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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße

28.03.2022 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943 entstanden aus Vorlage: OF 218/3 vom 26.01.2022 Betreff: Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schrägparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen der Hausnummer 144 und der Händelstraße in Längsparkplätze umzuwandeln. Begründung: Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) laufen Gefahr, entweder ihr Heck in den Fahrradweg hineinragen zu lassen, oder den Gehweg so weit zu verschmälern, dass es ein Problem für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1982 Antrag vom 07.03.2025, OF 850/3 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6767 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim

24.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 10.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die JeanMonnetStraße

22.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1890 entstanden aus Vorlage: OF 275/10 vom 08.03.2022 Betreff: Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die Jean-Monnet-Straße entlang der Gebrüder-Hommel- Anlage nicht mehr begehbar ist und wie hier Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Der Hölderlinpfad ist eine wichtige Wanderroute. Eine solche Unterbrechung ist nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1560 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

U-Bahnhaltestelle „Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof“ (U Bahnlinie U 5)

07.03.2022 · Aktualisiert: 06.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 276/10 Betreff: U-Bahnhaltestelle "Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof" (U Bahnlinie U 5) Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer zusätzlichen U-Bahnhaltestelle Priesstraße/Neuer Jüdischer Friedhof, insbesondere bei den voraussichtlichen Kosten von ca. 6 bis 7 Millionen Euro und der geringen Entfernung zu den bereits vorhandenen U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum, weiterverfolgt werden soll. Begründung: Die U-Bahnstation Priesstraße wurde 2016 außer Betrieb genommen, da sie wegen des damals erforderlichen Neubaus eines 80 cm hohen Bahnsteiges inkl. Rampe für behindertengerechten Zugang nicht weiter angefahren werden konnte. Da die Entfernung zwischen den bereits vorhanden U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum nur ca. 600 Meter beträgt, halten wir die Inbetriebnahme für nicht dringend notwendig und angebracht. Die Kosten für einen Neubau einer Haltestelle würden sich auch auf ca. 6 bis 7 Millionen Euro belaufen und wären unverhältnismäßig hoch und wohl auch unangemessen. Wir haben von den beiden U-Bahnstationen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum eine relativ geringe und zumutbare Entfernung (maximal 300 Meter) zum Haupteingang des Neuen Jüdischen Friedhof bzw. der Rachow-Schule. Zusätzlich besteht für die Besucher des Neuen Jüdischen Friedhofs die Möglichkeit den bereits vorhandenen Zu- und Ausgang zum nördlichen Eingang des Neuen Jüdischen Friedhofes (Entfernung ca. 100 Meter von der U-Bahnhaltestelle Marbachweg/Sozialzentrum bis Zugang Drehkreuz Marbachweg), zu nutzen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 276/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD

Partei: AfD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main

07.03.2022 · Aktualisiert: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 277/10 Betreff: Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der bereits vorhandenen Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof eine weitere und gut sichtbare Gedenktafel mit QR-Code aufgestellt werden kann. Form und Inhalt der Gedenktafel mit Bildern und Text (z.B. über die zerstörte Haupt- und die Börneplatz-Synagoge) sollen dann ggfls. in Absprache zwischen der Stadt Frankfurt, Jüdischer Gemeinde Frankfurt und Historischer-Archäologischen Gesellschaft abgestimmt werden. Begründung: An der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof (gegenüber Höhe Eckenheimer Landstraße 285) ist eine Gedenktafel "Diese Mauer wurde 1939 aus Steinen der am 09. November 1939 zerstörten Frankfurter Synagogen erbaut" angebracht worden. Die Friedhofmauer wurde 1939 auf Beschluss des Frankfurter Magistrats errichtet und ersetzte damals einen vorhandenen Stacheldrahtzaun. Da diese relativ kleine Gedenktafel (ca. 40 cm bis 50 cm groß) aus Bundsandstein, die in der vorhandenen 165 Meter langen Mauer (ebenfalls auf Bundsandstein) zwischen Totenhalle und Wirtschaftsweg eingebaut wurde, kaum sichtbar und wahrnehmbar ist, halten wir die die Aufstellung einer weiteren gut sichtbaren Gedenktafel mit QR-Code für dringend gebeten und erforderlich, insbesondere auch um den Opfern des nationalsozialistischen Terrors in Frankfurt am Main zu gedenken. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wurde zurückgezogen.

Partei: AfD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ersatz für Carsharing-Stellplätze

18.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1755 entstanden aus Vorlage: OF 203/3 vom 02.02.2022 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersetzt werden, z. B. in der Eisernen Hand (siehe Vorlage V 1931 ) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z. B. in der Eisernen Hand, siehe Vorlage V 1931). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Adickesallee/Ecke Eckenheimer Landstraße gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Total-Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortstermin Marbachweg

17.02.2022 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2022, OF 211/9 Betreff: Ortstermin Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem ausführenden Amt und mit anderen beteiligten Ämtern zu vereinbaren, um die durchgeführte Erneuerung des Radweges vor den Häusern 331-345 der Straße am Marbachweg zu erläutern. und die Fragen des Ortsbeirats zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt und bedauert, unabhängig von den verschiedenen Meinungen der Fraktionen im Ortsbeirat 9 bezüglich der Sanierung des Radweges und das Entfallen entsprechender Parkplätze in diesem Bereich, dass der Ortsbeirat als dem zuständigen parlamentarischen Gremium nicht vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an dem Radweg informiert wurde. Es gilt noch offenstehende Fragen zu klären und nach einem Kompromiss zu suchen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 211/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen

17.02.2022 · Aktualisiert: 20.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 entstanden aus Vorlage: OF 191/9 vom 29.01.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen Die Eschersheimer Landstraße ist auch für Radfahrerinnen und Radfahrer eine wesentliche Wegverbindung im Ortsbezirk. Die aktuelle Lage wird von vielen Radfahrenden als gefährlich empfunden. Deshalb wird immer wieder der Wunsch geäußert, die Lücke im Radwegenetz im Bereich zwischen der Hügelstraße und dem Marbachweg/Am Dornbusch zu schließen. Gleichzeitig sind mit diesem Vorschlag verschiedene Befürchtungen im Hinblick auf den Verkehrsfluss verbunden. Im nördlichsten Bereich der Eschersheimer Landstraße, nördlich der Hügelstraße, hatte sich eine probeweise Abmarkierung eines Radweges bewährt, um die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation in diesem Bereich zu testen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße beidseitig (stadtaus- und einwärts) im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch für den Zeitraum von einem Jahr einen vorübergehenden Radweg abzumarkieren, um eine sicherere Nutzung durch Radfahrende zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation zu eruieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Antrag vom 19.08.2022, OF 304/9 Antrag vom 19.08.2022, OF 306/9 Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 354 Antrag vom 21.06.2023, OF 560/9 Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Strafzettel zurücknehmen

17.02.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1685 entstanden aus Vorlage: OF 210/9 vom 17.02.2022 Betreff: Strafzettel zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, die verhängten Strafzettel der falsch parkenden Autos im Bereich des vor Kurzem sanierten Radweges vor den Häusern 331 bis 345 der Straße Marbachweg zurückzunehmen. Begründung: Die Stadt hat es versäumt, die Betroffenen im Vorfeld über die Veränderung der Verkehrsregeln im Seitenstreifen zu informieren. Auch wurden keine Hinweisschilder aufgestellt, sodass die Betroffenen annehmen mussten, dass die seit Jahrzehnten bestehende Regel weiter Geltung hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1365 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neue Parkregelung im Marbachweg

03.02.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg

03.02.2022 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 194/9 Betreff: Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Marbachweg werden durch einen reinen Verwaltungsakt 20 dringend benötigten Parkplätze beseitigt, ohne dass der Ortsbeirat 9 vorher weder um seine Meinung gebeten wurde noch wurde er zeitnah informiert. Eine formlose Information erfolgte erst, nachdem der Ortsvorsteher selbst den Sachstand im Amt erfragte. Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat zeitnah eine offizielle Information in einer Form zukommen zulassen, die für das Gremium abstimmungsfähig ist. Außerdem wird er gebeten, dem Ortsbeirat die vorgesehenen Änderungen bei einem Ortstermin vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 194/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustelle Eckenheimer Landstraße 24

21.01.2022 · Aktualisiert: 22.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 entstanden aus Vorlage: OF 188/3 vom 20.12.2021 Betreff: Baustelle Eckenheimer Landstraße 24 Der Magistrat wird aufgefordert, den Sachstand zum Bauvorhaben Eckenheimer Landstraße 24 zu prüfen und darüber im Detail zu berichten. Dabei sollen vor allem folgende Fragen Berücksichtigung finden: 1. In der Eckenheimer Landstraße 24 ist seit geraumer Zeit keine Bautätigkeit mehr zu beobachten. Was sind die Gründe, gibt es einen Baustopp und bis wann wird dieser Zustand dauern? 2. Wann wird vor allem auch das kleine Plätzchen seitlich des Hauses von Baugegenständen freigeräumt? Es ist im Moment mit Baumaterialien zugestellt, Gehweg und Fahrradweg sind seit Monaten gesperrt. Wann ist mit einem Rückbau der Absperrung zu rechnen? 3. Am Haus wurden die Gründerzeitverzierungen um die Fenster abgeschlagen. Wie konnte das genehmigt werden und mit welcher Begründung? Begründung: Es ist in einem Stadtteil, in dem es kaum Platz gibt, nicht nachvollziehbar, dass für ein Bauvorhaben vier Wohnungen so lange leer stehen und ein Platz einschließlich Fahrrad- und Gehweg auf unbestimmte Zeit gesperrt wird. Im Nordend gilt außerdem eine Erhaltungssatzung, die verbietet, willkürlich historische Verzierungen von Gründerzeithäusern zu zerstören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 Aktenzeichen: 63 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201

21.01.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1478 entstanden aus Vorlage: OF 189/3 vom 06.01.2022 Betreff: Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 Wie der Mitteilung des Straßenverkehrsamtes vom 02.11.2021 zu entnehmen war, wurde das Parken auf den Flächen an der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 untersagt und durch Poller verhindert, um das Eindringen von Regenwasser in den Boden zu fördern und so die durch die trockenen Sommer 2018 bis 2020 geschwächten Bäume zu schützen. Das ist sehr zu begrüßen. Die zitierte Mitteilung des Straßenverkehrsamtes lässt offen, ob und wie die vorigen Parkplatzflächen renaturiert werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Begrünung des genannten Bereichs vorzunehmen und so für weitere Abkühlung einerseits und bessere Versickerung des Regenwassers andererseits zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1123 Antrag vom 23.06.2022, OF 328/3 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1434 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 13.11.2021 Betreff: Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierung/das Piktogramm an der Einmündung in den oberen Marbachweg von An der Wolfsweide und vom Geiselsteinweg auch in den folgenden Einmündungen zu übernehmen: Bilsteinweg, Kullmannstraße, An den Drei Steinen und Niemandsfeld. Begründung: Diese Straßenmarkierungen/Piktogramme auf den Straßen An der Wolfsweide sowie Geiselsteinweg sind gute Hinweise und Erinnerungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die über keine private Parkmöglichkeit verfügen, sich an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu erinnern und sich daran zu halten. Auch dient es zu mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1035 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage

02.12.2021 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße

02.12.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1286 entstanden aus Vorlage: OF 149/3 vom 18.11.2021 Betreff: Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf zwei Autoparkplätzen vor dem REWE auf der Eckenheimer Landstraße 97 Fahrradbügel als auch Stellplätze für Lastenräder in ausreichender Zahl zu installieren. Begründung: Die Fahrradständer neben dem REWE sind zumeist überfüllt, was dazu führt, dass Fahrräder kreuz und quer abgestellt werden. Die meisten Menschen besuchen den Supermarkt zur Nahversorgung zu Fuß oder mit dem Rad und nicht mit dem Auto. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 853 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße

30.11.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1217 entstanden aus Vorlage: OF 150/10 vom 15.11.2021 Betreff: Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Verkehrszeichen 283.10 "absolutes Halteverbot" in der Niederbornstraße bis an die Einmündung der Eckenheimer Landstraße vorgezogen wird. Hierdurch soll das Abbiegen der Lkw gefahrlos, und der Leichtigkeit des Verkehrs unterstützend, möglich werden. Begründung: In der Eckenheimer Landstraße kommt es im Einmündungsbereich in die Niederbornstraße häufig zu einem Verkehrschaos. Die Einmündung aus der Eckenheimer Landstraße wird häufig von parkenden Fahrzeugen in der Niederbornstraße verstellt, sodass Lkw mit Anhänger oder Sattelzug nicht einbiegen können. Das Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" befindet sich zurzeit in der Niederbornstraße, südseitig circa 30 Meter hinter der Einmündung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 804 Antrag vom 16.05.2022, OF 314/10 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2230 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1218 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 16.11.2021 Betreff: Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße abgesichert werden kann, dass auf der Einmündungsfläche nicht auch noch geparkt wird und Fahrradfahrer nicht bedrängt werden. Begründung: Der stadtauswärts führende Radweg mündet an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße ohnehin in einer recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in die folgende Tempo-30-Zone auf der Eckenheimer Landstraße. Diese Situation wird vollends gefährlich, wenn in dieser Einmündungsfläche auf dem Fußgänger- bzw. Radweg auch noch unzulässig geparkt wird, deshalb ist hier etwa durch Fahrradbügel Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 805 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 22.06.2021 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Magistrat wird dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar 1. vor der Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle eines Autoabstellplatzes aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden; 2. bei der Eckenheimer Landstraße 74/Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft Blumenbar (Hausnummer 74) Fahrradbügel anstelle eines Autoab stellplatzes aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor der Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autoabstellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor der Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrerinnen und Autofahrer (widerrechtlich), die das Eiscafé Eis Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts Blumenbar denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten

04.11.2021 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 04.11.2021 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Musikbunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40 bis 50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Musikbunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BImA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an, deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bunker am Marbachweg 295

24.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2021, OF 119/9 Betreff: Bunker am Marbachweg 295 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/BImA zu übernehmen. Begründung: In dem Bunker sind viele Künstler*innen und vor allem Musiker*innen untergebracht. Diese bestehenden Mietverhältnisse wurden nunmehr seitens der BImA gekündigt. In einer Stadt wie Frankfurt, die Künstler*innen, Literaten*innen und Musiker*innen fördert, dürfen Kunst- und Musikschaffende nicht die hierfür erforderlichen Räume genommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 119/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen!

23.10.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg

19.10.2021 · Aktualisiert: 16.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2021, OF 149/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt den Bau eines neuen Tores zum Hauptfriedhof am Marbachweg mit einem Gesamtbetrag von bis zu 5.000 €. Begründung: Das alte Rolltor wird geschlossen, da die Jüdische Gemeinde das Grundstück dahinter gekauft hat und einen eigenen Zugang hat. Die Bewohner der Altenwohnanlage Dörpfeldstraße 4 bis 8 sind überwiegend ältere Personen und können teilweise nur noch kurze Strecken laufen. Für sie ist der Weg bis zum Eingang Marbachweg Ecke Gießener Straße zu weit und zu beschwerlich. Grobe Markierung des alten und neuen Standortes aus der folgenden Skizze ersichtlich: (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 34 Die Vorlage OF 149/10 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Fraktionslosen erklärt und vor Beschlussfassung im Tenor nach dem Wort "Marbachweg" um die Worte "durch das Grünflächenamt" ergänzt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2021 Die Vorlage OF 149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker

15.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen

07.10.2021 · Aktualisiert: 18.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2021, OF 118/9 Betreff: Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Musiker, die wegen der Kündigung zum Jahresende ihre Proberäume verlieren, zu unterstützen, indem ihnen Hinweise auf eventuelle Alternativen angeboten werden. Hilfreich wäre auch, beim Bundesamt für Immobilienaufgaben eine Fristverlängerung z.B. um ein Vierteljahr zu erwirken. Begründung: Im Herbst wurde den Mietern zum Jahresende gekündigt. Schon vorher waren Proberäume nur schwer zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 118/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben

09.09.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 entstanden aus Vorlage: OF 88/3 vom 04.08.2021 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß des Vortrag s des Magistrats M 47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voranzutreiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg, wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagen, umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort Einkaufenden, Essenden, Radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung, um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch sich der Nutzen der Gesamtmaßnahme deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, Folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fuß Gehende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße

09.09.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 723 entstanden aus Vorlage: OF 67/3 vom 22.06.2021 Betreff: Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen zwischen Hauptfriedhof und der gleichnamigen U- Bahn-Haltstelle als Blühwiese für Insekten anzulegen. Wünschenswert wäre auch, in diesem Bereich ein Sandarium für bodennistende Wildbienen einzurichten. Gleichzeitig wäre es angebracht, auf der östlichen Seite des Grünstreifens Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Der Nutzen von Insektenwiesen erklärt sich von selbst, jede weitere ist ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund. Fast analog lässt sich das auch auf Fahrradbügel übertragen. Für Besucher des Hauptfriedhofs fehlen an dieser Stelle Abstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2225 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275

09.09.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 100/3 vom 18.08.2021 Betreff: Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 eine Ladezone für gewerblichen Lieferverkehr einzurichten. Begründung: In genanntem Bereich befinden sich mehrere Geschäfte, die regelmäßig beliefert werden. Des Weiteren wird Platz für Paketlieferdienste benötigt. Die derzeitige Situation ohne Ladezone bewirkt, dass genannte Dienste auf dem Fahrradstreifen halten und so den Radverkehr gefährden. Regelmäßig entsteht auch die Situation, dass Rettungsfahrzeuge nicht an den seitlich haltenden Lieferdiensten vorbeikommen und hierdurch aufgehalten werden. Da die Strecke durch Einsatzfahrzeuge der Wache 1 im Einsatz ständig genutzt wird, kommt es häufig zu solchen Situationen. Quelle: www.google.com/search?q=ladezone+tag+und+nacht&client=firefox-b-d&source =lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjLlJPH5sbyAhWPMBQKHTPuCjUQ_AUoAXoECAE QAw&biw=1920&bih=899#imgrc=yFbu7qxTvcI2KM Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 629 entstanden aus Vorlage: OF 97/10 vom 24.08.2021 Betreff: Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen des im Rahmen der Begehung von Radfahrbüro und Ortsbeirat verabredeten Fahrradbügels sicherzustellen, dass die in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts eingerichtete Fahrradspur von parkenden Autos frei gehalten wird. Begründung: Die kleine Fahrradspur an dieser Kreuzung in der Eckenheimer Landstraße soll den Fahrradfahrern, die dort gegen die Fahrtrichtung der für sie nicht geltenden Einbahnstraße unterwegs sind, ein möglichst sicheres Kreuzen ermöglichen. Leider ist sie ständig zugeparkt. Deshalb war im Rahmen der Begehung verabredet worden, den Beginn dieser Spur mit einem Fahrradbügel abzusichern, um so das Parken dort zu verhindern. Nachdem nun die anderen Bügel, die besprochen worden waren, installiert sind, dieser aber nicht erstellt wurde, muss hier an dieser besonders gefährlichen Stelle auch noch dringend ein Bügel erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2230 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung

27.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg

26.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg

06.07.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

10.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller an den EinmĂĽndungen vom Marbachweg zu den StraĂźen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraĂźe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen

01.06.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 170 entstanden aus Vorlage: OF 6/10 vom 18.04.2021 Betreff: Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den Straßen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, Kullmannstraße, Niemandsfeld und An den Drei Steinen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung von Sperrflächen mit dem Verkehrszeichen 299 der Straßenverkehrsordnung (siehe Bilder) und Pollern auf der Straße jeweils an den Ecken auf dem Bürgersteig an oben aufgeführten Straßeneinmündungen möglich ist. Begründung: Durch die Anbringung von Markierungen und Pollern werden die Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende sicherer. Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer haben bessere Einsichtmöglichkeiten beim Abbiegen in o. g. Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1674 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Musterschulhof endlich umgestalten

24.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 38/3 Betreff: Musterschulhof endlich umgestalten Die Musterschule fanden bis Anfang des Jahres 3 Jahre dauernde Sanierungsmaßnahmen statt. Ein kompletter Schultrakt war ausgelagert in eine Containeranlage auf dem Schulhof. Diese wurde Im Januar abgebaut. Seitdem wartet die Schulgemeinde auf die bereits seit 2 Jahren fertig geplante Neugestaltung des Schulhofes, die finanziellen Mittel sind vorhanden. Das für die Umgestaltung zuständige Grünflächenamt macht den Start der Umgestaltung von der Vorlage der Baugenehmigung für die erforderliche Sanierung einer Grenzmauer abhängig. Warum allerdings in den anderen Teilen des Schulhofes nicht schon mit den Arbeiten begonnen werden kann, ist unverständlich. Besonders ärgerlich ist, dass der Schulhof im Lockdown monatelang nicht oder nur teilweise genutzt wurde und eine Umgestaltung wesentlich weniger Einschränkungen mit sich gebracht hätte. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann mit den Baumaßnahmen zu Umgestaltung des Schulhofes der Musterschule gestartet werden kann? b) Ob die Maßnahme bereits vor Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer in den Teilen die nicht an die Mauer grenzen starten kann? c) Wann mit der Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer gerechnet wird? Woran die Verzögerung gelegen hat? d) Wie lange die Bauzeit für die Schulhofneugestaltung geplant ist? e) Ob bei der geplanten Maßnahme auch die Fläche vor der Schule an der Eckenheimer Landstraße im Bereich des früheren Haltestellenbereiches neugestaltet wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2021 Die Vorlage OF 38/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Brücke über die A 661 östlich des Marbachweges

17.05.2021 · Aktualisiert: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2021, OF 41/10 Betreff: Brücke über die A 661 östlich des Marbachweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbrücke über die A661 östlich des Marbachweges von den zuständigen Stellen sicherer gestalten zu lassen. Dies umfasst: 1. Auslaufbereichen, 2. besseren Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger, 3. das entsprechende Verbot motorisierter Fahrzeuge, 4. den Verweis auf Schrittgeschwindigkeit, soweit nicht das Absteigen von Zweirädern angezeigt ist, 5. regelmäßig Kontrollen. Begründung: Nach der Kommunalwahl erfolgten Baumaßnahmen, über die der Ortsbeirat leider nicht ausreichend informiert war beziehungsweise nicht ausreichend beteiligt wurde. Dies ist befremdlich, zumal es in den Jahren zuvor erst diverse fraktionsübergreifende Initiativen des Ortsbeirates 10 bedurfte, bis mühsam auf der Brückenseite zum Marbachweg hin ein schwer erkämpfter Kompromiss gefunden wurde. Dieser erscheint aktuell leider konterkariert. Es überrascht daher nicht, dass es zu Problemen kommt und Bürgerinnen und Bürger sehr verärgert reagieren. Schutzmaßnahmen sind umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und AfD gegen CDU, LINKE. und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße

06.05.2021 · Aktualisiert: 05.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 96 entstanden aus Vorlage: OF 20/3 vom 07.04.2021 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten, im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde (Stellungnahme ST 1824). Mittlerweile sind mehr als eineinhalb Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, neue Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z. B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neuen Baumpflanzungen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1411 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lastenfahrradparkplätze

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 entstanden aus Vorlage: OF 1059/3 vom 10.02.2021 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Magistrat wird gebeten, im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll möglichst zusammen mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis drei Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen Pkw-Stellplatz umzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1115 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 15.10.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellte Anregung OA 407, welcher die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.2020 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 endlich umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 786 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1043/3 vom 20.01.2021 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Magistrat wird gebeten, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus im Mittelweg 1 trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung zuzustimmen. Der Anbau wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf maximal fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus im Mittelweg 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es für den Erhalt des kleinen Betriebes wichtig, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle "Musterschule" entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann. Sie werden zugemüllt und sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn-Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1063 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnelleres Fußgänger-Grün

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1004/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße das Umschalten auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu gewährleisten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Anforderungsampel für Fußgänger ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei der Anforderung durch Fußgänger sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 735 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)

30.11.2020 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 16.11.2020 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. In der Stellungnahme äußerte der Magistrat, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit" entbinden würde. Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbarer räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde die angeregte Umgestaltung des Fahrradwegs abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein rot markierter Fahrradweg Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist für den in "unmittelbarer räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Stellungnahme des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dem Straßenverlauf, um so von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrerinnen und Autofahrer heißt, dass sie rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und dort insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Transportwagen für den Hauptfriedhof

23.11.2020 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2020, OF 1106/10 Betreff: Transportwagen für den Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Budget zur Anschaffung eines Transportwagens (mit Andockstation und Pfandsystem) für den Eingangsbereich "Marbachweg/Gießener Straße" des Hauptfriedhofs zur Verfügung. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 4.000 € nicht überschreiten. Begründung: Entsprechende Angebote sind auf Friedhöfen üblich und sinnvoll. Der Ortsbeirat 10 hat sich bereits im Rahmen der Finanzierung eines Bücherschranks im benachbarten Leseparkbereich des Hauptfriedhofs engagiert. Die zu erwarteten Kosten sind entsprechen denen der vom Ortsbeirat 10 bezuschussten Transportwagenstation auf dem Bonameser Friedhof. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 479 2020 Die Vorlage OF 1106/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6866 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 16.10.2020 Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stehen in stadtauswärtiger Richtung häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum - abgestellt am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U 5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden dort auch Bäume durch befestigte Fahrräder in Mitleidenschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" werden auf der stadtauswärtigen Seite durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

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