Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?
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Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 557 entstanden aus Vorlage: OF 255/3 vom 07.06.2017
Betreff: Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend? Vorgang: M 217/14; M 224/14 Am 26. Februar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für das Gebiet Nordend III eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß Paragraf 172 Absatz 1 Ziffer 2 Baugesetzbuch aufzustellen. Am 20. Januar 2015 war in der FAZ zu lesen: "Innerhalb eines Jahres sollen die geplanten Milieuschutzsatzungen in Kraft treten. Diesen Zeitplan nannte der Stadtplanungsamtsleiter gestern Abend im zuständigen Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung." Nach mittlerweile nahezu zweieinhalb Jahren ist die Satzung noch immer nicht in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Gründe werden für diese erhebliche Zeitverzögerung geltend gemacht?
- Welchen Stand hat die Erstellung der vertiefenden sozialräumlichen Studie und die Auswertung derselben? Welchen Stand hat die Erhebung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie des Wohnungsbestandes?
- Bis wann wird der Magistrat den Entwurf einer Erhaltungssatzung Nordend III zum Satzungsbeschluss vorlegen?
- Wird der am 26.02.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Kriterienkatalog für die Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten ..." (M 217 vom 12.12.2014) bei der Prüfung baulicher Maßnahmen im Erhaltungsgebiet schon heute (beziehungsweise seit der Aufstellungsbeschlussfassung vom 26.02.2015) vollumfänglich angewandt und unterliegen diese schon heute einem Genehmigungsvorbehalt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2017OFOF 255/3Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2017Sie sind hierVV 557Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Anfrage
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2405Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen