Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
- Belange des Sports berücksichtigen II Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend dem Beschluß des Ortsbeirates 3 OA 264 vom 27.09.2012 für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. auf seinem 70.000 qm großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige School of Finance auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen. Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 04.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u.a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die langwährende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59% an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern.
Inhalt
Antrag vom 23.06.2013, OF 433/3
Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II Der Ortsbeirat 3 Nordend möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend dem Beschluß des Ortsbeirates 3 OA 264 vom 27.09.2012 für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sport-Club Frankfurt 1880 e.V. auf seinem 70.000 qm großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige School of Finance auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen.
Begründung: Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 04.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u.a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die langwährende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59% an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166 Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2012MM 103Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 12. September 2012OFOF 245/3Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2012OAOA 264Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigenAnregung
- 8. April 2013BB 166Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigenMagistratsbericht
- 23. Juni 2013Sie sind hierOFOF 433/3Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen IIOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. November 2013OMOM 2668Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen IIDirektanregung
- 17. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 256Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berückichtigen IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL