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Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts

Details im PARLIS OF_978-3_2020
29.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts

Details im PARLIS OM_6866_2020
22.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts

Details im PARLIS ST_450_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6866 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 16.10.2020

Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stehen in stadtauswärtiger Richtung häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum - abgestellt am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U 5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden dort auch Bäume durch befestigte Fahrräder in Mitleidenschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" werden auf der stadtauswärtigen Seite durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 450

Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1