Haifischzähne für die Kreuzung Schloßborner Straße/Frankenallee
Stellungnahme des Magistrats
Hinsichtlich der Anordnung des Verkehrszeichens 342 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Haifischzähne" fand zwischen dem Magistrat (insbesondere Unfallkommission) und der Polizei eine Konferenz statt. Die Beteiligten waren sich einig, dass die Anordnung zur Aufbringung von Haifischzähnen grundsätzlich der Unfallkommission vorbehalten sein soll. Nur in Ausnahmefällen sollen Haifischzähne markiert werden. Hintergrund dieser Festlegung ist, dass die Haifischzähne nicht inflationär im Stadtgebiet aufgebracht werden, sondern vielmehr nur an besonderen Gefahrenstellen zum Einsatz kommen. Dies entspricht auch dem Grundgedanken des § 39 Absatz 1 StVO, Zitat: "Angesichts der allen Verkehrsteilnehmer[_inne]n obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist." Der Bereich Schloßborner Straße / Frankenallee befindet sich in einer Tempo 30-Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung. Der Bereich und besonders der entgegenkommende Verkehr werden frühzeitig gesehen. Es ist eine allgemeine Regelung, dass der linksabbiegende Verkehr den Geradeausverkehr sowie den rechtsabbiegenden Verkehr zu achten hat. In der Anlage Abschnitt 8 laufende Nummer 23.1 zu § 42 Absatz 2 (Richtzeichen) ist zum Verkehrszeichen 342 StVO folgendes erläutert: "Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor. Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen." Eine Anbringung des Verkehrszeichens 342 StVO würde lediglich zu einer Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Situation an der Ecke Schloßborner Straße / Frankenallee (Sackgassenbereich) führen. Darüber hinaus wird auf den KGV-abgestimmten Plan zum Neubau eines Geh- und Radweges zwischen Frankenallee und Schmidtstraße (mit Neubau der Eisenbahnüberführung Frankenallee) vom 07.04.2020 verwiesen. Die Planung sieht vor, die beiden Sackgassenbereiche in der Frankenallee weitestgehend Kfz-frei zu gestalten ("städtebauliche Entwicklungsfläche") und den Spielplatz zu verlegen. Der Anregung lässt sich aus den genannten Gründen nicht entsprechen.