Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
für das Nordend? Am 26. Februar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für das Gebiet Nordend III eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz; M 224 vom 12.12.2014)). Am 20. Januar 2015 war in der FAZ zu lesen: "Innerhalb eines Jahres sollen die geplanten Milieuschutzsatzungen in Kraft treten. Diesen Zeitplan nannte Stadtplanungsamtsleiter gestern Abend im zuständigen Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung." Nach mittlerweile nahezu 2 1/2 Jahren ist die Satzung noch immer nicht in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Gründe werden für diese erhebliche Zeitverzögerung geltend gemacht?
- Welchen Stand hat die Erstellung der vertiefenden sozialräumlichen Studie und die Auswertung derselben? Welchen Stand hat die Erhebung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie des Wohnungsbestandes?
- Bis wann wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Nordend III zum Satzungsbeschluss vorlegen?
- Wird der am 26.02.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Kriterienkatalog für die Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten ..." (M 217 vom 12.12.2014) bei der Prüfung baulicher Maßnahmen im Erhaltungsgebiet schon heute (bzw. seit der Aufstellungsbeschlussfassung vom 26.02.2015) vollumfänglich angewandt und unterliegen diese schon heute einem Genehmigungsvorbehalt?
Inhalt
Antrag vom 07.06.2017, OF 255/3
Betreff: Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend? Am 26. Februar 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für das Gebiet Nordend III eine Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch aufzustellen (Erhaltungssatzung Milieuschutz; M 224 vom 12.12.2014)). Am 20. Januar 2015 war in der FAZ zu lesen: "Innerhalb eines Jahres sollen die geplanten Milieuschutzsatzungen in Kraft treten. Diesen Zeitplan nannte Stadtplanungsamtsleiter gestern Abend im zuständigen Fachausschuss der Stadtverordnetenversammlung." Nach mittlerweile nahezu 2 1/2 Jahren ist die Satzung noch immer nicht in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Welche Gründe werden für diese erhebliche Zeitverzögerung geltend gemacht?
- Welchen Stand hat die Erstellung der vertiefenden sozialräumlichen Studie und die Auswertung derselben? Welchen Stand hat die Erhebung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung sowie des Wohnungsbestandes?
- Bis wann wird der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Erhaltungssatzung Nordend III zum Satzungsbeschluss vorlegen?
- Wird der am 26.02.2015 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Kriterienkatalog für die Zulässigkeit und Nichtzulässigkeit von baulichen Maßnahmen in Satzungsgebieten ..." (M 217 vom 12.12.2014) bei der Prüfung baulicher Maßnahmen im Erhaltungsgebiet schon heute (bzw. seit der Aufstellungsbeschlussfassung vom 26.02.2015) vollumfänglich angewandt und unterliegen diese schon heute einem Genehmigungsvorbehalt?Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2017Sie sind hierOFOF 255/3Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2017VV 557Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Anfrage
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2405Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)