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Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.09.2012

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan nördliche Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen

Details im PARLIS OA_264_2012
08.04.2013

Bericht des Magistrats

Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen

Details im PARLIS B_166_2013
23.06.2013

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II

Details im PARLIS OF_433-3_2013
07.11.2013

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II

Details im PARLIS OM_2668_2013
17.02.2014

Stellungnahme des Magistrats

Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berückichtigen II

Details im PARLIS ST_256_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2013, OM 2668 entstanden aus Vorlage: OF 433/3 vom 23.06.2013

Betreff: Bebauungsplan nördlich Adickesallee - Belange des Sports berücksichtigen II
Vorgang: OA 264/12 OBR 3; B 166/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bei der eingeleiteten Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der nördlichen Adickesallee entsprechend der Anregung des Ortsbeirates 3 vom 27.09.2012, OA 264, für das zukünftige Nebeneinander zwischen dem Betrieb des Sportclub Frankfurt 1880 e. V. auf seinem 70.000 Quadratmeter großen Sportgelände und den geplanten oder möglichen zukünftigen Nutzungen im Planungsgebiet (zukünftige Frankfurt School of Finance and Management auf dem Gelände der früheren Oberfinanzdirektion und des früheren Justizgeländes, Gelände der ehemaligen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) nicht nur den Bestand des Sportclubs zu bewahren, sondern auch dessen perspektivische Entwicklung nicht zu beeinträchtigen.

Begründung:

Der Magistrat hat mit seinem Bericht B 166 vom 08.04.2013 darauf hingewiesen, im Rahmen schalltechnischer Prüfungen würde u. a. der Sportlärm vom Gelände des Sportclubs untersucht und die Anforderungen an den passiven Schallschutz definiert. Das ist zu begrüßen, nicht jedoch das beschränkte Ziel eines bloßen Bestandsschutzes für den Sportbetrieb auf dem citynahen Sportgelände. Die lang währende zukünftige Nachbarschaft der unterschiedlichen Nutzungen erfordert darüber hinaus, wie vom Ortsbeirat 3 beschlossen, auch das Ausbleiben einer Beeinträchtigung der perspektivischen Nutzung des Sportgeländes. Gerade der heute gegebenen Anteil von 59 Prozent an sportaktiven Kindern und Jugendlichen der über 2.400 Vereinsmitglieder erfordert über die längere Zeitachse hinweg eine ständige Anpassung des Sportbetriebes an die Bedürfnisse der Sporttreibenden, nicht ein statisches Stehenbleiben bei dem Status des Jahres 2013. Nicht zuletzt die zukünftige Vereinbarkeit des Sportbetriebes mit der sich verändernden Lerntätigkeit von Schülern und Studierenden wird absehbar auch Anpassungen bei dem Sportbetrieb erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.09.2012, OA 264
Bericht des Magistrats vom 08.04.2013, B 166
Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2014, ST 256 Aktenzeichen: 61 00