Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße
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Cronstettenstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Ebenerdigen Schulweg nach Brückenabriss besser sichern (Eschersheimer Landstraße / Bremer Straße)12.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Baumpflanzung Cronstettenstraße07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Fahrspuren nach Abriss der Brücke erhalten07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Cronstettenstraße per E-MailBegründung
der Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können, damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen und die Schulwegnutzung Gefährdungspotenz ial abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahmen (alternativ oder in Kombination) sieht der Ortsbeirat beispielsweise - Bau von weiteren gesicherten Fußgänger-Querungen, Mutter-Kind-Piktogrammen und Sinus-Schwellen an geeigneten Stellen zusätzlich zu den in der OM 1343 beantragten Maßnahmen - Verengung des Straßenraums durch Verschiebung der Markierungen für das 1 Parallel- und Senkrechtparken vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, verbunden mit einer Verbreiterung und besseren Begehbarkeit der Bürgersteige - Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen auf Teilstücken der Cronstettenstraße und damit Verhinderung der direkten Durchfahrt von der Eckenheimer zur Eschersheimer Landstraße und umgekehrt - Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigern. Bei allen Maßnahmen ist natürlich die sich daraus möglicherweise ergebende Mehrbelastung anderer Straßen einzubeziehen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ostwestliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, die als Schulweg genutzt wird und wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch einzelne der oben beschriebenen Maßnahmen oder einer Kombination könnte dieser Belastung entgegengewirkt werden.
Inhalt
Antrag vom 27.09.2012, OF 263/3
Betreff: Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können, damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen und die Schulwegnutzung Gefährdungspotenz ial abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahmen (alternativ oder in Kombination) sieht der Ortsbeirat beispielsweise - Bau von weiteren gesicherten Fußgänger-Querungen, Mutter-Kind-Piktogrammen und Sinus-Schwellen an geeigneten Stellen zusätzlich zu den in der OM 1343 beantragten Maßnahmen - Verengung des Straßenraums durch Verschiebung der Markierungen für das 1 Parallel- und Senkrechtparken vom Bürgersteig auf die Fahrbahn, verbunden mit einer Verbreiterung und besseren Begehbarkeit der Bürgersteige - Einrichtung gegenläufiger Einbahnstraßen auf Teilstücken der Cronstettenstraße und damit Verhinderung der direkten Durchfahrt von der Eckenheimer zur Eschersheimer Landstraße und umgekehrt - Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Anbringung von Geschwindigkeitsanzeigern. Bei allen Maßnahmen ist natürlich die sich daraus möglicherweise ergebende Mehrbelastung anderer Straßen einzubeziehen.
Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ostwestliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, die als Schulweg genutzt wird und wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch einzelne der oben beschriebenen Maßnahmen oder einer Kombination könnte dieser Belastung entgegengewirkt werden.Hauptvorlage: Antrag vom 09.04.2012, OF 170/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2012OFOF 170/3Änderung der Verkehrsführung in der CronstettenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. September 2012OMOM 1558Reduzierung der Verkehrsbelastung in der CronstettenstraßeDirektanregung
- 27. September 2012Sie sind hierOFOF 263/3Reduzierung der Verkehrsbelastung in der CronstettenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 18. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 102Reduzierung der Verkehrsbelastung in der CronstettenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Erster Spiegelstrich sowie restliche Vorlage: Einstimmige Annahme Zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Vierter Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL