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Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1

Anregungstext

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. aufgrund welcher rechtlichen Regelung "die Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Haifischzähne (...) grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten" ist, wie es im Wortlaut der Stellungnahme ST 2052 behauptet wird; 2. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz abgewichen werden kann; 3. ob insbesondere auch prophylaktisch - das heißt, ohne dass es bereits zu Unfällen gekommen ist - "Haifischzähne" angebracht werden können, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und Unfällen an gefährlichen Stellen vorausschauend vorzubeugen; 4. falls 3. mit ja beantwortet wird, welche Stelle in der Stadt dafür zuständig ist; 5. falls 3. mit nein beantwortet wird, wie der Magistrat ansonsten die häufigen Gefährdungssituationen an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee entschärfen will; 6. falls der Magistrat nicht der Meinung ist, dass es an der Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee gehäuft zu Gefährdungssituationen kommt, wann der zuständige Dezernent für einen Ortstermin zur Verfügung steht; 7. ob im Lichte der hier gegebenen Antworten die Stellungnahme ST 2052 noch einmal überarbeitet werden kann.