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Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.01.2013

Antrag Ortsbeirat

Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

Details im PARLIS OF_599-6_2013
22.01.2013

Anregung Ortsbeirat

Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

Details im PARLIS OM_1852_2013
12.04.2013

Stellungnahme des Magistrats

Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen

Details im PARLIS ST_521_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1852 entstanden aus Vorlage: OF 599/6 vom 07.01.2013

Betreff: Waldschulstraße - schnelle Radfahrer nicht auf engen Radweg zwingen
Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für die Radwege entlang der Waldschulstraße in Griesheim aufzuheben. Stattdessen soll die Beschilderung "Fußgänger" mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" die vorsichtige Nutzung für langsame Radfahrer ermöglichen, ohne schnelle Radler auf diese Radwege zu zwingen.

Begründung:

Es ist jetzt schon gute 15 Jahre her, seit die Straßenverkehrs-Ordnung in der Form geändert wurde, dass für Radwege wie auch für getrennte Fuß- und Radwege (VZ 241) eine Mindestbreite von 1,50 Meter vorgeschrieben wurde. Der Radweg entlang der Waldschulstraße ist jedoch nur genau einen Meter breit, also deutlich zu schmal. Inzwischen hat sich die Technik gerade bei den Fahrrädern so verbessert, dass wesentlich höhere Geschwindigkeiten gefahren werden können als früher. Einen weiteren Schub erhält diese Entwicklung durch die immer zahlreicher werdenden Pedelecs, Fahrräder mit Elektromotor zur Unterstützung. Diese sind so konzipiert, dass eine Geschwindigkeit von 25 km/h als Normalgeschwindigkeit angesehen werden kann. Auch die Fahrer von Pedelecs werden derzeit auf die schmalen Radwege entlang der Waldschulstraße gezwungen. Durch solche "Radwege" wird die Weiterentwicklung des Radfahrens in Frankfurt erheblich behindert. Die Benutzung dieses Radweges führt zu erheblichen Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern, die den schmalen Radweg oft übersehen. Besonders die Bereiche vor dem Bürgerhaus und vor den Einkaufsmärkten sind äußerst stark frequentiert, sodass eine riskante und unakzeptable Situation entsteht. An mehreren Stellen kreuzen sich außerdem auch noch Fuß- und Radweg, so z. B. auf dem Weg vom Bürgerhaus zum Bahnhof. An diesen Stellen kommt es besonders häufig zu Konflikten. Radfahrende sind jedoch aufgrund des Verkehrszeichens 241 gezwungen, diesen Radweg zu benutzen. Durch die angeregte Beschilderung wäre die Benutzungspflicht aufgehoben, sodass es in der Entscheidungsfreiheit der Radfahrenden liegen würde, ob sie lieber auf der Straße fahren oder auf dem ehemaligen Radweg, wobei sie dann aber verpflichtet wären, auf diesem wegen der Fußgänger besonders vorsichtig zu fahren. Mit dieser Lösung wäre sowohl denjenigen gedient, die mit dem Fahrrad etwas schneller fahren wollen, als auch denjenigen, die sich auf dem Bürgersteig sicherer fühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST 521 Aktenzeichen: 32 1