgehen, dass es sich um ein sexuelles Angebot handelt, das laut Sperrgebietsverordnung auf gar keinen Fall in einem Gebiet das überwiegend dem Wohnen dient, genehmigt werden kann. Diese Beispiele machen deutlich: ES IST DRINGEND ERFORDERLICH FÜR DAS BOCKENHEIMER KERNGEBIET ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG EINE BBEBAUUNGSPLAN AUFZUSTELLEN. Anlage 1 (ca. 444 KB) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 24.09.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 196/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 211/3 Betreff: Kinderfahrradständer am Brückenübergang zur Holzhausenschule (Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Kinderfahrrad-Ständer an der Treppe der Brücken-Überführung zur Holzhausenschule (Ecke Eschersheimer Landstraße/Cronstettenstraße) anzubringen. Begründung: Es gibt grundsätzlich nicht genügend Möglichkeiten, Fahrräder anzuketten (an dem Geländer entlang der Straße sind zudem häufig Plakatierungen, die dies erschweren). Zunehmend stellen Kinder ihre Räder nicht mehr vor der Brücken-Überführung ab. Anstatt diesen sicheren Übergang dann zu Fuß zu nützen, radeln sie mittlerweile häufig über die im morgendlichen Berufsverkehr stark befahrene Eschersheimer Landstraße, um ihre Räder dann sicher an Fahrradständer an der Holzhausenschule anzuketten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1351 2012 Die Vorlage OF 211/3 wird als Anregung an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2012, OF 195/3 Betreff: Kontrollen am Frauensteinplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig und mit ausreichender Frequenz das Gelände um und auf dem Frauensteinplatz im Rahmen polizeilicher Streifenfahrten zu kontrollieren, um die dort von Anwohnern beklagte kleine Dealer-Szene mit wiederkehrenden Begleiterscheinungen wie herumliegenden Spritzen, Alkohol, Lärm und Toilettengängen in den Büschen aufzulösen. Begründung: Anwohner haben auf diese Erscheinungen anlässlich des Ortstermins in der Frauensteinstraße hingewiesen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 195/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1353 2012 Die Vorlage OF 195/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es am Frauensteinplatz die von Anwohnern beklagte kleine Dealer-Szene mit wiederkehrenden Begleiterscheinungen wie herumliegende Spritzen, Alkohol, Lärm und Toilettengängen in den Büschen gibt, und falls ja, entsprechende Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2012, OF 199/3 Betreff: Vorstellung Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen die zuständigen städtischen Ämter einzuladen, um den Bebauungsplan Nr. 891 Nördliche Adickesallee vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 103 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 199/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage M 103 wird zurückgestellt, bis die Vorstellung der Pläne für die Bebauung des Areals Adickesallee im Ortsbeirat stattfindet. 2. Die Vorlage OF 199/3 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2012, OF 188/3 Betreff: Erhaltung der seit 40 Jahren genutzten Parkplätze in der Frauensteinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße auch weiterhin wie seit mindestens 40 Jahren auf den durchweg befestigten und farbig anderes als der Gehweg gepflasterten Bereichen zwischen den durch Kantensteine abgesetzten Baumscheiben Kraftfahrzeuge abstellen können, wenn die Zufahrt zu solchen Bereichen über vorhandene Grundstückszufahrten erfolgen kann. Die so zum Parken freigegebenen Bereiche sollen markiert werden. Begründung: Seit Jahrzehnten haben Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße die Möglichkeit genutzt, auf den durchweg befestigten Bereichen zwischen den Baumscheiben neben den beidseitigen Gehwegen in der Frauensteinstraße Kraftfahrzeuge abstellen zu können. Die Befestigung der seit jeher zum Parken genutzten Bereiche ist dort auch farblich von der genügend breiten angrenzenden Gehfläche der Fußgänger abgesetzt und kann für eine Parkmarkierung gehalten werden. Seit einiger Zeit geht die Stadtpolizei in Abweichung von ihrer früheren Praxis gegen das Parken auf den genannten Bereichen massiv vor und behelligt überwiegend die parkenden Bewohner mit Strafzetteln. Ein Sachgrund für diese geänderte Verwaltungspraxis ist nicht erkennbar. Insbesondere werden weder Fußgänger behindert noch unbefestigte Pflanzzonen für Bäume nachteilig betroffen. Eine förmliche Legalisierung des bisherigen Parkverhaltens würde dem Missstand, der bereits zu einer erheblichen Verärgerung der Bewohner und mehreren Rechtsstreiten geführt hat, abhelfen. Anlässlich eines Ortstermins des Ortsbeirats 3 und Anwohnern am 19.04.2012 wurden Vorschläge im Sinne der Antragsteilung geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2012, OF 156/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird durch die Vorlage OF 188/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 188/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 189/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2012, OF 189/3 Betreff: Markierung bisher "illegal" genutzter Parkplätze durch Parkwinkel im Bereich Frauensteinstraße/Frauensteinplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bisher von den Anwohnern im Bereich Frauensteinstraße/Frauensteinplatz unkonventionell genutzte Parkplätze durch sog. Parkwinkel zu markieren und somit den Zustand juristisch "illegaler" Nutzung von Parkplätzen im Bereich der Hauszufahrten zu beenden. Begründung: Über Jahrzehnte wurden von den Anwohnern der Frauensteinstraße bzw. des Frauensteinplatzes gepflasterte Freiflächen im Bereich der Hauseinfahrten als Parkplätze genutzt. Dies widerspricht offensichtlich den rechtlichen Bestimmungen der Stadt Frankfurt, wenn diese gepflasterten Freiflächen nicht entsprechend durch Schilder oder Markierungen als Parkplätze ausgewiesen werden. Die preisgünstigste Variante zur Ausweisung dieser Parkplätze wäre eine Markierung mit Parkwinkeln, die im Interesse der Anwohner kurzfristig umgesetzt werden sollte. In der Zwischenzeit sollte kulanter Weise auf Bußgelder verzichtet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2012, OF 156/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird durch die Vorlage OF 188/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 188/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 189/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2012, OF 171/3 Betreff: Zebrastreifen auf der Cronstettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf der Cronstetten- straße in der direkten Umgebung des Frauensteinplatzes die Möglichkeit besteht, einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Auf dem Frauensteinplatz befindet sich ein Spielplatz. Durch einen Zebrastreifen wird die Überquerung der Cronstettenstraße, vor allem für Kinder, wesentlich sicherer. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 171/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 171/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1343 2012 Die Vorlage OF 171/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob 1. auf der Cronstettenstraße in direkter Umgebung des Frauensteinplatzes an den Einmündungen Klettenbergstraße und Falkensteiner Straße die Möglichkeit besteht, wirksame Querungshilfen (Schachbrettmuster, Einengungen) einzurichten; 2. statt der zwei Schwellen im Ostteil der Cronstettenstraße Sinussteine in geeigneter Weise in die Fahrbahn eingebracht werden können. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2012, OF 168/3 Betreff: Konzept für die derzeit leer stehenden Behördengebäude an der Adickesallee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, kurzfristig ein Nutzungskonzept für die leerstehenden Behördengebäude und die zugehörigen Grundstücke im Bereich der Adickesallee (ehemaliges Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung, alte Gebäude der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, alte Oberfinanzdirektion) vorzulegen. Begründung: An der Adickesallee stehen seit Jahren die genannten Behördengebäude leer. Im Hinblick auf die Wohnraumdiskussion ist es nicht länger hinnehmbar, daß hier wertvolle innerstädtische Grundstücke ungenutzt bleiben. Sollte ein Abriss der bestehenden Gebäude erforderlich sein, sollte hier vorrangig Wohnungsbau im Bereich geförderter Wohnraum, Studentenwohnungen und seniorengerechte Wohnungen vorgesehen werden. Auch ein Umbau des Gebäudes des ehemaligen Bundesamtes für Landwirtschaft und Ernährung zur Nutzung als universitätsnaher Studentenwohnraum erscheint erwägenswert, zumal bereits in der Nähe an der Adickesallee gegenüber dem Polizeipräsidium ein ehemaliges Bürohaus zur Wohnnutzung durch Studenten umgebaut wird. Dies ergäbe attraktive Synergien für die zugehörige Infrastruktur. Weiterhin sollte dem Aspekt der "begrünten Wohnbebauung" mit Dach- und Fassadenbegrünung und möglichst geringer versiegelter Fläche im Hinblick auf die innerstädtische Klimasituation Rechnung getragen werden. Zur erwogenen Nutzung des Geländes der alten Oberfinanzdirektion durch die Frankfurt School of Finance waren bisher in wesentlichen nur vage Presseberichte zu ersehen, die nunmehr durch eine Stellungnahme des Magistrats konkretisiert werden sollten. Eine solche nicht nur wegen der Nähe zum Campus Westend der Frankfurter Universität zu begrüßende Nutzung würde sehr zur Belebung des derzeit tristen Areals nördlich der Adickesallee beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 168/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 168/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 6 Die Ortsvorsteherin teilt mit, dass in der nächsten Ortsbeiratssitzung am 23.08.2012 Vertreter der Frankfurt School of Finance & Management ihre Pläne für die Nutzung des Areals Adickesallee vorstellen werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1342 2012 Die Vorlage OF 168/3 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Der Magistrat möge dabei darlegen, ob auch ein Studentenwohnheim Bestandteil eines Nutzungskonzeptes ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2012, OF 170/3 Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die untenbeschriebenen Änderungen der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können und damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen Gefährdungspotential abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahme schlägt der Ortsbeirat vor, die Cronstettenstraße vom Frauensteinplatz Einmündung Falkensteinerstraße ostwärts in Richtung Eckenheimer Landstraße und von der Einmündung Eysseneckstraße in westlicher Richtung zur Eschersheimer Landstraße als Einbahnstraße zu führen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ost-westliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch die oben beschriebenen Maßnahmen gegenläufiger Einbahnstraßen könnte diesem Effekt entgegengewirkt werden, ohne zugleich die Erreichbarkeit für die Anlieger einzuschränken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.09.2012, OF 263/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 23.08.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 170/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 27.09.2012, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Spiegelstriche der Vorlage OF 263/3 einzeln abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1558 2012 1. Die Vorlage OF 170/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 263/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 263/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Erster Spiegelstrich sowie restliche Vorlage: Einstimmige Annahme Zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Vierter Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2012, OF 156/3 Betreff: Erhaltung der seit 40 Jahren genutzten Parkplätze in der Frauensteinstraße Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße auch weiterhin wie seit mindestens 40 Jahren auf den durchweg befestigten Bereichen der breiten Gehege zwischen den Baumbereichen Kraftfahrzeuge abstellen können. Begründung: Seit Jahrzehnten haben Bewohner und Anlieger der Frauensteinstraße die Möglichkeit genutzt, auf den durchweg befestigten Bereichen der breiten Gehege zwischen den Baumbereichen in der Frauensteinstraße Kraftfahrzeuge abstellen zu können. Die Befestigung der Gehwege ist dort auch farblich von der genügend breiten Gehfläche der Fußgänger abgesetzt und kann teilweise für eine Parkmarkierung gehalten werden. Seit einiger Zeit geht die Stadtpolizei in Abweichung von ihrer früheren Praxis gegen das Parken auf den genannten Bereichen massiv vor und behelligt überwiegend die parkenden Bewohner mit Strafzetteln. Ein Sachgrund für diese geänderte Verwaltungspraxis ist nicht erkennbar. Insbesondere werden weder Fußgänger behindert noch unbefestigte Pflanzzonen für Bäume nachteilig betroffen. Eine förmliche Legalisierung des bisherigen Parkverhaltens würde dem Mißstand, der bereits zu einer erheblichen Verärgerung der Bewohner und mehreren Rechtsstreiten geführt hat, abhelfen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.04.2012, OF 188/3 Antrag vom 24.04.2012, OF 189/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin zur Parkplatzsituation im Bereich Frauensteinstraße und Frauensteinplatz zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 156/3 wird durch die Vorlage OF 188/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 188/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 189/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 3 CDU (= Enthaltung)
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2012, OA 151 entstanden aus Vorlage: OF 140/3 vom 30.01.2012 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen/Stellen Hinweisschilder auf den Stadtteil Nordend anzubringen: 1. Adickesallee/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts; 3. Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts; 4. Höhenstraße, Habsburgerallee, Berger Straße - Mittelinsel, westliche Richtung; 5. Sandweg/Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite; 6. Friedberger Anlage/Ecke Sandweg - Richtung Westen; 7. Friedberger Tor, Friedberger Landstraße - Mittelinsel; 8. Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage; 9. Oeder W eg/Ecke Eschenheimer Anlage; 10. Eschersheimer Landstraße/Ecke Eschenheimer Anlage; 11. Holzhausenstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten. Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen der verschiedenen Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen und damit den Bewohnern des Stadtteils gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes (der alten Stadtbegrenzung), gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, mit seiner interessanten historischen Entwicklung (auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe) sowie den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu diesem Stadtteil mit seiner lebendigen Geschichte und zusätzlich zu seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung bekennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.02.2012 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.03.2012, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) NPD (= vereinfachtes Verfahren) REP (= Annahme) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 151 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= vereinfachtes Verfahren) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1486, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 Aktenzeichen: 00 34 2
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2012, OF 152/3 Betreff: Ersatz für Kurzzeitparkplätze in der Cronstettenstraße am neuen Kinderhaus im Diakonissenhaus Das Kinderhaus der Diakonissenhauses zieht kurzfristig in den Neubau an der Eschersheimer Landstraße um. Das bisherige Gebäude an der Cronstettenstraße wird in Wohnungen umgestaltet. Im Zuge dieser Baumaßnahmen werden die bisherige Kurzzeitparkplätze vor der Einrichtung wegfallen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat 3 beschließen, den Magistrat aufzufordern, in der Cronstettenstraße Ersatz für die wegfallenden Kurzzeitparkplätze zu schaffen. Die Parkplätze sollten analog den bestehenden Kurzzeitparkplätzen möglichst nahe vor dem Epiphaniskindergarten in der Cronstettenstraße und dem Kinderhaus in der Wolfsgangsstraße für die Zeiten 7:30 Uhr bis 9:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 15.03.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 26.04.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 24.05.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 152/3 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2012, OF 140/3 Betreff: Nordend-Identität: Wo sind die Grenzen des Ortsbezirks 3? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, entsprechend vieler anderer Stadtteile in Frankfurt an folgenden Plätzen (Stellen) Hinweisschilder auf den Stadtteil NORDEND anzubringen: Adickesallee / Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten Eckenheimer Landstraße / Ecke Kühhornshofweg - stadteinwärts Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte - stadteinwärts Burgstraße 95 (auf der Höhe des Roten Kreuzes Bornheim) - stadteinwärts Höhenstraße, Habsburger Allee, Bergerstraße - Mittelinsel, westl. Richtung Sandweg Ecke Friedberger Anlage - westliche Seite Friedberger Anlage / Ecke Sandweg - Richtung Westen Friedberger Tor, Friedberger Landstr. - Mittelinsel Friedberger Tor, Eschenheimer Anlage Oederweg / Ecke Eschenheimer Anlage Eschersheimer Landstr. / Ecke Eschenheimer Anlage Holzhausenstraße / Ecke Eschersheimer Landstraße - Richtung Osten Begründung: In den letzten Jahren wurden an den Grenzen verschiedener Stadtteile Hinweisschilder angebracht, die den Besucher auf den Stadtteil aufmerksam machen, die den Bewohnern des Stadtteils damit gleichzeitig ein wichtiges Stück Identifikation geben. Das Nordend mit seiner interessanten historischen Entwicklung, auch als Wohnviertel in Innenstadtnähe, den unterschiedlichsten sozialen und kulturellen Angeboten, einer der Stadtteile jenseits des Anlagenringes - der alten Stadtbegrenzung - und gleichzeitig von Norden aus das Tor zur Innenstadt, bietet sich geradezu ideal für eine entsprechende Beschilderung an. Frankfurt würde sich mit einer entsprechenden Kennzeichnung auch dieses Stadtteils zu seiner lebendigen Geschichte und seiner in der Stadt lebenden Bevölkerung zusätzlich bekennen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 151 2012 Die Vorlage OF 140/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Burgstraße 95 als Standort gestrichen wird. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 3 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 132/2 Betreff: Kreuzung Eschersheimer Landstraße - Miquel-/Adickesallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für den Verkehr, der aus der Innenstadt kommend an der o.g. Kreuzung von der Eschersheimer Landstraße links in die Miquelallee abbiegt, verkürzt werden kann. Begründung: Durch die anscheinend zu lange Grünphase für den o.g. Verkehr fahren morgens regelmäßig zu viele Fahrzeuge in die Kreuzung ein und stauen sich dort. Der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts fließende Verkehr kann daher seine Grünphase nicht nutzen, so dass es zu einem Rückstau auf der Eschersheimer Landstraße kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 253 2012 Die Vorlage OF 132/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
durch den neuen Radweg wurde die Verkehrsführung geändert, von der Eschersheimer Landstraße vom Dornbusch kommend, als Abbieger (Links) in die Adickesallee. Von 2 spurig auf 1 spurig. Leider sehen das viele Autofahren nicht. Wundert mich das es noch nicht richtig gekracht hat. Viele sehen die gänderte Verkehrsführung nicht und biegen auch auf der 2. ten Spur nach Links ab, obwohl dies nicht mehr erlaubt ist. Hier wäre ein großen Schild oder auf der Fahrbahn der als Linksabbieger durch streichen sinnvoll.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
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Weiter lesen auf FFM.DEEvtl. wäre an der Kreuzung Miquelallee Eschersheimer Landstraße in Richtung Adickesallee eine andere Ampelschaltung hilfreich, sodass Radfahrer nicht mit den rechtsabbiegenden Autos, die in die Eschersheimer Landstraße stadteinwärts fahren, gleichzeitig grün haben. Hier beobachte ich oft gefährliche Situationen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAbschaffung der sog. "Freien Rechtsabbieger" und bauliche Trennung des Radweges Richtung stadtauswärts. Freie Rechtsabbieger sind nachweislich eine Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Gerade im Bereich der Kreuzung Adickesallee zu Eschersheimer kommt es oft zu sehr brenzlichen Situationen durch rechtsabbiegende Fahrzeuge. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich dort ein tödlicher Unfall ereignet. Durch Abschaffung des freien Rechtsabbiegers und die bauliche Trennung des Radweges würde der Bereich für Fußgänger und Radfahrer wesentlich sicherer. Frankfurt sollte mit gutem Beispiel voran gehen und wie in der Stadt Köln schon praktiziert, die freien Rechtsabbieger sperren.
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Weiter lesen auf FFM.DEAusbau der Zone für Anwohnerparken nördlich der Adickesallee. Das dortige Wohngebiet wird an allen Tagen der Woche als kostenloser P&R Platz genutzt sowie als Ausweichstellfläche der 1880 Sportplätze, der Frankfurt School of Finance und der Heinrich-Kleyer-Schule. Für Anwohner ist es fast unmöglich einen Parkplatz zu finden.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie U-Bahn Richtung Norden sollte, wie ursprünglich angedacht, ab Miquel-/Adickesallee weiter unterirdisch fortgeführt werden. Daraus ergeben sich mehrere Vorteile und Möglichkeiten für ALLE Verkehrsteilnehmer: -keine Wartezeiten der U-Bahn an Kreuzungen -schnellere Verbindung Richtung Norden -einfacherer Zugang zu den Stationen -Verringerung des Unfallrisikos für Fußgänger & Autofahrer -Aufwertung der Eschersheimer Landstraße im Bereich Dornbusch: >Schaffung von Platz für einen Fahrradweg damit eine durchgehende & unkomplizierte Verbindung für Fahrradfahrer aus dem Norden in die Innenstadt gewährleistet ist >keine Einschränkung des Autoverkehrs in seiner derzeitigen Form bei Schaffung des Radwegs >Begrünung des verbleibenden Mittelstreifens in dem Bereich, in dem früher die Bahngleise lagen (eventuell kann man dort den Radweg oder einen Gehweg anlegen) >Aufhebung der "Spaltung" des Stadtteils >Aufwertung der Wohnlagen in direkter Nähe der Gleise (evtl entwickelt sich eine Straße die zum Flanieren einlädt) -...
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Weiter lesen auf FFM.DESeit der Eröffnung der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee ist das Parken in diesem Stadtteil fast unmöglich geworden, da sich die kostenlosen Parkmöglichkeiten dort immer mehr herumgesprochen haben. Vormittags kommen noch die immer mehr werdenden Fahrzeuge der Schüler aus der Heinrich-Kleyer-Schule dazu. Abends und am Wochenende ist durch den Andrang der angrenzenden Sportplätze ebenfalls kaum ein Parkplatz zu bekommen. Der Rest nutzt die Stellplätze als kostenlose P&R-Möglichkeit der angrenzenden U-Bahn. Klar erkennbar, das Parkraumproblem besteht hier so gut wie täglich in einer Kernzeit von 7-22 Uhr, hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Beste und kostengünstigste Lösung ist das Anwohnerparken, ggf. in Kombination mit Parkautomaten für Besucher.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon Norden kommend gibt es aktuell an der Kreuzung Miguel-/Adickesallee - Eschersheimer Landstraße vier Spuren, wovon (von Norden aus betrachtend) die linke nach links, die zweite von links nach links und geradeaus, die zweite von rechts nur geradeaus und die rechte geradeaus und rechts abbiegen lässt. Da allerdings die meisten auf der rechten Spur geradeaus fahren, anstatt rechts abzubiegen, kommt es gerade zu Stoßzeiten zu unnötigem Stau. Daher würde ich gerne dafür plädieren aus der ganz rechten Spur eine reine Rechtsabbiegerspur zu machen. Dies kann kostengünstig durch Plastikpoller in einem Testzeitraum geprüft werden mMn. Für den Busverkehr solle man eine Ausnahme machen, da dieser direkt nach ein paar Metern geradeaus wieder halten muss.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Idee die Stadt bei Nacht an den Hauptverkehrsstraßen ruhiger zu machen ist gut gewesen. Leider wurde bei der Umsetzung der Maßnahme nicht auf den Verkehrsfluss geachtet. So ist die Ampelschaltung z.B. auf der Strecke Habsburger Allee --> Nibelungenallee --> Adickesallee nachts auf einen Verkehrsfluss bei weit über Tempo 30 eingestellt. Dies bewirk ein ständiges Stoppen und Anfahren, was weder für die Umwelt noch für die Lautstärke positiv ist. Hier muss nachgebessert werden! Dann würde es auch den vielen Autofahrern leichter Fallen sich an die neue Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten.
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Weiter lesen auf FFM.DENeues Verkehrskonzept notwendig! Bei der Miquel-/Adickesallee ist die Stadtplanung verschlafen worden. Neue Stadtplanung - für eine Umgestaltung der Miquelallee - Eine Untersuchung zum Schutz vor Lärm und Feinstaub für die Anwohner der Miquel-/Adickesallee sollte in der Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Verkehrsberuhigung zum Beispiel durch: - Rückbau der Autobahnähnlichen Miquelallee - mehr Grünstreifen - weniger Fahrspuren - Mittelstreifen für die Miquel- und Adickesallee - Ampel statt Brücke am Grüneburgpark an der Miquelallee (zur Verkehrsberuhigung). Denn zur Zeit wird an dieser Stelle, obwohl noch inerhalb der Ortschaft, das Tempo für die anschliesende Autobahn schon aufgenommen. Dort sind jedoch noch Anwohner. - Tempolimit auf 30 km/h (Vor Schulen ist dies Vorschrift- an der Miquel- und Adickesallee gibt es eine Uni, Berufsschule und FH ! - Messtation für Feinstaub an der Miquelallee, hier würden die Grenzwerte wahrscheinlich nie eingehalten werden!
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Weiter lesen auf FFM.DEEin U-Bahnring für Frankfurter Innenstadt hätte einen hohe Nutzen insbesondere durch die Verknüpfung mit allen Linien des Schienenpersonennahverkehr (S - und U-Bahnen und Straßenbahnen) in Frankfurt und vielen Buslinien auf ihrem Linienweg. Dieser U-Bahnring verkürzt Fahrzeiten und führt durch die Trassenführung (siehe unten) zu einer Entlastung des vorhandenen U-Bahnsystems, das bislang Sternförmig auf das Frankfurter Stadtzentrum Haupt- und Konstablerwache ausgerichtet ist. Der Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte sollte der erste Bauabschnitt sein! Ein U-Bahnring mit dem Verlauf: - Frankfurt Hauptbahnhof - Westhafen- Uniklinik- Museumsufer- Schweizerstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof -ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahngleise zum Ostbahnhof- Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof -über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof (vorher wieder in den Untergrund), - Ostbahnhof(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Palmengarte- Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Der in sich geschlossene Ring sollte in beide Richtung befahren werden, der Tunnel von den bestehenden Linen (U 4 und 5) sowie die Brücken der Bundesbahn über den Main genutzt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEZu einer Großbaustelle vom Weißen Stein bis zur Adickesallee mit jahrelanger schwerer Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität der Anwohner kann ich nicht raten. Besonders in Abhängigkeit von der Finanzierung rate ich zu einer Tieferlegung dieser Stadtbahn in einem ersten Bauabschnitt zunächst nur zwischen Adickesallee und etwa der Mitte zwischen Dornbusch und Fritz-Tarnow-Straße. Dazu grundsätzlich: Es dürfen wegen des damit verbundenen Baulärms keine Bauteile eingerammt oder eingerüttelt werden. Die Tunnelsohle und -wände müssen im Schutz von Senkkästen lärmarm und möglichst erschütterungsfrei hergestellt werden. Die oberirdische Haltestelle Dornbusch muss während der Bauzeit aufgehoben werden. Sämtliche Materialtransporte sind auf den vorhandenen Gleisen der Stadtbahn mit den vorhandenen Güterwagen der VGF vorzunehmen . Die unterirdische UBahn ist von den oberirdischen Gleisen zu trennen. Fahrgäste müssen an der Adickesallee von der unterirdischen in die oberirdische Bahn umsteigen und umgekehrt. Die unterirdische Bahn endet zunächst dort, wo nördlich von der Adickesallee die Rampe beginnt. Die oberirdische Bahn beginnt südlich von der Haltestelle Adickesallee. Ihre Gleise werden vorübergehend in die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs gelegt und biegen etwa in der Mitte zwischen Dornbusch und der Fritz-Tarnow-Straße in die vorhandene Trasse ein. Die Betriebsstrecke im Marbachweg ist vorübergehend stillzulegen und um etwa 50 Meter zurückzubauen.
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Weiter lesen auf FFM.DE- Frankfurt Hauptbahnhof - Stresemannallee/Gartenstraße(Museumsufer) - Schweizer-/Gartenstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof - Walther-von-Cronberg-Platz - Ostbahnhof/ Sonnemannstr.(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Einmal angenommen, die Stadt würde die einmalige Chance nutzen und einige der Steuereinnahmen in eine U-Bahn Ringline investieren. Dann wäre eine U-Bahn die alle zentralen Stadtviertel und alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit 14 Haltepunkte verbindet für alle U-Bahn benutzer in Frankfurt der grüßte wunsch! Möglich wäre der Verlauf einer U-Bahnliene unter den Straßen von Frankfurt im Ring mit den U-Bahn Stationen 1) Frankfurt Hauptbahnhof (Verbindung U4 ,5-Bahn-Straßenbahnen 11, S-Bahnlinien, Fernzüge) U-Bahn Tunnel Mainunterquerung 2) Stresemannallee/ Gartenstraße (Museumsufer) zu Straßenbahnen 12,15,16, (17) 19 u. 21 Verbindung 1221 3) Schweizer-/Gartenstraße U1,2,3,8-Bahn-Verbindungen ab dieser Station 4) Neu Affentorplatz (Apfelweinviertel) Bus (u Lokalbahnhof) Verbindung 5) Neu Walther-von-Cronberg-Platz (Main) Bus Verbindung Mainunterquerung 6) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 4B) oder als Alternative ab Affentorplatz zum 5B) Lokalbahnhof Umsteigemögichkeit zur S-Bahn und Straßenbahnen ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahmgleise zum Ostbahnhof 6) Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof dann über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof vorher wieder in den Untergrund, 6 oder 7B) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 7) Habsburgerallee (ZOO Nebeneingang) U7-Bahn-Verbindungen Optional (Habsburger-/ Wittelsbacherallee) Straßenbahn 14Verbindung 8) Höhenstraße (U4 -Bahn-Verbindung) 9) Nibelungenplatz/FH (Straßenbahnen 18 Verbindun 10) Nibelungenallee/Deutsche Bibliothek/neuer Campus Frankfurt School of Finance (U5-Bahn Verbindung) als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel ein Teil des Fahrzeugverkehrs (vier Fahrspuren als Duchgangsverkehr) in den Tunnel zu verlegen Auto. 11) Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek) Verbindungen U1,2,3,8-Bahn-u. Bus als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel den Fahrzeugverkehrs in den Tunnel zu verlegen. Dies wäre die einmalige Chance zur Verbesserung des Lärmschutzes und zur Reduzierung der Feinstaubbelastung auf der Miquelallee. Im Tunnel könnten vier Autospuren neben der U-Bahn als Durchgangsverkeht zur Autobahn verlegt werden. An der Oberfläche kann ein Grünstreifen entstehen. Der Fahrzeugverkehr an der Oberfläche wäre dann stark reduziert, mann könnte die sieben Fahrspuren, auf eine Stadtauswärts reduzieren, da nur noch die Anwohner und der Abbiegeverkehr nach Ginnheim und Bockenheim diese nutzen werden. Stadteinwärts, oberirdisch max. zwei Spuren, nur noch für die Abbieger zur Hansaalee erlauben. 12) Grüneburgpark/Miquelallee (gepl. Erweiterung des Campus Westend der Goethe-Universität) und Verbindung mit neue U 4,9 Bahn Linie Lückenschluss Ginnheimer Kurve ?) 13) Bockenheimer Warte (Verbindungem U4,6 u. 7-Bahn- Straßenbahnen 16 u. Bus ) ab hier bestehende U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen. 16) Festhalle / Messe (Verbindung U4 Bahn- Straßenbahnen 16, 17 u. Bus) weiter U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen, der U-Bahn Ring wäre geschlossen!
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Oeder Weg wird aufgrund der Straßenführung (Abbiegerkurve zur Eckenheimer Landstraße südlich der Cronstettenstraße) sehr stark als Durchgangsstraße stadteinwärts genutzt, obwohl es eigentlich keine Hauptzubringerstraße (Zone 30) ist. Ich schlage vor, den Oeder Weg zur Einbahnstraße zu machen. Der gewonnene Platz sollte dann für Fahrradwege und im südlichen Bereich für mehr Parkplätze genutzt werden, um die Geschäfte besser frequentieren zu können. Der südliche Oeder Weg hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt und den vielen kleinen Läden wäre es sicher sehr zuträglich, wenn es mehr Parkmöglichkeiten geben würde, um für noch mehr Kunden erreichbar zu sein. Ich kenne viele, die gerne häufiger im Oeder Weg einkaufen würden, es aufgrund der schlechten Parkplatzsituation aber nicht tun. Auch den vielen Fahrradfahrern/ Kinderwagen auf dem Oeder Weg würde eine entspanntere Verkehrsführung sicher auch guttun. Insgesamt würde die Straße dadurch sicher an Flair gewinnen.
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Weiter lesen auf FFM.DEZur Zeit wird die U-Bahnlinie U5 an der Deutschen Nationalbibliothek barrierefrei ausgebaut. Dadurch ist die Zufahrt zum Oeder Weg von der Kreuzung Eckenheimer Landstrasse/Adickesallee gesperrt. Diese Sperrung sollte auch nach den Bauarbeiten beibehalten werden. Gerade Fahrradfahrer hätten dann die Möglichkeit ungehindert den Oeder Weg zu erreichen.
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Weiter lesen auf FFM.DEdurch den neuen Radweg wurde die Verkehrsführung geändert, von der Eschersheimer Landstraße vom Dornbusch kommend, als Abbieger (Links) in die Adickesallee. Von 2 spurig auf 1 spurig. Leider sehen das viele Autofahren nicht. Wundert mich das es noch nicht richtig gekracht hat. Viele sehen die gänderte Verkehrsführung nicht und biegen auch auf der 2. ten Spur nach Links ab, obwohl dies nicht mehr erlaubt ist. Hier wäre ein großen Schild oder auf der Fahrbahn der als Linksabbieger durch streichen sinnvoll.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
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Weiter lesen auf FFM.DEEvtl. wäre an der Kreuzung Miquelallee Eschersheimer Landstraße in Richtung Adickesallee eine andere Ampelschaltung hilfreich, sodass Radfahrer nicht mit den rechtsabbiegenden Autos, die in die Eschersheimer Landstraße stadteinwärts fahren, gleichzeitig grün haben. Hier beobachte ich oft gefährliche Situationen.
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Weiter lesen auf FFM.DEAbschaffung der sog. "Freien Rechtsabbieger" und bauliche Trennung des Radweges Richtung stadtauswärts. Freie Rechtsabbieger sind nachweislich eine Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer. Gerade im Bereich der Kreuzung Adickesallee zu Eschersheimer kommt es oft zu sehr brenzlichen Situationen durch rechtsabbiegende Fahrzeuge. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis sich dort ein tödlicher Unfall ereignet. Durch Abschaffung des freien Rechtsabbiegers und die bauliche Trennung des Radweges würde der Bereich für Fußgänger und Radfahrer wesentlich sicherer. Frankfurt sollte mit gutem Beispiel voran gehen und wie in der Stadt Köln schon praktiziert, die freien Rechtsabbieger sperren.
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Weiter lesen auf FFM.DEAusbau der Zone für Anwohnerparken nördlich der Adickesallee. Das dortige Wohngebiet wird an allen Tagen der Woche als kostenloser P&R Platz genutzt sowie als Ausweichstellfläche der 1880 Sportplätze, der Frankfurt School of Finance und der Heinrich-Kleyer-Schule. Für Anwohner ist es fast unmöglich einen Parkplatz zu finden.
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Weiter lesen auf FFM.DEFür eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
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Weiter lesen auf FFM.DEBogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Adickesallee und Weiterführungen (Habsburgerallee, ...) verfügen über breite Mittelstreifen, welche für störungsfreien Straßenbahnverkehr genutzt werden können. Dadurch würde der oft stark verspätete Busverkehr auf dem Ring obsolet und die neue Straßenbahn könnte an der Wittelsbacher Alle an bestehendes Netz anschließen, mehrere U-Bahnen kreuzen (Umsteigemöglichkeiten) und könnte vorbei am Palmengarten und der Bockenheimer Warte zur Senckenberganlage führen. Die Straßenbahnstrecke würde zu Bemühungen der Stadt beitragen, CO2 zu reduzieren. Weitere Ideen wie Fahrradwege an der Seite der Straßenbahn würden auch zu erhöhter Sicherheit auf den schmalen und alten Fußwegen führen.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie U-Bahn Richtung Norden sollte, wie ursprünglich angedacht, ab Miquel-/Adickesallee weiter unterirdisch fortgeführt werden. Daraus ergeben sich mehrere Vorteile und Möglichkeiten für ALLE Verkehrsteilnehmer: -keine Wartezeiten der U-Bahn an Kreuzungen -schnellere Verbindung Richtung Norden -einfacherer Zugang zu den Stationen -Verringerung des Unfallrisikos für Fußgänger & Autofahrer -Aufwertung der Eschersheimer Landstraße im Bereich Dornbusch: >Schaffung von Platz für einen Fahrradweg damit eine durchgehende & unkomplizierte Verbindung für Fahrradfahrer aus dem Norden in die Innenstadt gewährleistet ist >keine Einschränkung des Autoverkehrs in seiner derzeitigen Form bei Schaffung des Radwegs >Begrünung des verbleibenden Mittelstreifens in dem Bereich, in dem früher die Bahngleise lagen (eventuell kann man dort den Radweg oder einen Gehweg anlegen) >Aufhebung der "Spaltung" des Stadtteils >Aufwertung der Wohnlagen in direkter Nähe der Gleise (evtl entwickelt sich eine Straße die zum Flanieren einlädt) -...
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Weiter lesen auf FFM.DESeit der Eröffnung der Frankfurt School of Finance & Management an der Adickesallee ist das Parken in diesem Stadtteil fast unmöglich geworden, da sich die kostenlosen Parkmöglichkeiten dort immer mehr herumgesprochen haben. Vormittags kommen noch die immer mehr werdenden Fahrzeuge der Schüler aus der Heinrich-Kleyer-Schule dazu. Abends und am Wochenende ist durch den Andrang der angrenzenden Sportplätze ebenfalls kaum ein Parkplatz zu bekommen. Der Rest nutzt die Stellplätze als kostenlose P&R-Möglichkeit der angrenzenden U-Bahn. Klar erkennbar, das Parkraumproblem besteht hier so gut wie täglich in einer Kernzeit von 7-22 Uhr, hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Beste und kostengünstigste Lösung ist das Anwohnerparken, ggf. in Kombination mit Parkautomaten für Besucher.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon Norden kommend gibt es aktuell an der Kreuzung Miguel-/Adickesallee - Eschersheimer Landstraße vier Spuren, wovon (von Norden aus betrachtend) die linke nach links, die zweite von links nach links und geradeaus, die zweite von rechts nur geradeaus und die rechte geradeaus und rechts abbiegen lässt. Da allerdings die meisten auf der rechten Spur geradeaus fahren, anstatt rechts abzubiegen, kommt es gerade zu Stoßzeiten zu unnötigem Stau. Daher würde ich gerne dafür plädieren aus der ganz rechten Spur eine reine Rechtsabbiegerspur zu machen. Dies kann kostengünstig durch Plastikpoller in einem Testzeitraum geprüft werden mMn. Für den Busverkehr solle man eine Ausnahme machen, da dieser direkt nach ein paar Metern geradeaus wieder halten muss.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Idee die Stadt bei Nacht an den Hauptverkehrsstraßen ruhiger zu machen ist gut gewesen. Leider wurde bei der Umsetzung der Maßnahme nicht auf den Verkehrsfluss geachtet. So ist die Ampelschaltung z.B. auf der Strecke Habsburger Allee --> Nibelungenallee --> Adickesallee nachts auf einen Verkehrsfluss bei weit über Tempo 30 eingestellt. Dies bewirk ein ständiges Stoppen und Anfahren, was weder für die Umwelt noch für die Lautstärke positiv ist. Hier muss nachgebessert werden! Dann würde es auch den vielen Autofahrern leichter Fallen sich an die neue Geschwindigkeitsbeschränkung zu halten.
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Weiter lesen auf FFM.DENeues Verkehrskonzept notwendig! Bei der Miquel-/Adickesallee ist die Stadtplanung verschlafen worden. Neue Stadtplanung - für eine Umgestaltung der Miquelallee - Eine Untersuchung zum Schutz vor Lärm und Feinstaub für die Anwohner der Miquel-/Adickesallee sollte in der Machbarkeitsstudie beauftragt werden. Verkehrsberuhigung zum Beispiel durch: - Rückbau der Autobahnähnlichen Miquelallee - mehr Grünstreifen - weniger Fahrspuren - Mittelstreifen für die Miquel- und Adickesallee - Ampel statt Brücke am Grüneburgpark an der Miquelallee (zur Verkehrsberuhigung). Denn zur Zeit wird an dieser Stelle, obwohl noch inerhalb der Ortschaft, das Tempo für die anschliesende Autobahn schon aufgenommen. Dort sind jedoch noch Anwohner. - Tempolimit auf 30 km/h (Vor Schulen ist dies Vorschrift- an der Miquel- und Adickesallee gibt es eine Uni, Berufsschule und FH ! - Messtation für Feinstaub an der Miquelallee, hier würden die Grenzwerte wahrscheinlich nie eingehalten werden!
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Weiter lesen auf FFM.DEEin U-Bahnring für Frankfurter Innenstadt hätte einen hohe Nutzen insbesondere durch die Verknüpfung mit allen Linien des Schienenpersonennahverkehr (S - und U-Bahnen und Straßenbahnen) in Frankfurt und vielen Buslinien auf ihrem Linienweg. Dieser U-Bahnring verkürzt Fahrzeiten und führt durch die Trassenführung (siehe unten) zu einer Entlastung des vorhandenen U-Bahnsystems, das bislang Sternförmig auf das Frankfurter Stadtzentrum Haupt- und Konstablerwache ausgerichtet ist. Der Lückenschluss zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte sollte der erste Bauabschnitt sein! Ein U-Bahnring mit dem Verlauf: - Frankfurt Hauptbahnhof - Westhafen- Uniklinik- Museumsufer- Schweizerstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof -ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahngleise zum Ostbahnhof- Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof -über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof (vorher wieder in den Untergrund), - Ostbahnhof(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Palmengarte- Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Der in sich geschlossene Ring sollte in beide Richtung befahren werden, der Tunnel von den bestehenden Linen (U 4 und 5) sowie die Brücken der Bundesbahn über den Main genutzt werden.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Oeder Weg wird aufgrund der Straßenführung (Abbiegerkurve zur Eckenheimer Landstraße südlich der Cronstettenstraße) sehr stark als Durchgangsstraße stadteinwärts genutzt, obwohl es eigentlich keine Hauptzubringerstraße (Zone 30) ist. Ich schlage vor, den Oeder Weg zur Einbahnstraße zu machen. Der gewonnene Platz sollte dann für Fahrradwege und im südlichen Bereich für mehr Parkplätze genutzt werden, um die Geschäfte besser frequentieren zu können. Der südliche Oeder Weg hat sich in den letzten Jahren so toll entwickelt und den vielen kleinen Läden wäre es sicher sehr zuträglich, wenn es mehr Parkmöglichkeiten geben würde, um für noch mehr Kunden erreichbar zu sein. Ich kenne viele, die gerne häufiger im Oeder Weg einkaufen würden, es aufgrund der schlechten Parkplatzsituation aber nicht tun. Auch den vielen Fahrradfahrern/ Kinderwagen auf dem Oeder Weg würde eine entspanntere Verkehrsführung sicher auch guttun. Insgesamt würde die Straße dadurch sicher an Flair gewinnen.
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