Änderung der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße
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Frauensteinplatz — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.09.2026.
- Baumpflanzung Cronstettenstraße07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Baumpflanzung Schlosserstraße und Frauensteinstraße07.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Frauensteinplatz per E-MailBegründung
Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die untenbeschriebenen Änderungen der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können und damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen Gefährdungspotential abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahme schlägt der Ortsbeirat vor, die Cronstettenstraße vom Frauensteinplatz Einmündung Falkensteinerstraße ostwärts in Richtung Eckenheimer Landstraße und von der Einmündung Eysseneckstraße in westlicher Richtung zur Eschersheimer Landstraße als Einbahnstraße zu führen. Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ost-westliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch die oben beschriebenen Maßnahmen gegenläufiger Einbahnstraßen könnte diesem Effekt entgegengewirkt werden, ohne zugleich die Erreichbarkeit für die Anlieger einzuschränken.
Inhalt
Antrag vom 09.04.2012, OF 170/3
Betreff: Änderung der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße Der Ortsbeirate möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die untenbeschriebenen Änderungen der Verkehrsführung in der Cronstettenstraße die Belastungen durch den Durchgangsverkehr insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr mindern können und damit gerade auch im Hinblick auf die anliegenden Kindereinrichtungen Gefährdungspotential abgebaut werden kann. Als mögliche und zu prüfende Maßnahme schlägt der Ortsbeirat vor, die Cronstettenstraße vom Frauensteinplatz Einmündung Falkensteinerstraße ostwärts in Richtung Eckenheimer Landstraße und von der Einmündung Eysseneckstraße in westlicher Richtung zur Eschersheimer Landstraße als Einbahnstraße zu führen.
Begründung: Die Cronstettenstraße wird besonders im morgendlichen Berufsverkehr von Pendlern als schnelle ost-westliche Querverbindung von der Eckenheimer Landstraße zum Westend/Innenstadt genutzt, um damit Staus insbesondere auf dem Alleenring bzw. der Eschersheimer Landstraße zu umfahren. Dies führt in der verkehrsberuhigten Wohnstraße, wo sich außerdem drei Kindereinrichtungen und auf dem Frauensteiner Platz ein Spielplatz befinden, zu einer unangemessenen Belastung und möglichen Gefährdung. Durch die oben beschriebenen Maßnahmen gegenläufiger Einbahnstraßen könnte diesem Effekt entgegengewirkt werden, ohne zugleich die Erreichbarkeit für die Anlieger einzuschränken.Nebenvorlage: Antrag vom 27.09.2012, OF 263/3 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. April 2012Sie sind hierOFOF 170/3Änderung der Verkehrsführung in der CronstettenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. September 2012OMOM 1558Reduzierung der Verkehrsbelastung in der CronstettenstraßeDirektanregung
- 27. September 2012OFOF 263/3Reduzierung der Verkehrsbelastung in der CronstettenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 18. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 102Reduzierung der Verkehrsbelastung in der CronstettenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Erster Spiegelstrich sowie restliche Vorlage: Einstimmige Annahme Zweiter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) Dritter Spiegelstrich: GRÜNE, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Vierter Spiegelstrich: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL