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Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden

Vorlagentyp: OFCDU
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird. Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen.

Inhalt

Betreff: Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden Die Magistrat wird gebeten, 1. im Rahmen des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 891 - Nördliche Adickesallee/Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - dafür Sorge zu tragen, dass die Adickesallee den Charakter einer Allee mit begrüntem Mittelstreifen erhält; und 2. dabei die vorhandenen beiden Richtungsfahrbahnen nach Westen (stadtauswärts) einschließlich Baumbestand, Radweg und Fußweg etwas weiter nach Norden auf den dort vorhandenen öffentlichen Grund und bislang dort vorgesehene Vorgartenzonen zu verlegen, um genügend Raum für einen begrünten Mittelstreifen zwischen den Richtungsfahrbahnen der Straße zu schaffen; und 3. dabei vorhandenen Baumbestand auf der Nordseite der Adickesallee wo notwendig zu versetzen und so nachhaltig zu erweitern, dass auch dort ein durchgehender einheitlicher Alleencharakter mit Baumbestand geschaffen wird.

Begründung: Der vorliegende Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014, auf welchem die Vorlage M 173 beruht, sieht hinsichtlich der Grünflächen der Adickesallee deutlich ausbaufähige und -bedürftige Bestimmungen vor. Einerseits wird festgestellt, dass es sich u.a. beider Allee entlang der Adickesallee um ein nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 13 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz geschütztes Biotop handelt. Dabei werden Straßenbäume als wichtiges "lineares Vernetzungselement" entlang der Adickesallee ausdrücklich anerkannt. Andererseits beschränkt sich der Entwurf des Bebauungsplanes gleichwohl nur auf minimale Maßnahmen zur Betonung und zum Ausbau des ohnehin derzeit eher fragmentarischen Alleencharakters der Adickesallee. Dies geschieht dadurch, indem nur eine bescheidene Verstärkung der Durchgrünung im östlichen Teil zwar angedacht, aber nicht konsequent durchgeregelt wird. Dies wurde auch unter Punkt 3 in der Stellungnahme des Magistrats ST 98 vom 16.01.2015 (zu Anregung OBR 3 OM 3574, entstanden aus Vorlage der CDU OF 652/3 vom 28.08.2014) nicht mit inhaltlichen Erweiterungen oder Ergänzungen versehen, um den Anregungen des Ortsbeirates Rechnung zu tragen. In dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes wird z.B. für den Fall des (vorgesehenen) späteren Wegfalls der heutigen Tankstelle Adickesallee Ecke Eckenheimer Landstraße zu Gunsten einer Erweiterung der Deutschen Nationalbibliothek zum Thema Durchgrünung nur eine private (!) "Vorgartenzone" erwähnt, deren Zusammenhang mit der benachbarten Allee allerdings eher im Dunklen bleibt. Ähnlich lückenhaft geregelt ist eine weitere schmalere "Vorgartenzone" im Bereich der ehemaligen Oberfinanzdirektion. Was in den sogenannten Vorgartenzonen konkret geschehen soll, ist nicht geregelt, insbesondere nicht ein konkret festgelegter Ausbau oder wenigstens eine Förderung eines zusammenhängenden Alleencharakters der Adickesallee. Ein begrünter Mittelstreifen der Adickesallee ist bislang überhaupt nicht vorgesehen. Städtebaulich wäre der Ausbau des Alleencharakters der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen ein echter Gewinn für Frankfurt als westliches Entree in der Verlängerung der Miquelallee. Ein so neu geschaffener klassischer Alleencharakter der Adickesallee mit begrüntem Mittelstreifen würde dann in der Verlängerung nach Osten durch die Nibelungenallee eindrucksvoll fortgesetzt. Insgesamt ist festzustellen, dass mit der Vorlage M 173 der Bebauungsplanentwurf vom 04.08.2014 u.a. zwar für Teilflächen die zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 an Stelle von bisher 0,4 erhöht wurde. Eine nachhaltige Verbesserung der vorgesehenen Durchgrünung des Plangebietes gegenüber dem Entwurf ist nicht festzustellen. Anregungen des Ortsbeirates 3 zu diesem Thema wurden bislang im Ergebnis nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat 3 hatte bereits mit der Anregung OM 3201 "Grüne Allee" vom 25.08.2014 (entstanden aus Antrag der CDU OF 616 vom 05.06.2014) den Magistrat um Prüfung und Bericht gebeten, früher vorgesehene Abstandsflächen wegen des jetzt nicht mehr vorgesehenen Baus eines Alleentunnels nunmehr dauerhaft als Grün- und Freiflächen am Alleenring und damit auch an der Adickesallee freizuhalten. Dazu hat der Magistrat mit Stellungnahme ST 1091 vom 25.08.2014 geantwortet, indem er nachrichtlich Inhalte des zeitlich unmittelbar vorangegangenen Bebauungsplanentwurfes referierte, ohne auf die hier noch einmal konkretisierten vorgebrachten Bedenken und Anregungen abzustellen oder diesen nachzukommen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2015, M 173 Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Oktober 2015MM 173Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 10. November 2015Sie sind hier
    OFOF 897/3Die Adickesallee soll wieder eine Allee mit Mittelgrünstreifen werden
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 46 · 12.11.2015
TO I, TOP 44
Beraten
1. Die Vorlage M 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 47 · 10.12.2015
TO I, TOP 45
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 173 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 897/3 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
Grüne2 SPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
1 SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 2 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

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