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Planerische Studien für den Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2015, OF 1340/6 Betreff: Planerische Studien für den Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Vorgang: ST 190/14 Der Ortsbeirate wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Inzwischen ist für das Jahr 2018 ist der Baubeginn für die Sanierung der Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Nach Ansicht des Ortsbeirats trifft die in ST 190 vom 3.2.2014 vom Magistrat vorgenommene Einschätzung, dass wegen des guten Allgemeinzustandes der Waldschulstraße in diesem Bereich keine Umgestaltung erforderlich sei, nicht zu. Die aktuellen Pläne zur Sanierung der Unterführung sehen andere Treppenaufgänge vor, die deutlich in den heute als Wiese angelegten Bereich führen werden. Von dort sind auch neue Wege zu den vorhandenen Bürgersteigen erforderlich. Insofern wird eine Neugestaltung dieser südlich der Waldschulstraße gelegenen Fläche erforderlich sein. Um ein städtebaulich ansprechendes Erscheinungsbild zu erhalten, ist auch eine Anpassung der deutlich kleineren Fläche nordwestlich der Waldschulstraße (also zwischen Straße und Bürgerhaus) notwendig. Sinnvollerweise wird diese Gestaltung in die Planungsgesprächen zur Unterführung einbezogen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 628 2015 Die Vorlage OF 1340/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenVerbindung zwischen der Am Gemeindegarten ansässigen Kita und dem Spielplatz vor dem Bunker verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2015, OF 1309/6 Betreff: Verbindung zwischen der Am Gemeindegarten ansässigen Kita und dem Spielplatz vor dem Bunker verbessern Am Gemeindegarten betreibt die ev. Kirchengemeinde seit vielen Jahren einen Kindergarten, der im Zuge von Umbauarbeiten um weitere 20 Kindergartenkinder und weitere 20 Kinder im "Krabbelalter" vergrößert werden soll. Ein gleichzeitiges Spielen aller Kinder auf dem sich durch den Umbau noch verkleinernden Außengelände ist nicht mehr möglich. Direkt nebenan befindet sich jedoch der öffentliche Spielplatz vor dem Bunker. Um diesen sinnvoll und sicher mit einbeziehen zu können, gibt es Überlegungen der Eltern, ob man nicht den dazwischen liegenden Straßenabschnitt entsprechend gestalten kann. Der Ortsbeirat 6 fragt deshalb den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, diesen Abschnitt der Straße "Am Gemeindegarten" so zu gestalten, dass eine möglichst gute Verbindung zwischen Spielplatz und Kindergartengelände entsteht? Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1316 2015 Die Vorlage OF 1309/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenArbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.03.2015, OA 612 entstanden aus Vorlage: OF 1277/6 vom 16.02.2015 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Durch eine Berichterstattung im Fernsehen und anschließenden Meldungen in der lokalen Presse wurde jetzt bekannt, dass nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt, sondern die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main für die Arbeiterwohnheimanlage in der Erzberger Straße/Schöffenstraße in Griesheim zuständig ist. In und um diese Wohnanlage best eht weiterhin Handlungsbedarf. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Vorlage ST 762 gegebenen Antworten auf die in der Anregung vom 21.01.2014, OA 455, gestellten Fragen auf ihre Aktualität hin zu überprüfen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter seit wann für diese Liegenschaft zuständig sind; b) wann Überprüfungen, insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.), vorgenommen wurden; c) welche Maßnahmen ergriffen wurden, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen; d) welche Stelle/welche Stellen bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung zuständig ist/sind, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet/einschreiten, z. B. bei Problemen mit Müll bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe der Namen, Anschriften und Rufnummern); e) wie die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze überwacht. Begründung: Die o. g. Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim ist für circa 1.220 Personen genehmigt. Sie ist regelmäßig zu 50 Prozent bis 60 Prozent belegt (vgl. ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Die Bewohner wechseln häufig. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Untervermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits, z. B. in einem Gewerbegebiet, liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich diese Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen von Vernachlässigung und Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnheimanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist. Dies liegt sowohl in der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch darin begründet, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechend angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch im Interesse der Nachbarn ihre Aufgaben erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2015, ST 1198 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 18.03.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.04.2015, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 30.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 612 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5856, 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.04.2015 Aktenzeichen: 61 0
Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenArbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Betreff: Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße in Griesheim Vorgang: OA 455/14 OBR 6; ST 762/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Anbetracht der Tatsache, dass jetzt durch Berichterstattung im Fernsehen und anschließende Meldungen in der lokalen Presse bekannt wurde, dass die Verwaltung der Stadt Frankfurt am Main und nicht das Regierungspräsidium in Darmstadt für die Arbeiterwohnheimanlage in Griesheim, Erzberger Straße / Schöffenstraße zuständig ist und aufgrund der Situation in und um dieser Wohnanlage weiterhin Handlungsbedarf besteht, wird die Stadtverordnetenversammlung aufgefordert zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der ST 762 gegebenen Antworten auf die Fragen der OA 455 vom 21.01.2014 auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und 2. mitzuteilen, a) welche städtischen Dezernate und Ämter sind seit wann für diese Liegenschaft zuständig? b) wann wurden Überprüfungen insbesondere durch das Gesundheitsamt und die Feuerwehr (Brandschutz etc.) vorgenommen? c) welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit die auf dem Gelände befindlichen "hinreichenden Räume und Flächen" für die Bewohner (Nutzer) zum Aufenthalt frei zur Verfügung stehen? d) welche Stelle/welche Stellen sind zuständig bei der Stadt für die Überwachung der ordnungsgemäßen Nutzung, an die sich Nachbarn bei Unregelmäßigkeiten auch wenden können und die dann erforderlichenfalls auch einschreitet, z.B. auch bei Problemen mit Müll - bzw. Sperrmüll (geeignete Bekanntgabe von Namen, Anschrift und Rufnummer)? e) wie überwacht die Stadt die Einhaltung der für solche Einrichtungen erforderlichen Standards gegenüber dem Eigentümer der Wohnanlage bzw. dem einzelnen Vermieter oder den Vermietern der Wohnungen bzw. Wohnplätze? Begründung: Die o.g. Arbeiterwohnanlage in Griesheim ist genehmigt für ca. 1220 Personen. Sie ist regelmäßig zu 50-60% belegt (so die ST 762). Dort wohnen Arbeiter vorübergehend für die Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses. Es finden häufige Wechsel der Bewohner statt. Der Eigentümer der Anlage ist heute ein Privatanbieter. Für die Vermietung wird ein nicht geringer Mietzins erhoben, zumal die Vermietung meist über Subvermietungen erfolgt. Es handelt sich um ein Gebäude, welches seit bald 60 Jahren steht. Solche Gebäude bedürfen der regelmäßigen Instandhaltung. Dies noch mehr, da es sich hier eben nicht um Dauermieter, sondern um häufig wechselnde Bewohner handelt. Der heruntergekommene Zustand des Gebäudes war sehr gut in den Fernsehbildern des jüngsten Berichtes zu sehen. Da das Gebäude in einem bewohnten Stadtteil und nicht abseits z.B. in einem Gewerbegebiet liegt, ist dafür Sorge zu tragen, dass sich dies Unterkunft in den Stadtteil einbindet. Erscheinungen der Vernachlässigung und der Verwahrlosung, wie sie leider die Regel sind, müssen im Interesse der benachbarten Bewohner unterbunden werden. Aber natürlich haben auch diejenigen Menschen, die in der Arbeiterwohnanlage wohnen, ein Anrecht darauf, dass ihre Unterkunft in einem angemessenen Zustand ist, sowohl aus Gründen der Menschenwürde (auch Wohnen ist ein Menschenrecht) als auch aus Gründen, dass ein gewisser Mietzins auch einen Anspruch auf eine entsprechende angemessene Gegenleistung beinhaltet. Die Stadt bzw. die zuständigen Dezernate und Ämter müssen hier ihre Aufgaben erfüllen im Interesse der Bewohner der Anlage wie auch der Nachbarn. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.01.2014, OA 455 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 612 2015 Die Vorlage OF 1277/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1135/6 Betreff: Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung von der Mainzer Landstraße in die Waldschulstraße in Richtung Bahnhof Griesheim so verbessert werden kann, dass es zu deutlich weniger Behinderungen bzw. auch Gefährdungen im Fahrbahnbereich kommt, als das bisher leider der Fall ist. Der Bus soll dort wieder eine Haltebucht an der Haltestelle erhalten. Begründung: Die Verkehrssituation an der o.g. Stelle führt oft zu Behinderungen bzw. auch Gefährdungen. Z.B. hält der Bus zur Zeit an der dortigen Haltestelle auf der Fahrbahn, was oft zu Rückstaus der hinter ihm her fahrenden PKWs führt, die bei hohem Verkehrsaufkommen sogar bis auf die Mainzer Landstraße reichen können. Dabei spielen PKWs eine Rolle, die in dem betreffenden Bereich parken und deren Fahrer z.B. in den an dieser Stelle befindlichen Geschäften einkaufen. Deshalb ist mit einzubeziehen, wie das Parkdeck des dort befindlichen Einzelhandelsgeschäftes besser als bisher genutzt werden kann, um zu erreichen, dass der Bus während seines Halts an der dortigen Haltestelle in einer für ihn frei gehaltenen Haltebucht halten kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 26 Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage OF 1135/6 vor der Abstimmung dahin gehend abändert, dass der letzte Satz des Antragtenors ersatzlos gestrichen wird. Beschluss: Die Vorlage OF 1135/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenRadweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2014, OF 1136/6 Betreff: Radweg in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, durch welche geeigneten Maßnahmen erreicht werden kann, dass der Radweg an der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße deutlicher als bisher als Radweg erkennbar wird. Begründung: Sehr oft kommt es dazu, dass der betreffende Radweg von Fußgängern benutzt wird, obwohl der Fußweg, der sich mit dem Radweg zusammen auf dem Bürgersteig befindet, tatsächlich ausreichend breit für die Fußgänger ist. Radfahrer kommen so zur Zeit vielfach deutlich langsamer vorwärts, als es eigentlich notwendig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 07.10.2014, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1136/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3386 entstanden aus Vorlage: OF 961/6 vom 02.03.2014 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Terminierung des Einreichens des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung am 18. Februar 2014 hat der Magistrat durch einen Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bezüglich des vorgesehenen barrierefreien Umbaus der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge, eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen umgesetzt würden, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt wurden und denen zugestimmt wurde. Daher ist es von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keiner weiteren Begründung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 26 Beratung im Ortsbeirat: 6
Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2014, OF 1113/6 Betreff: Tempo 30 auf der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend einführen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Waldschulstraße zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße durchgehend Tempo 30 eingeführt wird. Begründung: In dem genannten Abschnitt der Waldschulstraße gilt bereits heute an 3 Stellen Tempo 30, im Bereich kurz vor der Einmündung in die Oeserstraße, im Bereich Bushaltestelle Lindenhag und vor der Eichendorffschule. Im Abschnitt zwischen Eichendorffschule und Mainzer-Landstraße ist aber durch die Anordnung der rechts und links parkenden Autos die Fahrbahn so verengt, dass es angebracht ist, die Geschwindigkeit auch hier auf Tempo 30 herabzusetzen. Zumal auch hier die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren (kein separater Radweg vorhanden). Weiterhin ist es in dem Bereich, wo die Straße in den Niedwald führt, ebenfalls angebracht die Geschwindigkeit zu vermindern, weil dort in die Waldschulstraße einfahrende Fahrzeuge sehr schlechte Einsicht in die Waldschulstraße haben und es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, die bei Tempo 30 so nicht auftreten würden. Außerdem soll auch auf dem nicht genannten Stück zwischen Bushaltestelle Lindenhag und Eichendorffschule Tempo 30 gelten, um ein gleichmäßiges Fahren zu gewährleisten (kein Wechsel von Tempo 30 auf 50 und wieder auf 30 kurz hintereinander). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1113/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGrünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 1041/6 vom 23.06.2014 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten und Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1238 Aktenzeichen: 66 0
Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 1051/6 vom 15.06.2014 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit in der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle im Bereich der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft im Abschnitt von der Messe bis nach Nied schnurgerade durch den Niedwald und entlang der Kleingärten. Vor dem Wald liegt die Siedlung Neufeld auf der nördlichen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort, wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (von der Eisenbahner-Siedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (ab der S-Bahn-Unterführung bis zur Straße Alt-Nied). Auf der im Bereich der Siedlung Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, in dem auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig neben der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um hier das Rasen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1433 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 04.11.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2014, OM 3272 entstanden aus Vorlage: OF 1049/6 vom 11.06.2014 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeserstraße/Waldschulstraße bereitzustellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Nach Abschluss der Planung ist die Ampel nun auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch eine große Anzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2014, ST 1319 Aktenzeichen: 32 1
Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2014, OF 1041/6 Betreff: Grünanlage Am Gemeindegarten: Einfassungen wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einfassungen der Grünanlage Am Gemeindegarten, insbesondere im Bereich der Kreuzung der Straßen Am Gemeindegarten / Am Brennhaus, wieder herzustellen, gegen Überfahren zu sichern und die beschädigten Flächen der Grünanlage wieder gärtnerisch zu gestalten. Begründung: Durch langjähriges Überfahren sind die Bordsteine in den Boden gedrückt worden. Insbesondere im Bereich der oben genannten Kreuzung sind die Bordsteine quasi höhengleich zur Farbbahndecke. Dies führt dazu, dass diese Bereiche der Grünanlage noch häufiger befahren werden und die Schäden in der Grünanlage nicht verschwinden. Schon das Wiederherstellen der Bordsteine auf eine übliche Höhe wird das Überfahren erschweren. Wo es sinnvoll erscheint, können auch Findlinge oder andere Gestaltungselemente erreichen, dass die Fahrzeuge nur noch auf der Fahrbahn fahren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2014 Die Vorlage OF 1041/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2014, OF 1051/6 Betreff: Geschwindigkeit in der Oeserstraße entlang der Siedlung Neufeld ist zu hoch Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. zu prüfen und zu berichten, wie eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit in diesem Bereich der Oeserstraße durchgeführt werden kann und bis zu welcher Geschwindigkeit reduziert werden kann (40 km/h oder auch 30 km/h), 2. die Geschwindigkeit auf der Oeserstraße an einer geeigneten Stelle an der Siedlung Neufeld zu kontrollieren. Begründung: Die Oeserstraße verläuft von der Messe her kommend bis nach Nied schnurgerade durch Kleingärten und den Niedwald. Am Beginn des Walds liegt die Siedlung Neufeld an der einen Seite der Straße. Hier wird nach Berichten von Anwohnern oftmals zu schnell gefahren bzw. sogar gerast. Dort wo die Oeserstraße sonst durch bewohntes Gebiet führt, ist die Geschwindigkeit bereits auf 40 km/h reduziert (Eisenbahnersiedlung bis zum Friedhof in Nied) bzw. sogar auf 30 km/h (S-Bahn bis Nied-Brücke). Auf der am Neufeld in die Oeserstraße einmündenden Waldschulstraße sind auch nur 30 km/h erlaubt. Im genannten Bereich der Oeserstraße, wo ja auch Wohnhäuser an der Straße liegen und ein Bürgersteig an der Straße entlangführt, ist eine Reduzierung des Tempos sicher auch angebracht und auch angemessen. Auch regelmäßige Kontrollen der Geschwindigkeit sind sinnvoll, um das Rasen hier zu unterbinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 1051/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3273 2014 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 1051/6 wird abgelehnt. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1051/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, REP und FDP gegen SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) zu 2.: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER und REP
Partei: SPD
Weiter lesenAmpel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2014, OF 1049/6 Betreff: Ampel Oeserstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel für die Ampelanlage Oeser-./Waldschulstraße bereit zu stellen und die Ampel möglichst noch in diesem Jahr, spätestens aber im nächsten Jahr zu errichten. Begründung: Die Ampel ist dringend erforderlich, weil es an dieser Kreuzung immer wieder zu gefährlichen Situationen und auch Unfällen kommt. Vor wenigen Jahren ist hier ein Motorradfahrer ums Leben gekommen. Deshalb ist jetzt, wo die Planung fertig abgeschlossen ist, die Ampel auch umgehend aufzustellen. Das fordert auch die große Mehrzahl der Anwohner, die hierfür in Griesheim und Nied inzwischen auch schon sehr viele Unterschriften gesammelt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3272 2014 Die Vorlage OF 1049/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSpielplatz Am Gemeindegarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2014, OF 1039/6 Betreff: Spielplatz Am Gemeindegarten Der Magistrat wird gebeten, eine Bank aus der nahegelegenen Grünanlage auf den Spielplatz Am Gemeindegarten zu verlagern. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FREIE WÄHLER REP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.05.2014, OF 1022/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 245 2014 Anregung an den Magistrat OM 3170 2014 1. Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1039/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE_WÄHLER, REP
Weiter lesenSpielplatz Am Gemeindegarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1039/6 vom 03.06.2014 Betreff: Spielplatz Am Gemeindegarten Vorgang: OIB 245/14 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, eine Bank aus der nahe gelegenen Grünanlage auf den Spielplatz Am Gemeindegarten zu verlagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 03.06.2014, OIB 245 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2014, ST 1164 Aktenzeichen: 67 2
Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten: Gestaltung und Verschönerung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2014, OF 1022/6 Betreff: Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten: Gestaltung und Verschönerung Der Magistrat wird beauftragt, den Spielplatz in der Grünanlage Am Gemeindegarten mit Spielgeräten auszustatten. Dabei erfolgt eine Abstimmung mit der zuständigen Kinderbeauftragten. Für diese Maßnahme sind aus dem Ortsbeirats-Budget bis zu 10 000 Euro zu entnehmen. Begründung: Seit vielen Jahrzehnten ist ein Spielplatz Teil der Grünanlage entlang der Straße Am Gemeindegarten. Zur Zeit besteht der Spielplatz nur noch aus einem Sandkasten ohne jegliche Spielgeräte. Für die vielen in der Nähe wohnenden Kinder befinden sich die nächst gelegenen Spielplätze am Mainufer oder jenseits der Bahnlinie. Daher gibt es einen Bedarf für einen auch mit Spielgeräten ausgestatteten Spielplatz. Dabei sind solche Spielgeräte auszuwählen, die sich durch Robustheit auszeichnen und nicht Personen zum Verweilen veranlassen, die sich dort nicht im Sinne der Grünflächensatzung verhalten. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2014, OF 1039/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 03.06.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 245 2014 Anregung an den Magistrat OM 3170 2014 1. Die Vorlage OF 1022/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1039/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenBahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2014, OF 961/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung vorstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die neue Planung zum barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der DB AG in einer öffentlichen Veranstaltung in Griesheim vorzustellen. Dabei ist auch ein Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z.B. Termin Einreichen des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) bekannt zu machen. Begründung: Auf der Ortsbeiratssitzung vom 18. Februar 2014 hat der Magistrat über Vertreter des Dezernats VI - Verkehr - zum Sachstand bei dem vorgesehenen barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alte Falterstraße und der Waldschulstraße berichtet, dass die bisherigen Pläne, die insgesamt drei Aufzüge und eine Verlegung von Bahngleisen und eine Anpassung der Oberleitungen vorsahen, nun wieder grundsätzlich zur Diskussion stünden. Stattdessen würden nun Vorschläge wieder aufgegriffen, die ohne eine Gleisverlegung auskämen. Dies überrascht, weil Ortsbeirat und Öffentlichkeit bisher davon ausgingen, dass die Planungen, die im Jahr 2011 öffentlich vorgestellt und zustimmend votiert wurden, umgesetzt würden. Daher ist von großem Interesse, welche neuen/alten Vorschläge nun verfolgt werden. Die große Bedeutung dieser Unterführung, welche die Verbindung zwischen den südlich und nördlich der Bahnlinie gelegenen Teilen Griesheims schafft, bedarf hier keine weiteren Begründung. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 961/6 wird bis zur Sitzung am 9. September 2014 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3386 2014 Die Vorlage OF 961/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenWohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 455 entstanden aus Vorlage: OF 898/6 vom 29.12.2013 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt, und für wie viele Personen ist eine Nutzungserlaubnis maximal erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht durch die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf dem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze und Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Eine Begründung erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und die Beobachtungen vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 762 Antrag vom 16.02.2015, OF 1277/6 Anregung vom 10.03.2015, OA 612 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 29.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP 53 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2014, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 455 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4250, 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.02.2014 Aktenzeichen: 63 0
Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 866/6 vom 10.11.2013 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft 1856 Griesheim e. V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle "Gretel-Ciba-Halle" der Turnerschaft Griesheim e. V. in der Eichenstraße 9 wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen auch Teilnehmer und Gäste von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u. a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 e. V. Griesheim. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 520 Aktenzeichen: 66 7
Städtebauliches Entwicklungskonzept „Griesheim - nördlich der Bahn“ Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218
S A C H S T A N D : Anregung vom 21.01.2014, OA 453 entstanden aus Vorlage: OF 913/6 vom 29.12.2013 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass durch den Magistrat mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z. B. illegale Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden sind. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie sowie zwischen der Waldschulstraße und der Straße In der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln, ist sehr zu begrüßen. Auch die in der Vorlage M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Die vorgeschlagene Vorgehensweise, gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen mit hoheitlichen Befugnissen der Stadt vorzugehen, erscheint allerdings nicht zielführend, zumal dies auch noch von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 609 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 218 und OA 453 = Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kößler, Pawlik, Baier, Tafel-Stein und Reininger sowie von Bürgermeister Cunitz dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4144, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014 Aktenzeichen: 61 0
Städtebauliches Entwicklungskonzept .Griesheim - nördlich der Bahn.
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 913/6 Betreff: Städtebauliches Entwicklungskonzept "Griesheim - nördlich der Bahn" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der M 218 vom 18.11.2013 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. ermöglicht wird Wohnbebauung auch nördlich der Bahn im Bereich Eichenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße zuzulassen, 2. durch die zuständigen städtischen Ämter sind mittels der dafür üblichen Verfahren ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Nutzungen (wie z.B. illegaler Gebrauchtwagenbetriebe) ohne Verzögerung zu unterbinden. Begründung: Dass der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats aufgegriffen hat, das Gelände zwischen der Mainzer Landstraße und S-Bahn sowie Waldschulstraße und der Straße An der Schildwacht städtebaulich zu entwickeln ist sehr zu begrüßen. Auch die in der M 218 dazu dargestellte Vorgehensweise wird begrüßt. Von deren Umsetzung ist eine merkliche Verbesserung der gegenwärtigen Situation im betreffenden Gebiet zu erwarten. Jedoch ist abweichend von der M 218 schon jetzt zu ermöglichen, dass auch auf den bereits bestehenden Brachflächen zwischen Eichenstraße und S-Bahn Wohnbebauung entstehen kann. Dies würde zu einer spürbaren Aufwertung in diesen Bereichen führen, ohne dass damit eine Einschränkung für das bestehende genehmigte bzw. genehmigungsfähige Gewerbe verbunden wäre. Ebenso erscheint die vorgesehene Vorgehensweise gegen einzelne ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gewerbebetriebe zunächst mit Hilfe eines externen Dienstleisters ohne hoheitliche Befugnisse einzuschreiten und nur in Konfliktfällen durch die Stadt vorzugehen nicht zielführend. Zumal dies auch noch einschränkend von den vorhandenen Personalressourcen abhängig gemacht werden soll. Die Stadt ist in der Pflicht, den Betrieb von nicht genehmigungsfähigen bzw. illegalen Betrieben zu beenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.11.2013, M 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 36 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 913/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 453 2014 1. Der Vorlage M 218 wird unter Hinweis auf OA 453 zugestimmt. 2. Die Ziffer 1. der Vorlage OF 913/6 wird abgelehnt. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 913/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. In der Begründung der Vorlage OF 913/6 wird der zweite Absatz ersatzlos gestrichen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung SPD zu 2. a) und c) CDU, GRÜNE und REP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER b) Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2013, OF 898/6 Betreff: Wohnsituation in der Arbeiterwohnheimanlage in der Erzbergerstraße/Schöffenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mitzuteilen: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Situation in dieser Arbeiterwohnheimanlage bekannt und für wie viele Personen maximal ist eine Nutzungserlaubnis erteilt worden? 2. Ist es richtig, dass für dieses Areal keine Müllentsorgung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt? Wenn ja, seit wann erfolgt die Entsorgung nicht über die Stadt und wie wird die Entsorgung gelöst? 3. Wann und Was unternimmt die Stadt, damit in diesen Häusern menschenwürdige Unterkünfte entstehen? 4. Was wird unternommen, damit den Bewohnern auf ihrem Areal eine menschenwürdige Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht und diese nicht die umliegenden Spielplätze Parks in den Wohnquartieren für ihre Zusammenkünfte nutzen müssen? Begründung: Erübrigt sich durch die Bilder in den Medien und Beobachtungen vor Ort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 455 2014 Die Vorlage OF 898/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2692 entstanden aus Vorlage: OF 885/6 vom 24.11.2013 Betreff: Bahnhof Griesheim: Barrierefreier Umbau so schnell wie möglich Vorgang: ST 800/13 Der Magistrat wird gebeten, einen aktualisierten Zeitplan mit eindeutigen Projektschritten und Meilensteinen (z. B. Termin zur Einreichung des Plans bei der zuständigen Anhörungsbehörde) für den barrierefreien Umbau der Unterführung zwischen der Alten Falterstraße und der Waldschulstraße einschließlich des Zugangs zu den Gleisen 2 und 3 (in Richtung Höchst) mit der Deutschen Bahn AG zu erstellen und dem Ortsbeirat zu übermitteln. Zudem wird der Magistrat gebeten, sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einzusetzen, dass eine Umsetzung des Projektes möglichst nahe am bisher vorgesehenen Termin 2015 erreicht wird. Begründung: Noch im Sommer 2013 ging der am Projekt beteiligte Magistrat davon aus, dass ein Baubeginn im Jahr 2015 erfolgen würde (siehe Vorlage ST 800). Seitens der Deutschen Bahn AG werden nun für Anfang 2014 der Abschluss eines Finanzierungsvertrages und eine anschließende dreijährige Planungsphase angekündigt. Damit ergeben sich ein Abschluss der Planung im Jahr 2017 und eine Umsetzung im Idealfall ab 2017, vermutlich aber erst ab 2018 oder an einem noch weiter in der Zukunft liegenden Zeitpunkt. Da die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG schon seit vielen Jahren mit dem Projekt befasst sind und schon mehrfach Vorplanungen vorgelegt wurden, erscheint es möglich, die angekündigte dreijährige Planungsphase zu verkürzen. Dieses Ziel möge der Magistrat gegenüber der Deutschen Bahn AG anstreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2014, ST 456 Aktenzeichen: 92 13
Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft Griesheim e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2013, OF 866/6 Betreff: Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle der Turnerschaft Griesheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Turnerschaft Griesheim e.V. die Erlaubnis zu erteilen, an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Gretel-Ciba-Halle anzubringen. Begründung: Die Sporthalle, Gretel-Ciba-Halle, der Turnerschaft Griesheim e.V., Eichenstraße 9, wird häufig für Veranstaltungen genutzt, zu denen Teilnehmer und Gäste auch von außerhalb Frankfurts kommen. Die Turnerschaft berichtet davon, dass Gäste Schwierigkeiten beim Auffinden der Halle haben. Daher möchte der Verein an der Kreuzung Waldschulstraße/Eichenstraße ein Hinweisschild zur Halle anbringen. Ein Mast ist bereits vorhanden und trägt u.a. ein Hinweisschild zur Sportanlage der Spielvereinigung 02 Griesheim e.V. Platz für ein weiteres Hinweisschild ist vorhanden. Dem Verein sollte die Erlaubnis zum Anbringen des gewünschten Schildes erteilt werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 866/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2774 2014 Die Vorlage OF 866/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 411 entstanden aus Vorlage: OF 793/6 vom 06.08.2013 Betreff: Planerische Studien für Bereich vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u. a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen; - Verzicht auf Lichtsignalanlagen; - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand. Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die neue Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder breiteren Bürgersteig, ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.09.2013, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 411 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme); SPD und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) Piraten (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.10.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 411 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage OA 411 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 3740, 24. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen; http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte über LDEN/L Night über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat diese Straßenabschnitte zu ermitteln und es ist dort Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster-Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstr., Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder weil sie eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, d.h. sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z.B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Uferstraße, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstr. von der Birminghamstr. stadtauswärts sowie von der Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstr. von der Schmalkaldener Str. bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Höchster Farben-Straße. Auf den Straßen lt. Punkt 2 soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und wo dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Schwanheimer Uferstraße. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Parteien: SPD, GRÜNE
Weiter lesenPlanerische Studien für Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2013, OF 793/6 Betreff: Planerische Studien für Bereich vorm Bürgerhaus Griesheim bis zum Nordfuß der Omegabrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, planerische Studien für den Bereich der Waldschulstraße vom Bürgerhaus Griesheim bis zum Beginn der Omegabrücke zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Zu bearbeitende Themen sind u.a.: - Fahrbahn auf gleichem Niveau wie Bürgersteige mit geschwindigkeitsreduzierenden Aufpflasterungen - Verzicht auf Lichtsignalanlagen - Gestaltung des Taxenstandes als Fahrstreifen direkt am Straßenrand Begründung: Für das Jahr 2015 ist der Baubeginn für die neue Unterführung zwischen Falterstraße und Waldschulstraße, die auch die Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim herstellen wird, vorgesehen. Daher ist es sinnvoll, sich mit Varianten zur Anpassung der Gestaltung im Bereich des nördlichen Endes der Unterführung zu befassen, weil sich durch den Bau und die andere Ausführung der Treppen sowieso die Notwendigkeit einer Umgestaltung ergibt. Am Südfuß der Omegabrücke hat sich die Aufpflasterung der Fahrbahn und der Verzicht auf eine Lichtsignalanlage im Alltag bewährt. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h wird gut befolgt und der Verkehr fließt ruhig. Daher ist zu prüfen, ob eine ähnliche Gestaltung auch am Nordfuß der Omegabrücke umgesetzt werden kann. Die gegenwärtige Ausführung des Taxenstandes mit Abtrennung des Fahrstreifens von der Fahrbahn mit einem schmalen Grünstreifen verbraucht viel Platz und hat dennoch keine wesentlichen Vorteile. Eine Ausführung als Fahrstreifen direkt neben der Fahrbahn würde die Fläche vor dem Bürgerhaus vergrößern und eine sinnvolle Nutzung, sei es als Grünfläche oder als bereiterer Bürgersteig, ermöglichen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 411 2013 Die Vorlage OF 793/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenLärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 750/6 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidenten Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - die nachfolgend aufgeführten Minderungsmaßnahmen aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf allen innerörtlichen Straßenabschnitten im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen Umgebungslärmrichtlinie Hessen http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default Werte über LDEN/LNight über 65/55 db(A) eingetragen sind. Dazu ist seitens des Magistrats eine gründliche Auswertung der o.a. Kartierungen vorzunehmen, die entsprechenden Straßen sind zu ermitteln und Tempo 30 auf diesen Straßen ist als Minderungsmaßnahme beim RP einzufordern. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/Westhöchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. Begründung: Im Laufe diesen Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG / Bundes-Immissionsschutzgesetz) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierung), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung und zwar unter Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, www.hlug.de. Direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main .html?role=default Werden, aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten, bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplan Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, Abschnitt: "Grundlagen der Lärmaktionsplanung, S.41", heißt es, Textauszug: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 db(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte ( LDEN/LNight > 65/55 db(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan - Teilplan Straßenverkehr - stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich unserer Region wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen / Vorschläge bezüglich Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht, als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs dem RP vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregung, die erst nach der Veröffentlichung des Endwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplan aufgeführt werden, ist sehr sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen. So unter dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte ja die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen". Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern sicher zu stellen, dass für den Ortsbezirk 6, bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen, in den Lärmaktionsplan des Landes Hessen aufgenommen werden. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich, (siehe auch Vortrag der FH Jena im Ortsbeirat 6 ). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Aufgrund des bestehende Straßennetzes sowie der aktuellen Straßen- und Verkehrsführung kann sich durch eine Tempo-30-Anordnung der Verkehr aus den aufgeführten Straßen weder nachteilig verändern, noch in andere Straßenabschnitte verlagern. Eine Benachteiligung von Anliegern anderer Straßen ist somit ausgeschlossen. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo-30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo-30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.08.2013, OF 760/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 31 Unterbrechung der Beratung aufgrund interner Beratungen der SPD-Fraktion von 18.35 Uhr bis 18.45 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 750/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 409 2013 1. Die Vorlage OF 750/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 760/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 760/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.05.2013, OA 377 entstanden aus Vorlage: OF 700/6 vom 19.04.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen, und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen wieder der Allgemeinheit zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten fünf Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen? 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder mit Verwaltungs- und Bürobedarf gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leer stehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der Ortsbeiratssitzung am 09.04.2013 brachte Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße als durchaus fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.06.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 377 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3303, 21. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.06.2013 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2211 entstanden aus Vorlage: OF 701/6 vom 01.05.2013 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell. Der Magistrat wird gebeten, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voranzutreiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig verlaufen zu lassen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind, wenn irgend möglich, zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest ist sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann. Wie bei den bestehenden Spielplätzen sind Ersatzmaßnahmen auch wieder in Zusammenarbeit mit den Anwohnern zu schaffen. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nördlicher bzw. südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig vorauszusehen, welche Probleme und Konflikte im Einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich die folgenden Punkte in den vorgestellten Plänen. Auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden, über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und der Bahnlinie; 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe; 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o. a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen); 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit vom Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden. Nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form vorangetrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehenen Gebiete aufgewertet und höherwertiges Gewerbe etabliert werden. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1256 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2013, OF 701/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell und bittet den Magistrat, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voran zu treiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig zu machen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind wenn irgend möglich zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest wäre sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann, und zwar auch wieder wie bei den bestehenden Spielplätzen in Zusammenarbeit mit den Anwohnern. 3. Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nord/südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig, voraus zu sehen, welche Probleme und Konflikte hier im einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich folgende Punkte in den vorgestellten Plänen, auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden und über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und entlang der Bahnlinie 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe 3. Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o.a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen) 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit von Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden und nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form voran getrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehen Gebiete aufgewertet werden und höherwertiges Gewerbe dort etabliert werden, als dies heute der Fall ist. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen können und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2211 2013 Die Vorlage OF 701/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD, FREIE WÄHLER und FDP
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenStadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2013, OF 700/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim hier: Ergebnisse aus der Vorstellung des Stadtplanungsamtes Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen: 1. In welchen Straßenzügen wurde die illegale Nutzung von Grundstücken festgestellt? 2. Welche illegalen Nutzungen der Grundstücke wurden bei der Bestandsaufnahme im Einzelnen festgestellt? 3. Seit wann bestehen ggf. diese illegalen Nutzungen und was wird unternommen, um die Grundstücke wieder in einen legalen Zustand zu überführen? 4. Was unternimmt der Magistrat, um die zugunsten der Allgemeinheit bereits im Bebauungsplan von 1967 eingetragenen Flächen der Allgemeinheit wieder zuzuführen? 5. Welche Anstrengungen hat der Magistrat im Einzelnen in den letzten 5 Jahren unternommen, um Gewerbe in der Eichenstraße bzw. Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße anzusiedeln? 6. Hat der Magistrat für Griesheim ein Gewerbecluster entwickelt bzw. entwickeln lassen? Oder plant er, schnellstmöglich ein solches zu entwickeln/entwickeln zu lassen?, 7. Wurde verstärkt nach Betrieben der neuen Technologien oder Verwaltungs- und Büroflächen gesucht, um so zur Qualifizierung und Modernisierung der Industrie- und Gewerbegebiete in Griesheim beizutragen? Wie waren die Ergebnisse? 8. Wie beurteilt der Magistrat angesichts einiger Firmeninsolvenzen und leerstehender Grundstücke die Chancen, zukunftsträchtiges Gewerbe schnellstmöglich hier anzusiedeln? 9. Hält es der Magistrat angesichts des trostlosen Zustandes vieler dortiger Grundstücke nicht auch für geboten, über eine andere Nutzung der Grundstücke ernsthaft und schnell nachzudenken? Als Beispiel sei hier die Bebauung mit dringend notwendigen Wohnungen genannt. Begründung: Die Vorstellung der Planungen des Stadtplanungsamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung brachten Erkenntnisse zutage, die dringend einer Aufklärung des Ortsbeirates und auch der Bürger Griesheims bedürfen. Ferner wird von der Griesheimer Bevölkerung die weitere Nutzung der Gewerbegebiete insbesondere im Bereich Eichen- und Lärchenstraße zwischen Waldschul- und Elektronstraße durchaus als fraglich angesehen. Um die Eignung der bestehenden Gewerbegebiete als solche objektiv beurteilen zu können, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 700/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 377 2013 Die Vorlage OF 700/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, REP und FDP gegen CDU (= Ablehnung) Rest der Vorlage: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.02.2013, OA 330 entstanden aus Vorlage: OF 630/6 vom 03.02.2013 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofsgebäudes zu erstellen sowie nach einer dauerhaften Lösung, einschließlich der Option einer örtlichen Verlegung, für die Haltestelle Griesheim Bahnhof der Buslinien 54 und 59 zu suchen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorab vorzustellen. Begründung: Es zeigt sich, dass der Stadt Frankfurt am Main auch mittelfristig kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zurzeit wird mittels rot-weißer Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung nur erschwert möglich sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Bushaltestelle Griesheim Bahnhof, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S-Bahn-Linien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestelle in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation könnte akzeptiert werden, solange die Aussicht auf Veränderung zeitnah möglich erscheinen würde. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen auskommen muss. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 382 Antrag vom 29.12.2013, OF 894/6 Bericht des Magistrats vom 05.05.2014, B 145 Bericht des Magistrats vom 10.10.2014, B 395 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.02.2013 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.04.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 330 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 3027, 19. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.04.2013 Aktenzeichen: 66 2
Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 630/6 Betreff: Bürgersteig in der Autogenstraße im Bereich des ehemaligen Bahnhofsgebäudes sowie Lösung für die Haltestellen der Buslinien 54 und 59 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Planung für einen dauerhaften Bürgersteig entlang der westlichen Fläche (früher Parkplatz) des ehemaligen Bahnhofgebäudes zu erstellen und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen sowie nach einer dauerhaften Lösung für die Haltestelle Bahnhof Griesheim der Buslinien 54 und 59 zu suchen - einschließlich einer örtlichen Verlegung - und dem Ortsbeirat vorab vorzustellen, wobei die Barrierefreiheit ebenfalls zu verwirklichen ist. Begründung: Es zeigt sich, dass auch mittelfristig der Stadt Frankfurt am Main kein zusätzliches Gelände für einen Bürgersteig entlang des Parkplatzes zur Verfügung stehen wird. Zur Zeit wird mittels rot-weißer Plastik Absperrungen ein Bereich von der Fahrbahn abgetrennt. Diese Sofortmaßnahme ist auch mittelfristig ungeeignet, weil Schneeräumung und Reinigung erschwert sind und das Aussehen auch einfachsten Ansprüchen nicht genügt. Daher ist nun ein Bürgersteig auf dem der Stadt zur Verfügung stehenden Gelände zu errichten. Die Haltestelle Bahnhof Griesheim, die wegen der Umsteigebeziehung zu den S Bahnlinien 1 und 2 stark frequentiert ist, verfehlt die Anforderungen an eine Bushaltestellte in mindestens folgenden Punkten: Es gibt keine Wartehalle, es gibt keine Sitzgelegenheiten, die Bodenfläche ist sehr uneben und voller Stolperfallen (altes Kopfsteinpflaster mit zerbröseltem Asphalt) und sie ist nicht barrierefrei. Diese Situation konnte akzeptiert werden, solange Aussicht auf eine Veränderung der Situation zeitnah möglich erschien. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Stadt Frankfurt am Main auch hier mit den zur Verfügung stehenden Flächen wird auskommen müssen. Bei der künftigen Gestaltung der Haltestellen sind eine Wartehalle mit Sitzgelegenheiten sowie Barrierefreiheit zu verwirklichen. Bei der Suche nach einer Lösung ist auch eine örtliche Verlegung einzubeziehen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 330 2013 Die Vorlage OF 630/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenWaldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1
Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 599/6 Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Statt dessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Fahrräder frei" die vorsichtige Nutzung durch langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen. Begründung: Es ist jetzt schon gute fünfzehn Jahre her, seit die Straßenverkehrsordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege, auch für Radwege mit dem Zeichen Z 241 (getrennter Fuß- und Radweg), eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 Km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs sind aber derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, so dass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z.B. der Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch durch das Zeichen 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, so dass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1852 2013 Die Vorlage OF 599/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2012, OA 292 entstanden aus Vorlage: OF 561/6 vom 03.11.2012 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist, und wenn ja, von welchen; 2. ob er in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und soziale Einrichtungen, wie z. B. Kinderbetreuungsplätze oder senioren- und behindertengerechte Wohnungen in Griesheim, auch hier seine Möglichkeiten auszuschöpfen gedenkt, um durch Überarbeitung des Bebauungsplans und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im oben genannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze zum Wohnen in allen Lebenslagen als auch für Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch nahe liegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.09.2013, B 448 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2012 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 292 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie LINKE. (= vereinfachtes Verfahren) 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 27.05.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 292 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 2590, 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 21.01.2013 § 3188, 20. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 27.05.2013 Aktenzeichen: 61 0
Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2012, OF 561/6 Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim, Teil II Ist die Stadt Eigentümerin von Grundstücken zwischen S-Bahn-Gleisen, Elektronstraße, Lärchenstraße und Waldschulstraße? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mitzuteilen, 1. ob die Stadt Frankfurt am Main in dem im Betreff benannten Bereich Eigentümerin von Grundstücken ist und wenn ja, von welchen? 2. ob von Seiten des Magistrats Überlegungen bestanden oder bestehen, die Buchenstraße zu verlängern, um gegebenenfalls Erschließungsmöglichkeiten für die langen Grundstücke zwischen Eichen- und Lärchenstraße zu schaffen? 3. ob der Magistrat in Anbetracht von fehlenden Flächen für Wohnraum und sozialen Einrichtungen wie z.B. Kinderbetreuungsplätzen oder senioren- und behindertengerechten Wohnungen in Griesheim auch hier seine Möglichkeiten gedenkt auszuschöpfen, um durch Überarbeitung des Bebauungsplanes und Schaffung neuer Erschließungsflächen Platz für Wohnungsbau und soziale Einrichtungen zu gewinnen. Begründung: Angeblich besitzt die Stadt Frankfurt am Main Grundstücke im vorgenannten Bereich. In Griesheim werden dringend Plätze für Wohnen in allen Lebenslagen als auch Betreuungsmöglichkeiten für Kinder gesucht. Wenn die Stadt Eigentümerin von Grundstücken mitten in Griesheim sein sollte, ist es doch naheliegend, diese für den Bedarf der Griesheimer zu nutzen und Möglichkeiten zu schaffen, um die fehlenden Einrichtungen oder Wohnungen mitten in Griesheim bauen zu können. Hiermit würde die Stadt nicht nur ihrer sozialen Verpflichtung nachkommen, sondern würde mit brachliegenden Flächen auch noch Einnahmen erzielen. Sicherlich wäre in diesem Fall auch der ein oder andere Privateigentümer bereit, wenn die notwendigen Erschließungsmöglichkeiten vorhanden sind, selbst brachliegende Grundstücke einer Nutzung zuzuführen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 27.11.2012, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der CDU wird über die Vorlage OF 561/6 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 292 2012 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 561/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 561/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: Einstimmige Annahme zu 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenBewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2012, OF 493/6 Betreff: Bewohnerparken im Gebiet Griesheim-Süd Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat, in Griesheim südlich der Bahnlinie auf folgenden Straßenzügen Anwohnerparken einzurichten: Autogenstraße zwischen Alter Falter Straße und Taläckerstraße, Fabriciusstraße und die Linkstraße zwischen Obere Rützelstraße und Taläckerstraße, Hartmannsweilerstraße zwischen Alte Falterstraße und Auf der Beun, Am Gemeindegarten komplett, Obere Rützelstraße zwischen Linkstraße und Am Gemeindegarten, Jungmannstraße und Auf der Beun zwischen Hartmannsweilerstraße und Autogenstraße, Taläckerstraße zwischen Linkstraße und Autogenstraße Begründung: Die Idee wurde von einem Anwohner an den Ortsbeirat heran getragen. Dieser kritisiert, dass durch den Wegfall kostenloser Parkflächen am Bahnhof der Parkdruck durch Pendler, die ihr Auto in der Nähe des Bahnhofs abstellen, um mit der S-Bahn weiter zu fahren, zugenommen hat. Diese Beobachtung kann durch den Antragsteller bestätigt werden. Die Anwohner haben es zunehmend schwer, noch einen Parkplatz für ihr Auto zu finden. Der Griesheimer Bahnhof liegt mitten in einem Wohngebiet und ist als "Park and Ride" Station aus diesem Grund ungeeignet. Die Einführung von Anwohnerparken hat sich in anderen Gebieten, zum Beispiel in Höchst, sehr gut bewährt und ist dort nicht mehr wegzudenken. Man sollte diese Regelung auch in Griesheim einführen. Die aufgeführten Straßen liegen im Umfeld des Bahnhofs. Der Anwohner hat hier offensichtlich sehr gut beobachtet und recherchiert. Man kann sich diesen Beobachtungen nur anschließen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 6 am 25.09.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 493/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung REP und FDP
Partei: GRÜNE
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