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Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen

Vorlagentyp: OM
46 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3559 entstanden aus Vorlage: OF 494/9 vom 06.08.2018

Betreff: Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen Vorgang: OM 2565/17 OBR 9; ST 1138/18 Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer in Verbindung zu setzen, damit die Gehwegverengung am REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 - 180 beseitigt wird.

Begründung: Die Verengung ist hüfthoch und wird nun leider auch als Sitzgelegenheit unmittelbar vor dem Getränkemarkt benutzt. Der Durchgang wird dadurch erheblich erschwert. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beklagen diesen Zustand sehr. Es handelt sich um eine kleine bauliche Maßnahme, die aber zur Steigerung der Aufenthaltsqualität vor Ort beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2017OFOF 386/9Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 7. Dezember 2017OMOM 2565Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnDirektanregung
  3. 15. Juni 2018STST 1138Zweckentfremdung von Omega-FahrradbügelnStellungnahme
  4. 6. August 2018OFOF 494/9Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 16. August 2018Sie sind hier
    OMOM 3559Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigen
    Direktanregung
  6. 8. Oktober 2018Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 1967Gehwegverengung vor dem REWE-Getränkemarkt in der Ginnheimer Landstraße 174 bis 180 beseitigenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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