Sie lesen ein Dokument der Frankfurter Lokalpolitik auf Frankfurt Gestalten — einem unabhängigen Informationsangebot, das erklärt, was Ortsbeiräte und Stadtverordnete beschließen. Was ist das hier? →
Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?
Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2405
Betreff: Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend? zu
- Der Zeitbedarf des Satzungsverfahrens liegt in dem Aufwand der Datenerfassung und Bewertung durch den beauftragten Gutachter sowie der Ausarbeitung des Satzungsentwurfes begründet. zu
- Die Studie ist abgeschlossen. zu
- Der Vortrag zum Satzungsbeschluss wird derzeit vorbereitet. zu
- Ja, der Kriterienkatalog wurde bislang und wird auch weiterhin bei der Prüfung der Zulässigkeit von Bauvorhaben im Satzungsgebiet angewandt, der Genehmigungsvorbehalt liegt bei der Bauaufsicht. So kann ein Bauantrag gem. § 15 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten zurückgestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2017OFOF 255/3Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. August 2017VV 557Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Anfrage
- 8. Dezember 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 2405Wo bleibt die Milieuschutzsatzung für das Nordend?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab