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Meine Nachbarschaft: Kelkheimer Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1574 entstanden aus Vorlage: OF 298/1 vom 22.01.2022 Betreff: Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren Der Magistrat wird gebeten, die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger leeren zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen und Krähenschutz bzw. Haube zu ersetzen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten Mitgliedern des Ortsbeirates, dass die Mülleimer regelmäßig überfüllt sind und anscheinend keiner regelmäßigen Leerung unterliegen. Der Mülleimer in der Mitte des Durchgangs scheint besonders häufig genutzt zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1051 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkbänke und Mülltonnen für das Kameruner Rosengärtchen

08.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1597 entstanden aus Vorlage: OF 330/1 vom 14.01.2022 Betreff: Parkbänke und Mülltonnen für das Kameruner Rosengärtchen Der Magistrat wird gebeten, entlang des Kameruner Rosengärtchens mindestens zwei Parkbänke und zwei Mülltonnen aufzustellen. Begründung: Die ABG hat für ihr Bauvorhaben Altenhainer Straße ohne Nummer nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch Teile der Grünfläche Kameruner Rosengärtchen mit Bauzäunen abgesichert. Zudem wurden die innerhalb der Bauzäune aufgestellten Parkbänke und Mülleimer demontiert. Die Grünfläche wird ganzjährig von Spaziergängern und zum Ausführen von Hunden genutzt. Vor allem in der warmen Jahreszeit wurden bislang die Bänke zum Verweilen und als Treffpunkt genutzt. Überdies ist der eine verbliebene Mülleimer regelmäßig überfüllt, vor allem durch Kotbeutel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1052 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer für den Gallusgarten

08.02.2022 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1601 entstanden aus Vorlage: OF 339/1 vom 24.01.2022 Betreff: Mülleimer für den Gallusgarten Der Magistrat wird gebeten, zwei Mülleimer im Gallusgarten aufzustellen und regelmäßig zu leeren. Ein Mülleimer soll im nördlichen Teil bei der Sitzgruppe an der Kräuterspirale (Eingang Wörsdorfer Straße) angebracht werden, der zweite bei der Sitzgruppe am Eingang Idsteiner Straße. Die Mülleimer sollen über einen Schutz vor Krähen verfügen. Begründung: Der Gallusgarten ist ein Urban-Gardening-Projekt, das im Stadtteil sowohl von Gärtnerinnen und Gärtnern als auch von Besucherinnen und Besuchern gut angenommen wird. Der Garten bereichert den Stadtteil in sozialer und ökologischer Hinsicht und steht Besuchern ganzjährig rund um die Uhr offen. Die Gärtnerinnen und Gärtner engagieren sich über die Gartenarbeit hinaus bei Gemeinschaftsaufgaben für den Erhalt des Gartens. Regelmäßig wird u. a. Müll zwischen den Beeten und in den angrenzenden Büschen eingesammelt. Die Beliebtheit des Gartens führt aber auch dazu, dass sich immer mehr Anwohnerinnen und Anwohner treffen und auch Essen und Getränke konsumieren. Da der Garten nur über diverse Komposthaufen verfügt und es keine Möglichkeiten zum Wegwerfen von z. B. Verpackungen gibt, wird Verpackungsmüll immer häufiger achtlos im Garten v. a. rund um die Sitzgruppen liegengelassen. Die Gärtnerinnen und Gärtner gehen davon aus, dass die Vermüllung durch Aufstellen von wenigen Mülleimern eingedämmt werden kann und der Ort so für alle eine höhere Aufenthaltsqualität aufweisen könnte. Foto: Südliche Sitzgruppe, Eingang Idsteiner Straße Foto: nördliche Sitzgruppe an der Kräuterspirale, Eingang Wörsdorfer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 973 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station „Galluswarte“ zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern

08.02.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1573 entstanden aus Vorlage: OF 297/1 vom 22.01.2022 Betreff: Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet haben. Die Kooperation bindet neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Graffiti entlang der S-Bahn-Station "Galluswarte" zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Graffiti-Kunst beschäftigt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1487 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee

08.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1570 entstanden aus Vorlage: OF 293/1 vom 18.01.2022 Betreff: Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee Nach Berichten aus der Bevölkerung stehen im Bereich der Grünfläche der Frankenallee insbesondere im Abschnitt zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße, einige Sitzbänke aus besonders haltbarem Material. Dieses erweise sich zusätzlich als resistent gegen Graffiti, und die Sitzauflagen werden von der Bevölkerung als "nicht kalt", sondern vielmehr als sauber und glatt wahrgenommen. Es wird weiterhin berichtet, dass diese Bänke nicht so leicht verschmutzen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Um welches Material handelt es sich bei den Sitzauflagen? 2. Kann das Material umweltfreundlich hergestellt werden? 3. Hat sich das Material aus Sicht des Magistrats zur Verwendung für Sitzbankauflagen bewährt? 4. Plant der Magistrat, weitere Sitzbänke damit auszustatten? 5. Wird der Magistrat dabei insbesondere Sitzbänke im Bereich des Ortsbeirats 1 damit ausstatten? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1100 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat )

Grafitti-Galerie an der S-Bahn-Station „Galluswarte“ zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern

22.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 297/1 Betreff: Grafitti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" zusammen mit Akteuren aus dem Gallus erneuern Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Grafitti-Galerie an der S-Bahn-Station Galluswarte entlang der Mainzer Landstraße, der Günderrodestraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern. Der Ortsbeirat bittet um eine Zusammenarbeit bei der Neugestaltung mit dem Quartiersmanagement Gallus sowie der offenen Jugendarbeit im Viertel, die neulich beim #rockthewall-Workshop am Quartierspavillon erfolgreich zusammengearbeitet hat. Die Kooperation binden neben dem Quartiersmanagement der Caritas und dem Gallus Zentrum außerdem den IB Jugendmigrationsdienst im Quartier, die IB Bildungswerkstatt, die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim, die Offene Kinder- und Jugendarbeit Mehrgenerationenhaus und die Schulsozialarbeit der Paul-Hindemith-Schule ein. Begründung: Die Grafitti entlang der S-Bahn-Station Galluswarte zeigen bisher bahntypische Motive sowie Bauwerke und sind mit der Zeit übermalt worden oder verblichen. Eine Erneuerung der Galerie mit anderen Motiven ist geboten. Dazu sollen nach Möglichkeit interessierte Akteure aus dem Gallus eingebunden werden und partizipieren, die sich bereits in der Vergangenheit mit Grafitti-Kunst beschäftigt haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1573 2022 Die Vorlage OF 297/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn die Graffiti-Galerie an der S-Bahn-Station "Galluswarte" entlang der Mainzer Landstraße, der Günderroderstraße, der Frankenallee sowie der Idsteiner Straße zu erneuern und mit moderner Street-Art zu verschönern. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren

22.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 298/1 Betreff: Mülleimer im Durchgang Frankenallee/Idsteiner Straße häufiger leeren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger reinigen zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen zu ersetzen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten Mitgliedern des Ortsbeirates, dass die Mülleimer regelmäßig überfüllt sind und anscheinend keiner regelmäßigen Leerung unterliegen. Der Mülleimer in der Mitte des Durchgangs scheint besonders häufig genutzt zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1574 2022 Die Vorlage OF 298/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, die drei Mülleimer im Durchgang zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße neben der Turnhalle der Paul-Hindemith-Schule häufiger leeren zu lassen und wenigstens den Mülleimer in der Mitte des Durchgangs durch ein Exemplar mit größerem Fassungsvermögen und Krähenschutz bzw. Haube zu ersetzen." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Die PARTEI

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer und Niedernhausener Straße intensivieren

22.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.01.2022, OF 299/1 Betreff: Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer und Niedernhausener Straße intensivieren Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger zu kontrollieren und durch konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmer*innen und zwingt sie dazu die falschparkenden Autos an engen Straßenabschnitten zu überholen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 24 Die PARTEI stellt den Änderungsantrag, dass 1. der Betreff wie folgt lautet: "Vorgehen gegen Falschparkende im Gallus intensivieren"; 2. im Tenor die Worte "ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße zwischen Schwalbacher Straße und Stephensonstraße häufiger" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden; 3. in der Begründung die Worte "beider Straßen" durch die Worte "im Gallus" ersetzt werden. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1575 2022 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 299/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Vorgehen gegen Falschparkende in der Hattersheimer Straße und Niedernhausener Straße intensivieren Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr in der Hattersheimer Straße zwischen Idsteiner Straße und Niedernhausener Straße sowie in der Niedernhausener Straße häufiger zu kontrollieren und konsequent Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Kreuzungsbereiche am Lotte-Specht-Park und Hattersheimer Straße/Ecke Niedernhausener Straße sowie auf die zahlreichen Feuerwehreinfahrten gelegt werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beider Straßen berichten Mitgliedern des Ortsbeirates von mehreren regelmäßig in zweiter Reihe geparkten Fahrzeugen. Das Verhalten der Falschparker gefährdet andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und zwingt sie dazu, an den falschparkenden Autos in engen Straßenabschnitten vorbeizufahren. In den Kreuzungsbereichen wird häufig in den Kurven und zu nahe an der Kreuzung geparkt, sodass der Verkehr nicht überschaut werden kann. Auch Fußgänger, die die Niedernhausener Straße überqueren, können leicht übersehen werden. Die Feuerwehreinfahrten, die häufig von zwei kleinen Beeten eingegrenzt werden, sind durch parkende Autos nicht oder nur mit hohem Aufwand zu befahren. Dies kostet im schlimmsten Fall Menschenleben." Abstimmung: Zu 1.: CDU, SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) Zu 2.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und Die PARTEI

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee

18.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.01.2022, OF 293/1 Betreff: Komfortable und nachhaltige Sitzbänke in der Frankenallee Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Nach Berichten aus der Bevölkerung stehen im Bereich der Grünfläche der Frankenallee insbesondere im Abschnitt zwischen Sodener und Rebstöcker Straße einige Sitzbänke aus besonders haltbarem Material. Dieses erweise sich zusätzlich als resistent gegen Graffiti, und die Sitzauflagen werden von der Bevölkerung als "nicht kalt" sondern vielmehr als sauber und glatt wahrgenommen. Es wird weiterhin berichtet, dass diese Bänke nicht so leicht verschmutzen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Um welches Material handelt es sich bei den Sitzauflagen? 2. Kann das Material umweltfreundlich hergestellt werden? 3. Hat sich das Material aus Sicht des Magistrats zur Verwendung für Sitzbankauflagen bewährt? 4. Plant der Magistrat weitere Sitzbänke damit ausstatten? 5. Wird der Magistrat dabei insbesondere Sitzbänke im Bereich des Ortsbeirats 1 damit ausstatten? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1570 2022 Die Vorlage OF 293/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkbänke und Mülltonnen für das Kameruner Rosengärtchen

14.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.01.2022, OF 330/1 Betreff: Parkbänke und Mülltonnen für das Kameruner Rosengärtchen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entlang des Kameruner Rosengärtchens mindestens zwei Parkbänke und zwei Mülltonnen aufzustellen. Begründung: Die ABG hat für ihr Bauvorhaben Altenhainer Straße o. Nr. nicht nur das eigene Grundstück, sondern auch Teile der Grünfläche "Kameruner Rosengärtchen" mit Bauzäunen abgesichert. Zudem wurden die innerhalb der Bauzäune aufgestellten Parkbänke und Mülleimer demontiert. Die Grünfläche wird ganzjährig von Spaziergängern und zum Ausführen von Hunden genutzt. Vor allem in der warmen Jahreszeit wurden bislang die Bänke zum Verweilen und als Treffpunkt genutzt. Überdies ist der eine verbliebene Mülleimer regelmäßig überfüllt, vor allem durch Kotbeutel. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 55 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1597 2022 Die Vorlage OF 330/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern?

11.01.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1375 entstanden aus Vorlage: OF 281/1 vom 13.12.2021 Betreff: Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Stellen im Ortsbezirk 1 Quartiersgaragen errichtet werden können. Vor allem sollte dies in Bereichen stattfinden, in denen sich Anwohnerinnen und Anwohner Bewohnerparkzonen wünschen, daher sollte dies in die Überlegungen mit einfließen. Dabei sollen insbesondere die Gebiete rund um die Idsteiner Straße und Frankenallee sowie Rebstöcker Straße (bzw. gesamte Hellerhofsiedlung) untersucht werden. Begründung: Im Ortsbezirk 1 herrscht großer Parkdruck, auch durch Autos von außerhalb, weswegen viele Anwohnerinnen und Anwohner keine Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnungen finden. Quartiersgaragen können hier Abhilfe für alle schaffen, die sonst ihr Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen (müssen). Dabei hätten Quartiersgaragen den positiven Nebeneffekt, dass einige der öffentlichen Parkplätze entfallen oder zu Fahrradgaragen o. Ä. umgewidmet werden könnten und so dem öffentlichen Raum wieder zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 779 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße

11.01.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1361 entstanden aus Vorlage: OF 266/1 vom 16.12.2021 Betreff: Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich der Hufnagelstraße und Idsteiner Straße zu unterbinden, indem die Markierung der Sperrfläche erneuert und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln oder ggf. Pollern abgesichert wird. Begründung: Das nahe Hotel zieht zahlreiche Wildparkende an, die ein Ärgernis für Anwohnende, Radfahrende, zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Da sich in diesem Bereich zwei Linienbusse entgegenkommen, sorgt der zugeparkte Einmündungsbereich oftmals für erhebliche Verkehrsbehinderungen sowie Verspätungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 988 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern

11.01.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1363 entstanden aus Vorlage: OF 268/1 vom 02.12.2021 Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Bewohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenheimer Straße und Josbacher Straße benötigt. Begründung: Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Bewohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Bewohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Bewohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1360 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasserzapfstelle für Gallusgarten 2

11.01.2022 · Aktualisiert: 27.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1364 entstanden aus Vorlage: OF 269/1 vom 16.12.2021 Betreff: Wasserzapfstelle für Gallusgarten 2 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung der Bebauung des alten FAZ-Geländes Hellerhofstraße eine Wasserzapfstelle vorzugsweise gespeist aus Regenwasser für den Gallusgarten 2 vorzusehen sowie während der Bauphase einen Wasseranschluss für Grundwasser. Bevorzugt sollen die Wasserzapfbereiche abschließbar sein. Begründung: Der Gallusgarten 2 liegt östlich des Bahndamms Galluswarte, im Mittelstreifen der Frankenallee. Er wertet die Frankenallee an dieser Stelle deutlich auf und verbindet die anliegende Nachbarschaft. Jedoch fehlt es an nahe gelegenen Wasseranschlüssen, die der Gallusgarten 2 zur Bewässerung seiner Pflanzen (mit) nutzen kann. Es bietet sich an, einen solchen bei der Beplanung des alten FAZ-Geländes Hellerhofstraße einzuplanen, zumal die Vertreter des Planungsbüros dieser Idee in der Sitzung des Ortsbeirats 1 am 23. November 2021 aufgeschlossen gegenüberstanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 967

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee

11.01.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1365 entstanden aus Vorlage: OF 270/1 vom 16.12.2021 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Vorgang: OM 402/21 OBR 1; ST 2052/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Haifischzähne (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut der Stellungnahme ST 2052 behauptet wird; 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann; 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen; 4. falls 3. mit ja beantwortet wird, welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist; 5. falls 3. mit nein beantwortet wird, wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will; 6.falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt, wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht; 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten die Stellungnahme ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann. Begründung: Die mit der Stellungnahme vom 15.11.2021, ST 2052, gegebene Antwort auf die Vorlage OM 402 läuft darauf hinaus, dass in der Stadt Frankfurt Gefahrenlagen im öffentlichen Straßenraum erst dann entschärft werden, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann nicht sein. Wenn eine gefährliche Verkehrssituation erkannt wird, muss diese entschärft werden, bevor es zu einem Unfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 989 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus

11.01.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1367 entstanden aus Vorlage: OF 272/1 vom 09.12.2021 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Magistrat wird gebeten, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, sodass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrechterhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.10.2024, OF 1418/1 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1040 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße

16.12.2021 · Aktualisiert: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 266/1 Betreff: Falschparkende Einmündung Hufnagelstraße/Idsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das widerrechtliche Parken im Einmündungsbereich von Hufnagelstraße und Idsteiner Straße zu unterbinden, indem die Markierung der Sperrfläche erneuert wird und der Bereich zusätzlich mit Radbügeln oder ggf. Pollern abgesichert wird. Begründung: Das nahe Hotel zieht zahlreiche Wildparkende an, die ein Ärgernis für Anwohnende, Radfahrende, Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Personen darstellen. Da sich in diesem Bereich zwei Linienbusse entgegenkommen, sorgt der zugeparkte Einmündungsbereich oftmals für erhebliche Verkehrsbehinderungen sowie Verspätungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1361 2022 Die Vorlage OF 266/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wasserzapfstelle für Gallusgarten 2

16.12.2021 · Aktualisiert: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 269/1 Betreff: Wasserzapfstelle für Gallusgarten 2 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei der weiteren Planung der Bebauung des alten FAZ-Geländes Hellerhofstraße eine Wasserzapfstelle für den Gallusgarten 2 vorzusehen. Begründung: Der Gallusgarten 2 liegt östlich des Bahndamms Galluswarte, im Mittelstreifen der Frankenallee. Er wertet die Frankenallee an dieser Stelle deutlich auf und verbindet die anliegende Nachbarschaft. Jedoch fehlt es an einem nahegelegenen Wasseranschluss, den der Gallusgarten 2 zur Bewässerung seiner Pflanzen (mit)nutzen kann. Es bietet sich an, einen solchen bei der Beplanung des alten FAZ-Geländes Hellerhofstraße einzuplanen, zumal die Vertreter des Planungsbüros dieser Idee in der Sitzung des Ortsbeirats 1 am 23.11.2021 aufgeschlossen gegenüberstanden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1364 2022 Die Vorlage OF 269/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung der Bebauung des alten FAZ-Geländes Hellerhofstraße eine Wasserzapfstelle vorzugsweise gespeist aus Regenwasser für den Gallusgarten 2 vorzusehen sowie während der Bauphase einen Wasseranschluss für Grundwasser. Bevorzugt soll die Wasserzapfstelle abschließbar sein." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee

16.12.2021 · Aktualisiert: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 270/1 Betreff: Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee Vorgang: OM 402/21 OBR 1; ST 2052/21 Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut von ST 2052 behauptet wird. 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann. 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen. 4. falls 3. mit "ja" beantwortet wird: welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist. 5. falls 3. mit "nein" beantwortet wird: wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will. 6.falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt: wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht. 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann. Begründung: Die mit ST 2052 gegebene Antwort auf OM 402 läuft darauf hinaus, dass in der Stadt Frankfurt Gefahrenlagen im öffentlichen Straßenraum erst dann entschärft werden, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Das kann nicht sein. Wenn eine gefährliche Verkehrssituation erkannt wird, muss diese entschärft werden, BEVOR es zu einem Unfall kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 402 Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1365 2022 Die Vorlage OF 270/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern?

13.12.2021 · Aktualisiert: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.12.2021, OF 281/1 Betreff: Parkplatznot durch Quartiersgaragen lindern? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, an welchen Stellen im Ortsbezirk 1 Quartiersgaragen errichtet werden können. Vor allem sollte dies in Bereichen stattfinden, in denen sich Anwohnerinnen und Anwohner Bewohnerparkzonen wünschen, daher sollte dies in die Überlegungen mit einfließen. Dabei sollen insbesondere die Gebiete rund um die Idsteiner Straße und Frankenallee sowie Rebstöcker Straße (bzw. gesamte Hellerhofsiedlung) untersucht werden. Begründung: Im Ortsbezirk 1 herrscht großer Parkdruck, auch von Autos von außerhalb, weswegen viele Anwohnerinnen und Anwohner keine Parkplätze in der Nähe ihrer Wohnungen finden. Quartiersgaragen können hier Abhilfe für alle schaffen, die sonst ihr Auto auf öffentlichen Parkplätzen abstellen (müssen). Dabei hätten Quartiersgaragen den positiven Nebeneffekt, dass dann einige der öffentlichen Parkplätze entfallen oder zu Fahrradgaragen o.Ä. umgewidmet werden könnten und so dem öffentlichen Raum wieder zur Verfügung stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1375 2022 Die Vorlage OF 281/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen 4 GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus

09.12.2021 · Aktualisiert: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.12.2021, OF 272/1 Betreff: Heute schon an morgen denken - standortnahe Ausweichquartiere für die Einrichtungen am Bildungscampus Gallus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Ersatzstandorte für die Kinder-, Jugend- und Bildungseinrichtungen, die sich auf dem Gebiet des zukünftigen Bildungscampus Gallus befinden, für die Bauzeit zu finden. Die Ausweichquartiere sollen möglichst fußläufig zu den aktuellen Standorten und gut mit dem ÖPNV zu erreichen sein. Sie sollen den Bedürfnissen der jeweiligen Einrichtung genügen, so dass die vielfältigen Angebote der Einrichtungen auch während des Um- und Neubaus des Bildungscampus ohne größere Einschränkungen aufrecht erhalten werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob sich der Standort der aktuell ausgelagerten Grundschule Europaviertel an der Stephensonstraße, die Freifläche entlang der Stephensonstraße in Richtung Idsteiner Straße und das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn für Auslagerungen eignen und genutzt werden können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob die seit Jahren ungenutzte Fläche auf der gesperrten Gustavsburgburgstraße für eine Übergangszeit genutzt werden soll. Begründung: Die Errichtung des Bildungscampus Gallus hat sich stark verzögert und sollte durch gute Planung zügig vorangebracht werden. Eine Fragestellung im Prozess wird die Auslagerung der Einrichtungen in Ersatzquartiere sein. Da sich auf dem Gelände viele Kinder- und Jugendeinrichtungen befinden, sollen diese für die Bewohner des Stadtteils wichtigen Angebote in räumlicher Nähe erhalten bleiben. Aktuell wird die neue Grundschule Europaviertel am Standort Maastrichter Ring gebaut. Das bisherige Gelände sowie daran angrenzende Flächen können sich daher für eine Auslagerung anbieten. Auch das ehemalige Gebäude der Deutschen Bahn zwischen Idsteiner Straße, Stephensonstraße und Niedernhausener Straße steht aktuell leer. Daher bietet sich eine Prüfung an, ob dieses Gebäude in aktueller Form oder mit kleineren Umbaumaßnahmen für den Übergang genutzt werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1367 2022 Die Vorlage OF 272/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern

02.12.2021 · Aktualisiert: 24.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2021, OF 268/1 Betreff: Parkplatznot der Bewohner in der Rebstöcker Straße endlich lindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Anwohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglich bzw. auszuweiten. Konkret wird ein neuer Anwohnerparkbereich in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße, benötigt. Begründung: Immer wieder hat der Ortsbeirat 1 Anwohnerparken für verschiedene Bereiche im Ortsbezirk 1 angeregt. Regelmäßig stimmt der Magistrat der Sinnhaftigkeit der Anwohnerparkzonen zu, doch richtet er diese nicht ein, da seitens der Stadt nicht genügend Personal zur Kontrolle der Zonen vorhanden sei. Dieser Missstand muss endlich behoben und gleichzeitig eine neue Anwohnerparkzone in der Rebstöcker Straße eingerichtet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1363 2022 Die Vorlage OF 268/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, endlich ausreichend Personal einzustellen, um das Bewohnerparken in den Stadtteilen zu ermöglichen bzw. auszuweiten. Konkret werden neue Anwohnerparkbereiche in der Rebstöcker Straße, mindestens im Abschnitt zwischen Frankenallee und Idsteiner Straße sowie Ruppertshainer Straße, Eppenhainer Straße und Josbacher Straße, benötigt." Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 247/1 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der im Bebauungsplan Nr. 905 festgesetzte Quartiersplatz mit der Nr. 8596 soll in "Marie-PfungstPlatz" benannt werden. Marie Eleonore Pfungst (1862-1943) führte gemeinsam mit ihrer Mutter einen Betrieb und einen Verlag ihres verstorbenen Vaters und Bruders weiter. Mit der von ihr gegründeten Arthur-Pfungst-Stiftung versuchte sie Bildungsarbeit für alle sozialen Schichten zu ermöglichen. Nach erheblichen Eingriffen in ihre Stiftungsarbeit durch die Nationalsozialisten wurde sie im September 1942 ins KZ Theresienstadt deportiert, wo sie wenige Monate später in Folge der Misshandlungen verstarb. (1) 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 soll in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt werden. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&NFirmengründers Harry Fuld und war eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verband der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus : Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie auf Grund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch in verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den "Reorganisationen" ab Ende 1936 musste sie auf Grund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktionen als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise- neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 03. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als "nicht betroffen [NS]" erklärt wurde... auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. ...Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (2) 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 soll in "Mathilde-Maier-Straße" benannt werden. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.7.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG, und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründer*innen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e.V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für Kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u.a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich Ebert Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u.a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972; und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.) In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt. (3) 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 soll in "Johanna-Zittel-Straße" benannt werden. Johanna Zittel geb. Wertheimer wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäusern der Friedrich Ebert Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittel-/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt. (4) Anlage: Übersichtsplan mit Darstellung der zu benennenden Straßen (Quellen: Planauszug Stadtvermessungsamt Frankfurt; Eintragungen Antragstellende) Quellenverzeichnis: Aus Entwurf M-Vorlage des Dezernats IV ohne Datum Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e.V. für das Jahr 1913" (Archiv der deutschen Frauenbewegung"); Hessische Landeszenrale für Politische Bildung: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C.F. Donner, Bloch & Hirsch, Celluslose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit vom Ende des 18.Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T & N / Telenorma und das Unternehmen in Urberach (1937 - 1996); Beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e.V., s.: http://www.dokuzentrum-tn.de; Diverse Werksveröffentlichungen T+N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmen-chroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte: Akten Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Quellen (zitiert): Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 (online: stolpersteine-frankfurt.de); Zu den Erwerbslosenküchen: A.u.R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart; 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 (Lutz Mohnhaupt Oktober 2020) Aus Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021 Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohner:innen-Interviews betr. KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 (Lutz Mohnhaupt, Januar 2021) Arolsen-Archives: Antrag Ausreise Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963 Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main 62.41 Nr. der unbenannten Straße Benennungsbereich Bezeichnung 8591 Michael-Flürscheim-Straße 8592 Heinrich-Weiss-Straße 8593 Fini-Pfannes-Straße 8596 Marie-Pfungst-Platz (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt a.M., 2021 Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Initiative OI 4 2021 Die Vorlage OF 247/1 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.

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OI (Initiative Ortsbeirat)

Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Initiative vom 23.11.2021, OI 4 entstanden aus Vorlage: OF 247/1 vom 23.11.2021 Betreff: Straßenbenennungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Benennung der Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße wie folgt vorzunehmen: 1. Quartiersplatz Nr. 8596 Der unbenannte Quartiersplatz Nr. 8596 wird dem Vorschlag des Stadtvermessungsamtes folgend in "Marie-Pfungst-Platz" benannt. 2. Straße Nr. 8593 Die unbenannte Straße Nr. 8593 wird in "Meta-Gadesmann-Straße" benannt. Meta Gadesmann wurde am 13. November 1881 in Osnabrück geboren, sie starb am 12. Mai 1962 in Rottach-Egern. Meta Gadesmann war Vertraute und Testamentsvollstreckerin des T&N Firmengründers Harry Fuld und eine der maßgeblich Aktiven des Ende des 19. Jahrhunderts von Frauen gegründeten "Verbands der kaufmännischen weiblichen Angestellten". Ziel des Verbandes: die Frauentätigkeit in Kontoren und Handelshäusern als vollständiges Ausbildungs- und Berufsprofil zu entwickeln und die beschäftigten Frauen rechtlich abzusichern und vor Übergriffen zu schützen. Ab 1914 wohnte sie in Frankfurt. Hier setzte sie sich weiterhin für den Aufbau des Frankfurter Vereins ein, in seiner Beratungsstelle für Frauen und vor allem im Aufbau einer Berufsberatungsstelle für Mädchen und junge Frauen. 1919 wurde sie eine von drei weiblichen Stadtverordneten für die Demokratische Partei. Im Folgenden zitiert aus Cobabus: Meta Gadesmann war die "einzige Frau bei der T&N, die nach ihrem Eintritt in die Frankfurter Firma den Weg bis in die Leitungsgremien der T&N schaffte. Harry Fuld, der sie aufgrund ihres sozialen und politischen Engagements kennen und schätzen gelernt hatte, holte sie im Jahre 1916 in sein Unternehmen. Sie hatte sich im Auftrag von Harry Fuld schon bald um den weiteren Aufbau von Vertriebsgesellschaften und die Organisation des Vertriebs verdient gemacht und war deshalb einige Zeit auch an verschiedenen Orten tätig, so unter anderem in Berlin und Hamburg. Diesbezüglich wurde sie auf dem kaufmännischen Sektor zur rechten Hand von Harry Fuld. Daher wurde sie von ihm auch schon bald nach der Gründung der Aktiengesellschaft im Jahre 1926 zur stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Von dem Firmengründer Harry Fuld wurde sie in der letzten Fassung seines im Sommer 1931 verfassten Testaments an erster Stelle unter den Testamentsvollstreckerinnen und Testamentsvollstreckern angeführt, noch vor Carl Lehner, der dort erst an zweiter Position benannt wurde. Im Zusammenhang mit den ‚Reorganisationen' ab Ende 1936 musste sie aufgrund ihrer reservierten Haltung gegenüber dem NS-System - sie pflegte in der Tat auch weiterhin Umgang mit Juden und erwiderte auch den Hitlergruß nicht - ihre Leitungsfunktion als stellvertretende Vorsitzende bei der T&N aufgeben. Vermutlich wurde sie bereits zu dieser Zeit verhaftet, ins Gefängnis gesteckt und dort für einige Zeit verhört. Dies geschah aber wohl auch deshalb, weil sie vermutlich den im Spätherbst 1936 ins Ausland emigrierenden deutschen Juden aus der Unternehmensleitung der T&N noch etwas Geld mitgegeben hatte. Nach ihrer Freilassung verlegte sie noch im Laufe des Jahres 1937 ihren Wohnsitz von Frankfurt am Main nach Rottach-Egern, wo sie bis an ihr Lebensende wohnen blieb, auch wenn sie sich später selbstverständlich des Öfteren in Frankfurt aufhielt. Trotz ihrer nunmehr nur eingeschränkten Rolle bei T&N war sie im Jahre 1940 und 1941 ganz maßgeblich an den Verhandlungen beteiligt, mit denen es seinerzeit gelang, neue Gesellschafterkreise - neben Dr. Otto Schniewind also vor allem die Thyssen-Gruppe - in das Unternehmen zu holen. Besonders Carl Ludwig Lehner und Ulrich Engel bezichtigten Meta Gadesmann aber auch später weiterhin bei verschiedenen Gliederungen der NSDAP bis hinauf zum RSHA, dass sie sich gegenüber dem NS-Staat obstruktiv verhalten würde. Dies wurde ihr dann auch noch ein weiteres Mal, nach ihrer Verhaftung am 3. August 1944 im Anschluss an das Attentat von Claus Schenk von Stauffenberg auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 in der Wolfsschanze in Ostpreußen, dem ehemaligen Hauptquartier der deutschen Wehrmacht, von einem Mitglied des RSHA in Berlin, einem Freund von Ulrich Engel, vorgehalten. Sie sei politisch unzuverlässig, hätte Umgang mit Juden, würde den Hitlergruß nicht erwidern und müsse daher aus der Leitung der T&N verschwinden. Immerhin wurde sie nach einigen Verhören und einer insgesamt gesehen doch nur wenige Tage andauernden Haft wieder frei gelassen, musste nun aber bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ihre Kontakte zur T&N vollständig unterbrechen. [Es ist dem] Autor nicht bekannt, ob auch Meta Gadesmann als ‚nicht betroffen [NS]' erklärt wurde [...] auf jeden Fall sollten aber [ab Juli 1947] Dr. Otto Schniewind und Meta Gadesmann ebenso wie auch Friedrich Sperl schon bald wieder den Leitungsgremien der T&N angehören. [...] Meta Gadesmann übte nun vor allem die Funktion einer Kommanditistin aus und gehörte sodann auch im Verlauf der 1950er-Jahre bis zu ihrem Tode im Jahre 1962 dem in dieser Zeit gebildeten Präsidium der Gesellschaftsvertretung der T&N an." (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; "25 Jahre Berufsorganisation 1889 - 1914. Zugleich Verwaltungs-Bericht des kaufmännischen Verbandes für weibliche Angestellte e. V. für das Jahr 1913" - Archiv der deutschen Frauenbewegung; Hessische Landeszentrale für Politische Bildung und WEIBH e. V.: FrauenStadtGeschichte. Zum Beispiel Frankfurt am Main, Königstein 1995; Norbert Cobabus: Deutsche Juden in der modernen Industriegeschichte am Beispiel der Firmen C. F. Donner, Bloch & Hirsch, Cellulose- und Papierfabrik Okriftel sowie Telefonbau & Normalzeit: vom Ende des 18. Jahrhunderts bis zum Anfang der 1950er Jahre; Norbert Cobabus: Geschichte der T&N/Telenorma und das Unternehmen in Urberach - 1937 bis 1996, beide herausgegeben vom Verein für ein Forschungs-, Ausstellungs- und Dokumentationszentrum des ehemaligen Fabrikgeländes Ober-Rodener Straße in Rödermark-Urberach e. V.; http://www.dokuzentrum-tn.de; diverse Werksveröffentlichungen T&N und von ehemals Beschäftigten herausgegebene Firmenchroniken; Meindl, Zwillig: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen, Frankfurt 2004; Institut für Stadtgeschichte). 3. Straße Nr. 8591 Die unbenannte Straße Nr. 8591 wird in "Mathilde-Maier-Straße" benannt. Mathilde Maier, geb. Wormser, wurde am 14.07.1896 in Dinslaken geboren, lebte und arbeitete in Frankfurt und flüchtete am 10.11.1938 nach Brasilien. Im Sommer 1920 heiratete sie den Frankfurter Rechtsanwalt Max Hermann Maier, in dessen Kanzlei sie dann auch die Büroarbeiten erledigte. 1926 konnten beide das vom Frankfurter Architekten Franz Roeckle erbaute Haus Kleebergstraße 3 beziehen. Das Ehepaar war stark engagiert in sozialen Initiativen und Organisationen wie dem Ausschuss für Volksvorlesungen und in gemeinnützigen Stiftungen und Institutionen und eng verbunden mit Ernst Kahn, Frankfurter Stadtverordneter der SPD und ehrenamtlicher Direktor der ABG und der Gartenstadt AG. 1931 war Mathilde Maier eine der Gründerinnen und Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Erwerbslosenküchen e. V. Mit ihren Vorstandskollegen Ernst Kahn und Ulrich Burmann unterstützte sie aus dem unentgeltlich überlassenen Büro in der Zentrale der Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen in der Elbestraße 48 die lokalen Selbsthilfevereine, initiierte und unterstützte Öffentlichkeitsarbeit und Spendenkampagnen für die Deckung der Kosten. Am bekanntesten ist hier sicher der Film von Ella Bergmann-Michel "Erwerbslose kochen für Erwerbslose", der in allen Frankfurter Kinos und auf mobilen Leinwänden an der Hauptwache erfolgreich um Spenden warb. Wohnungsgesellschaften, die die Erwerbslosenküchen maßgeblich unterstützten, waren u. a. die Gartenstadt AG und die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen (ABG), dies sowohl personell wie durch die unentgeltliche Überlassung von Räumen - für die Küche im Bahnhofsviertel Räume in der Elbestraße 48 und für die Küche in der Friedrich-Ebert-Siedlung in der Cordierstraße. Mit 1933 änderte sich das Leben des jüdischen Ehepaares Maier. Als Kriegsteilnehmer im Ersten Weltkrieg konnte Max Hermann Maier zuerst noch als Rechtsanwalt arbeiten. 1936 übernahm Max Hermann Maier die Leitung der Beratungsstelle des jüdischen Hilfsvereins für Hessen-Nassau und Hessen, wo Auswanderungswillige Informationen und Hilfe bekamen. Auch Mathilde Maier hatte nun hier ihr Haupttätigkeitsgebiet - bis beide am 10. November 1938 mit der adoptierten Tochter nach Brasilien flohen. Hier bauten sie mit anderen sozial engagierten jüdischen dem Nationalsozialismus Entflohenen die Farmen "Rolandia" auf, die auch nach 1945 ihr Lebensmittelpunkt bleiben. Margarethe Maier veröffentlichte 1978 das Buch "Alle Gärten meines Lebens", Max Hermann Maier u. a. "In uns verwoben, tief und wunderbar", Ffm. 1972, und in "Dokumente zur Geschichte der Frankfurter Juden 1933-1945": "Auswanderungsberatung in Frankfurt/M. 1936-1938. Geschrieben 1961" (S. 382 ff.). In der Kleebergstraße 3 sind seit 2017 für Mathilde Maier, Max Hermann Maier und die Adoptivtochter Margarethe Maier Stolpersteine verlegt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Dokumentation der Stolpersteinverlegungen 2017, Seite 62 - online: stolpersteine-frankfurt.de; Initiative Stolpersteine Frankfurt am Main, 15. Dokumentation 2017; zu den Erwerbslosenküchen: A. u. R. Schmid: Frankfurt in stürmischer Zeit. 1930-1933, Stuttgart, 1987, S. 81 ff; Frankfurter Arbeiterbewegung in Dokumenten, Frankfurt 1997, S. 1287 u. 1378 ff; Info "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet Nr. 94 - Lutz Mohnhaupt, Oktober 2020). 4. Straße Nr. 8592 Die unbenannte Straße Nr. 8592 wird in "Johanna-Zittel-Straße" benannt. Johanna Zittel, geb. Wertheimer, wurde am 04.07.1890 in Frankfurt am Main geboren und starb am 02.10.1959 in Frankfurt am Main. Sie ist das letzte Opfer der NS-Deportationen im Gallus und wurde am 14.02.1945 nach Theresienstadt deportiert, überlebte und kam 16.07.1945 mit einem schweren Herzleiden nach Frankfurt zurück. Johanna Zittel, von Beruf Privatsekretärin, wohnte mit ihrem Mann Bernhardt und ihrem Sohn Günter in einem der neu errichteten Siedlungshäuser der Friedrich-Ebert-Siedlung, Mainzer Landstraße 475. Sie führte ab 1931 in der Ackermannstraße 43 ein gut gehendes Lebensmittelgeschäft, das einer der Mittelpunkte/Treffpunkte der neuen Siedlung war. Nach dem Boykott vom 1. April 1933 musste sie als Jüdin den Laden auf ihren Ehemann Bernhardt übertragen. Nach seinen Aussagen gingen die Einkünfte nichtsdestotrotz um ein Drittel zurück. Vor ihrer Deportation war sie zwei Jahre zur Arbeit in der Druckerei Osterrieth, Frankenallee 25, zwangsverpflichtet. Johanna und Bernhardt Zittel stellten 1948 Anträge zur Ausreise in die USA, um dort zusammen mit ihrem Sohn Günter zu leben. Offenbar blieben sie aber doch in Frankfurt (Quellen: Geschichtswerkstatt Gallus, Helga Roos, 18.10.2021; Michael Knorn wies 2012 bei Stolpersteinverlegungen auf die Biografie von Johanna Zittel hin, die er und das Team in seinen Recherchen und Bewohnerinnen- und Bewohnerinterviews betreffend KZ-Außenlager Katzbach geführt hatten; "Die Geschichtswerkstatt Gallus berichtet" Nr. 97 - Lutz Mohnhaupt, Januar 2021; Arolsen-Archives: Antrag Ausreise; Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Fallakte 1948 - 1963). Anlage 1 (ca. 260 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 01.12.2021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Glascontainer umsetzen - Behinderungen abschaffen

23.11.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1120 entstanden aus Vorlage: OF 224/1 vom 07.11.2021 Betreff: Glascontainer umsetzen - Behinderungen abschaffen Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer in der Wörsdorfer Straße (an der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße) so umzusetzen, dass Menschen zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Kinderwagen, Rollator und Rollstuhl etc. den Gehweg an allen Stellen passieren und die Schneidhainer Straße überqueren können. Dafür muss der Glascontainer ein kleines Stück nach Westen gerückt (weg von der Schneidhainer Straße) und um 90 Grad gedreht werden. Begründung: Der Glascontainer wurde dort nach Bauarbeiten neu platziert. Es gibt jedoch vermehrt Beschwerden aus der Nachbarschaft, dass er so sehr ungünstig steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 582 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1122 entstanden aus Vorlage: OF 226/1 vom 03.11.2021 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit Lkw nicht vor 6:00 Uhr morgens durch die Frankenallee sowie die Sodener Straße und Krifteler Straße zwecks Anlieferung zum ALDI/REWE- Center fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnprojektes Alea im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6:00 Uhr beschwert, die durch Lkw entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee, dann Sodener Straße bzw. Krifteler Straße), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1119 entstanden aus Vorlage: OF 222/1 vom 07.11.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Rebstöcker Straße, v. a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria-Hilf-Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der Tempo-30-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 km/h befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 742 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgang in der Idsteiner Straße sichern

23.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1123 entstanden aus Vorlage: OF 227/1 vom 01.11.2021 Betreff: Durchgang in der Idsteiner Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, die markierte Fläche im Bereich der Idsteiner Straße 95, kurz vor der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße, beidseitig derart mit Pollern zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können und ein einfaches Durchkommen für Personen mit Lastenrädern, Kinderwagen und Rollatoren etc. möglich ist. Begründung: Die Sperrflächenbereiche sind sichtbar aufgemalt, werden jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt. Dadurch können Menschen mit Kinderwagen, Rollator und dem Fahrrad etc. den Überweg zu den Spielplätzen entlang der Schneidhainer Straße nicht nutzen. Außerdem befindet sich dort auch der Gallus Garten, weswegen dieser Übergang oft von Familien mit Kindern bzw. Kinderwagen oder Lastenrädern genutzt wird, was nicht möglich ist, wenn dort ein Auto parkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 586 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern

23.11.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1135 entstanden aus Vorlage: OF 242/1 vom 05.11.2021 Betreff: Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Internetauftritt der Stadt Frankfurt um Angaben zu Bolzplätzen zu erweitern. Es soll eine Liste aller Bolzplätze nach Stadtteilen veröffentlicht werden und jeder Bolzplatz mittels Link eine eigene Unterseite erhalten. Je Bolzplatz sind die folgende Mindestangaben auf der Seite zu integrieren: - Name des Bolzplatzes - Adresse - Anfahrtsbeschreibung mit ÖPNV - Öffnungszeiten - Angaben zu Altersbeschränkungen - Angaben zum Bodenbelag - Foto Für den Ortsbezirk 1 sollen für den Stadtteil Gallus die Bolzplätze - Europagarten - Frankenallee - Gleisfeldpark - Lotte-Specht-Part - Julius-Munk-Anlage aufgenommen werden. Für das Gutleut soll der Bolzplatz unter der Friedensbrücke aufgenommen werden. Für die Innenstadt sollen die Bolzplätze - Friedberger Anlage Zeil - Friedberger Anlage großer Bolzplatz - Obermainanlage aufgenommen werden. Begründung: Der Internetauftritt der Stadt Frankfurt unter Frankfurt.de weist in Bezug auf Bolzplätze viele Lücken auf. Die Verlinkung unter dem Punkt Outdoor-Sport (https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/bolzplaetze) verweist auf Spielplätze. Hier finden sich keinerlei Angaben zu Bolzplätzen (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/spielen). Bolzplätze gehören zu den wenigen öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportflächen der Stadt. Sie werden von der Stadt nicht beworben und sind vor allem für neu zugezogene Frankfurterinnen und Frankfurter nicht gut auffindbar. Auch die Nutzungszeiten und Alterseinschränkungen variieren und sollten schon bei der Recherche klar erkennbar sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 200

OF (Antrag Ortsbeirat )

Taubenabwehr an der Galluswarte

07.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 230/1 Betreff: Taubenabwehr an der Galluswarte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Informationen im Wege einer Stellungnahme zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Sachstand der Taubenvergrämungsmaßnahmen an der Galluswarte? 2. Wie bewertet der Magistrat den Erfolg der angebrachten Gitter und Bleche auf der Mainzer Landstraße? 3. Welche Maßnahmen sind derzeit für die Galluswarte Ausgang Frankenallee vorgesehen? 4. Wurde hierzu mittlerweile ein nötiger Gestattungsvertrag mit der Deutschem Bahn zur Anbringung von Blechen für den Ausgang Frankenallee abgeschlossen? 5. Welche Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot nimmt der Magistrat derzeit an der Galluswarte regelmäßig vor? 6. Hält der Magistrat die Reinigungsmaßnahmen gegen Taubenkot an der Galluswarte derzeit für ausreichend? 7. Welche Bemühungen zur Errichtung eines Taubenhauses in der Nähe der Galluswarte hat der Magistrat unternommen? 8. Hat die Magistrat die Standorte Grünflächenamt in der Adam-Riese-Straße und Wasserturm an der Europa-Allee einer erneuten Prüfung mit dem Ziel der Errichtung eines Taubenhauses unterzogen? 9. Welche weiteren Standorte zieht der Magistrat in Erwägung? Begründung: Taubenkot an den beiden Unterführungen an der S-Bahn-Station Galluswarte ist seit Jahren ein Ärgernis der Bevölkerung. Diese Anfrage soll den Sachstand der Maßnahmen dagegen abfragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 237 2021 Die Vorlage OF 230/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass bei den Aufzählungspunkten 5. und 6. das Wort "Galluswarte" ersetzt wird durch "im Bereich der S-Bahn-Station Galluswarte". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Glascontainer umsetzen - Behinderungen abschaffen

07.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 224/1 Betreff: Glascontainer umsetzen - Behinderungen abschaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Glascontainer in der Wörsdorfer Straße (an der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße) so umzusetzen, dass Menschen zu Fuß, mit dem Rad, mit Kinderwägen, Rollator, Rollstuhl etc. den Gehweg an allen Stellen passieren und die Schneidhainer Straße überqueren können. Dafür muss der Container ein kleines Stück nach Westen gerückt (weg von der Schneidhainer Straße) und um 90 Grad gedreht werden. Begründung: Der Container wurde dort nach Bauarbeiten neu platziert. Es gibt jedoch vermehrt Beschwerden aus der Nachbarschaft, dass er so sehr ungünstig steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1120 2021 Die Vorlage OF 224/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße

07.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 222/1 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Rebstöcker Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Rebstöcker Straße, v.a. im Bereich des Kindergartens der Gemeinde Maria Hilf, für eine dauerhafte Verkehrsberuhigung zu sorgen. Im Abschnitt zwischen der Mainzer Landstraße und der Frankenallee müssen dazu bauliche Maßnahmen getroffen werden. Begründung: In der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee gibt es gleich mehrere Treffpunkte der Menschen aus der Nachbarschaft - zwei Supermärkte, zwei Kioske, die Maria Hilf Kirche und die angeschlossene Kindertagesstätte. Folgerichtig ist der Abschnitt Teil der 30er-Zone. Leider kommt es regelmäßig vor, dass Autofahrer die hier relativ breite Straße mit Geschwindigkeit jenseits der 50 befahren und Fußgänger wie Radfahrer gefährden und die Anwohner durch Lärm belästigen. Eine bauliche Lösung zur Verlangsamung des Verkehrs - ähnlich wie in der Eppenhainer Straße - würde nachhaltig Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1119 2021 Die Vorlage OF 222/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern

05.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2021, OF 242/1 Betreff: Bolzplätze im Ortsbezirk sichtbar machen - Internetauftritt der Stadt Frankfurt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Internetauftritt der Stadt um Angaben zu Bolzplätzen zu erweitern. Es soll eine Liste aller Bolzplätze nach Stadtteil veröffentlicht werden und jeder Bolzplatz mittels Link eine eigene Unterseite erhalten. Je Bolzplatz sind die folgende Mindestangaben auf der Seite zu integrieren. - Name des Bolzplatzes - Adresse - Anfahrtsbeschreibung mit ÖPNV - Öffnungszeiten - Angaben zu Altersbeschränkungen - Angaben zum Bodenbelag - Foto Für den Ortsbezirk 1 sollen für den Stadtteil Gallus die Bolzplätze - Europagarten - Frankenallee - Gleisfeldpark - Lotte-Specht-Part - Julius-Munk-Anlage aufgenommen werden. Für das Gutleut soll der Bolzplatz "Unter der Friedensbrücke" aufgenommen werden. Für die Innenstadt sollen die Bolzplätze - Friedberger Anlage Zeil - Friedberger Anlage Großer Bolzplatz - Obermainanlage - aufgenommen werden. Begründung: Der Internetauftritt der Stadt Frankfurt unter Frankfurt.de weist in Bezug auf Bolzplätze viele Lücken auf. Die Verlinkung unter dem Punkt Outdoor-Sport (https://frankfurt.de/themen/sport/sportorte/outdoor/bolzplaetze) verweist auf Spielplätze. Hier finden sich keinerlei Angaben zu Bolzplätzen (https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/aktivitaeten/spielen). Bolzplätze gehören zu den wenigen öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportflächen der Stadt. Sie werden von der Stadt nicht beworben und sind vor allem für neu zugezogene Frankfurter*innen nicht gut auffindbar. Auch die Nutzungszeiten und Alterseinschränkungen variieren und sollten schon bei der Recherche klar erkennbar sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1135 2021 Die Vorlage OF 242/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße

03.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 226/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch die Frankenallee sowie die Sodener und Krifteler Straße zwecks Anlieferung zum Aldi / Rewe Center fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnprojektes Alea im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee, dann Sodener bzw. Krifteler), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1122 2021 Die Vorlage OF 226/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen 1 SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Durchgang in der Idsteiner Straße sichern

01.11.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2021, OF 227/1 Betreff: Durchgang in der Idsteiner Straße sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die markierte Fläche im Bereich der Idsteiner Straße 95, kurz vor der Kreuzung mit der Schneidhainer Straße, beidseitig derart mit Pollern, Radbügeln, Blumenkübeln o.Ä. zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können. Alternativ können die beiden vorhandenen Poller einfach an den Fahrbahnrand vorgezogen werden. Begründung: Die Sperrflächenbereiche sind sichtbar aufgemalt, werden jedoch regelmäßig von Autos zum (längeren) Parken genutzt. Dadurch können Menschen mit Kinderwagen, Rollator, Fahrrad etc. den Überweg zu den Spielplätzen entlang der Schneidhainer Straße nicht nutzen. Außerdem befindet sich dort auch der Gallus Garten, weswegen dieser Übergang oft von Familien mit Kindern bzw. Kinderwägen oder Lastenrädern genutzt wird, was nicht möglich ist, wenn dort ein Auto parkt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1123 2021 Die Vorlage OF 227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor nach den Worten "mit der Schneidhainer Straße" wie folgt abgeändert wird: "beidseitig derart mit Pollern zu sichern, dass Autos dort nicht länger illegal parken können und ein einfaches Durchkommen für Personen mit Lastenrädern, Kinderwagen und Rollatoren etc. möglich ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen

26.10.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 899 entstanden aus Vorlage: OF 180/1 vom 26.09.2021 Betreff: Angsträume vermeiden II: Beleuchtung zwischen Idsteiner Straße und Frankenallee sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung im Durchgang zwischen der Idsteiner Straße und der Frankenallee zwischen der Sporthalle der Paul-Hindemith-Schule und dem Kinder- /Jugendhaus einzurichten. Diese Beleuchtung sollte mit Bewegungsmeldern gesteuert werden und sich bei Bedarf einschalten, sodass Insekten nicht gestört werden und der Stromverbrauch niedrig gehalten wird. Begründung: Auf einem Teil des Weges zwischen der Idsteiner Straße und Frankenallee auf Höhe des Schulhofes der Paul-Hindemith-Schule gibt es überhaupt keine Beleuchtung. So entsteht hier ein Angstraum, was dazu führt, dass der Weg ab der Dämmerung so gut wie nicht mehr benutzbar ist. Damit allerdings nachts nicht das Licht durchbrennt und bspw. Insekten dadurch gestört werden, sollen die Straßenlaternen in diesem Bereich mit vandalismussicheren Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 292 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2240

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren

26.10.2021 · Aktualisiert: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 898 entstanden aus Vorlage: OF 179/1 vom 18.09.2021 Betreff: Angsträume vermeiden I: Beleuchtung in der Sodener Straße besser organisieren Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung der Sodener Straße auf aktuelle Standards hin zu überprüfen und vor allem auf der östlichen Straßenseite im Abschnitt zwischen der Kreuzung mit der Neuenhainer Straße und der Einfahrt in die Tiefgarage des REWE-/Aldi-Marktes für eine bessere Beleuchtung zu sorgen. Begründung: Die Beleuchtung auf dem östlichen Gehweg der Sodener Straße ist an manchen Stellen sehr schwach. Wenn nicht zufällig die Beleuchtung der anliegenden Wohnungen/Treppenhäuser angeschaltet ist, sind hier mehrere potenzielle Angsträume, denn die Straßenlaternen, die auf dem westlichen Bürgersteig der Sodener Straße angebracht sind, sind einerseits nicht sehr leuchtintensiv und werden andererseits auch durch hohen Baumwuchs und Blätter verdeckt, sodass kaum Licht unten ankommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 374

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume im Europaviertel erhalten - Fragen sind immer noch offen

26.10.2021 · Aktualisiert: 03.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 912 entstanden aus Vorlage: OF 204/1 vom 25.10.2021 Betreff: Bäume im Europaviertel erhalten - Fragen sind immer noch offen 1. Der Magistrat wird gebeten , die Planungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Kita im Bereich Altenhainer Straße/Kameruner Rosengärtchen zu prüfen und so zu verändern, dass die beiden Bäume (Rosskastanie und Vogelkirsche), welche vor Beginn der Bauarbeiten gefällt werden sollen, erhalten bleiben können. 2. Darüberhinaus wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Für die Kita auf dem Grundstück existieren verschiedene Entwürfe, u. a. ein Entwurf der "Baufrösche" (Architekten aus Kassel) von 2010, bei deren Umsetzung die Bäume erhalten bleiben könnten; Warum wurden diese Planungen verworfen? b) Der Entwurf der Baufrösche zeigt, dass eine Grenzbebauung auf der gesamten Südtangente nicht notwendig ist, womit alle Bäume erhalten und als Schattenspender in das Kita-Außengelände integriert werden können. Warum wird dieser Ansatz von der Stadt nicht weiterverfolgt? c) Wie lief die Vergabe/Zuschlag für einen Architektenentwurf genau ab? Wer hat Vorschläge eingereicht? Aus welchem Grund wurde die vorliegende Planung gewählt? Gab es eine Jury? Wenn ja, wer war Mitglied? d) Warum wurde mit dem Bau nicht wie geplant 2012 begonnen? Zum Hintergrund: Dann müssten nun keinesfalls Bäume gefällt werden, da die Wohnungen in der Altenhainer Straße erst ab November 2014 errichtet wurden. Begründung: Das Bauvorhaben in der Altenhainer Straße ist schon seit mehreren Monaten Anlass für Diskussionen in der Nachbarschaft. Die Anwohnerinnen und Anwohner setzen sich vor allem für den Erhalt der zwei zu fällenden Bäume ein, die nicht einmal auf dem zu bebauendem Grundstück liegen, sondern am Kameruner Rosengärtchen, einem kleinen Gehweg, der vor dem Gelände verläuft. Beide Bäume sollten eigentlich am 1. Oktober 2021 gefällt werden, was aber durch Protest von Anwohnerinnen und Anwohnern vor Ort verhindert wurde. Die Ersatzpflanzungen, die an anderer Stelle geschehen sollen, sind kein wirklicher Ersatz, vor allem da es im Europaviertel, auch dank des immer noch geschlossenen Europagartens, an Grün mangelt. Die Anwohnerinnen und Anwohner sehen die Schaffung von Wohnraum und zusätzlichen Kitaplätzen durchaus positiv, wünschen sich aber, dass dies im Einklang mit dem bestehenden Grün umgesetzt wird, da dies allen, den alten wie den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern und vor allem den zukünftigen Kita-Kindern zugutekommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1871 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 617 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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