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Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch

Vorlagentyp: M
10 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 224

Betreff: Erhaltungssatzung Nr. 50 - Frankfurt am Main - Nordend III hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch I. Für das Gebiet - Nordend III - in Frankfurt am Main ist eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz). Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum Aufstellungsbeschluss vom 21.08.2014. Der endgültige räumliche Geltungsbereich ist nach Maßgabe der Prüfung, in welchen Gebieten ein besonders hoher Umwandlungsdruck besteht, festzulegen. II. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: In dem überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Bereich in Frankfurt am Main - Nord end III soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden.

Begründung: ÜBERSICHTSKARTE A. Zielsetzung Anhaltender Zuzug von Bewohnern nach Frankfurt am Main, ein angespannter Wohnungsmarkt, steigende Mieten und Immobilienpreise, bauliche Veränderungen und Modernisierung von Bestandsgebäuden sowie Veränderungen der Bewohnerstrukturen kennzeichnen die Entwicklung einiger Stadtteile. Dies hat den Magistrat veranlasst, für die voraussichtlich am stärksten von Aufwertungsprozessen betroffenen innenstadtnahen Stadtteile - Altstadt, Innenstadt, Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallus, Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend und Sachsenhausen-Nord - ergänzend zu den bereits bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Milieuschutzsatzungen die Aufstellung von weiteren Erhaltungssatzungen zum Milieuschutz zu prüfen. Für das Gebiet des Geltungsbereiches der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III deutet sich die Verdrängung der ansässigen und schützenswerten Wohnbevölkerung an. In Zukunft sollen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung durch diese Erhaltungssatzung gesichert und unangemessene Modernisierungsmaßnahmen unterbunden werden. Die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist durch eine sozial ausgewogene Bevölkerungsstruktur gekennzeichnet, die erhalten werden soll. Die Bewohner identifizieren sich mit ihrem angestammten Quartier in besonderem Maße. Der Verlust von preiswerten Wohnungsbeständen soll abgewendet werden. Um den Bedarf jener Bevölkerungsgruppe zu decken, die auf preiswerte Wohnungen angewiesen ist, ist der Erhalt preisgünstigen Mietwohnraums im Bestand notwendig. Die Aufwertung von Wohnraum auf überdurchschnittlichen Standard soll ebenso vermieden werden, wie das andernfalls auf die Stadt Frankfurt am Main zukommende Folgeproblem der Schaffung von neuem preiswertem Wohnraum. B. Alternativen Keine. C. Lösungen Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III umfasst die südlichen Bereiche der Stadtteile Nordend West und Nordend Ost, in denen sich überwiegend oder ausschließlich Wohngebäude oder Wohn- und Geschäftshäuser befinden. Bereiche mit einem geringen Wohnanteil und Gebiete, die keine Wohnnutzung aufweisen, sind ausgenommen. Hierzu zählen der Bereich nördlich der Adickesallee (Polizeipräsidium, Hessischer Rundfunk, ehemalige Oberfinanzdirektion), der Hauptfriedhof, die Bereiche nördlich der Münzenbergerstraße sowie des sich nach Osten anschließenden Weges und der Günthersburgpark. Wenngleich sich innerhalb der Abgrenzung auch Bereiche befinden, die nicht durch Wohn-nutzungen geprägt sind (z.B. Holzhausenpark, Deutsche Nationalbibliothek, Bürgerhospital, St. Marienkrankenhaus und Fachhochschule Frankfurt), soll der Geltungsbereich dennoch zusammenhängend bleiben. Der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend III umfasst sowohl Bereiche der Stadtteile Nordend West als auch Nordend Ost, da die Bebauungsstruktur beider Stadtteile in ihrer gründerzeitlichen Prägung große Gemeinsamkeiten aufweist. Im Zuge der Aufstellung der Satzung wird für den Bereich Nordend III eine vertiefende sozialräumliche Studie erstellt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie der Wohnungsbestand erhoben. Auf dieser Grundlage wird der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung überprüft und gegebenenfalls modifiziert. Sobald die sozialräumliche Untersuchung ausgewertet ist, wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Nordend III zum Satzungsbeschluss vorlegen. Nach Rechtskraft der Erhaltungssatzung begründet sie für Bauvorhaben innerhalb des Erhaltungsgebietes einen grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Die Entscheidung, ob eine konkrete bauliche Maßnahme zulässig ist, erfolgt im Genehmigungsverfahren gemäß § 173 Baugesetzbuch, also auf der Ebene der Einzelfallbehandlung. Die nahezu deckungsgleichen schon bestehenden Erhaltungssatzungen Nr. 39 - Nordend I und Nr. 42 - Nordend II, deren Ziel es ist, die städtebauliche Eigenart der Gebiete aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt zu schützen, ergänzen die zukünftige "Milieuschutzsatzung" Nr. 50 - Nordend III. D. Kosten Für die sozialräumliche Untersuchung, die durch ein externes Büro erarbeitet wird, entstehen Kosten, die durch die Planungsmittel des Stadtplanungsamtes abgedeckt sind. Anlage _Lageplan_Nr_50-Blatt_1 (ca. 5,1 MB) Anlage _Lageplan_Nr_50-Blatt_2 (ca. 3,8 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2015, NR 1125 Antrag vom 30.01.2015, OF 750/3 Antrag vom 27.02.2015, OF 767/3 Antrag vom 25.02.2015, OF 768/3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Dezember 2014 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.05.2015 im OBR 3 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 36 · 19.01.2015
TO I, TOP 18
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

OBR 3
Sitzung 38 · 22.01.2015
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 37 · 27.01.2015
TO II, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 09.02.2015
TO I, TOP 17
Angenommen
1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)FDP (M 224 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme)Freie Wähler (M 224 = Enthaltung)
zu 2)
Zustimmung:
SPDLinkeRömer
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 224 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 224 = Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 39 · 12.02.2015
TO I, TOP 32
Beraten
1. a) Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 24.02.2015
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömer
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Freie Wähler
Sonstige:
Piraten (M 224 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 224 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömer
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (M 224 = Annahme, NR 1125 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 26.02.2015
TO II, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömerPiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Freie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeRömerPiratenÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 40 · 12.03.2015
TO I, TOP 30
Beraten
Punkt 1: Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 23.04.2015
TO I, TOP 23
Beraten
Punkt 1: Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage M 224 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 768/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 42 · 28.05.2015
TO I, TOP 35
Angenommen
Anregung OA 635 2015 1. Der Vorlage M 224 wird unter Hinweis auf OA 635 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 750/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 767/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. a) Der Geschäftsordnungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 768/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
zu 3)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
zu 4 / a)
Zustimmung:
GrüneCDUFDP
Ablehnung:
SPDLinkeÖkoLinX-ARL
zu 4 / b)
Zustimmung:
GrüneSPD
Ablehnung:
CDULinkeFDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. a) GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) GRÜNE und SPD gegen CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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