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Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): - Tb des Stadtbezirks (StB) 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) - Tb des StB 203 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.: Holzhausenviertel) - Tb des StB 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) - Tb des StB 222 (Hallgarten- bis Münzenberger-; Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Vor diesem Hintergrund

Inhalt

Antrag vom 15.11.2018, OF 579/3

Betreff: Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen Vorgang: M 224/14; M 170/18; M 171/18; M 175/18 Die Stadtverordnetenversammlung hat den Aufstellungsbeschluss für das Nordend im Jahr 2015 gefasst, um die Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung zu verhindern. Seitdem hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Aufwertungsdruck im Nordend weiter verschärft. Das könnte zu einer Neubewertung des Milieuschutzes in den Teilbereichen des Nordends führen, die in den räumlich enger gefassten Satzungsbeschlüssen vom 08.11.2018 außen vor geblieben sind. Im Einzelnen betrifft dies folgende Teilbereiche (Tb): - Tb des Stadtbezirks (StB) 201 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.) - Tb des StB 203 (Oeder Weg bis Eschersheimer Landstr.: Holzhausenviertel) - Tb des StB 212 (Nordendstr. bis Rat-Beil-Str.) - Tb des StB 222 (Hallgarten- bis Münzenberger-; Hartmann-Ibach- bis Wetteraustr.) Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. für die Teilbereiche des 2015 räumlich umfassenderen Aufstellungsbeschlusses für die Erhaltungssatzung Milieuschutz für das Gebiet Nordend III (entsprechend der M 224/2014, Erhaltungssatzung Nr. 50), die nicht in die aktuellen Satzungsbeschlüsse (M 170, M 171 und M 175/2018) aufgenommen wurden, die erneute Aufstellung von Milieuschutzsatzungen zu prüfen 2. für den Stadtbezirk 202 die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung zu prüfen 3. dass bei der Vergabe der einzuholenden Gutachten auch auf hinreichende Ortskenntnisse der Bewerber geachtet wird und dass die Vor-Ort-Kenntnisse der zuständigen Stadt- und Sozialbezirksvorsteher/innen erhoben und in die Gutachten einbezogen werden.

Begründung:

Zu 2. Der Stadtbezirk 202 (nördlich Adickesallee) war nicht Bestandteil des 2015er Aufstellungsbeschlusses. Die hier in den letzten Jahren neu errichtete Frankfurt School of Finance & Management hat mit hoher Wahrscheinlichkeit den Aufwertungsdruck in diesem StB deutlich verschärft. Deshalb sollte untersucht werden, inwieweit aufgrund der veränderten Situation auch für diesen StB eine Milieuschutzsatzung aufgestellt werden kann.

Zu 3. In der Begründung zur Erhaltungssatzung Nr. 50 finden sich teilweise nicht nachvollziehbare Bewertungen, die vermutlich auch auf mangelnde Ortskenntnis zurückzuführen sind. Als Beispiel sei der westliche Teilbereich des StB 201 genannt. Diesem Quartier wird nach den Ergebnissen der Indikatorenanalyse ein geringes bis sehr geringes Aufwertungspotential bescheinigt - was von der tatsächlichen Entwicklung bitter widerlegt wird (jüngste Beispiele sind die Spekulationsverkäufe in der Lersnerstraße). Auch die in diesem Gebiet behauptete Bebauung mit Einfamilienhäusern und Stadtvillen trifft nicht zu. Zu dieser Bewertung kommt es, weil dieser Teilbereich des StB 201 unzulässigerweise dem nördlich gelegenen Holzhausenviertel (zum Stadtbezirk 203 gehörend) subsumiert wurde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2018MM 171Erhaltungssatzung Nr. 51 - Frankfurt am Main - Berger Straße hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  2. 1. Oktober 2018MM 175Erhaltungssatzung Nr. 56 - Frankfurt am Main - Nordend-Süd hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  3. 1. Oktober 2018MM 170Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend-Mitte hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
  4. 15. November 2018Sie sind hier
    OFOF 579/3Erhaltungssatzungen Milieuschutz für das Nordend - Notwendige Ergänzungen neu prüfen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 55
Angenommen
Anregung OA 344 2018 Die Vorlage OF 579/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeBFF
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung) ÖkoLinX-ARL hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.

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