Werbetafel und Abfall beseitigen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine überdimensionale Werbetafel in der Ginnheimer Landstraße 108 zu beseitigen und den angesammelten Abfall zu entfernen. Dies geschieht auf Wunsch der Anwohner, die sich über den Zustand der Fläche beschweren.
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Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Werbetafel in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt und der auf dem Boden davor angesammelte Abfall (Plakatreste) beseitigt werden. Falls die Firma Ströer für diese freistehende Tafel keine Baugenehmigung besitzt, stellt sich die Frage der Beseitigung der Tafel selbst.
Begründung
Vor der nördlichen Hauswand des Wohngebäudes Ginnheimer Landstr. 108, an der Einfahrt zum Gebäude des früheren Nettomarktes, das seit langem leer steht, befindet sich eine freistehende überdimensional große Werbetafel, von der seit längerem Fetzen früherer Werbeplakate herunterhängen und teilweise auch auf dem Boden davor liegen. Dort sammelt sich zunehmend Abfall an. Diese verunstaltet wirkende Schmutzecke stört Anwohner der Ginnheimer Landstraße. Sie haben nach eigenen Angaben die Firma Ströer im März angeschrieben und um Beseitigung gebeten. Da keine Reaktion erfolgte, haben sie sich jetzt an den Ortsbeirat gewandt. Nach Besichtigung am 11.03.2020 kann der Eindruck auf dem nachstehenden Foto als exakt so vorhanden bestätigt werden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass die Werbetafel in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt und der auf dem Boden davor angesammelte Abfall (Plakatreste) beseitigt werden. Falls die Firma Ströer für diese freistehende Tafel keine Baugenehmigung besitzt, stellt sich die Frage der Beseitigung der Tafel selbst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2020Sie sind hierOFOF 803/9Werbetafel und Abfall beseitigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2020OMOM 6106Werbetafel und Abfall beseitigenDirektanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1575Werbetafel und Abfall beseitigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme