Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3380 entstanden aus Vorlage: OF 484/9 vom 01.06.2018
Betreff: Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Grünphase für Fußgänger an der Lichtsignalanlage, welche die Ginnheimer Landstraße in Ost-West-Richtung auf Höhe der Endhaltestelle "Ginnheim" quert, von derzeit zehn Sekunden erhöht werden kann und welche Auswirkungen dies auf die anderen Schaltungen im Kreuzungsbereich hätte.
Begründung: Die Querung hat eine Länge von über zehn Metern, was bei einer Grünphase von zehn Sekunden gerade für ältere Menschen dazu führt, dass sie die andere Straßenseite meist erst erreichen, wenn die Lichtsignalanlage wieder rot leuchtet. Da diese Querung für viele den Überweg zu den Haltestellen der Buslinien 39 und 64 in nordöstlicher Richtung darstellt, ist sie besonders nach dem Eintreffen von U- und Straßenbahnen stark frequentiert. Eine Erhöhung der Grünphase ist vor diesem Hintergrund im Sinne der Fußgänger wünschenswert und evtl. auch so einzurichten, dass für den motorisierten Verkehr dadurch keine deutlichen Nachteile entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2018OFOF 484/9Lichtsignalanlage an der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Juni 2018Sie sind hierOMOM 3380Lichtsignalanlage an der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 21. September 2018Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1889Lichtsignalanlage an der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats