Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1889
Betreff: Lichtsignalanlage an der Ginnheimer Landstraße Aufgrund der Anregung des Ortsbeirates 9 vom 03.12.2015, OM 4798, wurden die Schaltzeiten an der Lichtsignalanlage überprüft. Die damalige Überprüfung führte zu einer Verlängerung der Grünzeit von ehemals 8 Sekunden auf 12 Sekunden. Lediglich wenn ein ÖPNV-Fahrzeug sich dem Kreuzungsbereich nähert, bleibt die Freigabezeit für Fußgänger bei 8 Sekunden. Wegen der Komplexibilität des Verkehrsknotens ist eine weitere Grünzeitverlängerung für Fußgänger nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Juni 2018OFOF 484/9Lichtsignalanlage an der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. Juni 2018OMOM 3380Lichtsignalanlage an der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 21. September 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1889Lichtsignalanlage an der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab