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Werbetafel und Abfall beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2020, OF 803/9 Betreff: Werbetafel und Abfall beseitigen Vor der nördlichen Hauswand des Wohngebäudes Ginnheimer Landstr. 108, an der Einfahrt zum Gebäude des früheren Nettomarktes, das seit langem leer steht, befindet sich eine freistehende überdimensional große Werbetafel, von der seit längerem Fetzen früherer Werbeplakate herunterhängen und teilweise auch auf dem Boden davor liegen. Dort sammelt sich zunehmend Abfall an. Diese verunstaltet wirkende Schmutzecke stört Anwohner der Ginnheimer Landstraße. Sie haben nach eigenen Angaben die Firma Ströer im März angeschrieben und um Beseitigung gebeten. Da keine Reaktion erfolgte, haben sie sich jetzt an den Ortsbeirat gewandt. Nach Besichtigung am 11.03.2020 kann der Eindruck auf dem nachstehenden Foto als exakt so vorhanden bestätigt werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Werbetafel in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt und der auf dem Boden davor angesammelte Abfall (Plakatreste) beseitigt werden. Falls die Firma Ströer für diese freistehende Tafel keine Baugenehmigung besitzt, stellt sich die Frage der Beseitigung der Tafel selbst. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6106 2020 Die Vorlage OF 803/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass das im Vorwort des Antrages genannte Besichtigungsdatum "11.05.2020" lautet. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 779/9 Betreff: Eine Variante 2 c für den Lückenschluss Bockenheim-Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbeiratssitzung am 20.02.2020 vorgestellte Variante 2b des Lückenschlusses vor einer endgültigen Entscheidung über den Streckenver-lauf um eine Variante 2c zu erweitern, die eine unterirdische Streckenführung bis einschließ-lich des U-Bahnhofs Ginnheim vorsieht, und diese Variante auf ihre Machbarkeit und die da-für zu erwartenden Kosten hin überprüfen zu lassen. Begründung: Die vorgestellten Varianten stellen einen erheblichen Eingriff in die Straßensituation Ginn-heims dar. Insbesondere die Querung der Ginnheimer Landstraße durch eine oberirdisch ver-laufende U-Bahn, die den Verkehr alle 2,5 Minuten zum Stopp zwingt, erscheint wenig wün-schenswert, da ein erheblicher Rückstau des immer noch vorhandenen Autoverkehrs zu er-warten wäre. Auch die Variante 2b, die mit einer Fahrzeit von 5:50 min zwischen den Bahn-höfen Ginnheim und Bockenheim bei gleichzeitiger Anbindung des Universitätscampus in dessen Zentrum und der fehlenden Beeinträchtigung der Bezirkssportanlage sehr attraktiv erscheint, hat den Nachteil, dass auf der Platenstraße ein Trogbauwerk vorgesehen ist. Die unerfreulichen städtebaulichen Wirkungen solcher Bauwerke sowie oberirdisch verlaufender U-Bahn-Linien können auf der Eschersheimer Landstraße besichtigt werden und sollten des-halb unbedingt vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 779/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 828 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrsberuhigung in der Schönbornstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2020, OF 780/9 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße Der Ortsbeirat möge beschließen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten inwieweit eine Verkehrsberuhigung in der Schönbornstraße aus Richtung Hügelstraße kommend möglich wäre: Zwei Varianten bitten wir zu überprüfen: 1. Bei der Einfahrt in die Schönbornstraße von der Hügelstraße ist ein Schild anzubringen (Verkehrszeichen 250) "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatz "Frei bis Hausnummer 47" und "Radfahrer frei". Ab Haus Nummer 47 ein Durchfahrtsverbotsschild mit dem Zusatz "ausgenommen Schönborn-/ Pflugstr." und "Radfahrer frei" 2. Durch gehende Verkehrsführung Platenstraße Richtung Wilhelm-Epstein-Straße (Am Dornbusch/Hansaallee) für die Kraftfahrzeuge durchgehend freizugeben, OM 2822 vom 23.01.2014 (Wiederaufnahme) Begründung: Durch den zunehmenden Kraftfahrzeugverkehr (gerade während der Berufsverkehrszeiten) ergibt sich von der Abfahrt der Rosa-Luxemburg-Strasse, aus der Stadtmitte kommend, sowie dem Individualverkehr der Platenstraße von der Ginnheimer Landstraße kommend in den angrenzenden Straßen (Schönborn- und Pflugstr.) und eine damit verbundene Belastung für die Anwohner, da durch die enge Straßenführung kaum Ausweichmöglichkeiten gegeben sind. Durch den in 1.) genannten Vorschlag würde bei kontinuierlicher Kontrolle der Durchgangsverkehr reduziert werden. Durch den in 2.) genannten Vorschlag würde es eine Entzerrung und Verkehrsentlastung der Straßen Hügelstraße/Raimundstraße/Schönbornstraße/Pflugstraße und Stefan-Zweig-Straße geben. Die damalige Antwort des Magistrats OM 2822 hierzu ist den jetzigen Gegebenheiten (Nachverdichtung, höheres Verkehrsaufkommen) anzupassen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 780/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenAufstellung Kotbeutelspender
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2020, OF 1049/2 Betreff: Aufstellung Kotbeutelspender Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten des Grünstreifens Zeppelinallee und Lilienthalallee (Hunde-) Kotbeutelspender aufzustellen - Eingang Zeppelinstraße x Am Leonhardsbrunn; - Eingang Cretzschmarstraße, Ditmarstraße; - neben Mülleimer Zeppelinallee x Ditmarstraße. Die genauen Standorte können gerne in einer gemeinsamen Begehung mit dem OBR 2 vereinbart werden. Eine Bewohnerin und Hundehalterin hat gegenüber dem OBR 2 Ihre Bereitschaft erklärt, als Patin der o.g. Spender zu fungieren und diese mit Müllbeuteln zu befüllen. Der Kontakt kann gerne über den OBR 2 hergestellt werden. Begründung: Anregung aus der Bevölkerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6058 2020 Die Vorlage OF 1049/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPrüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenWer - wann - wo - wieso - weshalb - warum? - Teil 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2020, OF 1029/2 Betreff: Wer - wann - wo - wieso - weshalb - warum? - Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wann wird die Franckeschule (incl. ESB) das Ausweichquartier im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße komplett geräumt haben? Falls Teilrückzüge geplant sind: wann wird was wohin ziehen? 2. Der Magistrat plant ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen. a) Warum fühlt sich der Magistrat nicht mehr an seine Zusagen und Versprechen gebunden, dass die Auslagerungsfläche nur für die Zeit der Auslagerung der Franckeschule genutzt werden wird? (Auf Nachfrage auch mehrfach öffentlich so erklärt im Rahmen der Bürgerfragestunde zur 3. Sitzung des Ortsbeirats 2 am 27. Juni 2016) b) Welche Nutzung plant der Magistrat in der Zeit zwischen Auszug Franckeschule (2020) und dem Einzug Diesterwegschule (2022)? 3. Warum hält es der Magistrat für ein würdiges, wertschätzendes, demokratisches und geeignetes Vorgehen, dass die Bürger*innen aus Bockenheim und der sie vertretende Ortsbeirat von den Planungen zur Diesterwegschule erstmals aus der Presse erfahren müssen? 4. Warum sollen die ca. 400 Kinder der Diesterwegschule nach Bockenheim pendeln, wenn der umgekehrte Weg damals für die Franckeschule aus guten und begreiflichen Gründen vermieden wurde? 5. Mit welchem Verkehrsaufkommen zu welchen Tageszeiten und mit welchen Verkehrsmitteln wäre durch das geplante Pendeln der Diesterwegschüler*innen zu rechnen? 6. Warum werden die Container aus Bockenheim während der Sanierung der Diesterwegschule nicht in Ginnheim aufgestellt, wie es der zuständige Ortsbeirat 9 anregt? 7. Wie lange wurde die Sondernutzung im Landschaftsschutzgebiet verlängert? Wie lange war eine solche beantragt? Welche Auflagen gibt es? 8. Plant der Magistrat den Auslagerungsstandort im Landschaftsschutzgebiet zu einer Dauereinrichtung umzuwandeln? Falls nein: Wann wird die Nutzung definitiv enden? Begründung: Informationsbedarf, diesmal nicht aus der Presse... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1574 2020 Die Vorlage OF 1028/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass der erste Satz unter Ziffer 2. des Antragstenors durch die Worte " 2. Stimmt es, dass der Magistrat plant, ab 2022 die Diesterwegschule übergangsweise in den Containern im Landschaftsschutzgebiet an der Ginnheimer Landstraße unterzubringen?" ersetzt, die Ziffer 2. a) durch die Ziffer 6. ersetzt und die Ziffer 3. um die Worte "Der Ortsbeirat bittet darum, die zukünftige Planung den Ortsbeiräten 2 und 9 gemeinsam vorzustellen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1
Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2020, OF 1006/2 Betreff: Franz Rücker tatsächlich mit einer Allee ehren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2020/2021 werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um auf der Franz-Rücker-Allee beidseitig möglichst viele Bäume anzupflanzen, um aus dieser Straße wieder eine echte Allee zu machen. Begründung: Die Franz-Rücker-Allee trägt in ihrem Namen die Bezeichnung "Allee". Allee bedeutet eigentlich eine mit Bäumen gesäumte Straße. In der Franz-Rücker-Allee steht jedoch kein einziger Baum im Straßenbereich! Durch Neupflanzung von Bäumen soll die Franz-Rücker-Allee wieder zur Allee werden. Gleichzeitig wird dadurch das Kleinklima verbessert. Dies ist auch dringend notwendig, da Bockenheim laut Klimaatlas zu den klimatisch belasteten Stadtteilen gehört. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 103 2020 Die Vorlage OF 1006/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenProduktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenKreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 998/2 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 " Wendeverbot" angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbieger-Spur inkl. Ampel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5615 2020 Die Vorlage OF 998/2 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "'Wendeverbot'" die Worte "und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit" eingefügt werden und das Wort "kann" durch das Wort "können" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWo bleibt die Gedenktafel zur Erinnerung an das KZ „Perlenfabrik“ am Gebäude des Studentenwohnheims Ginnheimer Landstraße Nr. 42?
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 930/2 Betreff: Wo bleibt die Gedenktafel zur Erinnerung an das KZ "Perlenfabrik" am Gebäude des Studentenwohnheims Ginnheimer Landstraße Nr. 42? Vorgang: OM 1725/12 OBR 2; ST 293/13; V 965/14 OBR 2; ST 820/14 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: entsprechend der Zusicherung aus der ST 820/2014 vom 13.06.2014 das Studentenwerk Frankfurt am Main aufzufordern, die unter der Wärmedämmung befindliche und nicht mehr abtrennbare Gedenktafel an das erste südhessischen KZ, die sog. Perlenfabrik, und eine neue Gedenktafel an der Fassade anzubringen. Begründung: Die Gedenktafel des Künstlers Wolf Spemann ist im Rahmen der Fassadensanierung hinter der Wärmedämmung des Gebäudes verblieben. In der sog. Perlenfabrik wurden 1933 viele Gegner des Naziregimes, unter ihnen viele Gewerkschafter und Betriebsräte, verhaftet und interniert. Das Gedenken an diese unmenschliche Verhaftungswelle darf nicht hinter einer Fassadendämmung verborgen bleiben. Im der ST 293 vom 18.02.2013 heißt es: "Die Gedenktafel am Haus Ginnheimer Landstraße 42 wurde seinerzeit, 1986, so im Mauerwerk verankert, dass sie nicht ohne Beschädigung oder sogar Zerstörung zurückgebaut und an geeigneter Stelle neu angebracht werden kann (siehe dazu das Schreiben des beauftragten Architektenbüros vom 15.01.2013). Deshalb wird in Abstimmung mit dem Bauherrn, dem Studentenwerk Frankfurt, eine neue Gedenktafel mit einem aktualisierten Text an einem geeigneten Standort angebracht. Da es sich um eine Liegenschaft des Landes Hessen handelt, sollte das Land die Kosten für eine neue Tafel tragen. Der Magistrat wird die zuständige Ministerin Eva Kühne-Hörmann um die Kostenübernahme bitten. Die Stadt Frankfurt erstellt die neue Gedenktafel." Der Text der Gedenktafel lautete: "Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thüringen." In einer weiteren Stellungnahme - ST 820/2014 - wird erneut bestätigt:: "Und um das Gedenken an die "Perlenfabrik" fortleben zu lassen ist das Studentenwerk deshalb auch bereit eine neue Gedenktafel zu finanzieren. Der Magistrat wird aus diesem Grund zusammen mit dem Studentenwerk eine neue Gedenktafel zur weiteren Erinnerung an die "Perlenfabrik" anfertigen und anbringen lassen." Seit dieser Ankündigung sind nunmehr fünf Jahre vergangen. Die Anbringung sollte nun schnellstmöglich erfolgen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2012, OM 1725 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 293 Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 965 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 930/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 930/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenRadweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 897/2 Betreff: Radweg auf Rödelheimer Straße und Ginnheimer Straße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Rödelheimer und Ginnheimer Straße zwischen Schloss- und Sophienstraße vorzunehmen wären, um einen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg für beide Fahrtrichtungen im genannten Bereich einzurichten. Insbesondere wird Auskunft über folgende Punkte gebeten: 1. In welchen Abschnitten genügt die derzeitige Straßenbreite, um einen markierten Radweg für beide Fahrtrichtungen einzurichten? 2. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite z.B. durch bauliche Maßnahmen so erhöht werden, dass ein markierter Radweg eingerichtet werden kann? 3. Wie kann der Kirchplatz derart umgestaltet werden, dass auch dort trotz derzeit enger Fahrbahn ein durchgehender Radweg eingerichtet werden kann? Könnten hier Radwege hinter den Bushaltestellen entlang gelegt werden, um deren Umsetzung zu umgehen? 4. In welchen Abschnitten kann die Straßenbreite aufgrund des zu geringen Abstandes zwischen den Gebäuden entlang der Straße nicht erhöht werden? Begründung: Die genannte Strecke wäre ein wichtiger Lückenschluss zwischen Ginnheimer Landstraße und Schlossstraße. Derzeit ist die Nutzung für Radfahrer*innen, insbesondere mit Kindern mit hohen Risiken verbunden, da auf den Fußgängerwegen zu wenig Platz ist und die Straße insbesondere auf der Höhe des Elisabethenkrankenhauses zu eng für Rad- und Autoverkehr ist. Das derzeitige teilweise Ausweichen einiger Radfahrer*innen auf die Fußwege ist den schlechten Umständen auf den Straßen geschuldet jedoch für Fußgänger*innen ein Ärgernis und eine Gefährdung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1420 2019 Die Vorlage OF 897/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragstenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP und Piraten gegen 1 FDP und 1 LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZustände im Jugendzentrum Ginnheim an der Rosa-Luxemburg-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2019, OF 633/9 Betreff: Zustände im Jugendzentrum Ginnheim an der Rosa-Luxemburg-Brücke Am 15. April 2017 trafen sich Ortsbeiratsmitglieder mit der Leitung des Jugendzentrums und Mitarbeitern. Folgende Themen standen auf der Tagesordnung: - Streetwork in der Platensiedlung - Mögliche Absperrung eines Teils des Parkplatzes direkt vor dem Jugendzentrum, um der Vermüllung und Gefährdung von Jugendlichen entgegenzuwirken Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder konnten sich vorort von den unhaltbaren Zuständen vor dessen Eingang neben einer Tiefgarage unter der Rosa-Luxemburg-Brücke überzeugen. In dem Bereich direkt vor dem Jugendzentrum liegt ein völlig ungeordneter Parkplatz, auf dem auch teilweise nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge abgestellt werden - der eigentliche Parkplatz des REWE-Markts liegt weiter in Richtung Ginnheimer Landstraße. Der Randbereich der komplett versiegelten Fläche befand sich in sehr ungepflegtem Zustand. Alle anwesenden Ortsbeiratsmitglieder empfanden die zugegebenermaßen städtebaulich unbefriedigende Lage des Zentrums als eine Zumutung füe die Nutzer. Da wohl in näherer Zukunft kein Ortswechsel vorgesehen ist, besteht Handlungsbedarf. Aus diesem Grund wird der Ortsvorsteher gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE zu organisieren, um die Machbarkeit einer Abtrennung vor dem Eingang des Jugendzentrums zu erörtern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.05.2019, OF 640/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 16 Die Vorlage OF 633/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 633/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 640/9 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBaumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4488 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 08.03.2019 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquat ersetzt werden. Hierzu wird der Magistrat gebeten, zu den nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen zu prüfen und zu berichten: - Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich, dadurch wird Quer- bzw. Längsparken ermöglicht; - die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche soll einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume bieten; - im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert; - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügeln; - für die entsprechenden Maßnahmen ist gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einzubeziehen. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzunehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf vorbereitet zu sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamtes und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1183 Aktenzeichen: 66 0
Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2019, OF 769/2 Betreff: Baumnachpflanzungen in der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die in der Ginnheimer Landstraße im Bereich zwischen Franz-Rücker-Allee und Sophienstraße gefällten Bäume adäquaten Ersatz erhalten. Hierzu wird um prüfen und berichten der nachfolgend vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen gebeten: - Die Einrichtung von Parkbuchten im jetzt baumlosen Bereich ermöglicht Quer- bzw. Längsparken. - Die hierdurch im jetzigen öffentlichen Parkraum gewonnene Fläche bildet einen Ersatzstandort für die gefällten Bäume. - Im Bereich der neuen Parkfläche wird durch Rasengitter die gegebene Versickerungsfähigkeit erhalten bzw. vergrößert. - Anbringung von Baumschutzringen/Fahrradanlehnbügel. - Das für die entsprechende Maßnahmen gegebenenfalls auch die gegenüberliegende Straßenseite einbezogen wird. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, in seiner Stellungnahme auch eine Schätzung vorzu-nehmen, wie sich die Zahl der Parkplätze durch eine Umsetzung der Maßnahmen verändern würde. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, darauf vorbereitet sein, dass sich entlang der Ginnheimer Landstraße/Ginnheimer Straße analoge Erfordernisse ergeben könnten. Begründung: Im Nachgang zu den 2018 vorgenommenen Baumfällungen fand am 23.01.2019 ein Vor-Ort-Termin mit Anwohnern, Vertretern des Grünflächenamts und Ortsbeiratsmitgliedern statt. Dabei kristallisierten sich die oben skizzierten Maßnahmen als wünschenswert heraus. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4488 2019 Die Vorlage OF 769/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE.
Weiter lesenHedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2019, OF 741/2 Betreff: Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat befürwortet nach einem Ortstermin und Kenntnis der eingeholten Gutachten die Fällung der vier Platanen an der Hedwig-Dransfeld-Straße neben der Frauenfriedenskirche. Der Magistrat wird gebeten, danach so viele Bäume wie möglich im Bereich des nördlichen Gehwegs der Hedwig-Dransfeld-Straße zwischen Franz-Rücker-Allee und Georg-Speyer-Straße als Ersatz anzupflanzen. Die römisch-katholische Gemeinde Frauenfrieden hat sich bereits angeboten, für einen Teil der Bäume die Patenschaften zu übernehmen. Begründung: Wenn die vier Bäume gefällt werden müssen, da sie dem Kirchengebäude Schaden zufügen, so soll möglichst viel Ersatz geschaffen werden für den die Kirchengemeinde gern die Patenschaften übernehmen möchte.
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF, Piraten
Weiter lesenHedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4126 entstanden aus Vorlage: OF 741/2 vom 21.01.2019 Betreff: Hedwig-Dransfeld-Straße noch grüner gestalten Der Ortsbeirat befürwortet nach einem Ortstermin und Kenntnis der eingeholten Gutachten die Fällung der vier Platanen an der Hedwig-Dransfeld-Straße neben der Frauenfriedenskirche. Der Magistrat wird gebeten, danach so viele Bäume wie möglich im Bereich des nördlichen Gehwegs der Hedwig-Dransfeld-Straße zwischen Franz-Rücker-Allee und Georg-Speyer-Straße als Ersatz anzupflanzen. Die römisch-katholische Gemeinde Frauenfrieden hat sich bereits angeboten, für einen Teil der Bäume die Patenschaften zu übernehmen. Begründung: Wenn die vier Bäume gefällt werden müssen, da sie dem Kirchengebäude Schaden zufügen, so soll möglichst viel Ersatz geschaffen werden, für den die Kirchengemeinde gern die Patenschaften übernehmen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 802 Aktenzeichen: 66 0
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Radweg von Bockenheim nach Ginnheim fahrradfreundlich verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3880 entstanden aus Vorlage: OF 531/9 vom 15.10.2018 Betreff: Radweg von Bockenheim nach Ginnheim fahrradfreundlich verlängern Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg - aus Bockenheim kommend - auf der Ecke Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße so zu verlängern/markieren, dass Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sicher geradeaus nach Ginnheim hinein weiterfahren können. Aktuell ist es so, dass es wegen der rechtsabbiegenden Autos und dem Linienbus zu gefährlichen Situationen kommen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2018, OM 3879 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 15.10.2018 Betreff: Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln Der Magistrat wird gebeten, eine sichere Radwegführung von der Ginnheimer Landstraße in Höhe der Abzweigung zur Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein umzusetzen und zu prüfen, ob ein Fahrradstreifen entlang der Ginnheimer Landstraße, ab der U-Bahn-Haltestelle "Ginnheim"/Ecke Rosa-Luxemburg-Straße, beidseitig bis zur Höhe Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein markiert werden könnte. Begründung: Von der Ginnheimer Landstraße kommende Radfahrerinnen und Radfahrer, welche in Höhe der Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hineinfahren wollen, stehen vor einer unklaren Straßensituation. Um verkehrswidriges Verhalten zu verhindern, ist eine Klärung der Situation nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 204 Aktenzeichen: 32 1
Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2018, OF 530/9 Betreff: Einfahrt von der Ginnheimer Landstraße nach Alt-Ginnheim für Radfahrerinnen und Radfahrer regeln Der Ortsbeirat bittet den Magistrat: eine sichere Radwegführung von der Ginnheimer Landstrasse in Höhe der Abzweigung zur Ginnheimer Waldgasse nach Alt-Ginnheim hinein umzusetzen zu prüfen ob ein Fahrradstreifen entlang der Ginnheimer Landstraße, ab der U-Bahnhaltestelle/Ecke Rosa-Luxemburgstraße beidseitig bis nach Alt-Ginnheim hinein markiert werden könnte. Begründung: Radfahrer*innen, von der Ginnheimer Landstrasse kommend, welche in Höhe der Ginnheimer Waldgasse nach Alt Ginnheim hineinfahren wollen, stehen vor einer unklaren Straßensituation. Um verkehrswidriges Verhalten zu verhindern ist eine Klärung der Situation nötig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 9 am 25.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3879 2018 Die Vorlage OF 530/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Punkt des Tenors nach den Worten "beidseitig bis" die Worte "zur Höhe Waldgasse" eingefügt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2 - 4 mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen. 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist. 3. zu erläutern, warum die ST mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1 und 5? Begründung: Von den insgesamt 5 Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2 - 4 durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1 ist meines Erachtens sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats aus der OM 830 2016 (OF 121/2 vom 31.10.2016) ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1 - 4 zügig zu realisieren. # Die ST 513 im Wortlaut: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Zu Frage 1: Die Markierung des Radweges wird durch zwei weiße begrenzende Linien aufgebracht, um den Radverkehr weniger abrupt hinter den Parkstreifen zu verschwenken. Entgegen der baulichen Ausgestaltung würde der Radweg teilweise über den Bereich des Kleinpflasters führen. Die Verschwenkung sollte ca. 8m vor der Parkbucht beginnen. Zu Frage 2: Der Papierkorb, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 3: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 4: Der Beschilderung, einschließlich Pfosten, wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt. Zu Frage 5: Radwege an Bushaltestellen werden derzeit stadtweit generell nicht mit besonderen Markierungen versehen, da dies gesetzlich, gemäß § 20, Abs. 2 der StVO geregelt ist: "Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten." Mögliche Konflikte zwischen Fahrgästen und Radfahrenden sind daher in der Regel auf bewusstes, rücksichtloses Fehlverhalten zurückzuführen, das auch nicht verhindert werden kann, wenn Markierungen aufgebracht werden. Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen. # Der ursprüngliche Antrag (Auszug): Der Magistrat wird gebeten, den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen (Bild 1). [Anm. Sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand] Den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht, bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2). Den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen(Bild 3). Farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3865 2018 Die Vorlage OF 646/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.09.2018, OF 642/2 Betreff: Mehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 2 für den Bereich Ginnheimer Landstraße 3-33 eine Überplanung auf neue Baumstandorte und Begrünungen vorzunehmen. Anregungen aus der Bürgerschaft sind hierbei zu berücksichtigen. Begründung: Im Bereich der Ginnheimer Landstraße 3 - 33 hat es in der Vergangenheit immer wieder Baumfällungen gegeben, die zu Unruhe in der Bevölkerung geführt haben. Auch kürzlich wurden wieder im o. a. Bereich vier Bäume entfernt, bei denen lt. Grünflächenamt Pilzbefall und Fäule festgestellt worden war und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Zudem wurde vom Amt mitgeteilt, dass eine Trassenabfrage den Verlauf einer Wasserleitung unterhalb der Bäume ergeben habe. Daher konnten von Hausnummer 3 bis 33 keine Bäume nachgepflanzt werden. Stattdessen wurde auf Sträucher umgestellt. Da Baumerhaltung und Begrünungsmaßnahmen gerade in Zeiten des Klimawandels wesentlich sind, ist eine neue Planung zwingend erforderlich. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3589 2018 Die Vorlage OF 642/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors wie folgt ersetzt wird: "Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in weitere Planungen durch Informationen und Ortstermine einzubeziehen. Ihre Anregungen sind zu berücksichtigen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenSchulwegsicherung Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3599 entstanden aus Vorlage: OF 639/2 vom 21.08.2018 Betreff: Schulwegsicherung Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Schulwegsicherung während der Dauer der Auslagerung der Franckeschule an der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße Verkehrsschilder montiert werden sollten, die auf Schülerinnen und Schüler hinweisen. Begründung: Zu Beginn des letzten Schuljahres wurden vermutlich von Eltern gedruckte Plakate aufgehängt, anstelle derer offizielle Verkehrsschilder aufgehängt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2202 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3589 entstanden aus Vorlage: OF 642/2 vom 10.09.2018 Betreff: Mehr Bäume und Begrünung - neue Planung für die Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 2 für den Bereich Ginnheimer Landstraße 3 bis 33 eine Überplanung auf neue Baumstandorte und Begrünungen vorzunehmen. Die Anwohnerinnen und Anwohner sind in weitere Planungen durch Informationen und Ortstermine einzubeziehen. Ihre Anregungen sind zu berücksichtigen. Begründung: Im Bereich der Ginnheimer Landstraße 3 bis 33 hat es in der Vergangenheit immer wieder Baumfällungen gegeben, die zu Unruhe in der Bevölkerung geführt haben. Auch kürzlich wurden wieder im o. a. Bereich vier Bäume entfernt, bei denen laut Grünflächenamt Pilzbefall und Fäule festgestellt worden war und die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden konnte. Zudem wurde vom Amt mitgeteilt, dass eine Trassenabfrage den Verlauf einer Wasserleitung unterhalb der Bäume ergeben habe. Daher konnten vor den Liegenschaften der Hausnummern 3 bis 33 keine Bäume nachgepflanzt werden. Stattdessen wurde auf Sträucher umgestellt. Da Baumerhaltung und Begrünungsmaßnahmen gerade in Zeiten des Klimawandels wesentlich sind, ist eine neue Planung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2342 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1373 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3559 entstanden aus Vorlage: OF 494/9 vom 06.08.2018 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Vorgang: OM 2565/17 OBR 9; ST 1138/18 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen, damit die Gehwegverengung am REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 - 180 beseitigt wird. Begründung: Die Verengung ist hüfthoch und wird nun leider auch als Sitzgelegenheit unmittelbar vor dem Getränkemarkt benutzt. Der Durchgang wird dadurch erheblich erschwert. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen diesen Zustand sehr. Es handelt sich um eine kleine bauliche Maßnahme, die aber zur Steigerung der Aufenthaltsqualität vor Ort beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1967 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 13.08.2018 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der oben genannten Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Raume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Aktenzeichen: 64 3
Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2018, OF 617/2 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der o.g. Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Räume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3507 2018 Die Vorlage OF 617/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 4 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 CDU
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenGehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2018, OF 494/9 Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Vorgang: OM 2565/17 OBR 9; ST 1138/18 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich mit dem Grundstückseigentümer*innen in Verbindung zu setzten damit die Gehwegverengung am REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 - 180 beseitigt wird. Begründung: Die Verengung ist Hüfthoch und wird nun leider auch als Sitzgelegenheit unmittelbar vor dem Getränkemarkt benutzt. Der Durchgang wird dadurch erheblich erschwert. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen diesen Zustand sehr. Es handelt sich um eine kleine bauliche Maßnahme, die aber zur Steigerung der Lebendqualität vor Ort beiträgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2017, OM 2565 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1138 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 16.08.2018, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3559 2018 Die Vorlage OF 494/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass das Wort "Lebensqualität" im letzten Satz der Begründung durch das Wort "Aufenthaltsqualität" ersetzt wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3380 entstanden aus Vorlage: OF 484/9 vom 01.06.2018 Betreff: Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage, welche die Ginnheimer Landstraße in Ost-West-Richtung auf Höhe der Endhaltestelle "Ginnheim" quert, von derzeit zehn Sekunden erhöht werden kann und welche Auswirkungen dies auf die anderen Schaltungen im Kreuzungsbereich hätte. Begründung: Die Querung hat eine Länge von über zehn Metern, was bei einer Grünphase von zehn Sekunden gerade für ältere Menschen dazu führt, dass sie die andere Straßenseite meist erst erreichen, wenn die Lichtsignalanlage wieder rot leuchtet. Da diese Querung für viele den Überweg zu den Haltestellen der Buslinien 39 und 64 in nordöstlicher Richtung darstellt, ist sie besonders nach dem Eintreffen von U- und Straßenbahnen stark frequentiert. Eine Erhöhung der Grünphase ist vor diesem Hintergrund im Sinne der Fußgänger wünschenswert und evtl. auch so einzurichten, dass für den motorisierten Verkehr dadurch keine deutlichen Nachteile entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1889 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradständer an der Haltestelle „Frauenfriedenskirche“ (stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2018, OM 3328 entstanden aus Vorlage: OF 571/2 vom 22.05.2018 Betreff: Fahrradständer an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) links und rechts neben der eigentlichen Haltestelle möglichst viele Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Haltestelle "Frauenfriedenskirche" (stadteinwärts) wird von vielen Bürgern und Studenten des nahe gelegenen Studentenwohnheims zum Umsteigen in und aus der Straßenbahnlinie 16 genutzt. Vielfach auch, um dort Leihfahrräder und private Fahrräder abzustellen oder von dort mit diesen ihre Fahrt anzutreten. Wie Anwohner berichten, werden hier leider öfter abgestellte Fahrräder einfach umgeworfen, da keine Fahrradständer zum anschließen bereitstehen. Wenn sich Frankfurt als fahrradfreundliche Stadt erweisen will, sollte hier Abhilfe durch fest installierte Fahrradständer geschaffen werden. In den beiliegenden Bildern ist die heutige Situation an der Haltestelle zu ersehen und auch die beiden Flächen für die Fahrradständer. Bild 1 (mit gelber Markierung) Bild 2 (mit grüner Markierung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2018, OF 484/9 Betreff: Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage, welche die Ginnheimer Landstraße in Ost-West-Richtung auf Höhe der Endhaltestelle "Ginnheim" quert, von derzeit zehn Sekunden erhöht werden kann und welche Auswirkungen dies auf die anderen Schaltungen im Kreuzungsbereich hätte. Begründung: Die Querung hat eine Länge von über zehn Metern, was bei einer Grünphase von zehn Sekunden gerade für ältere Menschen dazu führt, dass sie die andere Straßenseite meist erst erreichen, wenn die Lichtsignalanlage wieder rot leuchtet. Da diese Querung für viele den Überweg zu den Haltestellen der Buslinien 39 und 64 in nord-östliche Richtung darstellt, ist sie besonders nach dem Eintreffen von U- und Straßenbahnen stark frequentiert. Eine Erhöhung der Grünphase ist vor diesem Hintergrund im Sinne der Fußgänger wünschenswert und evtl. auch so einzurichten, dass für den motorisierten Verkehr dadurch keine deutlichen Nachteile entstehen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3380 2018 Die Vorlage OF 484/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE (=Ablehnung)
Partei: BFF
Weiter lesenFahrradständer an der Haltestelle Frauenfriedenskirche (Stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2018, OF 571/2 Betreff: Fahrradständer an der Haltestelle Frauenfriedenskirche (Stadteinwärts) in der Franz-Rücker-Allee installieren Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: an der Haltestelle Frauenfriedenskirche (stadteinwärts) links und rechts neben der eigentlichen Haltestelle möglichst viele Fahrradständer zu installieren. Begründung: Die Haltestelle Frauenfriedenskirche (stadteinwärts) wird von vielen Bürgern und Studenten des nahe gelegenen Studentenwohnheims zum umsteigen in und aus der Tramlinie 16 genutzt. Vielfach auch, um dort Leihfahrräder und private Fahrräder abzustellen oder von dort mit diesen ihre Fahrt anzutreten. Wie Anwohner berichten werden hier leider öfters abgestellte Fahrräder einfach umgeworfen, da hier keine Fahrradständer zum anschließen bereit stehen. Wenn sich Frankfurt als fahrradfreundliche Stadt erweisen will, sollte hier Abhilfe durch fest installierte Fahrradständer geschaffen werden. In den beiliegenden Bildern ist die heutige Situation an der Haltestelle zu ersehen und auch die beiden Flächen für die Fahrradständer. Bild 1 (mit gelber Markierung) Bild 2 (mit grüner Markierung) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3328 2018 Die Vorlage OF 571/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFerienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über „die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken“
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2018, OF 551/2 Betreff: Ferienwohnungen in Frankfurt - der Ritt auf dem Papiertiger? Die Satzung der Stadt Frankfurt über "die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung und zu ähnlichen Zwecken" Am 28.3.2018 ist die o.g. Satzung mit einigen einschränkenden Änderungen in Kraft getreten. Vollzugsbehörde ist die Bauaufsicht (§ 2 I der Satzung). In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten In welchem Umfang konnte die Bauaufsichtsbehörde aufgrund der bis 2017 geltenden gesetzlichen Bestimmungen in den messenahen Stadtteilen Westend/ Bockenheim/Kuhwald zu "Ferienwohnungen" umgewandelten Wohnraum für die reguläre Nutzung zurückgewinnen? Welche Veränderungen ergeben sich für die Arbeit der Behörde aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen (laut § 13a Baunutzungsverordnung gelten Ferienwohnungen als nichtstörendes Gewerbe, das grundsätzlich überall geduldet werden kann)? Ist die Genehmigung lediglich eine Formsache? Nach welchen Kriterien wird über das Vorliegen einer "kulturellen oder historischen Bedeutung des Wohnraums" entschieden (§3 der Satzung)? Wie realistisch ist nach Einschätzung des Magistrats die Auflage der Schaffung von Ersatzwohnraum zum Ausgleich für den durch Umnutzung verlorenen Wohnraum (§ 4 der Satzung)? Nach § 6 III der Satzung gilt die Genehmigung für die Umnutzung als erteilt, wenn über den entsprechenden Antrag nicht innerhalb eines Monats entschieden wird. Es stellt sich die Frage, ob die personelle Ausstattung der Bauaufsicht ausreicht, um die gesetzten Fristen überhaupt einhalten zu können. Welche gesetzlichen Grundlagen müssten aus Sicht des Magistrats geschaffen werden, um zweckentfremdende Nutzungen des zu schützenden Wohnraums dauerhaft abwenden zu können? Begründung: Nach Auskunft des Magistrats (M 12/2018) konnten aufgrund des bis 2017 geltenden Bau- und Planungsrechts seit 2013 ca.1400 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet wieder einer regulären Vermietung zugeführt werden. Nach dem nunmehr geltenden § 13 a der Baunutzungsverordnung wird die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkunft erheblich erleichtert. Der Magistrat hat mit der vorliegenden Satzung eine in der Novellierung des Hess.Wohnungsaufsichtsgesetzes (§ 12a) vorgesehene Regelung bzgl. eines kommunalen Genehmigungsvorbehalts geschaffen, um der Umwand- lung von Wohnraum entgegenwirken zu können. Als messenahe Innenstadtbezirke sind das Westend und Bockenheim in besonderem Maße von lukrativer Umnutzung betroffen. Nach Internetrecherchen bieten eine Reihe von Agenturen wie "Thehomelike" temporär zu nutzenden Wohnraum zu bemerkenswerten Preisen an. So wird in der Rohmerstraße eine 70 qm große Altbauwohnung zu einem Quadratmeterpreis von 26,41 € (1850,-- €) incl. angeboten; eine 48 qm große Einzimmer- wohnung in der Franz-Rücker-Allee soll eine Nettomiete von 900,-- € abwerfen (Gesamtpreis 2400,--€ incl.!). Selbst wenn man in diesem Sektor nicht von der Ausnutzung besonderer Notlagen ausgehen muss und sich die Möblierung bis hin zum Bademantel als recht luxuriös darstellt, drängt sich bei dieser Form der Umnutzung doch auch der Verdacht einer gewissen Mietpreisüberhöhung auf. Die wäre dann aber Sache der Abt.Wohnraum- erhaltung im Amt für Wohnungswesen, die sich mit jahrelangen Streitverfahren mit uneinsichtigen Vermietern gut auskennt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 867 2018 Die Vorlage OF 551/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz als eigenständiger Punkt eingefügt wird: "welche Maßnahmen ergriffen werden, damit Vermieter von Wohnraum als Ferienwohnung ihren Steuerverpflichtungen nachkommen." Abstimmung: Ursprünglicher Antrag: Einstimmige Annahme Eingefügter Punkt: 2 SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei einer Enthaltung SPD
Partei: LINKE.
Weiter lesenGeschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2870 entstanden aus Vorlage: OF 464/10 vom 26.02.2018 Betreff: Geschwindigkeitsermittlungen zwischen dem Frankfurter Berg und Bonames Vorgang: OM 2007/17 OBR 10; ST 2176/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum auch eine Ermittlung der gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Viacount nicht möglich ist, denn das unscheinbare Viacount wird sicherlich keine Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Um die Kriterien des ministeriellen Erlasses in diesem Zusammenhang zu verstehen, wird um Auskunft gebeten, welche Kriterien beispielsweise an der A 66 unter der Überführung Ginnheimer Landstraße Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2176 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1099 Aktenzeichen: 32 4
Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 entstanden aus Vorlage: OF 504/2 vom 11.02.2018 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotenzial durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1027 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Betreff: Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße: Verkehrsführung neu denken Vorgang: OM 751/12 OBR 2; ST 798/12; OM 4020/15 OBR 2; ST 1074/15; OM 394/16 OBR 2; ST 1541/16; OM 2642/18 OBR 2; OM 2757/18 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Konzepte zu entwickeln, die längerfristig die Verkehrsführung der Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße neu ordnen. Zu denken ist hierbei etwa an eine Ampelkreuzung oder einen Kreisverkehr. Die Planungen sind mit dem Ortsbeirat 2 abzustimmen. Begründung: Neben den bereits umgesetzten oder noch umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen der Schulwegsicherung erfordert diese Kreuzung mit ihren vielfältigen Nutzungen eine grundsätzliche Neuordnung. Das hier tagtäglich entstehende Gefährdungspotential durch die bekannten Defizite muss langfristig beseitigt und nicht nur temporär entschärft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 751 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 20.04.2015, OM 4020 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2015, ST 1074 Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1541 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2757 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2756 2018 Die Vorlage OF 504/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD und FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErrichtung einer Parcours-Anlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2018, OF 414/9 Betreff: Errichtung einer Parcours-Anlage Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat mit der Errichtung einer Parkour-Anlage in Gestängeausführung im Ortsbezirk. Zu diesem Zweck stellt der Ortsbeirat einen Betrag bis zu einer Höhe von 2.500,00 € aus seinem Budget zur Verfügung. Die Anlage soll vorzugsweise auf dem Gelände des Spielplatzes am Fuße der Höllbergstraße entstehen. Als Alternative wäre der Bereich westlich der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße denkbar. Begründung: Die Sportart Parkour ist bei den Jugendlichen seit Jahren sehr beliebt. Leider fehlt es an eigens dafür eingerichteten Anlagen, an denen die Jugendlichen ihrem Sport ungehindert nachgehen können. Durch die Einrichtung dieser Anlage würde das Freizeitangebot im Ortbezirk - gerade für die Jugendlichen - sinnvoll und attraktiv ergänzt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.08.2020, OF 856/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird so lange zurückgestellt, bis die Stellungnahme des Magistrats zum Auskunftsersuchen des Ortsbeirates 9 vom 22.02.2018, V 762, vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 29.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 24.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 13.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 22.08.2019, TO I, TOP 5 Es besteht Einvernehmen darüber, dass der Ortsvorsteher gebeten wird, bei den zuständigen Ämtern die unverzügliche Installation eines Stangenparcours auf dem Spielplatz am Fuße der Höllbergstraße anzumahnen und den Zuständigen eine Kopie der relevanten, dort wohl verlorengegangenen Vorgänge zu übersenden. Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 414/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 5 Die Vorlage OF 856/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6651 2020 1. Die Vorlage OF 414/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 856/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 856/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz im Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat wünscht daher eine schnelle Umsetzung der Installation des Stangenparkours!" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenGeschwindigkeitsmessungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 492/2 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dem Ortsbeirat die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessungen der vergangenen fünf Jahre aus dem Bereich der Kreuzung Sophienstraße/Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße vorzulegen. Begründung: Nicht nur gegenüber der Presse, sondern vor allem gegenüber dem zuständigen Ortsbeirat möge das Verkehrsdezernat über die Messungen berichten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2757 2018 Die Vorlage OF 492/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640 entstanden aus Vorlage: OF 480/2 vom 16.01.2018 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der A 66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den Autolärm für die Bockenheimer Anwohnerinnen und Anwohner in der Ginnheimer Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu reduzieren; 2. dass die unter Ziffer 1. benannte Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass die gegebebenfalls noch notwendigen städtischen Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden. Begründung: Der Magistrat teilte im Februar 2015 auf eine entsprechende Bürgerinitiative (mit mehreren hundert Befürworterinnen und Befürworter) auf ffm.de (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main) mit, dass eine Lärmschutzeinrichtung an der südlichen Seite der A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll sei und er sie im Rahmen der kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen werde. Der Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, sodass diese Maßnahme nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A 66 ist die Lärmbelästigung, insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im Freien, erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auf der südlichen Seite der A 66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine Strecke von ca. 400 bis 500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für Anwohnerinnen und Anwohner der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten könnte dadurch erheblich reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976 Aktenzeichen: 66 0
Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 465/2 vom 19.12.2017 Betreff: Ampel-Rot beim Bushalt in der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob vor den Haltestellen der Buslinie 34 auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße jeweils eine Ampel installiert werden kann, die bei der Anfahrt der Busse zur Haltestelle auf Rot schaltet. Diese könnten für einen Probebetrieb auch als Interimsampel aufgestellt und bei Erfolg der Maßnahme dauerhaft installiert werden. Begründung: Mit der Auslagerung der Franckeschule an den Auslagerungsort hinter der FTG ist es dringend geboten, die Querung der Ginnheimer Landstraße an dieser Stelle weiter zu sichern. Wie schon durch frühere Anträge bemängelt, werden die Busse der Linie 34 bei ihrem Halt an dieser Stelle, trotz durchgestrichener Markierung und der mittig angebrachten Querungshilfe, sehr oft illegal und mit hoher Geschwindigkeit überholt, trotz Tempo 30. Besonders während der Spitzenverkehrszeit werden der Gegenverkehr und auch querende Fußgänger, auch zukünftige Grundschüler, durch diese Manöver gefährdet. Wie hilfreich solche Ampelschaltungen sind, zeigt sich am Beispiel der Voltastraße. An den beiden Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 ist jeweils vor der Haltestelle eine Ampel installiert, die bei der Anfahrt der Straßenbahn auf Rot schaltet, um den Ein- und Ausstieg der Fahrgäste nicht zu gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1459 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 2 am 11.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2642 entstanden aus Vorlage: OF 484/2 vom 19.01.2018 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Vorgang: OM 394/16 OBR 2; OM 2499/17 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. zeitnah in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen; 2. da Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, dass diese Kreuzung nicht sicher genug ist, zu berichten, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten sowie Anwohnerinnen und Anwohnern angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (beispielsweise Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden; 3. die nachfolgend angeführten Maßnahmen, die alle bereits vorliegen, zusätzlich und kurzfristig zu realisieren: a) Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße; b) ein Transparent (Banner "Achtung Schule" o. ä.), über die Ginnheimer Straße Ecke Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen; c) In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen; d) Ämtervertreterinnen und Ämtervertreter beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss; 4. zügig einen weiteren Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel, selbst bei Einsatz von Gelenkbussen, ermöglichen; 5. darüber aufzuklären, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als veraltet bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird; 6. zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirätinnen und Ortsbeiräten in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren; 7. den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder" oder "Schulweg" (z. B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen; 8. zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße Ecke Sophienstraße von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um dem Autoverkehr in der Tempo-30-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Es muss zeitnah geredet, vor allem aber auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.08.2016, OM 394 Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2499 Antrag vom 11.02.2018, OF 504/2 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2756 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 820 Aktenzeichen: 66 2
Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2018, OF 485/2 Betreff: Schulweg der ausgelagerten Franckeschule durch Gefahrzeichen und weitere Maßnahmen sichern Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wir aufgefordert den Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule unverzüglich mit Gefahrzeichen "Kinder", "Schulweg" (z.B. Verkehrszeichen 136 "Kinder" nach Anlage 1 zu § 40 StVO) sowie Piktogrammen auf dem Straßenbelag, mit denen auf die Grundschule und die Tempo-30-Zone hingewiesen wird, auszustatten, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schülerinnen und Schüler hinzuweisen. 2. der Magistrat wir aufgefordert zu prüfen und berichten, ob der Schulweg zum Auslagerungsort der Franckeschule auf der Ginnheimer Landstraße / Sophienschule von Seiten der Stadt Frankfurt mit einer Geschwindigkeitsanzeige für Autofahrer ausgestattet werden kann, um den Autoverkehr auf den Schulweg der Schüllerinnen und Schüler in der 30er-Zone jeweils seine tatsächliche Geschwindigkeit vor Augen zu führen. Begründung: Soweit die bisherigen Anregungen des Ortsbeirates aus Sicht des Magistrats bislang keine Umsetzung finden, sind gleichwohl kurzfristig Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges zu ergreifen. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Beginn der Auslagerung Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 485/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2018, OF 484/2 Betreff: Kreuzung sicherer gestalten - Schulweg muss ohne Risiko möglich sein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - zeitnah in einem Gespräch mit Vertreter*innen aus Ortsbeirat und Franckeschule (Schulleitung und Schulelternbeirat) zu erläutern, warum er es offenbar ablehnt, die Kreuzung Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Sophienstraße verkehrsberuhigt zu gestalten, um damit den Kindern der Franckeschule einen sicheren Schulweg zum Auslagerungsort der Schule zu ermöglichen. - Erfahrungen vieler Betroffener zeigen, diese Kreuzung ist nicht sicher genug. Zu besprechen ist daher unbedingt, wie die in einem Schulwegsicherungstermin Ende September 2017 vor Ort von Eltern, Ortsbeirät*innen und Anwohner*innen angeregten Maßnahmen, vor allem auf der Westseite der Kreuzung (bspw. Installierung einer Interimsampel, Fahrbahnschwellen, -markierungen), doch noch aufgegriffen werden können. Mit diesen Maßnahmen kann der Kreuzungsbereich mit seinen vom Ortsbeirat bereits mehrfach - vor allem im August 2016 (OM 394) - benannten Mängeln insgesamt verkehrssicherer gestaltet werden. - Alle diese Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Zusätzlich sind kurzfristig zu realisierende Maßnahmen umzusetzen: 1. Auf den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zur Querung der Sophienstraße ist aktiv hinzuweisen - sowohl direkt als auch im Vorfeld in der Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße. 2. Ein Transparent (Banner "Achtung Schule"o. ä.), über die Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße gespannt, soll Autofahrer aufmerksam machen. 3. In diesem Zusammenhang ist die Verkehrswacht zu kontaktieren und deren Erfahrungen und Kompetenz im Hinblick auf entsprechende Hinweise zu nutzen. 4. Ämtervertreter*innen beobachten zu Schulbeginn den Ablauf sowohl der Wegenutzung als auch den Verkehrsfluss. - Es ist zügig ein weiterer Termin mit der VGF zu vereinbaren. Dabei soll eine mögliche Verlegung der Haltestelle des 34er Busses Richtung Kirchplatz um wenige Meter besprochen werden. Dies würde die Aufstellung einer Interimsampel selbst bei Einsatz von Gelenkbussen ermöglichen. - Aufzuklären ist ferner darüber, wann die auch vom Magistrat bereits 2015 als "veraltet" bezeichnete Ampelanlage an der Ostseite der Kreuzung erneuert wird. - Es ist ferner zu erläutern, warum es dem Magistrat so schwerfällt, auf begründete Sorgen von Eltern und Ortsbeirät*innen in einem angemessenen Zeitraum und in adäquater Form zu reagieren. Begründung: Es muss zeitnah geredet aber vor allem auch gehandelt werden, denn bislang hat der Magistrat offiziell nicht auf die konstruktiven Anregungen der Franckeschuleltern vom 1. November 2017, unterstützt und ergänzt vom Ortsbeirat Anfang Dezember 17, reagiert. Eher informell über Umwege und auch nur auf Nachfrage war zu erfahren, dass das Straßenverkehrsamt die Kreuzung für sicher hält und keine weiteren Maßnahmen ergreifen will. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf Unsicherheiten und Gefahrenpunkte an dieser Kreuzung hingewiesen und im August 2016 auf zusätzliche Herausforderungen durch die Schulwegsicherung aufmerksam gemacht. Diese Einschätzungen wurden in einem Vororttermin Ende September 2017 untermauert. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2642 2018 Die Vorlage OF 484/2 wird mit der Maßgabe als Eilanregung an den Magistrat gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR beschlossen, dass der Tenor der Vorlage OF 485/2 als Ziffern 7. und 8. angefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung) Ziffern 3. bis 8.: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
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